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1.
Erscheinungsdatum:
14.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Pleite-Verleger ab Dienstag vor Gericht
Marathon-Strafprozess gegen Pleite-Verleger
Zwischenüberschrift:
„Osnabrücker Sonntagszeitung″: Fuhs muss sich wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verantworten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
ehemalige
Verleger
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
muss
sich
ab
Dienstag
vor
dem
Landgericht
Osnabrück
verantworten.
Ihm
wird
gewerbsmäßiger
Betrug
und
Insolvenzverschleppung
vorgeworfen.
Bis
Jahresende
sind
48
Verhandlungstermine
anberaumt.
Der
ehemalige
Verleger
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″,
Norbert
Fuhs,
muss
sich
ab
Dienstag
vor
dem
Landgericht
Osnabrück
verantworten.
Osnabrück.
Ihm
werden
hundertfacher
gewerbsmäßiger
Betrug
und
Insolvenzverschleppung
zur
Last
gelegt.
Dabei
dreht
sich
alles
um
den
Verkauf
von
Wertpapieren,
sogenannten
Medienbriefen.
Zum
Prozessauftakt
am
17.
Mai
(9
Uhr,
Saal
6)
soll
die
Klageschrift
der
Staatsanwaltschaft
Oldenburg
verlesen
werden.
Anschließend
hat
der
Angeklagte
Gelegenheit,
sich
zu
den
Vorwürfen
zu
äußern.
Als
Zeuge
ist
ein
Ermittlungsbeamter
geladen.
Das
Landgericht
Osnabrück
rechnet
mit
einer
langwierigen
Hauptverhandlung.
Die
Wirtschaftsstrafkammer
hat
bis
Dezember
insgesamt
48
Termine
anberaumt.
Der
61-
jährige
Ex-
Verleger
lässt
sich
dabei
nach
Gerichtsangaben
von
fünf
Verteidigern
vertreten.
Für
die
Anklage
ist
der
Zeitraum
zwischen
dem
1.
Dezember
2009
und
23.
Januar
2014
relevant.
Damals
war
Norbert
Fuhs
alleiniger
Geschäftsführer
und
Gesellschafter
der
inzwischen
insolventen
Osnabrücker
Enorm
Verlagsgesellschaft
und
gab
die
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
heraus:
ein
kostenloses,
durch
Anzeigen
und
Inserate
finanziertes
Wochenblatt
mit
einer
Auflage
von
230000
Exemplaren.
Um
den
Kapitalbedarf
der
Gesellschaft
zu
decken,
sollen
seit
1996
sogenannte
Medienbriefe
als
stille
Beteiligungen
an
private
Anleger
ausgegeben
worden
sein.
Der
Wert
eines
solchen
Papiers
betrug
anfangs
5000
DM,
später
5000
Euro.
Gleichwohl
warf
der
Verlag
laut
Landgericht
Osnabrück
ab
2001
keine
Gewinne
mehr
ab.
Seit
2009
sollen
sich
aus
den
Jahresabschlüssen
sogar
„
hohe,
jährlich
ansteigende
Fehlbeträge
im
einstelligen
Millionenbereich
ergeben
haben″,
heißt
es
in
einer
Pressemitteilung
von
Freitag.
Nur
durch
den
Verkauf
immer
neuer
Medienbriefe
soll
es
möglich
gewesen
sein,
liquide
zu
bleiben
und
den
Geschäftsbetrieb
aufrechtzuerhalten.
Ein
„
sittenwidriges
Schneeballsystem″.
So
jedenfalls
bezeichneten
Gerichte
das
fragwürdige
Finanzierungsmodell
in
früheren
Zivilverfahren
gegen
Fuhs,
bei
denen
der
61-
Jährige
zu
Rückzahlungen
in
Millionenhöhe
verurteilt
wurde.
In
der
Strafsache
wird
dem
Pleite-
Verleger
nun
vorgeworfen,
potenzielle
Anleger
absichtlich
nicht
über
die
Gefahren
einer
stillen
Gesellschaftsbeteiligung
aufgeklärt
zu
haben
–
insbesondere
nicht
über
das
Risiko
des
Totalverlusts
ihrer
Einlage,
zu
dem
es
mit
der
Insolvenz
2014
kam.
Auch
soll
der
Angeklagte
seinen
privaten
Geldgebern
verschwiegen
haben,
dass
die
Enorm
Verlagsgesellschaft
ab
2001
unwirtschaftlich
war.
Stattdessen
habe
er
suggeriert,
dass
es
sich
bei
dem
Medienbrief
um
eine
sichere
Kapitalanlage
mit
Renditen
von
bis
zu
6,
15
Prozent
handele.
Insgesamt
soll
Fuhs
im
tatrelevanten
Zeitraum
412
Medienbriefe
verkauft
und
so
2,
06
Millionen
Euro
eingenommen
haben.
Geld,
von
dem
der
Sonntagszeitungs-
Macher
„
auch
persönlich
profitiert″
haben
soll,
wie
das
Landgericht
erklärt.
Nach
dem
Auftakt
am
Dienstag
wird
der
Prozess
am
23.
Mai
fortgesetzt.
Weitere
Termine:
26.
Mai,
1.
Juni,
13.
Juni,
20.
Juni,
27.
Juni
und
29.
Juni
(Beginn
jeweils
um
9
Uhr)
.
Alle
Hintergründe
zur
Zeitungspleite:
www.noz.de/
osz
Bildtext:
Im
Strafprozess
gegen
den
früheren
Verleger
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
hat
das
Landgericht
48
Verhandlungstermine
bis
Jahresende
angesetzt.
Der
Angeklagte
Norbert
Fuhs
lässt
sich
von
fünf
Verteidigern
vertreten.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Sebastian Stricker