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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Zion-Geschäftsführer vom Amtsgericht verurteilt
Zwischenüberschrift:
Unsachgemäßer Umgang mit giftigem Industrieparkett
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Weil er die Gesundheit anderer Menschen gefährdet habe, muss der Geschäftsführer der Zion GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro zahlen. Dazu kommen 5000 Euro als Ersatzleistung für einen finanziellen Vorteil. Vom Amtsgericht wurde er verurteilt, weil er vor zwei Jahren auf dem Güterbahnhof hochgiftigen Fußbodenkleber freigelegt hatte.
Selbstgefährdung ist nicht strafbar, aber sobald das Gift von anderen Menschen aufgenommen werden könnte, sind die Umweltbehörden alarmiert. So war es auch, als Ralf Gervelmeyer, der Geschäftsführer der Zion GmbH, vor zwei Jahren das Industrieparkett in der ehemaligen Montagehalle auf dem Güterbahnhof mit einem Radlader zusammenschob. Im teerhaltigen Kleber aus den 50er-Jahren wurden später krebserregende, erbgutschädigende und gewässergiftige Substanzen in exorbitant hohen Konzentrationen nachgewiesen.
Im benachbarten Proberaumzentrum sollen Musiker durch die giftigen Dämpfe gefährdet worden sein, weil die 750 qm große Halle nicht abgeschirmt wurde. Zeugen berichteten, dass es auch außerhalb des Gebäudes nach Teer und Benzol gerochen habe. Dort fand gerade eine Open-Air-Veranstaltung des Kulturvereins Petersburg statt. Einer der vielen Besucher war Stadtbaurat Frank Otte. Er schaltete die Umweltbehörden ein.
In der Gerichtsverhandlung gab es sehr unterschiedliche Aussagen über den markanten Teergeruch, der als Hinweis auf das Gift in der Luft gedeutet werden kann. Im Gegensatz zu verschiedenen Zeugen will der Angeklagte gar nichts davon wahrgenommen haben. Deshalb fand er auch nichts dabei, einen kleinen Jungen auf den Schoß zu nehmen, während er mit dem Radlader die Holzklötzchen aus ihrer Verankerung riss.
Das Kind war mit seinen Eltern auf der Baustelle aufgetaucht, und die konnten sich ebenfalls nicht an verdächtige Gerüche erinnern. Beim Vater des Jungen handelt es sich übrigens um den Rechtsanwalt des Angeklagten, der ihn jetzt auch vor Gericht verteidigte.
Nach dem behördlichen Einschreiten im Mai 2014 gab es weiteren Ärger, weil der Geschäftsführer der Zion GmbH eine nicht zertifizierte Firma eingeschaltet hatte. Die hatte die kontaminierten Parkettklötzchen in offenen Containern transportieren wollen. Vorgeschrieben ist aber eine dichte Verpackung. Außerdem waren bei einer Nachkontrolle Arbeiter ohne Schutzausrüstung aufgefallen, woraufhin die Baustelle stillgelegt wurde.
Für den Staatsanwalt zeigt sich an diesen Nachlässigkeiten″, dass der Geschäftsführer der Zion GmbH seine Arbeitnehmer gefährdet habe zu einem Zeitpunkt, als ihn sogar schon die Behörden auf die giftigen Bestandteile hingewiesen hatten. In seinem Plädoyer forderte er eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 80 Euro.
Die Richterin blieb in ihrem Urteil unter diesem Strafmaß und verhängte 30 Tagessätze zu je 65 Euro. Damit akzeptierte sie, dass Gervelmeyer sein monatliches Einkommen lediglich mit 1800 bis 1900 Euro″ angegeben hatte. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.
Autor:
rll


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