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1.
Erscheinungsdatum:
14.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zion-Geschäftsführer vom Amtsgericht verurteilt
Zwischenüberschrift:
Unsachgemäßer Umgang mit giftigem Industrieparkett
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Weil
er
die
Gesundheit
anderer
Menschen
gefährdet
habe,
muss
der
Geschäftsführer
der
Zion
GmbH
eine
Geldstrafe
in
Höhe
von
1950
Euro
zahlen.
Dazu
kommen
5000
Euro
als
Ersatzleistung
für
einen
finanziellen
Vorteil.
Vom
Amtsgericht
wurde
er
verurteilt,
weil
er
vor
zwei
Jahren
auf
dem
Güterbahnhof
hochgiftigen
Fußbodenkleber
freigelegt
hatte.
Selbstgefährdung
ist
nicht
strafbar,
aber
sobald
das
Gift
von
anderen
Menschen
aufgenommen
werden
könnte,
sind
die
Umweltbehörden
alarmiert.
So
war
es
auch,
als
Ralf
Gervelmeyer,
der
Geschäftsführer
der
Zion
GmbH,
vor
zwei
Jahren
das
Industrieparkett
in
der
ehemaligen
Montagehalle
auf
dem
Güterbahnhof
mit
einem
Radlader
zusammenschob.
Im
teerhaltigen
Kleber
aus
den
50er-
Jahren
wurden
später
krebserregende,
erbgutschädigende
und
gewässergiftige
Substanzen
in
exorbitant
hohen
Konzentrationen
nachgewiesen.
Im
benachbarten
Proberaumzentrum
sollen
Musiker
durch
die
giftigen
Dämpfe
gefährdet
worden
sein,
weil
die
750
qm
große
Halle
nicht
abgeschirmt
wurde.
Zeugen
berichteten,
dass
es
auch
außerhalb
des
Gebäudes
nach
Teer
und
Benzol
gerochen
habe.
Dort
fand
gerade
eine
Open-
Air-
Veranstaltung
des
Kulturvereins
Petersburg
statt.
Einer
der
vielen
Besucher
war
Stadtbaurat
Frank
Otte.
Er
schaltete
die
Umweltbehörden
ein.
In
der
Gerichtsverhandlung
gab
es
sehr
unterschiedliche
Aussagen
über
den
markanten
Teergeruch,
der
als
Hinweis
auf
das
Gift
in
der
Luft
gedeutet
werden
kann.
Im
Gegensatz
zu
verschiedenen
Zeugen
will
der
Angeklagte
gar
nichts
davon
wahrgenommen
haben.
Deshalb
fand
er
auch
nichts
dabei,
einen
kleinen
Jungen
auf
den
Schoß
zu
nehmen,
während
er
mit
dem
Radlader
die
Holzklötzchen
aus
ihrer
Verankerung
riss.
Das
Kind
war
mit
seinen
Eltern
auf
der
Baustelle
aufgetaucht,
und
die
konnten
sich
ebenfalls
nicht
an
verdächtige
Gerüche
erinnern.
Beim
Vater
des
Jungen
handelt
es
sich
übrigens
um
den
Rechtsanwalt
des
Angeklagten,
der
ihn
jetzt
auch
vor
Gericht
verteidigte.
Nach
dem
behördlichen
Einschreiten
im
Mai
2014
gab
es
weiteren
Ärger,
weil
der
Geschäftsführer
der
Zion
GmbH
eine
nicht
zertifizierte
Firma
eingeschaltet
hatte.
Die
hatte
die
kontaminierten
Parkettklötzchen
in
offenen
Containern
transportieren
wollen.
Vorgeschrieben
ist
aber
eine
dichte
Verpackung.
Außerdem
waren
bei
einer
Nachkontrolle
Arbeiter
ohne
Schutzausrüstung
aufgefallen,
woraufhin
die
Baustelle
stillgelegt
wurde.
Für
den
Staatsanwalt
zeigt
sich
an
diesen
„
Nachlässigkeiten″,
dass
der
Geschäftsführer
der
Zion
GmbH
seine
Arbeitnehmer
gefährdet
habe
–
zu
einem
Zeitpunkt,
als
ihn
sogar
schon
die
Behörden
auf
die
giftigen
Bestandteile
hingewiesen
hatten.
In
seinem
Plädoyer
forderte
er
eine
Geldstrafe
von
100
Tagessätzen
à
80
Euro.
Die
Richterin
blieb
in
ihrem
Urteil
unter
diesem
Strafmaß
und
verhängte
30
Tagessätze
zu
je
65
Euro.
Damit
akzeptierte
sie,
dass
Gervelmeyer
sein
monatliches
Einkommen
lediglich
mit
„
1800
bis
1900
Euro″
angegeben
hatte.
Gegen
das
Urteil
ist
eine
Berufung
möglich.
Autor:
rll