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1.
Erscheinungsdatum:
18.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Prozess um Zeitungspleite gestartet
Pleite-Verleger schweigt vor Strafgericht
Zwischenüberschrift:
Prozess gegen Ex-Chef der Sonntagszeitung – Anleger um Millionen geprellt?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
42
Minuten
dauerte
die
Anklageverlesung
im
Betrugsprozess
vor
dem
Osnabrücker
Landgericht
gegen
den
Pleite-
Verleger
Norbert
Fuhs.
Gegenstand
des
Verfahrens
sind
171
Medienbriefe
im
Wert
von
zwei
Millionen
Euro.
Diese
soll
Fuhs
als
He
rausgeber
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
laut
Anklage
in
den
Jahren
2009
bis
2013
an
gutgläubige
Anleger
veräußert
haben.
In
dem
Mammutverfahren
sind
48
Prozesstage
angesetzt
und
130
Zeugen
geladen.
Für
den
Angeklagten
arbeiten
fünf
Verteidiger,
allerdings
haben
nicht
alle
sein
Vertrauen,
wie
er
zum
Prozessauftakt
verkündete.
Zur
Sache
äußerte
sich
Fuhs
nicht.
In
mehr
als
50
Zivilverfahren
haben
Geschädigte
Fuhs
auf
Rückzahlung
ihrer
Einlagen
verklagt
und
recht
bekommen.
Vor
dem
Landgericht
Osnabrück
hat
am
Dienstag
der
Strafprozess
gegen
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
begonnen,
dem
ein
Millionenbetrug
mit
Medienbriefen
vorgeworfen
wird.
Zur
Sache
will
er
sich
nicht
einlassen.
Osnabrück.
Der
61-
Jährige
lässt
sich
mit
einem
Lächeln
auf
der
Anklagebank
vor
der
2.
Großen
Wirtschaftsstrafkammer
nieder
und
nickt
den
knapp
20
Zuhörern
zu,
von
denen
er
viele
zu
erkennen
scheint.
Die
meisten
von
ihnen
sind
gekommen,
weil
sie
sich
von
dem
früheren
Herausgeber
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
betrogen
fühlen
und
nun
hören
wollen,
wie
er
sich
vor
dem
Strafgericht
rechtfertigt.
Sie
werden
wohl
wenig
Neues
erfahren:
„
Mein
Mandant
wird
zur
Sache
keine
Einlassung
machen″,
sagt
Verteidigerin
Kristina
Straube.
Die
Staatsanwaltschaft
Oldenburg
wirft
Nobert
Fuhs
vor,
als
Geschäftsführer
der
Enorm
Verlagsgesellschaft
mbH
ein
sittenwidriges
Schnellballsystem
betrieben
zu
haben.
Weil
das
Geschäft
mit
dem
kostenlosen
Anzeigenblatt
seit
2001
keine
Gewinne
mehr
abwarf,
hat
Fuhs
laut
Anklage
mit
der
Herausgabe
immer
neuer
Medienbriefe
den
Betrieb
aufrechterhalten
und
sich
auch
selbst
bereichert.
Außerdem
soll
Fuhs
sich
der
Insolvenzverschleppung
schuldig
gemacht
haben.
42
Minuten
benötigt
Oberstaatsanwalt
Gerhard
Heider
für
die
Verlesung
der
Anklage,
in
der
171
Medienbriefe
und
deren
Käufer
aus
den
Jahren
2009
bis
2013
aufgelistet
sind.
Nur
diese
Fälle
wird
das
Gericht
im
Einzelnen
prüfen,
die
älteren
sind
nach
Einschätzung
der
Staatsanwaltschaft
verjährt.
Der
Wert
der
in
der
Anklage
aufgeführten
Medienbriefe
summiert
sich
auf
zwei
Millionen
Euro.
Insgesamt
hat
Fuhs
seit
1996
etwa
500
Medienbriefe
im
Gesamtwert
von
8,
4
Millionen
Euro
an
gutgläubige
Anleger
veräußert.
Zunächst
gab
Fuhs
sie
für
5000
D-
Mark,
später
für
5000
Euro
heraus.
Die
meisten
Geldgeber
vertrauten
dem
Zeitungsmacher
deutlich
mehr
Geld
an,
oft
20
000
bis
40
000
Euro.
In
einem
Fall
summieren
sich
die
Medienbriefzeichnungen
auf
100
000
Euro.
Die
Rendite
von
4,
75
bis
6,
25
Prozent
hatte
sie
gelockt
–
und
die
Annahme,
mit
den
Medienbriefen
gleichsam
ein
festverzinsliches
und
absolut
sicheres
Anlageprodukt
erworben
zu
haben.
Viele
Rentner
sind
unter
den
Medienbrief-
Zeichnern,
aber
auch
Menschen,
denen
ein
kritischer
Blick
zuzutrauen
gewesen
wäre
–
wie
einem
promovierten
Osnabrücker
Arzt,
der
66
000
Euro
verlor.
Die
Staatsanwaltschaft
wird
den
Nachweis
erbringen
müssen,
dass
Fuhs
den
Anlegern
falsche
Angaben
über
die
Risiken
der
Medienbriefe
und
die
wirtschaftliche
Lage
des
Unternehmens
machte.
Tatsächlich
wurden
die
Anleger
mit
dem
Kauf
eines
Medienbriefes
zu
stillen
Gesellschaftern,
die
das
volle
Geschäftsrisiko
mittrugen.
Dass
die
„
Sonntagszeitung″
seit
2001
defizitär
arbeitete
und
sich
die
nicht
durch
Eigenkapital
gedeckten
Fehlbeträge
bis
Ende
2013
auf
7,
4
Millionen
Euro
aufgestaut
hatten,
soll
Fuhs
in
den
jährlichen
Bilanzgesprächen
bewusst
verschleiert
haben.
Als
Ende
Mai
2013
die
wahre
Lage
des
Unternehmens
öffentlich
bekannt
wurde,
kündigten
zahlreiche
Anleger
ihre
Medienbriefe.
Das
mutmaßliche
Schneeballsystem
brach
zusammen.
Im
Januar
2014
stellte
die
Enorm
Verlagsgesellschaft
Insolvenzantrag
und
die
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
ihr
Erscheinen
ein.
Selbst
bereichert?
In
über
50
Zivilverfahren
haben
Geschädigte
Fuhs
inzwischen
auf
Rückzahlung
ihrer
Einlagen
verklagt
und
recht
bekommen.
„
Von
dem
Geld
sehen
wir
sowieso
nichts
wieder″,
sagt
ein
71-
jähriger
Zuhörer
am
Rande
des
Strafverfahrens,
der
von
seinem
Ersparten
drei
Medienbriefe
für
insgesamt
15
000
Euro
erworben
hatte.
Der
Prozess
gehört
zu
den
größeren,
die
bislang
vor
den
Wirtschaftskammern
in
Osnabrück
verhandelt
wurden:
130
Zeugen
sind
geladen,
48
Verhandlungstage
bereits
bis
Ende
Dezember
terminiert.
Norbert
Fuhs
scheint
entschlossen,
sich
mit
allen
juristischen
Mitteln
zu
wehren:
Der
erste
Verhandlungstag
startet
mit
zwei
Befangenheitsanträgen
gegen
das
Gericht.
Fünf
Verteidiger
arbeiten
offiziell
für
ihn,
wobei
nur
zwei
zum
Auftakt
an
seiner
Seite
sitzen:
zu
seiner
Linken
die
Verteidigerin
seines
Vertrauens,
Kristina
Straube,
zu
seiner
Rechten
der
vom
Gericht
bestellte
Pflichtverteidiger
Harald
Kolsen,
dem
Fuhs
im
Gericht
offen
sein
Misstrauen
ausspricht
und
mit
dem
er
kein
Wort
wechselt.
Zum
Auftakt
hört
das
Gericht
die
Kriminalbeamtin
als
Zeugin
an,
die
die
Ermittlungen
gegen
Fuhs
ab
August
2013
leitete.
Die
Zuhörer
lauschen
still
und
konzentriert,
nur
einmal
hebt
ein
leichtes
Tuscheln
an:
Als
die
Kriminalbeamtin
von
einem
„
Hinweis″
spricht,
wonach
Fuhs
den
Bau
seines
Privathauses
am
Westerberg
über
Firmenkonten
abgewickelt
haben
soll.
Nächster
Verhandlungstag:
Montag,
23.
Mai,
9
Uhr,
Landgericht,
Saal
6.
Die
Fuhs-
Story:
www.noz.de/
osz
Bildtext:
171
Fälle,
48
Verhandlungstage:
Vor
der
2.
Großen
Wirtschaftsstrafkammer
am
Landgericht
Osnabrück
hat
gestern
der
Prozess
gegen
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
begonnen.
Foto:
Swaantje
Hehmann
Kommentar
Riskant
Zivilgerichte
haben
in
zwei
Instanzen
die
Herausgabe
der
Medienbriefe
eindeutig
als
sittenwidriges
Schneeballsystem
eingestuft
und
den
Ex-
Verleger
zur
Rückzahlung
verurteilt.
Kann
das
Strafgericht
vor
diesem
Hintergrund
überhaupt
zu
einem
anderen
Ergebnis
kommen?
Ja,
es
kann.
Denn
die
Medienbrief-
Inhaber
haben
Verträge
unterschrieben,
die
den
Charakter
dieser
Unternehmensbeteiligung
durchaus
erkennen
ließen.
Die
Zeichner
haben
nicht
gründlich
gelesen,
nicht
nachgefragt
oder
sich
von
der
„
Rendite″
blenden
lassen.
Wenn
das
Strafgericht
nicht
zu
der
Überzeugung
gelangt,
dass
Fuhs
die
Gesellschafter
getäuscht
und
in
den
Verkaufsgesprächen
Falsches
behauptet
hat,
ist
er
freizusprechen.
Fuhs
hat
in
den
Zivilverfahren
stets
alle
Täuschungsabsichten
bestritten
und
folgt
auch
vor
dem
Strafrichter
dieser
Strategie.
Er
geht
damit
aufs
Ganze
und
riskiert
viel:
Mangelnde
Einsicht
kann
sich
negativ
auf
das
Strafmaß
auswirken.
Autor:
Wilfried Hinrichs