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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Neumarkt: Sperrung war rechtswidrig
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der Ratsbeschluss vom 2. Februar über die baustellenbedingte Sperrung des Neumarkts war rechtswidrig. Wie die Stadt Osnabrück am Montag mitteilte, hat das niedersächsische Verkehrsministerium die Auffassung von Oberbürgermeister Wolfgang Griesert jetzt schriftlich bestätigt.
Am 4. Februar hatte Griesert das Verkehrsministerium als Fachaufsichtsbehörde darüber informiert, dass er den Ratsbeschluss vom 2. Februar für rechtswidrig halte. Der Rat hatte beschlossen, den Neumarkt wegen Bauarbeiten im Straßenraum zu sperren. Tatsächlich waren aber die letzten Arbeiten, die eine Sperrung gerechtfertigt hätten, am 19. November abgeschlossen worden. Folgende Kanalbauarbeiten konnten frühestens in der zweiten Aprilhälfte beginnen.
Das Ministerium habe sich nun in einem Schreiben vom 21. April der Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters angeschlossen, heißt es. Eine fünf Monate in der Zukunft geplante weitere Baumaßnahme im Bereich des Neumarktes könne keine Sperrung für eine Übergangszeit rechtfertigen. Dies käme einer Entwidmung der Straße gleich, zitiert das Presseamt aus dem Brief.
Bereits umgesetzt
Vielmehr sei vor Beginn der Kanalbauarbeiten erneut zu prüfen, ob nicht zum Beispiel eine einspurige Verkehrsführung als milderes Mittel angemessener als eine Vollsperrung für den Individualkraftfahrzeugverkehr sein könnte″. Ein ministerieller Vorschlag, wie er gegenwärtig in Osnabrück bereits umgesetzt wird. Tatsächlich rollt der Neumarkt-Verkehr an den Mitte April begonnenen Kanalbauarbeiten einspurig in jede Richtung vorbei.
In der Ratssitzung am Dienstag, 10. Mai, werde der Oberbürgermeister den Rat über das Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung per Mitteilungsvorlage informieren, teilt die Stadt mit. Die baustellenbedingte Sperrung des Neumarkts war das große Politikum im Februar: Erst recht, nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück sie auf Klage eines Unternehmers am 11. Februar für rechtswidrig erklärt hatte. Am 17. Februar gab die Stadt daraufhin den Autoverkehr wieder frei.
Autor:
sst


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