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1.
Erscheinungsdatum:
10.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Neumarkt: Sperrung war rechtswidrig
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Ratsbeschluss
vom
2.
Februar
über
die
baustellenbedingte
Sperrung
des
Neumarkts
war
rechtswidrig.
Wie
die
Stadt
Osnabrück
am
Montag
mitteilte,
hat
das
niedersächsische
Verkehrsministerium
die
Auffassung
von
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
jetzt
schriftlich
bestätigt.
Am
4.
Februar
hatte
Griesert
das
Verkehrsministerium
als
Fachaufsichtsbehörde
darüber
informiert,
dass
er
den
Ratsbeschluss
vom
2.
Februar
für
rechtswidrig
halte.
Der
Rat
hatte
beschlossen,
den
Neumarkt
wegen
Bauarbeiten
im
Straßenraum
zu
sperren.
Tatsächlich
waren
aber
die
letzten
Arbeiten,
die
eine
Sperrung
gerechtfertigt
hätten,
am
19.
November
abgeschlossen
worden.
Folgende
Kanalbauarbeiten
konnten
frühestens
in
der
zweiten
Aprilhälfte
beginnen.
Das
Ministerium
habe
sich
nun
in
einem
Schreiben
vom
21.
April
der
Rechtsauffassung
des
Oberbürgermeisters
angeschlossen,
heißt
es.
Eine
fünf
Monate
in
der
Zukunft
geplante
weitere
Baumaßnahme
im
Bereich
des
Neumarktes
könne
keine
Sperrung
für
eine
Übergangszeit
rechtfertigen.
Dies
käme
einer
Entwidmung
der
Straße
gleich,
zitiert
das
Presseamt
aus
dem
Brief.
Bereits
umgesetzt
Vielmehr
sei
vor
Beginn
der
Kanalbauarbeiten
erneut
zu
prüfen,
ob
nicht
zum
Beispiel
„
eine
einspurige
Verkehrsführung
als
milderes
Mittel
angemessener
als
eine
Vollsperrung
für
den
Individualkraftfahrzeugverkehr
sein
könnte″.
Ein
ministerieller
Vorschlag,
wie
er
gegenwärtig
in
Osnabrück
bereits
umgesetzt
wird.
Tatsächlich
rollt
der
Neumarkt-
Verkehr
an
den
Mitte
April
begonnenen
Kanalbauarbeiten
einspurig
in
jede
Richtung
vorbei.
In
der
Ratssitzung
am
Dienstag,
10.
Mai,
werde
der
Oberbürgermeister
den
Rat
über
das
Ergebnis
der
fachaufsichtlichen
Prüfung
per
Mitteilungsvorlage
informieren,
teilt
die
Stadt
mit.
Die
baustellenbedingte
Sperrung
des
Neumarkts
war
das
große
Politikum
im
Februar:
Erst
recht,
nachdem
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
sie
auf
Klage
eines
Unternehmers
am
11.
Februar
für
rechtswidrig
erklärt
hatte.
Am
17.
Februar
gab
die
Stadt
daraufhin
den
Autoverkehr
wieder
frei.
Autor:
sst