User Online: 2 |
Timeout: 22:59Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
09.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wie geht es jetzt am Neumarkt weiter?
Zwischenüberschrift:
Einspruch gegen Sperrung: So will der Oberbürgermeister die Ratsmehrheit stoppen
Artikel:
Originaltext:
Entwidmung,
Einspruch,
Parteiengezänk:
Was
wird
denn
nun
am
Neumarkt?
Ein
Überblick.
Die
Regenbogen-
Mehrheit
strebt
den
autofreien
Neumarkt
über
eine
Entwidmung
an.
Der
Hintergrund:
Straßen
müssen
in
einem
formellen
Akt
der
öffentlichen
Nutzung
gewidmet
werden.
Umgekehrt
kann
der
Rat
durch
eine
Teilentwidmung
die
Nutzung
beschränken.
Die
Ratsmehrheit
will
–
wie
in
der
Johannisstraße
–
nur
Fußgänger,
Radler,
Busse
und
Lieferverkehr
zulassen.
Warum
holte
Rot-
Grün
ein
eigenes
Gutachten
ein?
Die
bunte
Ratsmehrheit
hatte
die
Kanzlei
Lenz
und
Johlen
aus
Köln
das
Entwidmungsverfahren
prüfen
lassen.
Die
Juristen
kamen
zu
dem
Ergebnis,
dass
die
Entwidmung
ein
geeignetes
Verfahren
und
eine
Änderung
des
Bebauungsplanes
Nr.
525
nicht
nötig
sei,
um
den
Autoverkehr
auszusperren.
Das
Kölner
Gutachten
haben
die
Fraktionen
aus
ihren
eigenen
Mitteln
bezahlt.
Sie
hätten
natürlich
auch
das
Rechtsamt
der
Stadt
befragen
können,
doch
scheint
das
Vertrauen
der
bunten
Koalition
in
die
Rathaus-
Juristen
nicht
sehr
groß.
Öffentlich
wird
das
niemand
bestätigen.
Tatsache
ist,
dass
das
Rechtsamt
zum
gegenteiligen
Urteil
gekommen
ist.
Das
hatten
Rot-
Grün
&
Co.
wohl
schon
geahnt.
Warum
legte
OB
Griesert
Einspruch
ein?
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
legte
Einspruch
gegen
den
Ratsbeschuss
ein,
weil
er
ihn
–
im
Einklang
mit
seinem
Rechtsamt
–
für
rechtswidrig
hält.
Der
Einspruch
hat
aufschiebende
Wirkung,
der
Beschluss
darf
also
nicht
umgesetzt
werden.
Trotzdem
hat
Griesert,
wie
aus
den
Ratsunterlagen
hervorgeht,
die
Bauverwaltung
beauftragt,
das
Entwidmungsverfahren
vorsorglich
vorzubereiten.
Der
CDU-
Oberbürgermeister
bewegt
sich
exakt
auf
der
Linie
der
CDU-
Fraktion
(und
von
Michael
Florysiak,
DMD)
,
was
ihm
den
Vorwurf
der
Parteinahme
einbrachte.
Griesert
bemängelt,
dass
der
Beschluss
zu
vage
formuliert
und
„
mangels
Eindeutigkeit
für
die
Verwaltung
nicht
umsetzbar″
sei.
So
sei
unklar,
ob
mit
Bussen
(die
auf
dem
Neumarkt
erlaubt
sein
sollen)
auch
Fernbusse
gemeint
seien.
Worin
liegt
der
Kern
des
juristischen
Streits?
Schwerwiegender
und
in
der
rechtlichen
Deutung
komplexer
ist
die
Frage,
ob
die
Entwidmung
dem
Geist
von
Bebauungsplan
und
Flächennutzungsplan
widerspricht.
Die
Frage
ist:
Lässt
sich
der
Autoverkehr
rechtssicher
nur
ausschließen,
wenn
der
Bebauungsplan
geändert
wird?
Der
Flächennutzungsplan
stuft
den
Neumarkt
als
„
Hauptverkehrsstraße
für
den
überörtlichen
oder
örtlichen
Verkehr″
ein
und
damit
in
dieselbe
Kategorie
wie
den
Wall
und
die
Einfallstraßen.
Nun
besitzt
ein
Flächennutzungsplan
allerdings
keine
Rechtsbindung.
Aber:
Aus
diesem
Übersichtsplan
ist
laut
Gesetz
der
rechtsverbindliche
Bebauungsplan
„
zu
entwickeln″.
Der
Bebauungsplan
525
bezeichnet
den
Neumarkt
als
„
öffentliche
Straßenverkehrsfläche″.
Griesert
zieht
daraus
den
Schluss,
„
dass
es
sich
um
eine
Fläche
handelt,
auf
der
alle
Benutzungsarten
stattfinden
und
alle
Benutzerkreise
ohne
Beschränkungen
zugelassen
sind″.
Also
auch
Autos.
Das
legt
er
in
einem
sechsseitigen
Schreiben
an
die
Ratsmitglieder
dar.
Wer
also
explizit
den
Autoverkehr
aussperren
wolle,
müsse
dazu
den
Bebauungsplan
ändern.
Mit
Auslegung,
Öffentlichkeitsbeteiligung
und
allem,
was
das
Gesetz
verlangt.
Und
das
würde
dauern.
Die
Juristen,
die
die
Regenbogen-
Fraktionen
beraten,
lesen
aus
den
Formulierungen
exakt
das
Gegenteil.
Aus
den
Aussagen
sei
nicht
zwingend
abzuleiten,
dass
alle
Verkehrsträger
zugelassen
sein
müssten.
Eine
Bebauungsplanänderung
sei
deshalb
nicht
nötig.
Aussage
gegen
Aussage:
An
dieser
Stelle
wird
aus
der
politischen
Frage
eine
juristische.
Oberbürgermeister
Griesert
weist
darüber
hinaus
darauf
hin,
dass
eine
Teilentwidmung
in
die
„
Grundzüge
der
Planung
eingreift″.
Wesentliche
Festsetzungen
des
Bebauungsplanes
beruhen
auf
der
Zulassung
von
Autos
auf
dem
Neumarkt.
Würden
Autos
ausgesperrt,
verlören
die
Festsetzungen
im
B-
Plan
ihren
Sinn.
Deshalb
wäre
eine
Änderung
zwingend
nötig.
Was
werfen
sich
die
politischen
Lager
vor?
Rot-
Grün
&
Co.
zweifeln
an
der
Neutralität
des
Oberbürgermeisters
und
halten
ihm
vor,
die
Begründung
für
den
Einspruch
„
konstruiert″
zu
haben,
um
den
Mehrheitsbeschluss
des
Rates
zu
torpedieren.
Das
sei
„
undemokratisch″.
Die
CDU
kontert,
Rot-
Grün
agiere
„
mit
ideologischen
Scheuklappen″
und
habe
„
Angst
vor
den
Wählern″.
Die
Neumarkt-
Sperrung
solle
unbedingt
vor
der
Kommunalwahl
durchgeboxt
werden.
Wie
geht
es
weiter?
Es
ist
zu
erwarten,
dass
die
Regenbogen-
Fraktionen
den
Entwidmungsbeschluss
vom
5.
April
bestätigen.
OB
Griesert
hat
für
diesen
Fall
bereits
angekündigt,
dass
er,
wie
es
das
Kommunalverfassungsgesetz
vorschreibt,
den
Fall
mit
den
gegensätzlichen
Standpunkten
dem
Innenministerium
als
Kommunalaufsicht
vortragen
wird.
Das
Gesetz
sagt:
„
Die
Kommunalaufsichtsbehörde
entscheidet
unverzüglich,
ob
der
Beschluss
zu
beanstanden
ist.″
Und
wird
nun
der
Neumarkt
gesperrt?
In
diesem
Sommer
nicht
mehr.
Es
bleibt
dem
neuen
Stadtrat
vorbehalten,
über
die
automobile
Zukunft
des
Neumarktes
zu
befinden.
Ursprünglich
wollte
die
Ratsmehrheit
am
30.
August
die
Sperrung
beschließen
–
knapp
zwei
Wochen
vor
der
Kommunalwahl.
Das
ist
nicht
mehr
zu
schaffen.
Denn:
Szenario
1:
Das
Ministerium
beanstandet
den
Beschluss
zur
Entwidmung.
Dann
bleibt
der
Regenbogen-
Mehrheit
nur
der
Weg
über
eine
Änderung
des
Bebauungsplanes.
Das
Verfahren
kann
sich
über
Jahre
hinziehen.
Szenario
2:
Das
Ministerium
winkt
den
Entwidmungsbeschluss
unbeanstandet
durch.
Dann
muss
die
Stadtverwaltung
unverzüglich
das
Verfahren
in
Gang
setzen,
in
dem
sie
die
Absicht
zur
Teileinziehung
öffentlich
bekundet.
Drei
Monate
hat
dann
jedermann
Zeit,
Bedenken
und
Anregungen
zu
äußern.
Am
Ende
prüft
der
Rat
die
Bedenken,
trifft
eine
Abwägung
und
entscheidet.
Die
Zeit
bis
zur
Wahl
am
11.
September
reicht
dafür
nicht.
Für
den
20.
September
ist
die
letzte
Ratssitzung
in
der
alten
Zusammensetzung
anberaumt,
allerdings
nur
„
bei
Bedarf″.
Es
ist
zumindest
möglich,
dass
der
alte
Rat
dann
über
den
Neumarkt
entscheidet
–
wahrscheinlich
ist
es
nicht.
Denn
zur
demokratischen
Kultur
gehört
es,
derart
scherwiegende
Entscheidungen
dem
neuen
Rat
zu
überlassen,
der
sich
am
1.
November
konstituiert.
Bildtext:
Richtungsstreit:
Der
Neumarkt
ist
ein
wichtiges
Wahlkampfthema
in
Osnabrück
geworden.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Wilfried Hinrichs