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1.
Erscheinungsdatum:
28.04.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kanalbau auf dem Neumarkt: Kommt die nächste Sperrung?
Zwischenüberschrift:
Ratsmehrheit warnt vor Problemen mit dem Autoverkehr
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
SPD
und
Grüne
erwägen,
den
Neumarkt
wegen
der
aktuellen
Kanalbauarbeiten
erneut
„
baustellenbedingt″
zu
sperren.
Seit
Mitte
April
ist
eine
Fahrbahn
auf
dem
Neuen
Graben
vor
dem
Schloss
gesperrt,
weil
die
Stadtwerke
dort
Kanäle
erneuern
lassen.
Der
Autoverkehr
wird
einspurig
je
Richtung
an
der
Baustelle
vorbeigeleitet.
In
Ost-
West-
Richtung
steht
kein
Radstreifen
mehr
zur
Verfügung.
Die
Verwaltung
hatte
dieses
Verfahren
dem
Stadtentwicklungsausschuss
vorgeschlagen,
der
mit
den
Stimmen
der
CDU
zustimmte.
Die
Regenbogen-
Fraktionen
aus
SPD,
Grünen,
FDP
und
UWG/
Piraten
enthielten
sich
in
der
Abstimmung.
SPD
und
Grüne
sehen
die
Verkehrsführung
kritisch
und
weisen
in
einer
Pressemitteilung
der
CDU-
Fraktion
und
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
die
Verantwortung
zu,
sollte
es
im
Baustellen-
Engpass
zu
Problemen
kommen.
Der
Vorgang
zeige,
welchen
Stellenwert
Fußgänger,
Radfahrer
und
Buskunden
für
die
CDU
und
den
Oberbürgermeister
in
dieser
Stadt
hätten.
„
Der
Tunnelabriss
hat
weitgehend
reibungslos
funktioniert,
weil
die
Bauarbeiten
unbeeinträchtigt
vom
Pkw-
Verkehr
durchgeführt
werden
konnten″,
wird
Heiko
Panzer
(SPD)
in
der
Mitteilung
zitiert.
„
Jetzt
befürchten
wir
wieder
erhebliche
Verspätungen
im
Busverkehr,
kein
optimales
Baustellenmanagement
bis
hin
zu
Gefährdungen
von
Fußgängern
und
Radfahrern.
Sollte
sich
dieses
einstellen,
behalten
wir
uns
einen
erneuten
Ausschluss
des
Pkw-
Verkehrs
vor,
um
Schaden
von
dieser
Stadt
abzuwenden″,
heißt
es
in
der
von
Panzer
und
Jens
Meier
(Grüne)
unterzeichneten
Erklärung.
Streit
um
Einspruch
Auch
im
Streit
um
die
geplante
Entwidmung
des
Neumarktes,
die
eine
dauerhafte
Sperrung
für
den
Autoverkehr
bedeuten
würde,
sind
die
Fronten
weiter
verhärtet.
Die
CDU
springt
ihrem
Oberbürgermeister
bei,
der
Einspruch
gegen
den
Ratsbeschluss
zur
Teilentwidmung
eingelegt
hatte.
„
Zu
diesem
Einspruch
war
der
OB
verpflichtet,
da
das
Rechtsamt
der
Stadt
Osnabrück
die
Vorgehensweise
der
Ratsmehrheit
als
rechtswidrig
ansieht.
Da
hilft
Rot-
Grün
auch
kein
Parteigutachten″,
so
CDU-
Fraktionsvorsitzender
Fritz
Brickwedde.
In
einem
Rechtsgutachten,
das
SPD
und
Grüne
in
Auftrag
gegeben
hatte,
kommen
Juristen
zu
dem
Ergebnis,
dass
der
Einspruch
nicht
gerechtfertigt
ist.
Die
Lage
ist
aus
CDU-
Sicht
eindeutig:
Hält
der
Oberbürgermeister
einen
Beschluss
des
Rates
für
rechtswidrig,
kann
er
laut
Gesetz
der
Kommunalaufsicht
berichten
oder
Einspruch
einlegen.
In
diesem
Fall
kann
der
Rat
in
der
nächsten
Sitzung
den
Beschluss
noch
einmal
bekräftigen.
Hält
der
OB
auch
diesen
Beschluss
für
rechtswidrig,
so
hat
er
der
Kommunalaufsicht
zu
berichten
und
die
jeweiligen
Standpunkte
darzulegen.
Solange
werde
der
Beschluss
nicht
ausgeführt,
so
Brickwedde.
Oberbürgermeister
Griesert
verhalte
sich
also
absolut
korrekt.
Bildtext:
Kanalbau
vor
dem
Schloss
Foto:
hin
Autor:
pm/hin