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1.
Erscheinungsdatum:
27.04.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gutachter stützt Neumarkt-Beschluss
Zwischenüberschrift:
Regenbogen-Koalition legt nach: Griesert soll Einspruch zurücknehmen
Artikel:
Originaltext:
Die
Osnabrücker
Ratsmehrheit
legt
im
Neumarkt-
Streit
mit
CDU-
Oberbürgermeister
Griesert
nach.
Ein
Gutachten
habe
ergeben,
dass
der
Ratsbeschluss
zur
Sperrung
rechtmäßig
sei.
Griesert
solle
seinen
Widerstand
aufgeben.
Osnabrück.
Die
Entscheidung,
ob
der
Neumarkt
für
Autos
gesperrt
werden
kann,
ist
endgültig
zu
einer
juristischen
Frage
geworden.
Die
Ratsmehrheit
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
UWG/
Piraten
sowie
den
Einzelratsmitgliedern
Brandes-
Steggewentz
und
Cheeseman
fordert
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
auf,
seinen
Einspruch
gegen
den
Ratsbeschluss
vom
5.
April
zur
Einleitung
des
Teilentwidmungsverfahrens
des
Neumarkts
zurückzunehmen
und
den
Ratsauftrag
unverzüglich
umzusetzen.
„
Die
gutachterliche
Bewertung
der
Argumente
des
Oberbürgermeisters
gegen
den
Ratsbeschluss
bestätigt
unsere
Position″,
heißt
es
in
einer
gemeinsamen
Erklärung
der
Regenbogen-
Mehrheit.
Das
Anwaltsbüro
Lenz
und
Johlen
in
Köln,
das
auch
die
Entwidmungsverfahren
zuvor
rechtlich
durchleuchtet
hatte,
hatte
im
Auftrag
der
Regenbogen-
Koalition
den
Einspruch
des
Oberbürgermeisters
gegen
den
Ratsbeschluss
geprüft.
Die
Gutachter
halten
den
Einspruch
für
nicht
gerechtfertigt.
Der
Ratsbeschluss
sei
weder
zu
unbestimmt,
noch
stünden
ihm
die
Festsetzungen
des
Bebauungsplans
Nr.
525
entgegen.
Die
Ratsmehrheit
hatte
am
5.
April
beschlossen,
das
Verfahren
zur
Teilentwidmung
des
Neumarktes
einzuleiten
und
damit
den
Autoverkehr
auszusperren.
Der
Platz
soll
in
Zukunft
nur
noch
von
Bussen
und
für
den
Anlieferverkehr
nutzbar
sein.
OB
Griesert
begründete
seinen
Einspruch
unter
anderem
damit,
der
Beschluss
sei
nicht
eindeutig.
So
bleibe
unklar,
ob
auch
Fernbusse
und
Taxen
den
Neumarkt
befahren
dürften.
Das
Anwaltsbüro
Lenz
und
Johlen
hält
dagegen,
dass
der
Ratsbeschluss
nur
den
Auftrag
an
die
Verwaltung
enthalte,
eine
Teileinziehung
vorzubereiten.
Das
sei
kein
Auftrag,
die
Sperrung
durch
eine
entsprechende
Beschilderung
jetzt
umzusetzen.
Juristische
Tricks?
Die
Juristen
sehen
auch
keinen
Widerspruch
zum
Flächennutzungsplan,
der
die
über
den
Neumarkt
führende
Verbindung
als
„
sonstige
überörtliche
oder
örtliche
Hauptverkehrsstraße″
klassifiziert.
Daraus
lasse
sich
nicht
ableiten,
dass
alle
Verkehrsarten
zugelassen
sein
müssen,
so
die
Gutachter.
Grundsätzlich
gilt:
Der
Flächennutzungsplan
hat
–
anders
als
der
Bebauungsplan
–
keine
Rechtsbindung.
„
Der
Einspruch
des
OB
gegen
den
Ratsbeschluss
dient
offensichtlich
nur
dem
Zweck,
die
Umsetzung
des
Willens
der
Ratsmehrheit
von
Zweidritteln
aller
Ratsmitglieder
zu
verhindern
oder
zumindest
zu
verzögern″,
heißt
es
in
der
gemeinsamen
Erklärung
der
Fraktionsvorsitzenden
Frank
Henning
(SPD)
,
Michael
Hagedorn
(Grüne)
,
Thomas
Thiele
(FDP)
,
Wulf-
Siegmar
Mierke
(UWG/
Piraten)
und
der
Einzelmitglieder.
Entschieden
weisen
die
Mehrheitsvertreter
auch
die
vom
CDU-
Fraktionsvorsitzenden
Fritz
Brickwedde
erhobenen
Vorwürfe
zurück,
sie
handelten
rechtswidrig.
„
Wenn
der
OB
wirklich
ernsthafte
Bedenken
hätte,
warum
wendet
er
sich
nicht
an
die
Kommunalaufsicht?
Stattdessen
versucht
er
mit
juristischen
Tricks,
die
Umsetzung
eines
rechtmäßigen
Ratsbeschlusses
zu
blockieren.
Dieses
Vorgehen
ist
nicht
nur
undemokratisch.
Wer
einer
solchen
Vorgehensweise
bedarf,
dem
sind
offensichtlich
die
Argumente
ausgegangen.
Zeit,
dass
OB
und
CDU
sich
wieder
an
die
Spielregeln
halten
und
zur
Sachdebatte
zurückkehren.″
Unabhängig
davon
sei
das
laufende
Gerichtsverfahren
gegen
den
Bebauungsplan
Neumarkt
zu
betrachten.
Wenn
der
OB
zur
Stärkung
der
städtischen
Rechtsposition
angesichts
der
Normenkontrollklage
parallel
zum
Entwidmungsverfahren
eine
Änderung
des
Bebauungsplans
für
sinnvoll
halte,
so
bliebe
es
ihm
unbenommen,
ein
solches
Verfahren
auf
den
Weg
zu
bringen.
Das
von
der
Ratsmehrheit
auf
den
Weg
gebrachte
Verfahren
zur
Verkehrsberuhigung
am
Neumarkt
sei
hiervon
unabhängig.
Ein
Nachbar
sieht
sich
in
seinen
Eigentumsrechten
eingeschränkt,
weil
ein
geplanter
Wendehammer
auf
der
Rückseite
des
Einkaufszentrums
sein
Grundstück
tangiert.
Das
Verfahren
ist
beim
Verwaltungsgericht
Osnabrück
anhängig.
Bildtext:
Der
Neumarkt
ohne
Autos?
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
W. Hinrichs