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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
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Überschrift:
Gutachter stützt Neumarkt-Beschluss
Zwischenüberschrift:
Regenbogen-Koalition legt nach: Griesert soll Einspruch zurücknehmen
Artikel:
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Originaltext:
Die Osnabrücker Ratsmehrheit legt im Neumarkt-Streit mit CDU-Oberbürgermeister Griesert nach. Ein Gutachten habe ergeben, dass der Ratsbeschluss zur Sperrung rechtmäßig sei. Griesert solle seinen Widerstand aufgeben.
Osnabrück. Die Entscheidung, ob der Neumarkt für Autos gesperrt werden kann, ist endgültig zu einer juristischen Frage geworden. Die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen, FDP, UWG/ Piraten sowie den Einzelratsmitgliedern Brandes-Steggewentz und Cheeseman fordert Oberbürgermeister Wolfgang Griesert auf, seinen Einspruch gegen den Ratsbeschluss vom 5. April zur Einleitung des Teilentwidmungsverfahrens des Neumarkts zurückzunehmen und den Ratsauftrag unverzüglich umzusetzen. Die gutachterliche Bewertung der Argumente des Oberbürgermeisters gegen den Ratsbeschluss bestätigt unsere Position″, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Regenbogen-Mehrheit.
Das Anwaltsbüro Lenz und Johlen in Köln, das auch die Entwidmungsverfahren zuvor rechtlich durchleuchtet hatte, hatte im Auftrag der Regenbogen-Koalition den Einspruch des Oberbürgermeisters gegen den Ratsbeschluss geprüft. Die Gutachter halten den Einspruch für nicht gerechtfertigt. Der Ratsbeschluss sei weder zu unbestimmt, noch stünden ihm die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 525 entgegen.
Die Ratsmehrheit hatte am 5. April beschlossen, das Verfahren zur Teilentwidmung des Neumarktes einzuleiten und damit den Autoverkehr auszusperren. Der Platz soll in Zukunft nur noch von Bussen und für den Anlieferverkehr nutzbar sein.
OB Griesert begründete seinen Einspruch unter anderem damit, der Beschluss sei nicht eindeutig. So bleibe unklar, ob auch Fernbusse und Taxen den Neumarkt befahren dürften. Das Anwaltsbüro Lenz und Johlen hält dagegen, dass der Ratsbeschluss nur den Auftrag an die Verwaltung enthalte, eine Teileinziehung vorzubereiten. Das sei kein Auftrag, die Sperrung durch eine entsprechende Beschilderung jetzt umzusetzen.
Juristische Tricks?
Die Juristen sehen auch keinen Widerspruch zum Flächennutzungsplan, der die über den Neumarkt führende Verbindung als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße″ klassifiziert. Daraus lasse sich nicht ableiten, dass alle Verkehrsarten zugelassen sein müssen, so die Gutachter. Grundsätzlich gilt: Der Flächennutzungsplan hat anders als der Bebauungsplan keine Rechtsbindung.
Der Einspruch des OB gegen den Ratsbeschluss dient offensichtlich nur dem Zweck, die Umsetzung des Willens der Ratsmehrheit von Zweidritteln aller Ratsmitglieder zu verhindern oder zumindest zu verzögern″, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Fraktionsvorsitzenden Frank Henning (SPD), Michael Hagedorn (Grüne), Thomas Thiele (FDP), Wulf-Siegmar Mierke (UWG/ Piraten) und der Einzelmitglieder.
Entschieden weisen die Mehrheitsvertreter auch die vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Fritz Brickwedde erhobenen Vorwürfe zurück, sie handelten rechtswidrig. Wenn der OB wirklich ernsthafte Bedenken hätte, warum wendet er sich nicht an die Kommunalaufsicht? Stattdessen versucht er mit juristischen Tricks, die Umsetzung eines rechtmäßigen Ratsbeschlusses zu blockieren. Dieses Vorgehen ist nicht nur undemokratisch. Wer einer solchen Vorgehensweise bedarf, dem sind offensichtlich die Argumente ausgegangen. Zeit, dass OB und CDU sich wieder an die Spielregeln halten und zur Sachdebatte zurückkehren.″
Unabhängig davon sei das laufende Gerichtsverfahren gegen den Bebauungsplan Neumarkt zu betrachten. Wenn der OB zur Stärkung der städtischen Rechtsposition angesichts der Normenkontrollklage parallel zum Entwidmungsverfahren eine Änderung des Bebauungsplans für sinnvoll halte, so bliebe es ihm unbenommen, ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen. Das von der Ratsmehrheit auf den Weg gebrachte Verfahren zur Verkehrsberuhigung am Neumarkt sei hiervon unabhängig. Ein Nachbar sieht sich in seinen Eigentumsrechten eingeschränkt, weil ein geplanter Wendehammer auf der Rückseite des Einkaufszentrums sein Grundstück tangiert. Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Osnabrück anhängig.

Bildtext:

Der Neumarkt ohne Autos? Foto: Michael Gründel
Autor:
W. Hinrichs


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