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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Der erste Nachtflohmarkt des Jahres steht bevor
Zwischenüberschrift:
Am 7. und 8. Mai in der Innenstadt – Flohmarktfläche durch Bauarbeiten geringfügig verändert
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Am 7. und 8. Mai findet in der Osnabrücker Innenstadt der erste Nachtflohmarkt des Jahres statt. Die Stadt rechnet nach eigenen Angaben mit rund 700 Ständen.
Offiziell beginnt der Flohmarkt am Samstag, 7. Mai, um 21 Uhr und endet am Sonntag, 8. Mai, um 12 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, eine vorherige Platzvergabe findet nicht statt. Es wird ein Standgeld erhoben. Dieses beträgt für den ersten Meter 10 Euro, für jeden weiteren Meter 5 Euro. Für einen Tapeziertisch mit einer Länge von drei Metern beträgt das Standgeld 20 Euro. Ab dem sechsten Meter kostet jeder weitere Meter 20 Euro.
Aufgrund der baulichen Situationen am Neumarkt sowie im Bereich der Straße Öwer de Hase ist die Fläche des Flohmarktes geringfügig geändert. Die Fläche vor den Geschäften H & M, Bäckerei Coors bis zum DER-Reisebüro steht nicht zur Verfügung. Das gilt auch für Öwer de Hase. Der Flohmarkt kann von diesem Bereich auch nicht erreicht werden. Ansonsten bleibt die gewohnte Flohmarktfläche unverändert.
Auch für den Ladeverkehr ergeben sich den Angaben der Stadtverwaltung zufolge einige Änderungen. Während der Aufbauzeit gilt: Die Zufahrt zum Flohmarkt kann nur über die Straße Domhof sowie die Georgstraße erfolgen. Die Einfahrt auf das Flohmarktgelände vom Neumarkt in die Große Straße ist nicht möglich. Die Ausfahrt kann nur über die Große Straße Richtung Neumarkt erfolgen. Das Flohmarktgelände darf ab 20 Uhr befahren werden. Nach dem Entladen muss das Fahrzeug allerdings so schnell wie möglich wieder entfernt werden.
Mit dem Aufbau der Stände darf am Samstag ebenfalls erst um 20 Uhr begonnen werden. Vorheriges Abkleben, Abkreiden oder sonstiges Reservieren ist nach Angaben der Stadtverwaltung nicht zulässig. Mit Rücksicht auf die Ladenlokale, die zum Teil bis 20 Uhr geöffnet haben, sei diese Vorgabe unbedingt einzuhalten, heißt es in einer Mitteilung des Presseamtes.
Generell dürfen nur gebrauchte Waren angeboten werden, das Anbieten von Neuware ist nicht erlaubt. Lediglich selbst gefertigtes Kunsthandwerk oder Schmuck von geringem Wert darf verkauft werden. Ebenfalls nicht gestattet ist der Verkauf von Lebensmitteln oder von sperrigen Gegenständen, die vom Käufer nicht alleine abtransportiert werden können.
Auf dem Theatervorplatz werden eine Einsatzzentrale sowie eine Sanitätsstation eingerichtet. In diesem Bereich stehen Mitarbeiter der Stadtverwaltung bereits am Freitag, 7. Mai, ab 17 Uhr für Fragen oder Beratung zur Verfügung.
Nach Beendigung des Flohmarktes am Sonntag wird das Gelände ab 12 Uhr gereinigt. Die Beschicker sind verpflichtet, ihre Standplätze sauber zu hinterlassen. Nicht verkaufte Ware darf nicht einfach liegen bleiben. Die Stadt weist darauf hin, dass private Tiefgaragen und Einstellplätze im Flohmarktbereich unter Umständen zeitweise nicht erreichbar sind.
Autor:
pm


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