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1.
Erscheinungsdatum:
20.04.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wer baut das Albert-Einstein-Haus?
Zwischenüberschrift:
Bieterverfahren für Neubau eines Studentenwohnheims im Wissenschaftspark beendet
Artikel:
Originaltext:
Die
amtliche
Suche
nach
einem
Investor
für
das
geplante
Albert-
Einstein-
Studentenwohnheim
im
Wissenschaftspark
Osnabrück
ist
beendet.
Eine
gute
Handvoll
Unternehmen
sollen
sich
bei
der
Stadt
beworben
haben.
Eine
Entscheidung
fällt
im
Juni.
Osnabrück.
Kurz
vor
Ablauf
des
mehrmonatigen
Bieterverfahrens
am
Montag
lagen
der
Verwaltung
nach
Informationen
unserer
Redaktion
drei
Bewerbungen
vor,
mit
mindestens
zwei
weiteren
wurde
noch
gerechnet.
Mit
Öffnung
der
Kuverts
im
Rechtsamt
begann
dann
am
Dienstag
die
wochenlange
Auswahlphase.
Wir
beantworten
die
wichtigsten
Fragen
und
Antworten.
Worum
geht
es
genau?
Auf
dem
ehemaligen
Gelände
der
Scharnhorstkaserne
am
Westerberg
soll
ein
Studentenwohnheim
mit
80
Wohnungen
gebaut
werden.
Die
Stadt
Osnabrück
stellt
dafür
ein
3500
Quadratmeter
großes
Grundstück
zur
Verfügung.
Es
liegt
im
Rücken
der
Paracelsus-
Klinik
und
ist
laut
Ausschreibung
560
000
Euro
wert.
Warum
ist
dieses
Projekt
ein
Politikum?
Der
Anfang
2015
beschlossenen
öffentlichen
Ausschreibung
war
ein
großer
Streit
im
Rat
der
Stadt
vorausgegangen.
Die
rot-
grüne
Zählgemeinschaft,
damals
noch
in
der
Mehrheit,
wollte
zum
Zwecke
des
Wohnheimbaus
ein
benachbartes,
2800
Quadratmeter
großes
Grundstück
direkt
an
das
Studentenwerk
Osnabrück
verkaufen
–
und
zwar
für
120
Euro
pro
Quadratmeter.
CDU
und
Oberbürgermeister
hielten
das
für
rechtlich
unzulässig.
Am
Ende
einigte
sich
der
Rat
auf
ein
Bieterverfahren
mit
Konzeptausschreibung.
Wie
läuft
der
Deal?
Meistbietend
verkauft
wird
nicht
das
Bauland,
sondern
seine
künftige
Eigentümerin:
die
Albert
Einstein
Studentenwohnheim
GmbH
(unverbrauchtes
Stammkapital:
25
000
Euro)
.
Dabei
handelt
es
sich
um
ein
100-
prozentiges
Tochterunternehmen
der
Osnabrücker
Beteiligungs-
und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft
(OBG)
.
Bislang
ohne
weiteres
Vermögen,
erwirbt
es
die
Fläche,
in
deren
Besitz
die
OBG
selbst
erst
durch
ein
Tauschgeschäft
gekommen
war,
sobald
der
Vertrag
mit
dem
Investor
unterschrieben
ist.
Warum
so
kompliziert?
Über
diesen
Umweg
kann
die
Stadt
Steuern
sparen.
Die
durch
den
Tausch
ausgelöste
Grunderwerbsteuer
von
28
000
Euro
(das
entspricht
fünf
Prozent
des
Grundstückswerts)
wird
laut
Ausschreibung
nämlich
erst
nach
Übertragung
auf
die
Objektgesellschaft
fällig
und
ist
mithin
vom
Käufer
zu
tragen.
Worauf
kommt
es
beim
Käufer
an?
Zuzüglich
weiterer
Kosten
muss
der
Käufer
der
Albert
Einstein
Studentenwohnheim
GmbH
also
bereits
im
ersten
Schritt
weit
über
610
000
Euro
aufbringen,
um
den
Zuschlag
für
das
folgende
Millionenprojekt
zu
erhalten.
Doch
um
Geld
allein
geht
es
der
Stadt
bei
der
Auswahl
nicht.
Entscheidend
ist
ferner
das
beste
bauliche
und
architektonische
Konzept,
zudem
müssen
viele
weitere
Anforderungen
erfüllt
sein.
So
darf
zum
Beispiel
die
durchschnittliche
Nettokaltmiete
nicht
mehr
als
8,
50
Euro/
Quadratmeter
betragen.
Wer
hat
mitgeboten?
Wer
sich
am
Bieterverfahren
beteiligt
hat,
ist
zunächst
einmal
geheim.
Als
Käufer
kommt
laut
Ausschreibung
aber
nur
infrage,
wer
Erfahrung
im
Bau
von
Wohnanlagen
nachweisen
kann
–
idealerweise
sogar
im
Bau
und
Betrieb
von
Studentenwohnheimen.
Letzteres
trifft
auf
das
Studentenwerk
Osnabrück
zu.
Auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
bestätigte
Geschäftsführerin
Birgit
Bornemann,
tatsächlich
eine
Bewerbung
für
das
Vorhaben
im
Wissenschaftspark
eingereicht
zu
haben.
Wie
geht
es
nun
weiter?
Alle
fristgerecht
eingereichten
Bewerbungen
wurden
am
Dienstag
der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Osnabrück
(WFO)
übergeben.
Dort
werden
die
Angebote
anonymisiert
aufbereitet.
Eine
Empfehlungskommission
für
die
Vergabe
von
Grundstücken
im
Wissenschaftspark
bewertet
diese
dann
nach
einem
festgelegten
Punktesystem
und
unterbreitet
schließlich
der
OBG-
Gesellschafterversammlung
einen
Beschlussvorschlag.
OBG-
Chef
Fillep:
„
Absicht
ist
es,
vor
Beginn
der
Sommerferien
am
23.
Juni
zu
entscheiden.″
Wann
wird
gebaut?
Der
Käufer
der
Objektgesellschaft
Albert-
Einstein-
Studentenwohnheim
GmbH
muss
spätestens
drei
Monate
nach
Vertragsabschluss
einen
genehmigungsfähigen
Bauantrag
stellen
und
spätestens
sechs
Monate
nach
Erteilung
der
Baugenehmigung
mit
dem
Bau
beginnen.
Für
die
Fertigstellung
sind
anschließend
24
Monate
Zeit.
Bildtext:
Relativitätstheorie
und
-
praxis
liegen
im
Wissenschaftspark
Osnabrück
eng
beieinander.
Auf
diesem
Baugrundstück
an
der
Ecke
Albert-
Einstein-
Straße/
Friedrich-
Janssen-
Straße
soll
demnächst
ein
Studentenwohnheim
entstehen,
dessen
vorläufiger
Name
„
Albert
Einstein″
an
den
Entdecker
der
Formel
E=mc2
erinnert.
Foto:
Sebastian
Stricker/
Montage:
Tamara
Landwehr
Autor:
Sebastian Stricker