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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wer baut das Albert-Einstein-Haus?
Zwischenüberschrift:
Bieterverfahren für Neubau eines Studentenwohnheims im Wissenschaftspark beendet
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Die amtliche Suche nach einem Investor für das geplante Albert-Einstein-Studentenwohnheim im Wissenschaftspark Osnabrück ist beendet. Eine gute Handvoll Unternehmen sollen sich bei der Stadt beworben haben. Eine Entscheidung fällt im Juni.
Osnabrück. Kurz vor Ablauf des mehrmonatigen Bieterverfahrens am Montag lagen der Verwaltung nach Informationen unserer Redaktion drei Bewerbungen vor, mit mindestens zwei weiteren wurde noch gerechnet. Mit Öffnung der Kuverts im Rechtsamt begann dann am Dienstag die wochenlange Auswahlphase. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum geht es genau? Auf dem ehemaligen Gelände der Scharnhorstkaserne am Westerberg soll ein Studentenwohnheim mit 80 Wohnungen gebaut werden. Die Stadt Osnabrück stellt dafür ein 3500 Quadratmeter großes Grundstück zur Verfügung. Es liegt im Rücken der Paracelsus-Klinik und ist laut Ausschreibung 560 000 Euro wert.
Warum ist dieses Projekt ein Politikum? Der Anfang 2015 beschlossenen öffentlichen Ausschreibung war ein großer Streit im Rat der Stadt vorausgegangen. Die rot-grüne Zählgemeinschaft, damals noch in der Mehrheit, wollte zum Zwecke des Wohnheimbaus ein benachbartes, 2800 Quadratmeter großes Grundstück direkt an das Studentenwerk Osnabrück verkaufen und zwar für 120 Euro pro Quadratmeter. CDU und Oberbürgermeister hielten das für rechtlich unzulässig. Am Ende einigte sich der Rat auf ein Bieterverfahren mit Konzeptausschreibung.
Wie läuft der Deal? Meistbietend verkauft wird nicht das Bauland, sondern seine künftige Eigentümerin: die Albert Einstein Studentenwohnheim GmbH (unverbrauchtes Stammkapital: 25 000 Euro). Dabei handelt es sich um ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (OBG). Bislang ohne weiteres Vermögen, erwirbt es die Fläche, in deren Besitz die OBG selbst erst durch ein Tauschgeschäft gekommen war, sobald der Vertrag mit dem Investor unterschrieben ist.
Warum so kompliziert? Über diesen Umweg kann die Stadt Steuern sparen. Die durch den Tausch ausgelöste Grunderwerbsteuer von 28 000 Euro (das entspricht fünf Prozent des Grundstückswerts) wird laut Ausschreibung nämlich erst nach Übertragung auf die Objektgesellschaft fällig und ist mithin vom Käufer zu tragen.
Worauf kommt es beim Käufer an? Zuzüglich weiterer Kosten muss der Käufer der Albert Einstein Studentenwohnheim GmbH also bereits im ersten Schritt weit über 610 000 Euro aufbringen, um den Zuschlag für das folgende Millionenprojekt zu erhalten. Doch um Geld allein geht es der Stadt bei der Auswahl nicht. Entscheidend ist ferner das beste bauliche und architektonische Konzept, zudem müssen viele weitere Anforderungen erfüllt sein. So darf zum Beispiel die durchschnittliche Nettokaltmiete nicht mehr als 8, 50 Euro/ Quadratmeter betragen.
Wer hat mitgeboten? Wer sich am Bieterverfahren beteiligt hat, ist zunächst einmal geheim. Als Käufer kommt laut Ausschreibung aber nur infrage, wer Erfahrung im Bau von Wohnanlagen nachweisen kann idealerweise sogar im Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen. Letzteres trifft auf das Studentenwerk Osnabrück zu. Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Geschäftsführerin Birgit Bornemann, tatsächlich eine Bewerbung für das Vorhaben im Wissenschaftspark eingereicht zu haben.
Wie geht es nun weiter? Alle fristgerecht eingereichten Bewerbungen wurden am Dienstag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrück (WFO) übergeben. Dort werden die Angebote anonymisiert aufbereitet. Eine Empfehlungskommission für die Vergabe von Grundstücken im Wissenschaftspark bewertet diese dann nach einem festgelegten Punktesystem und unterbreitet schließlich der OBG-Gesellschafterversammlung einen Beschlussvorschlag. OBG-Chef Fillep: Absicht ist es, vor Beginn der Sommerferien am 23. Juni zu entscheiden.″
Wann wird gebaut? Der Käufer der Objektgesellschaft Albert-Einstein-Studentenwohnheim GmbH muss spätestens drei Monate nach Vertragsabschluss einen genehmigungsfähigen Bauantrag stellen und spätestens sechs Monate nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Bau beginnen. Für die Fertigstellung sind anschließend 24 Monate Zeit.

Bildtext:

Relativitätstheorie und - praxis liegen im Wissenschaftspark Osnabrück eng beieinander. Auf diesem Baugrundstück an der Ecke Albert-Einstein-Straße/ Friedrich-Janssen-Straße soll demnächst ein Studentenwohnheim entstehen, dessen vorläufiger Name Albert Einstein″ an den Entdecker der Formel E=mc2 erinnert. Foto: Sebastian Stricker/ Montage: Tamara Landwehr
Autor:
Sebastian Stricker


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