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1.
Erscheinungsdatum:
19.03.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kein Schadenersatz für die "Lebensquelle"
Zwischenüberschrift:
Stadtbaurat: Keine Zusagen gemacht – Bebauungsplan für den Güterbahnhof ist breite Mehrheit sicher
Artikel:
Originaltext:
Kann
die
"
Lebensquelle"
von
der
Stadt
Schadenersatz
fordern,
weil
sie
ihr
christliches
Zentrum
nicht
auf
dem
Güterbahnhof
bauen
darf?
Auf
keinen
Fall,
sagt
Stadtbaurat
Frank
Otte.
Es
sei
ganz
normal,
dass
sich
innerhalb
eines
Bebauungsplanverfahrens
die
Meinungen
änderten.
Osnabrück.
Mit
dem
Bebauungsplan
Nr.
370
für
den
ehemaligen
Güterbahnhof
legt
die
Stadt
der
Zion
GmbH
und
der
Freikirche
"
Lebensquelle"
straffe
Zügel
an.
Wenn
es
bei
dem
derzeitigen
Entwurf
bleibt,
müssen
sich
die
beiden
Grundstückseigentümer
auf
erhebliche
Nutzungseinschränkungen
einstellen.
Nicht
nur
der
Bau
einer
Kirche
fiele
den
Plänen
zum
Opfer,
das
Grundstück
der
"
Lebensquelle"
würde
zudem
durch
eine
Grünverbindung
in
zwei
Teile
zerschnitten.
Für
die
Zion
GmbH
bedeutet
der
Bebauungsplan,
dass
sie
auf
einem
großen
Teil
ihrer
Flächen
lediglich
Lagerräume
errichten
dürfte,
weil
die
unzureichende
Verkehrsanbindung
nach
Auffassung
der
Planer
eine
Nutzungsbeschränkung
erfordert.
Zudem
müsste
die
Zion
GmbH
ihr
weißes
Verwaltungsgebäude
an
der
Hamburger
Straße
22
aufgeben,
in
dem
auch
ein
Musik-
Club
und
verschiedene
Büros
untergebracht
sind.
Die
Stadt
beansprucht
das
Grundstück
für
einen
großflächigen
Kreisverkehr.
In
der
Vergangenheit
war
es
mehrfach
zum
Streit
um
die
frühere
DB-
Immobilie
gekommen.
Stadtbaurat
Frank
Otte
hatte
auf
die
vom
Rat
erlassene
Veränderungssperre
hingewiesen
und
kritisiert,
dass
die
Nutzungsänderung
nicht
von
der
Stadt
genehmigt
worden
sei.
Im
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
zeichnete
sich
am
Donnerstag
eine
breite
Mehrheit
für
den
Bebauungsplan
ab.
Politiker
von
SPD
und
Grünen,
FDP
und
UWG/
Piraten
kündigten
an,
dass
sie
den
Entwurf
mittragen
würden,
der
nach
den
Osterferien
in
die
Bürgerbeteiligung
gehen
soll.
Von
den
Vertretern
der
CDU
wurde
allerdings
noch
Beratungsbedarf
angemeldet.
"
Wir
wollen
den
Bebauungsplan
aber
auf
keinen
Fall
aufhalten"
,
meinte
Ratsfrau
Anette
Meyer
zu
Strohen.
Breiten
Raum
nahm
die
Frage
ein,
ob
die
Planung
der
Stadt
Entschädigungsansprüche
nach
sich
ziehen
könne.
Eva-
Maria
Westermann
fragte
nach,
ob
es
Zusagen
gegenüber
der
Freikirche
"
Lebensquelle"
gegeben
habe,
die
rechtliche
Konsequenzen
nach
sich
ziehen
könnten.
Dafür
gebe
es
keinen
Anlass,
erklärte
Stadtbaurat
Frank
Otte.
Wer
ein
Gelände
kaufe,
bevor
der
Bebauungsplan
in
Kraft
getreten
sei,
habe
keinen
Anspruch,
das
Baurecht
für
ein
bestimmtes
Projekt
zu
bekommen.
Die
Verwaltung
könne
schon
deshalb
keine
Zusagen
machen,
weil
die
einzelnen
Festlegungen
das
Ergebnis
eines
mitunter
langwierigen
Prozesses
seien.
Feste
Zusagen
habe
es
nach
der
Aktenlage
auch
nicht
gegeben,
erklärte
Otte.
"
In
dieser
Stadt
entscheidet
der
Rat
auf
Vorschlag
der
Verwaltung"
,
erklärte
der
Ausschussvorsitzende
Ulrich
Hus
(SPD)
mit
süffisantem
Lächeln.
Und
räumte
ein,
dass
sich
manche
Menschen
mit
diesem
Grundsatz
schwertäten,
selbst
wenn
sie
Oberbürgermeister
seien.
Gemeint
war,
ohne
dass
der
Name
fiel,
der
frühere
OB
Hans-
Jürgen
Fip.
Hus
fragte
nach,
warum
die
Verwaltung
nicht
eingeschritten
sei,
als
Gebäude
auf
dem
Güterbahnhof
trotz
der
Veränderungssperre
umgebaut
worden
seien.
Die
Freikirche
"
Lebensquelle"
renoviert
dort
seit
einiger
Zeit
das
Kopfgebäude
der
früheren
Güterabfertigung.
An
der
Außenseite
wurde
eine
Wärmedämmung
angebracht,
im
Innern
richten
die
Mitglieder
der
Freikirche
einen
Saal
für
die
Kinderbetreuung
und
Büros
ein.
Die
Verwaltung
sei
eingeschritten,
erklärte
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau.
Wegen
der
Umbauarbeiten
habe
die
Stadt
"
entsprechende
Verfahren"
eingeleitet.
Es
gebe
allerdings
auch
Zwischennutzungen,
die
genehmigt
seien.
Mit
dem
Bebauungsplan
schränkt
die
Stadt
nicht
nur
die
"
Lebensquelle"
und
die
Zion
GmbH
ein,
sondern
auch
sich
selbst.
Denn
mit
der
rein
gewerblichen
Festsetzung
ist
eine
kulturelle
Nutzung
des
Ringlokschuppens
ausgeschlossen,
der
sich
seit
knapp
zwei
Jahren
in
städtischem
Eigentum
befindet.
"
Wir
müssen
prüfen,
was
noch
zulässig
ist"
,
erklärte
Stadtbaurat
Otte
dazu.
Der
Kulturverein
Petersburg,
der
die
alternative
Kulturszene
vertritt,
zeigte
sich
enttäuscht
von
dieser
Entwicklung.
Er
hatte
bis
zum
Herbst
2014
einen
Freiraum
auf
dem
südlichen
Güterbahnhofsgelände
genutzt,
musste
nach
einer
Räumungsklage
der
Zion
GmbH
aber
das
Gelände
verlassen.
"
Wir
kommen
wieder!
",
hatten
die
Aktivisten
damals
verkündet
–
ohne
zu
ahnen,
dass
die
Weichen
für
ein
reines
Gewerbegebiet
gestellt
werden.
Bildtext:
Hier
geht′s
zum
Güterbahnhof:
Das
weiße
Haus
von
der
Zion
GmbH
soll
einem
Kreisverkehr
weichen,
das
dunkle
Gebäude
der
"
Lebensquelle"
wurde
trotz
Veränderungssperre
umgebaut.
Die
Stadt
hat
"
entsprechende
Verfahren"
eingeleitet.
Foto:
Lahmann-
Lammert
Kommentar
Über
die
Klinge
Klare
Kante:
keine
Kirche
im
Gewerbegebiet.
Bis
vor
vier
Jahren
war
das
so,
jetzt
gilt
es
wieder.
Dafür
gibt
es
gute
Gründe.
Peinlich
ist
nur,
dass
2012
einfach
darüber
hinweggesehen
wurde,
als
die
"
Lebensquelle"
und
die
Zion
GmbH
auf
die
Bildfläche
traten.
Der
Bebauungsplan
für
den
Güterbahnhof
wird
die
Stadt
voranbringen,
auch
wenn
sie
es
sich
mit
beiden
Grundstückseigentümern
gründlich
verscherzt
hat.
Für
die
Freikirche
ist
der
Traum
von
einem
christlichen
Zentrum
gestorben.
Sie
kann
nach
einem
neuen
Grundstück
Ausschau
halten
und
die
Gewerbeimmobilie
verkaufen.
Die
Zion
GmbH
erwägt
rechtliche
Schritte,
aber
wenn
sich
im
Bebauungsplan
kein
Formfehler
findet,
muss
sie
schlucken,
was
der
Rat
beschließt.
Schade
ist
es
um
die
freie
Kulturszene.
Um
klare
Kante
zu
zeigen,
hat
die
Stadt
sie
über
die
Klinge
springen
lassen.
Für
Osnabrück
ist
das
ein
Verlust.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert