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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
12 000 Euro Bafög für Studentin?
Zwischenüberschrift:
Universität verzichtet nach Urteil des Verwaltungsgerichts auf Berufung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
EU-Bürger, die gleichzeitig in Deutschland studieren und arbeiten, können Bafög wie Deutsche bekommen. Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück darf sich eine bulgarische Studentin der Universität Osnabrück jetzt auf eine satte Nachzahlung freuen.
Osnabrück. Wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, habe die Universität Osnabrück als Beklagte keine Berufung gegen das Urteil vom 10. Dezember 2015 (Az. 4 A 253/ 14) eingelegt. Damit sei es am 25. Januar rechtskräftig geworden. Die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hatte der Sache grundsätzliche Bedeutung beigemessen und deshalb Berufung zugelassen.
Der Berufungsverzicht sei nach Rücksprache mit dem niedersächsischen Fachministerium erfolgt, erklärte Andreas Osterfeld, Abteilungsleiter Studienfinanzierung beim Studentenwerk Osnabrück. " Die Angelegenheit wird als Einzelfall gewertet und hat keine Konsequenzen für die derzeitige Erlasslage." Das Studentenwerk als zuständiges Amt für Ausbildungsförderung hatte einen Bafög-Antrag der aus dem EU-Land Bulgarien stammenden Frau abgelehnt, weil es die für einen Unionsbürger erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für nicht gegeben hielt. Daraufhin klagte die 24-Jährige vor dem Verwaltungs gericht Osnabrück erfolgreich. Nun muss der Staat ihr das gesamte fällige Bafög seit Antragstellung im September 2014 nachzahlen.
Bedarf unklar
Um wie viel Geld es konkret geht, wollte Osterfeld am Montag nicht sagen. " Das verstößt gegen den Sozialdatenschutz." Der monatliche Höchstbedarf beträgt 670 Euro. Ob dieser der Klägerin zusteht, bleibt mithin offen. Einkommen und Vermögen der Frau und ihrer Eltern würde gegebenenfalls angerechnet. Bei 18 Monaten, die mittlerweile vergangen sind, könnte sich die Summe aber auf mehr als 12 000 Euro belaufen. Rechnet man den laufenden Monat März hinzu, wären sogar knapp 13 000 Euro möglich.
Den Bafög-Anspruch der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück teils aus europarechtlichen Vorschriften, teils aus aktuellem deutschen Recht abgeleitet. Den Angaben des Gerichts zufolge war die Frau Ende 2013 in die Bundesrepublik eingereist. Anfang Oktober 2014 nahm sie ein Studium an der Universität Osnabrück auf, für das sie im September 2014 Bafög beantragte. Die Klägerin war seit Juli 2014 vertraglich als Trainerin bei einem Fitnessstudio angestellt. Als das Arbeitsverhältnis Ende Februar 2015 endete, machte sie sich mit einem eigenen Tanzstudio selbstständig.

Bildtext:

Im bafög-Streit mit einer Studentin aus Bulgarien hat die Universität Osnabrück darauf verzichtet, gegen das Verwaltungsgerichtsurteil Berufung einzulegen.

Foto: dpa
Autor:
Sebastian Stricker


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