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1.
Erscheinungsdatum:
08.03.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
12 000 Euro Bafög für Studentin?
Zwischenüberschrift:
Universität verzichtet nach Urteil des Verwaltungsgerichts auf Berufung
Artikel:
Originaltext:
EU-
Bürger,
die
gleichzeitig
in
Deutschland
studieren
und
arbeiten,
können
Bafög
wie
Deutsche
bekommen.
Nach
einem
entsprechenden
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
darf
sich
eine
bulgarische
Studentin
der
Universität
Osnabrück
jetzt
auf
eine
satte
Nachzahlung
freuen.
Osnabrück.
Wie
eine
Gerichtssprecherin
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
mitteilte,
habe
die
Universität
Osnabrück
als
Beklagte
keine
Berufung
gegen
das
Urteil
vom
10.
Dezember
2015
(Az.
4
A
253/
14)
eingelegt.
Damit
sei
es
am
25.
Januar
rechtskräftig
geworden.
Die
Vierte
Kammer
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
hatte
der
Sache
grundsätzliche
Bedeutung
beigemessen
und
deshalb
Berufung
zugelassen.
Der
Berufungsverzicht
sei
nach
Rücksprache
mit
dem
niedersächsischen
Fachministerium
erfolgt,
erklärte
Andreas
Osterfeld,
Abteilungsleiter
Studienfinanzierung
beim
Studentenwerk
Osnabrück.
"
Die
Angelegenheit
wird
als
Einzelfall
gewertet
und
hat
keine
Konsequenzen
für
die
derzeitige
Erlasslage."
Das
Studentenwerk
als
zuständiges
Amt
für
Ausbildungsförderung
hatte
einen
Bafög-
Antrag
der
aus
dem
EU-
Land
Bulgarien
stammenden
Frau
abgelehnt,
weil
es
die
für
einen
Unionsbürger
erforderlichen
persönlichen
Voraussetzungen
für
nicht
gegeben
hielt.
Daraufhin
klagte
die
24-
Jährige
vor
dem
Verwaltungs
gericht
Osnabrück
–
erfolgreich.
Nun
muss
der
Staat
ihr
das
gesamte
fällige
Bafög
seit
Antragstellung
im
September
2014
nachzahlen.
Bedarf
unklar
Um
wie
viel
Geld
es
konkret
geht,
wollte
Osterfeld
am
Montag
nicht
sagen.
"
Das
verstößt
gegen
den
Sozialdatenschutz."
Der
monatliche
Höchstbedarf
beträgt
670
Euro.
Ob
dieser
der
Klägerin
zusteht,
bleibt
mithin
offen.
Einkommen
und
Vermögen
der
Frau
und
ihrer
Eltern
würde
gegebenenfalls
angerechnet.
Bei
18
Monaten,
die
mittlerweile
vergangen
sind,
könnte
sich
die
Summe
aber
auf
mehr
als
12
000
Euro
belaufen.
Rechnet
man
den
laufenden
Monat
März
hinzu,
wären
sogar
knapp
13
000
Euro
möglich.
Den
Bafög-
Anspruch
der
Klägerin
hatte
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
teils
aus
europarechtlichen
Vorschriften,
teils
aus
aktuellem
deutschen
Recht
abgeleitet.
Den
Angaben
des
Gerichts
zufolge
war
die
Frau
Ende
2013
in
die
Bundesrepublik
eingereist.
Anfang
Oktober
2014
nahm
sie
ein
Studium
an
der
Universität
Osnabrück
auf,
für
das
sie
im
September
2014
Bafög
beantragte.
Die
Klägerin
war
seit
Juli
2014
vertraglich
als
Trainerin
bei
einem
Fitnessstudio
angestellt.
Als
das
Arbeitsverhältnis
Ende
Februar
2015
endete,
machte
sie
sich
mit
einem
eigenen
Tanzstudio
selbstständig.
Bildtext:
Im
bafög-
Streit
mit
einer
Studentin
aus
Bulgarien
hat
die
Universität
Osnabrück
darauf
verzichtet,
gegen
das
Verwaltungsgerichtsurteil
Berufung
einzulegen.
Foto:
dpa
Autor:
Sebastian Stricker