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1.
Erscheinungsdatum:
19.02.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
In Osnabrück leben 171 abgelehnte Asylbewerber
Zwischenüberschrift:
Sieben Abschiebungen in zwei Jahren
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
In
Osnabrück
leben
171
abgelehnte
Asylbewerber.
2014
und
2015
wurden
insgesamt
sieben
Abschiebungen
durchgeführt.
Das
Osnabrücker
Bündnis
gegen
Abschiebungen
hat
in
den
vergangenen
Jahren
zahlreiche
Rückführungen
durch
Besetzung
der
Wohnungen
verhindert.
Das
geht
aus
einer
Mitteilung
der
Verwaltung
auf
eine
Anfrage
der
CDU-
Fraktion
im
Rat
hervor.
Ob
durch
die
vom
niedersächsischen
Ministerpräsidenten
Stephan
Weil
angekündigte
konsequente
Ausweisung
abgelehnter
Asylbewerber
Wohnraum
frei
werde,
wollte
die
CDU
wissen.
74
der
171
Ausreisepflichtigen
leben
nach
Auskunft
der
Verwaltung
in
zehn
städtischen
Wohnungen
und
Asylunterkünften.
Allerdings
sei
eine
Abschiebung
leichter
gesagt
als
getan.
Eine
Rückführung
setze
voraus,
dass
die
Staatsangehörigkeit
geklärt
sei,
schreibt
die
Verwaltung.
Das
sei
nur
möglich,
wenn
der
Mensch
ein
Dokument
habe,
das
seine
Identität
bekunde.
Nun
kann
es
sein,
dass
der
Betroffene
entweder
kein
Dokument
hat
oder
es
den
deutschen
Behörden
nicht
gibt.
Dann
hat
dieser
Mensch
eine
sogenannte
Mitwirkungspflicht
bei
der
Identitätsklärung
und
Passbeschaffung.
Das
bedeutet,
er
muss
sich
selbst
bei
der
zuständigen
Botschaft
um
einen
Pass
bemühen.
Sollte
er
dies
nicht
tun,
muss
die
Ausländerbehörde
aktiv
werden
und
eine
Botschaftsvorführung
organisieren.
Aber
auch
das
führt
nach
Auskunft
der
Verwaltung
nicht
automatisch
zur
Klärung
der
Identität.
Eine
Abschiebung
sei
unmöglich,
wenn
die
Heimat
des
Betroffenen
nicht
bekannt
sei.
Darüber
hinaus
ist
die
Ausländerbehörde
dazu
verpflichtet,
den
abgelehnten
Asylbewerber
mehrfach
über
die
Möglichkeit
einer
Härtefalleingabe
zu
informieren.
Auch
das
könne
eine
Abschiebung
verzögern.
Insgesamt,
so
die
Verwaltung,
wurden
im
Jahr
2014
fünf
und
2015
zwei
Abschiebungen
durchgeführt.
2014
verzeichnete
die
Ausländerbehörde
45
versuchte
Abschiebungen
nach
dem
Dublin-
Abkommen.
Danach
müssen
Asylanträge
dort
bearbeitet
werden,
wo
der
Flüchtling
zuerst
eingereist
ist.
Im
vergangenen
Jahr
gab
es
22
versuchte
Abschiebungen
nach
dem
Dubliner
Übereinkommen.
Das
Osnabrücker
Bündnis
gegen
Abschiebungen
hat
in
den
vergangenen
Jahren
mehr
als
30
Menschen
davor
bewahrt,
abgeschoben
zu
werden.
Die
Aktivisten
versammelten
sich
nach
einer
angekündigten
Abschiebung
vor
dem
Wohnheim
und
verhinderten
den
Zutritt
der
Behörden.
Autor:
S.