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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
In Osnabrück leben 171 abgelehnte Asylbewerber
Zwischenüberschrift:
Sieben Abschiebungen in zwei Jahren
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. In Osnabrück leben 171 abgelehnte Asylbewerber. 2014 und 2015 wurden insgesamt sieben Abschiebungen durchgeführt. Das Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Rückführungen durch Besetzung der Wohnungen verhindert.
Das geht aus einer Mitteilung der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Rat hervor. Ob durch die vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil angekündigte konsequente Ausweisung abgelehnter Asylbewerber Wohnraum frei werde, wollte die CDU wissen. 74 der 171 Ausreisepflichtigen leben nach Auskunft der Verwaltung in zehn städtischen Wohnungen und Asylunterkünften. Allerdings sei eine Abschiebung leichter gesagt als getan.
Eine Rückführung setze voraus, dass die Staatsangehörigkeit geklärt sei, schreibt die Verwaltung. Das sei nur möglich, wenn der Mensch ein Dokument habe, das seine Identität bekunde. Nun kann es sein, dass der Betroffene entweder kein Dokument hat oder es den deutschen Behörden nicht gibt.
Dann hat dieser Mensch eine sogenannte Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung. Das bedeutet, er muss sich selbst bei der zuständigen Botschaft um einen Pass bemühen. Sollte er dies nicht tun, muss die Ausländerbehörde aktiv werden und eine Botschaftsvorführung organisieren. Aber auch das führt nach Auskunft der Verwaltung nicht automatisch zur Klärung der Identität. Eine Abschiebung sei unmöglich, wenn die Heimat des Betroffenen nicht bekannt sei.
Darüber hinaus ist die Ausländerbehörde dazu verpflichtet, den abgelehnten Asylbewerber mehrfach über die Möglichkeit einer Härtefalleingabe zu informieren. Auch das könne eine Abschiebung verzögern.
Insgesamt, so die Verwaltung, wurden im Jahr 2014 fünf und 2015 zwei Abschiebungen durchgeführt. 2014 verzeichnete die Ausländerbehörde 45 versuchte Abschiebungen nach dem Dublin-Abkommen. Danach müssen Asylanträge dort bearbeitet werden, wo der Flüchtling zuerst eingereist ist. Im vergangenen Jahr gab es 22 versuchte Abschiebungen nach dem Dubliner Übereinkommen.
Das Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen hat in den vergangenen Jahren mehr als 30 Menschen davor bewahrt, abgeschoben zu werden. Die Aktivisten versammelten sich nach einer angekündigten Abschiebung vor dem Wohnheim und verhinderten den Zutritt der Behörden.
Autor:
S.


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