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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Sind Elektro-Einräder erlaubt?
Zwischenüberschrift:
Verbraucherzentrale sieht Politik in der Pflicht, Nutzung zu regeln
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Vermehrt sind Elektro-Einräder im Verkehr und in Innenstädten zu sehen. Dabei ist deren Nutzung nicht erlaubt. Verbraucherschützer appellieren an die Politik, das zu ändern.
Da der Gesetzgeber die Nutzung der bis zu 25 Stundenkilometer schnellen Elektroeinräder bislang nicht geregelt hat, gilt sie als Ordnungswidrigkeit sofern die Fahrzeuge schneller als sechs Stundenkilometer sind. " Es gibt inzwischen Versicherer, die Versicherungskennzeichen für Elektro-Einräder anbieten", sagt Ulrich Reu, Inhaber des Osnabrücker Fachgeschäfts für E-Fahrzeuge Orange Bike Concept (OBC). " Aber zugelassen sind sie trotzdem nicht", ergänzt er.
Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf Anfrage unserer Redaktion. Das Fahren von Elektro-Einrädern sei nach jetzigem Stand nur auf privatem Grund erlaubt. " Wir sehen die Politik in der Pflicht, einen Rechtsrahmen für neue Mobilitätsformen zu schaffen", sagt Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Verkehrs beim vzbv. Gerade kleine Fahrzeuge wie Elektroscooter, Elektroskateboards und Elektro-Einräder seien eine " gute Mobilitätsalternative für die letzte Meile vom Bus zur Arbeitsstätte", sagt die Expertin. Doch wer sie im öffentlichen Raum dennoch nutze, müsse bei einem Unfall mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Es sei allerdings möglich, eine Zulassung zu bekommen, erklärt der Osnabrücker Händler Reu. Diese sei dann mit einem Tüv-Gutachten für jedes Gerät zu beantragen.
Angaben der Hersteller
Der Hersteller Solowheel verheimlicht nicht, dass Elektro-Einräder nicht für den Verkehr zugelassen sind. Leicht auffindbar weist er auf seiner Homepage darauf hin, dass " die Benutzung des Solowheels im Bereich der Straßenverkehrsordnung (StVO), sowie öffentlicher Wege und Plätze aufgrund der technischen Eigenschaften des Fahrzeugs nicht gestattet" ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Der Hersteller Ninebot hingegen schreibt: " Verkehrsflächen für den Ninebot sind Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radwege. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch auf Fahrbahnen gefahren werden." Das ist nicht korrekt.
Der Hersteller Monowheel rät seinen Kunden, seine Produkte " bestenfalls auf dem Bürgersteig" zu verwenden. Bisher habe es dazu noch " keinerlei negative Kritik" gegeben, heißt es vom Hersteller auf Anfrage unserer Redaktion. Doch auch das ist nicht erlaubt.
Der österreichische Hersteller City-Wheel verweist für die deutschen Kunden auf das Verbot der Nutzung im öffentlichen Verkehr.
Segway-Nutzung geregelt
Die Nutzung von Segways hingegen hat der Gesetzgeber 2009 mit der " Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" geregelt. Segway-Fahrer müssen seither mindestens einen Mofaführerschein und ein Versicherungskennzeichen haben. Die Fahrzeuge müssen vernünftig zu bremsen sein, Vorder- und Rücklicht sowie eine Klingel haben. In geschlossenen Ortschaften dürfen Segways nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen gefahren werden. Fehlen diese, darf die Fahrbahn genutzt werden. Fußgängerzonen sind demnach tabu für Segways.Nach einer Einordnung dürften für Elektroeinräder ähnliche oder dieselben Regeln gelten.
MobHV nicht anwendbar
Sollte der Gesetzgeber Elektroeinräder als Mobilitätshilfe einstufen, müsste er die MobHV entsprechend ändern; denn dort heißt es, dass die Fahrzeuge nicht freihändig gefahren werden dürfen.Die meisten Elektroeinräder kosten zwischen 500 und 1200 Euro und fahren bis zu 40 Kilometer weit. Im Internet, etwa bei Ebay, gibt es Elektroeinräder schon für 300 Euro. " Das ist ganz billiger China-Schrott", sagt Reu. Ab 1000 Euro sei ein gutes Elektroeinrad zu bekommen.
Autor:
Jörg Sanders


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