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1.
Erscheinungsdatum:
02.03.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Sind Elektro-Einräder erlaubt?
Zwischenüberschrift:
Verbraucherzentrale sieht Politik in der Pflicht, Nutzung zu regeln
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Vermehrt
sind
Elektro-
Einräder
im
Verkehr
und
in
Innenstädten
zu
sehen.
Dabei
ist
deren
Nutzung
nicht
erlaubt.
Verbraucherschützer
appellieren
an
die
Politik,
das
zu
ändern.
Da
der
Gesetzgeber
die
Nutzung
der
bis
zu
25
Stundenkilometer
schnellen
Elektroeinräder
bislang
nicht
geregelt
hat,
gilt
sie
als
Ordnungswidrigkeit
–
sofern
die
Fahrzeuge
schneller
als
sechs
Stundenkilometer
sind.
"
Es
gibt
inzwischen
Versicherer,
die
Versicherungskennzeichen
für
Elektro-
Einräder
anbieten"
,
sagt
Ulrich
Reu,
Inhaber
des
Osnabrücker
Fachgeschäfts
für
E-
Fahrzeuge
Orange
Bike
Concept
(OBC)
. "
Aber
zugelassen
sind
sie
trotzdem
nicht"
,
ergänzt
er.
Das
bestätigt
auch
die
Verbraucherzentrale
Bundesverband
(vzbv)
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Das
Fahren
von
Elektro-
Einrädern
sei
nach
jetzigem
Stand
nur
auf
privatem
Grund
erlaubt.
"
Wir
sehen
die
Politik
in
der
Pflicht,
einen
Rechtsrahmen
für
neue
Mobilitätsformen
zu
schaffen"
,
sagt
Marion
Jungbluth,
Leiterin
des
Teams
Mobilität
und
Verkehrs
beim
vzbv.
Gerade
kleine
Fahrzeuge
wie
Elektroscooter,
Elektroskateboards
und
Elektro-
Einräder
seien
eine
"
gute
Mobilitätsalternative
für
die
letzte
Meile
vom
Bus
zur
Arbeitsstätte"
,
sagt
die
Expertin.
Doch
wer
sie
im
öffentlichen
Raum
dennoch
nutze,
müsse
bei
einem
Unfall
mit
rechtlichen
Konsequenzen
rechnen.
Es
sei
allerdings
möglich,
eine
Zulassung
zu
bekommen,
erklärt
der
Osnabrücker
Händler
Reu.
Diese
sei
dann
mit
einem
Tüv-
Gutachten
für
jedes
Gerät
zu
beantragen.
Angaben
der
Hersteller
Der
Hersteller
Solowheel
verheimlicht
nicht,
dass
Elektro-
Einräder
nicht
für
den
Verkehr
zugelassen
sind.
Leicht
auffindbar
weist
er
auf
seiner
Homepage
darauf
hin,
dass
"
die
Benutzung
des
Solowheels
im
Bereich
der
Straßenverkehrsordnung
(StVO)
,
sowie
öffentlicher
Wege
und
Plätze
aufgrund
der
technischen
Eigenschaften
des
Fahrzeugs
nicht
gestattet"
ist
und
mit
einem
Bußgeld
geahndet
werden
kann.
Der
Hersteller
Ninebot
hingegen
schreibt:
"
Verkehrsflächen
für
den
Ninebot
sind
Schutzstreifen,
Radfahrstreifen
und
Radwege.
Innerhalb
geschlossener
Ortschaften
darf
auch
auf
Fahrbahnen
gefahren
werden."
Das
ist
nicht
korrekt.
Der
Hersteller
Monowheel
rät
seinen
Kunden,
seine
Produkte
"
bestenfalls
auf
dem
Bürgersteig"
zu
verwenden.
Bisher
habe
es
dazu
noch
"
keinerlei
negative
Kritik"
gegeben,
heißt
es
vom
Hersteller
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Doch
auch
das
ist
nicht
erlaubt.
Der
österreichische
Hersteller
City-
Wheel
verweist
für
die
deutschen
Kunden
auf
das
Verbot
der
Nutzung
im
öffentlichen
Verkehr.
Segway-
Nutzung
geregelt
Die
Nutzung
von
Segways
hingegen
hat
der
Gesetzgeber
2009
mit
der
"
Verordnung
über
die
Teilnahme
elektronischer
Mobilitätshilfen
am
Verkehr"
geregelt.
Segway-
Fahrer
müssen
seither
mindestens
einen
Mofaführerschein
und
ein
Versicherungskennzeichen
haben.
Die
Fahrzeuge
müssen
vernünftig
zu
bremsen
sein,
Vorder-
und
Rücklicht
sowie
eine
Klingel
haben.
In
geschlossenen
Ortschaften
dürfen
Segways
nur
auf
Schutzstreifen,
Radfahrstreifen,
Radwegefurten
und
Radwegen
gefahren
werden.
Fehlen
diese,
darf
die
Fahrbahn
genutzt
werden.
Fußgängerzonen
sind
demnach
tabu
für
Segways.Nach
einer
Einordnung
dürften
für
Elektroeinräder
ähnliche
oder
dieselben
Regeln
gelten.
MobHV
nicht
anwendbar
Sollte
der
Gesetzgeber
Elektroeinräder
als
Mobilitätshilfe
einstufen,
müsste
er
die
MobHV
entsprechend
ändern;
denn
dort
heißt
es,
dass
die
Fahrzeuge
nicht
freihändig
gefahren
werden
dürfen.Die
meisten
Elektroeinräder
kosten
zwischen
500
und
1200
Euro
und
fahren
bis
zu
40
Kilometer
weit.
Im
Internet,
etwa
bei
Ebay,
gibt
es
Elektroeinräder
schon
für
300
Euro.
"
Das
ist
ganz
billiger
China-
Schrott"
,
sagt
Reu.
Ab
1000
Euro
sei
ein
gutes
Elektroeinrad
zu
bekommen.
Autor:
Jörg Sanders