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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Land diskriminierte Schwerbehinderten
Zwischenüberschrift:
Arbeitsgericht spricht Osnabrücker knapp 5000 Euro zu – Bei Stellenvergabe nicht berücksichtigt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Ein Jurist aus Osnabrück hat erfolgreich gegen das Land Niedersachsen geklagt. Er bekommt eine Entschädigung in Höhe von knapp 5000 Euro. Der Mann, der unter einer schweren Epilepsie leidet, fühlte sich diskriminiert, weil er bei der Vergabe einer Stelle den Kürzeren gezogen hatte.
Osnabrück. Als der Mann sich auf einen Posten bei der Landesschulbehörde bewarb, wurde ihm eine Frau vorgezogen, die deutlich schlechtere Examensnoten hatte als er. Rund 6000 Euro forderte der Kläger daraufhin als Schadenersatz vom Land Niedersachsen.
Dass es am Ende nur knapp 5000 Euro wurden, lag einzig daran, dass das Gericht seine bisherige berufliche " Erfahrungsstufe" anders bewertete als er selbst. " Das Gericht hat den Sachverhalt ansonsten genauso gesehen wie der Kläger", sagte Arbeitsgericht-Sprecher Thomas Schrader im Gespräch mit unserer Redaktion. Heißt: Das Land Niedersachsen hat einen Bewerber mit einer Schwerbehinderung diskriminiert.
Der Kläger hatte sich im vergangenen Jahr auf eine Teilzeitstelle als Volljurist am Osnabrücker Standort der Landesschulbehörde beworben, seine Berufsbezeichnung wäre die eines " Dezernenten" gewesen. Laut Stellenausschreibung musste der geeignete Kandidat nicht nur Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung mitbringen, sondern auch das erste und das zweite juristische Staatsexamen mindestens mit der Note " befriedigend" abgeschlossen haben.
Der Kläger brachte diese Voraussetzungen mit: Das erste Examen absolvierte er mit einem " Sehr gut", das zweite mit einem " Vollbefriedigend". Obwohl er die formalen Bedingungen also mehr als erfüllte, bekam der Mann aus Osnabrück die Stelle am Ende nicht. Und das, obwohl die ausgewählte Kandidatin das zweite Staatsexamen mit " befriedigend", das erste juristische Staatsexamen aber nur mit der Note " ausreichend" abgeschlossen hatte die formalen Kriterien, um überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, waren damit eigentlich nicht erfüllt.
" Man sollte schon noch einen gewissen Spielraum haben", sagte der Anwalt, der das Land Niedersachsen vertrat, während der Verhandlung. " Sonst müsste man sich ja die Frage stellen, ob wir überhaupt noch Bewerbungsgespräche führen können, wenn wir Juristen einstellen." Offiziell hatte das Land Niedersachsen die Kandidatin mit den deutlich schlechteren Noten ausgewählt, weil sie " einschlägige" Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung vorweisen könne und im Auswahlgespräch überzeugt habe.
Der Kläger argumentierte in der Verhandlung, er wolle überhaupt nicht abstreiten, dass es Leute gebe, die ihm gegenüber gewisse Vorzüge hätten. Wenn eine Kandidatin aber derart " eklatant abfalle", also deutlich schlechtere Noten mitbringe als er, halte er das für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Der Vorsitzende ließ bereits während der Verhandlung durchblicken, dass er die Sicht des Klägers teilt. " Entscheidend ist das Anforderungsprofil und Sie haben Noten gewollt", sagte er an die Adresse der Vertreter des Landes. Eine gütliche Einigung hatte dieser zuvor abgelehnt: " Auf keinen Fall, es geht hier um prinzipielle Dinge."
Neben der Entschädigung muss das Land Niedersachsen 85 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Urteils kann dagegen noch Berufung eingelegt werden.
Autor:
Hendrik Steinkuhl


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