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1.
Erscheinungsdatum:
26.02.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Land diskriminierte Schwerbehinderten
Zwischenüberschrift:
Arbeitsgericht spricht Osnabrücker knapp 5000 Euro zu – Bei Stellenvergabe nicht berücksichtigt
Artikel:
Originaltext:
Ein
Jurist
aus
Osnabrück
hat
erfolgreich
gegen
das
Land
Niedersachsen
geklagt.
Er
bekommt
eine
Entschädigung
in
Höhe
von
knapp
5000
Euro.
Der
Mann,
der
unter
einer
schweren
Epilepsie
leidet,
fühlte
sich
diskriminiert,
weil
er
bei
der
Vergabe
einer
Stelle
den
Kürzeren
gezogen
hatte.
Osnabrück.
Als
der
Mann
sich
auf
einen
Posten
bei
der
Landesschulbehörde
bewarb,
wurde
ihm
eine
Frau
vorgezogen,
die
deutlich
schlechtere
Examensnoten
hatte
als
er.
Rund
6000
Euro
forderte
der
Kläger
daraufhin
als
Schadenersatz
vom
Land
Niedersachsen.
Dass
es
am
Ende
nur
knapp
5000
Euro
wurden,
lag
einzig
daran,
dass
das
Gericht
seine
bisherige
berufliche
"
Erfahrungsstufe"
anders
bewertete
als
er
selbst.
"
Das
Gericht
hat
den
Sachverhalt
ansonsten
genauso
gesehen
wie
der
Kläger"
,
sagte
Arbeitsgericht-
Sprecher
Thomas
Schrader
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
Heißt:
Das
Land
Niedersachsen
hat
einen
Bewerber
mit
einer
Schwerbehinderung
diskriminiert.
Der
Kläger
hatte
sich
im
vergangenen
Jahr
auf
eine
Teilzeitstelle
als
Volljurist
am
Osnabrücker
Standort
der
Landesschulbehörde
beworben,
seine
Berufsbezeichnung
wäre
die
eines
"
Dezernenten"
gewesen.
Laut
Stellenausschreibung
musste
der
geeignete
Kandidat
nicht
nur
Erfahrung
in
der
öffentlichen
Verwaltung
mitbringen,
sondern
auch
das
erste
und
das
zweite
juristische
Staatsexamen
mindestens
mit
der
Note
"
befriedigend"
abgeschlossen
haben.
Der
Kläger
brachte
diese
Voraussetzungen
mit:
Das
erste
Examen
absolvierte
er
mit
einem
"
Sehr
gut"
,
das
zweite
mit
einem
"
Vollbefriedigend"
.
Obwohl
er
die
formalen
Bedingungen
also
mehr
als
erfüllte,
bekam
der
Mann
aus
Osnabrück
die
Stelle
am
Ende
nicht.
Und
das,
obwohl
die
ausgewählte
Kandidatin
das
zweite
Staatsexamen
mit
"
befriedigend"
,
das
erste
juristische
Staatsexamen
aber
nur
mit
der
Note
"
ausreichend"
abgeschlossen
hatte
–
die
formalen
Kriterien,
um
überhaupt
zum
Vorstellungsgespräch
eingeladen
zu
werden,
waren
damit
eigentlich
nicht
erfüllt.
"
Man
sollte
schon
noch
einen
gewissen
Spielraum
haben"
,
sagte
der
Anwalt,
der
das
Land
Niedersachsen
vertrat,
während
der
Verhandlung.
"
Sonst
müsste
man
sich
ja
die
Frage
stellen,
ob
wir
überhaupt
noch
Bewerbungsgespräche
führen
können,
wenn
wir
Juristen
einstellen."
Offiziell
hatte
das
Land
Niedersachsen
die
Kandidatin
mit
den
deutlich
schlechteren
Noten
ausgewählt,
weil
sie
"
einschlägige"
Erfahrungen
in
der
öffentlichen
Verwaltung
vorweisen
könne
und
im
Auswahlgespräch
überzeugt
habe.
Der
Kläger
argumentierte
in
der
Verhandlung,
er
wolle
überhaupt
nicht
abstreiten,
dass
es
Leute
gebe,
die
ihm
gegenüber
gewisse
Vorzüge
hätten.
Wenn
eine
Kandidatin
aber
derart
"
eklatant
abfalle"
,
also
deutlich
schlechtere
Noten
mitbringe
als
er,
halte
er
das
für
einen
Verstoß
gegen
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz.
Der
Vorsitzende
ließ
bereits
während
der
Verhandlung
durchblicken,
dass
er
die
Sicht
des
Klägers
teilt.
"
Entscheidend
ist
das
Anforderungsprofil
–
und
Sie
haben
Noten
gewollt"
,
sagte
er
an
die
Adresse
der
Vertreter
des
Landes.
Eine
gütliche
Einigung
hatte
dieser
zuvor
abgelehnt:
"
Auf
keinen
Fall,
es
geht
hier
um
prinzipielle
Dinge."
Neben
der
Entschädigung
muss
das
Land
Niedersachsen
85
Prozent
der
Kosten
des
Rechtsstreits
tragen.
Innerhalb
einer
Frist
von
einem
Monat
nach
Zustellung
des
Urteils
kann
dagegen
noch
Berufung
eingelegt
werden.
Autor:
Hendrik Steinkuhl