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1.
Erscheinungsdatum:
11.02.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Jetzt Osterfeuer bei der Stadt anmelden
Zwischenüberschrift:
Privatleute ohne Chance auf Genehmigung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Wer
in
Osnabrück
ein
Osterfeuer
veranstalten
will,
muss
bis
Freitag,
11.
März,
einen
Antrag
bei
der
Stadt
Osnabrück
stellen.
Das
teilt
die
Stadtverwaltung
mit.
Eigentlich
ist
es
verboten,
zum
Beispiel
ausgediente
Weihnachtsbäume
oder
abgeschnittene
Zweige
zu
verbrennen.
Unter
bestimmten
Bedingungen
und
Auflagen
werden
aber
Brauchtumsfeuer
für
Ostersonntag
oder
Ostermontag
genehmigt.
Wichtig
ist
nach
Angaben
der
Stadt
zum
Beispiel,
dass
jeder
das
Osterfeuer
besuchen
kann
und
dass
die
Verwaltung
die
Möglichkeit
hat,
es
im
Internet
und
in
der
Presse
anzukündigen.
Nach
Angaben
der
Stadt
sind
Osterfeuer
wie
in
den
Vorjahren
in
der
Innenstadt
und
in
den
bebauten
Ortsteilen
verboten.
Tabu
sind
auch
Kleingartenparzellen,
da
hier
die
Sicherheitsabstände
nicht
eingehalten
werden
können.
Für
alle
übrigen
Bereiche
hat
die
Stadt
Osnabrück
folgende
Regeln
aufgestellt:
•
Wer
ein
Osterfeuer
veranstalten
will,
kann
seinen
Antrag
schriftlich
bis
spätestens
Freitag,
11.
März,
beim
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
einreichen.
Ist
es
der
erste
Antrag,
kommt
ein
Vertreter
des
Fachbereichs
Umwelt
und
Klimaschutz
vorbei,
um
die
Fläche
kostenpflichtig
abzunehmen.
Ausführliche
Informationen
gibt
es
bei
Heiko
Brosig
vom
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz,
Hannoversche
Straße
6–8
(Raum
2
C06)
,
Tel.
05
41/
323-
24
34.
Die
Stadt
hat
sowohl
die
Regelungen
zum
Osterfeuer
als
auch
die
Stadtkarte
mit
den
Verbotsgebieten
ins
Internet
gestellt
(www.osnabrueck.de/
osterfeuer)
.
Die
interaktive
Karte
ermöglicht
allen
Bürgern,
die
gewünschte
Straße
und
Hausnummer
auszuwählen,
um
festzustellen,
ob
ein
Osterfeuer
am
gewünschten
Standort
überhaupt
möglich
ist.
Hintergrund
der
Regeln:
Im
Frühjahr
2009
sorgte
eine
sogenannte
Inversionswetterlage
dafür,
dass
der
Geruch
der
seinerzeit
für
jedermann
erlaubten
Osterfeuer
tagelang
nicht
abzog,
was
Bürger
wie
Kommunalpolitiker
so
sehr
verärgerte,
dass
der
Rat
Privatleuten
die
Kokelei
in
den
Stadtgrenzen
kurzerhand
verbot.
Autor:
pm, sph