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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Jetzt Osterfeuer bei der Stadt anmelden
Zwischenüberschrift:
Privatleute ohne Chance auf Genehmigung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Wer in Osnabrück ein Osterfeuer veranstalten will, muss bis Freitag, 11. März, einen Antrag bei der Stadt Osnabrück stellen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Eigentlich ist es verboten, zum Beispiel ausgediente Weihnachtsbäume oder abgeschnittene Zweige zu verbrennen. Unter bestimmten Bedingungen und Auflagen werden aber Brauchtumsfeuer für Ostersonntag oder Ostermontag genehmigt. Wichtig ist nach Angaben der Stadt zum Beispiel, dass jeder das Osterfeuer besuchen kann und dass die Verwaltung die Möglichkeit hat, es im Internet und in der Presse anzukündigen.
Nach Angaben der Stadt sind Osterfeuer wie in den Vorjahren in der Innenstadt und in den bebauten Ortsteilen verboten. Tabu sind auch Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für alle übrigen Bereiche hat die Stadt Osnabrück folgende Regeln aufgestellt:
Wer ein Osterfeuer veranstalten will, kann seinen Antrag schriftlich bis spätestens Freitag, 11. März, beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz einreichen. Ist es der erste Antrag, kommt ein Vertreter des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz vorbei, um die Fläche kostenpflichtig abzunehmen.
Ausführliche Informationen gibt es bei Heiko Brosig vom Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Hannoversche Straße 6–8 (Raum 2 C06), Tel. 05 41/ 323-24 34.
Die Stadt hat sowohl die Regelungen zum Osterfeuer als auch die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet gestellt (www.osnabrueck.de/ osterfeuer). Die interaktive Karte ermöglicht allen Bürgern, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen, um festzustellen, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt möglich ist.
Hintergrund der Regeln: Im Frühjahr 2009 sorgte eine sogenannte Inversionswetterlage dafür, dass der Geruch der seinerzeit für jedermann erlaubten Osterfeuer tagelang nicht abzog, was Bürger wie Kommunalpolitiker so sehr verärgerte, dass der Rat Privatleuten die Kokelei in den Stadtgrenzen kurzerhand verbot.
Autor:
pm, sph


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