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1.
Erscheinungsdatum:
15.08.1962
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Ein
kurzer
Artikel
über
die
"
stinkende"
Haseverschmutzung
und
-
verkrautung.
Überschrift:
Die Hase - eine grüne Wiese
Artikel:
Originaltext:
Die
Hase
-
eine
grüne
Wiese
Weil
es
noch
keinen
Vorstand
für
den
Unterhaltungsverband
96
gibt,
verschmutzt
die
Hase
weiter
Osnabrück,
die
Hasestadt!
Der
Fluß,
nach
dem
die
Stadt
diese
Bezeichnung
trägt,
ist
wirklich
sehenswert.
Doch
sehenswert
im
negativen
Sinn.
Denn
die
Hase
gleicht
seit
ein
paar
Wochen
kaum
noch
einem
Fluß,
der
durch
eine
Großstadt
fließt,
sondern
eher
einer
grünen
Wiese.
Sie
ist
verschlammt
und
verkrautet.
Die
Wasserpest
wuchert
im
Flußbett.
Das
Wasser
hat
eine
tiefschwarze
Farbe.
Mancher
Osnabrücker,
der
seit
einiger
Zeit
beobachtet,
wie
die
Hase
mehr
und
mehr
verschmutzt
und
immer
unansehnlicher
wird,
hat
sich
bestimmt
schon
gefragt,
warum
hier
nichts
unternommen
wird,
den
Fluß
sauberzuhalten.
Er
wird
sich
fragen,
ob
die
Anlieger
verpflichtet
seien,
die
Hase
zu
entsanden
und
zu
entkrauten.
Oder
hat
die
Stadt
dafür
zu
sorgen,
daß
auch
endlich
etwas
geschieht?
Nach
dem
Niedersächsischen
Wassergesetz
(NWG)
vom
7.
Juli
1960,
das
am
15.
Juli
1960
in
Kraft
trat,
regelt
der
Paragraph
83
die
Unterhaltung
der
Gewässer
2.
Ordnung,
zu
denen
auch
die
Hase
gehört.
Nach
dem
Gesetz
wurden
im
gesamten
Hasegebiet
von
der
Quelle
bis
zur
Mündung
drei
Unterhaltungsverbände
gegründet.
Der
Abschnitt
von
der
Quelle
bis
zur
Düte
untersteht
dem
Unterhaltungsverband
96
(obere
Hase)
.
Der
Paragraph
84,
Absatz
5,
besagt,
daß
bis
zu
diesem
Zeitpunkt,
an
dem
die
neuen
Unterhaltungsverbände
ihre
Tätigkeit
aufnehmen,
die
Unterhaltung
den
bisher
Verpflichteten
(Wasser-
und
Bodenverbände)
obliegt.
Der
Wasserverband
zur
Unterhaltung
der
Hase,
der
den
Raum
von
der
Neuen
Mühle
bis
zur
Pernickelmühle
betreute,
befindet
sich
in
der
Auflösung.
Nun
kann
die
oberste
Aufsichtsbehörde
(der
Regierungspräsident)
für
die
Zeit
vom
1.
Juli
1961
an
anordnen,
daß
die
Unterhaltung
bereits
auf
Rechnung
des
neuen
Unterhaltungsverbandes
96
(obere
Hase)
übergeht.
Diese
Möglichkeit
ist
jedoch
noch
nicht
anwendbar,
da
sich
der
durch
das
Gesetz
gegründete
Unterhaltungsverband
bis
zur
Stunde
in
Osnabrück
noch
gar
nicht
konstituiert
hat.
Es
ist
noch
nicht
vorauszusehen,
wann
er
überhaupt
in
Aktion
treten
kann.
Daraus
ergibt
sich
nun
folgendes
Bild.
Die
Reinhaltung
der
Hase
liegt
in
den
Händen
eines
Verbandes,
der
jedoch
nur
auf
dem
Papier
besteht.
So
ist
niemand
verpflichtet,
weder
die
Anlieger
noch
die
Stadt,
etwas
zu
unternehmen.
Die
Folge
davon
wird
sein,
daß
die
Hase
bald
von
einem
Dorfteich
nicht
mehr
zu
unterscheiden
ist.
In
dem
Fluß
wird
es
weiter
grünen
und
blühen.
Es
werden
sich
immer
mehr
Abfälle
auf
dem
Grund
ansammeln.
Denn
bereits
heute
haben
Flaschen
und
hunderterlei
anderes
Gerümpel
ihr
Grab
in
dem
Flußbett
gefunden.
Der
Gestank,
über
den
sich
besonders
die
Anlieger
in
der
Innenstadt
beklagen
und
die
Nase
rümpfen,
wird
immer
unerträglicher.
Vor
allem
die
Seuchengefahr
ist
nicht
zu
unterschätzen.
Sie
wird
immer
größere
Ausmaße
annehmen
und
bedeutet
schon
jetzt
eine
Gefahr
für
die
Bewohner.
-
So
zeigt
sich
also
der
Fluß,
nach
dem
sich
Osnabrück
die
Hasestadt
nennt.