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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
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Überschrift:
Neumarkt: Gericht urteilt im Eilverfahren
Zwischenüberschrift:
Entscheidung "noch im Frühjahr" – OB Griesert bestätigt: Sperrung ist rechtswidrig
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück will " noch im Frühjahr" über die Rechtmäßigkeit der Neumarkt-Sperrung entscheiden.
Das bestätigte Gerichtssprecherin Julia Schrader. Dem Gericht liegt ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor. Kläger Bernd Klute, der die baustellenbedingte Sperrung des Neumarktes für rechtswidrig hält, will damit eine sofortige Öffnung erreichen. Es soll nicht bis zu einem Urteil in der Hauptsache gewartet werden. In diesem Eilverfahren werde es " in den nächsten Wochen", auf jeden Fall " noch im Frühjahr" eine Entscheidung geben, sagte die Gerichtssprecherin. Das Verfahren werde schriftlich abgewickelt, eine mündliche Anhörung oder ein Erörterungstermin sei wohl nicht nötig.
Kläger Bernd Klute, Inhaber eines Handwerksbetriebes an der Lotter Straße, hält die baustellenbedingte Sperrung für rechtswidrig, weil auf dem Neumarkt zurzeit gar nicht gearbeitet wird. Die Baustelle ruht. Damit verliere das Durchfahrtverbot seine Rechtsgrundlage. Sollte ihm das Gericht recht geben, erhielte rein juristisch betrachtet zunächst nur der Kläger freie Fahrt, weil er sich die Nutzung des öffentlich gewidmeten Platzes erstritten hätte. In der Praxis würde eine solche Entscheidung aber bedeuten, dass die Stadt das Verbotsschild abbauen würde und, falls die Politik an der Sperrung festhhält, eine andere Rechtsgrundlage suchen muss.
Eine Möglichkeit wäre die Änderung des Bebauungsplans für den Neumarkt (Nummer 525), der zwei Autofahrspuren für den neu gestalteten Platz vorsieht. Das Verfahren würde aber mit allen Verfahrensschritten wie öffentlicher Beteiligung und Auslegung mehrere Monate dauern.
Die Chancen stehen für den Kläger gut, denn Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU) höchstpersönlich hat die Argumentation des Klägers untermauert und die seiner Verwaltung in der Ratssitzung am Dienstag infrage gestellt. " Die baustellenbedingte Sperrung des Neumarktes ist zurzeit weder erforderlich, notwendig noch verhältnismäßig. Daher empfehle ich dem Rat, die Sperrung unverzüglich bis auf Weiteres aufzuheben und den Neumarkt für den privaten Kfz-Verkehr wieder zu öffnen", heißt es in einer Erklärung, die während der Ratssitzung an die Presse verteilt wurde. Zum Jahreswechsel seien letzte Restarbeiten erledigt worden. Weitere Baumaßnahmen, wie die geplante Kanalerneuerung zwischen Neuer Graben und Lyrastraße, würden frühestens in der zweiten April-Hälfte beginnen.

Kommentartext:

Wer führt eigentlich?

Der Oberbürgermeister kann und muss nicht jeden Brief kennen, der das Rathaus verlässt. Von manchen allerdings sollte er wissen. Der Schriftwechsel zur Neumarkt-Klage gehört dazu. Wolfgang Griesert hat die Klage gegen die Neumarkt-Sperrung an sich vorbeiziehen lassen und stellt nun mit seiner öffentlichen Distanzierung seine Leute vom Rechtsamt bloß.

Vorige Woche noch teilte das Rechtsamt das in die direkte Zuständigkeit des Oberbürgermeisters fällt dem Verwaltungsgericht mit, die Sperrung des Neumarktes sei baustellenbedingt. Es berief sich dabei auf Angaben aus einem Fachbereich, der dem Stadtbaurat Otte zugeordnet ist. Am Dienstag verkündete Griesert im Rat das genaue Gegenteil und untermauerte das mit einer vorbereiteten schriftlichen Erklärung. Was ist denn nun Verwaltungsmeinung? Und: Wer ist eigentlich Chef im Rathaus?

Gerade das Thema Neumarkt, so hochsensibel und emotional aufgeladen es zurzeit ist, muss Chefsache sein.
Autor:
hin
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