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1.
Erscheinungsdatum:
04.02.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Neumarkt: Gericht urteilt im Eilverfahren
Zwischenüberschrift:
Entscheidung "noch im Frühjahr" – OB Griesert bestätigt: Sperrung ist rechtswidrig
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
will
"
noch
im
Frühjahr"
über
die
Rechtmäßigkeit
der
Neumarkt-
Sperrung
entscheiden.
Das
bestätigte
Gerichtssprecherin
Julia
Schrader.
Dem
Gericht
liegt
ein
Antrag
auf
einstweiligen
Rechtsschutz
vor.
Kläger
Bernd
Klute,
der
die
baustellenbedingte
Sperrung
des
Neumarktes
für
rechtswidrig
hält,
will
damit
eine
sofortige
Öffnung
erreichen.
Es
soll
nicht
bis
zu
einem
Urteil
in
der
Hauptsache
gewartet
werden.
In
diesem
Eilverfahren
werde
es
"
in
den
nächsten
Wochen"
,
auf
jeden
Fall
"
noch
im
Frühjahr"
eine
Entscheidung
geben,
sagte
die
Gerichtssprecherin.
Das
Verfahren
werde
schriftlich
abgewickelt,
eine
mündliche
Anhörung
oder
ein
Erörterungstermin
sei
wohl
nicht
nötig.
Kläger
Bernd
Klute,
Inhaber
eines
Handwerksbetriebes
an
der
Lotter
Straße,
hält
die
baustellenbedingte
Sperrung
für
rechtswidrig,
weil
auf
dem
Neumarkt
zurzeit
gar
nicht
gearbeitet
wird.
Die
Baustelle
ruht.
Damit
verliere
das
Durchfahrtverbot
seine
Rechtsgrundlage.
Sollte
ihm
das
Gericht
recht
geben,
erhielte
–
rein
juristisch
betrachtet
–
zunächst
nur
der
Kläger
freie
Fahrt,
weil
er
sich
die
Nutzung
des
öffentlich
gewidmeten
Platzes
erstritten
hätte.
In
der
Praxis
würde
eine
solche
Entscheidung
aber
bedeuten,
dass
die
Stadt
das
Verbotsschild
abbauen
würde
und,
falls
die
Politik
an
der
Sperrung
festhhält,
eine
andere
Rechtsgrundlage
suchen
muss.
Eine
Möglichkeit
wäre
die
Änderung
des
Bebauungsplans
für
den
Neumarkt
(Nummer
525)
,
der
zwei
Autofahrspuren
für
den
neu
gestalteten
Platz
vorsieht.
Das
Verfahren
würde
aber
mit
allen
Verfahrensschritten
wie
öffentlicher
Beteiligung
und
Auslegung
mehrere
Monate
dauern.
Die
Chancen
stehen
für
den
Kläger
gut,
denn
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
höchstpersönlich
hat
die
Argumentation
des
Klägers
untermauert
und
die
seiner
Verwaltung
in
der
Ratssitzung
am
Dienstag
infrage
gestellt.
"
Die
baustellenbedingte
Sperrung
des
Neumarktes
ist
zurzeit
weder
erforderlich,
notwendig
noch
verhältnismäßig.
Daher
empfehle
ich
dem
Rat,
die
Sperrung
unverzüglich
bis
auf
Weiteres
aufzuheben
und
den
Neumarkt
für
den
privaten
Kfz-
Verkehr
wieder
zu
öffnen"
,
heißt
es
in
einer
Erklärung,
die
während
der
Ratssitzung
an
die
Presse
verteilt
wurde.
Zum
Jahreswechsel
seien
letzte
Restarbeiten
erledigt
worden.
Weitere
Baumaßnahmen,
wie
die
geplante
Kanalerneuerung
zwischen
Neuer
Graben
und
Lyrastraße,
würden
frühestens
in
der
zweiten
April-
Hälfte
beginnen.
Kommentartext:
Wer
führt
eigentlich?
Der
Oberbürgermeister
kann
und
muss
nicht
jeden
Brief
kennen,
der
das
Rathaus
verlässt.
Von
manchen
allerdings
sollte
er
wissen.
Der
Schriftwechsel
zur
Neumarkt-
Klage
gehört
dazu.
Wolfgang
Griesert
hat
die
Klage
gegen
die
Neumarkt-
Sperrung
an
sich
vorbeiziehen
lassen
und
stellt
nun
mit
seiner
öffentlichen
Distanzierung
seine
Leute
vom
Rechtsamt
bloß.
Vorige
Woche
noch
teilte
das
Rechtsamt
–
das
in
die
direkte
Zuständigkeit
des
Oberbürgermeisters
fällt
–
dem
Verwaltungsgericht
mit,
die
Sperrung
des
Neumarktes
sei
baustellenbedingt.
Es
berief
sich
dabei
auf
Angaben
aus
einem
Fachbereich,
der
dem
Stadtbaurat
Otte
zugeordnet
ist.
Am
Dienstag
verkündete
Griesert
im
Rat
das
genaue
Gegenteil
und
untermauerte
das
mit
einer
vorbereiteten
schriftlichen
Erklärung.
Was
ist
denn
nun
Verwaltungsmeinung?
Und:
Wer
ist
eigentlich
Chef
im
Rathaus?
Gerade
das
Thema
Neumarkt,
so
hochsensibel
und
emotional
aufgeladen
es
zurzeit
ist,
muss
Chefsache
sein.
Autor:
hin
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