User Online: 6 | Timeout: 20:28Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wer muss räumen, wenn es schneit?
Zwischenüberschrift:
Grundsätzlich sind bei Glätte die Anwohner zuständig – Das gilt auch für viele Bushaltestellen
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Straßen und Gehwege in Osnabrück und im Umland sind glatt. Mancherorts bleiben sie das auch, denn augenscheinlich kümmert sich dort niemand darum, die Wege von Schnee und Eis zu befreien. Aber wer ist hier eigentlich in der Pflicht? Wie wird richtig geräumt? Was passiert, wenn sich jemand verletzt? Und was ist eigentlich mit den Bushaltestellen?

" Heute Morgen rief mich schon eine ältere Dame an und fragte ganz empört, wann eigentlich die Stadt vorbeikomme und den Gehweg vor ihrem Haus von Schnee und Eis befreien werde", sagt Katrin Hofmann vom Osnabrücker Servicebetrieb, " in solchen Fällen muss ich den Menschen leider immer wieder sagen: , Gar nicht.′" Denn in Osnabrück ist nicht die Stadt, sondern der Eigentümer der Immobilie für die Räumpflicht der Gehwege und der meisten Bushaltestellen zuständig.

Wer muss räumen?

Per Gesetz ist es grundsätzlich erst einmal so, dass die Kommunen in derartigen Fällen in der Pflicht sind. Doch die sind ihrerseits befugt, die Aufgabe weiterzugeben an die Eigentümer der anliegenden Immobilien eben. Viele Kommunen handhaben das so, um nicht im Falle eines Unfalls in Regress genommen zu werden und um das Arbeitsaufkommen an heftigen Wintertagen überhaupt bewältigen zu können.

" In Osnabrück ist das per Satzung aus dem Jahr 2006 geregelt", sagt Katrin Hofmann. Somit ist für Gehwege und auch für Bushaltestellen der Anlieger in der Pflicht.

" Der Eigentümer kann diese Aufgabe auch wieder delegieren, bleibt aber dennoch in der Pflicht, die korrekte Durchführung zu kontrollieren", sagt Anke Hermes, Rechtsberaterin beim Eigentümerverband " Haus und Grund" in Osnabrück. Die Weitergabe dieser Aufgabe ist an haupt- oder nebenberufliche Dienstleister möglich. Sie kann also zum Beispiel an einen Hausmeisterdienst oder auch gegen Bezahlung an den rüstigen Rentner aus dem Nachbarhaus vergeben werden, der tagsüber zu Hause ist und Spaß an der körperlichen Betätigung hat.

Des Weiteren kann der Vermieter die Aufgabe auch im Rahmen einer Kehr- oder Schneewoche an die Mieter seines Hauses weitergeben. Diese Vereinbarung muss im Mietvertrag oder per Hausordnung (sofern diese rechtskräftiger Bestandteil des Mietvertrags ist) geregelt sein.

Sind Mieter mit der Räumpflicht betraut, müssen sie diese auch einhalten selbst wenn sie gerade im Urlaub sind. Im Zweifel heißt das, dass sie sich rechtzeitig um Ersatz kümmern müssen.

Wie und wann räumen?

Grundsätzlich müssen die Gehwege und Bushaltestellen werktags also montags bis einschließlich samstags von 7 bis 22 Uhr geräumt werden, sonn- und feiertags von 9 bis 22 Uhr.

Räumen bedeutet in diesem Fall das mindestens einen Meter breite Entfernen von Schnee sowie das Abstreuen von Schnee- und Eisglätte mit stumpfen Streumitteln wie Splitt, Sand oder Blähton auf allen an das Grundstück angrenzenden Gehwegen. Salz ist in Osnabrück grundsätzlich nicht zulässig. " Es kann aber an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder bei besonderen Witterungslagen wie Eisregen ausnahmsweise verwendet werden", sagt Katrin Hofmann. Bei Bedarf sei der Winterdienst zu wiederholen.

Anke Hermes von " Haus und Grund" schränkt das aber ein Stück weit ein: " Das Räumen muss natürlich Sinn ergeben, bei akutem Schneesturm oder Eisregen ist das jedoch nicht gegeben", sagt die Rechtsberaterin. Menschen mit Räumpflichten können demnach also mit dem Räumen warten, bis die akute Witterungslage vorbeigezogen ist. Danach müssen sie aber ran!

Und die Haltestellen?

Desgleichen gilt im Übrigen für die etwa 700 Bushaltestellen im Stadtgebiet Osnabrück. Auch diese müssen eigentlich von den jeweiligen Anwohnern geräumt und frei gehalten werden. " Bei langen Haltestellen kann dies auch mehrere Anwohner betreffen, die dann jeweils ein Teilstück zu räumen haben", betont Katrin Hofmann. Insbesondere müssen dabei Aus- und Zustiegsmöglichkeiten freigeräumt sein.

Dennoch gibt es hierbei eine gewichtige Einschränkung. " Weil wir ja wissen, dass die Arbeit immer mehr wird, gibt es Ausnahmen für 180 Bushaltestellen an den stark befahrenen Hauptverkehrsachsen", erläutert Katrin Hofmann vom Osnabrücker Servicebetrieb. Diese Ausnahme-Haltestellen müssen demnach nicht von Anliegern geräumt werden, sondern bei ihnen übernimmt diese Aufgabe der Osnabrücker Servicebetrieb (OSB).

In der Haftung sind allerdings auch in diesem Fall die Bürger. Kommt der OSB nicht rechtzeitig und rutscht ein Buspassagier aus, kann er im Falle einer Verletzung Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern nicht etwa von der Stadt, sondern vom Anlieger. Wer sich dagegen schützen möchte, kann eine entsprechende Versicherung abschließen.

Drohen Konsequenzen?

Kommen Anwohner ihrer Räumpflicht nicht korrekt nach, erwartet sie schlimmstenfalls ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit. " Das kann etwa eingeleitet werden, wenn Anlieger überhaupt nicht räumen oder wenn sie Streusalz verwenden, obwohl keine zulässige Ausnahmesituation vorliegt", sagt Sandra Solf, Leiterin des Fachbereichs Bürger und Ordnung. Ein derartiges Verfahren kann eingeleitet werden, wenn das OS-Team bei seinen Rundgängen auf derartige Fälle stößt und tätig wird was aber bei der Gesamtfläche der Stadt den Angaben zufolge nicht übermäßig wahrscheinlich ist.

Zudem kommt es Sandra Solf zufolge vergleichsweise häufig vor, dass Nachbarn sich an ihren Fachbereich wenden und den Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit an diese weiterleiten. " Aktuell sind mir aus dem heutigen Winter keine solchen Fälle bekannt", sagt die Ordnungsamtsleiterin, " aber im letzten heftigen Winter in den Jahren 2010/ 2011 dürften wir in etwa 150 derartige Fälle bearbeitet haben." Sollte es tatsächlich zur Verhängung eines Bußgelds kommen, so kann dieses Sandra Solf zufolge bis zu 75 Euro betragen.

Weitere Themen aus den Osnabrücker Stadtteilen lesen Sie im Internet auf noz.de/ os
Bildtext:
Wenn es in der Innenstadt schneit, rückt der Servicebetrieb aus. In den meisten anderen Gebieten der Stadt muss aber der jeweilige Anwohner ran.
Foto:
Michael Gründel

An diesen Bushaltestellen übernimmt die Stadt den Winterdienst

Aufgelistet werden jeweils der Straßenname, der Name der Haltestelle (in Anführungszeichen) sowie die Angabe der Fahrtrichtung.

Albrechtstraße: " Hochschulen Westerberg" (auswärts), Alte Poststraße: " Alte Poststraße" (aus- und einwärts), Am Huxmühlenbach: " Langenkamp" (aus- und einwärts), Am Kirchenkamp: " Heinrich-Lübke-Platz" (einwärts), Am Mühlenkamp: " Am Mühlenkamp" (auswärts), Am Natruper Holz: " Telgenkamp" (auswärts), Ameldungstraße: " Broxtermannstraße" (auswärts), Atter straße: " Stärkefabrik" (aus- und einwärts), " Schule Eversburg" (aus- und einwärts), " Bahnhof Eversburg" (einwärts), Belmer Straße: " Burg Gretesch" (einwärts), Birkenallee: " An der Riede" (auswärts), " Kreisel Atterfeld" (auswärts), " Düteweg" (einwärts), Blumenhaller Weg: " Hiärm-Gruppe-Straße" (aus- und einwärts), " Kromschröderstraße" (aus- und einwärts), " Sandgrube" (auswärts), " Alfred-Delp-Straße" (einwärts), Bohmter Straße: " Bohmter Straße" (einwärts), Bramscher Straße: " Kornstraße" (aus- und einwärts), " Hasefriedhof" (einwärts), " Bramscher Straße (aus- und einwärts), Bramstraße: " Eberleplatz" (auswärts), " Bramstraße" (auswärts), " St. Angela" (aus- und einwärts), " Wilhelm-von-Euch-Straße" (einwärts), Bremer Straße: " Osnatel Arena" (aus- und einwärts), " Schützenstraße" (aus- und einwärts), " Gartlager Weg" (auswärts), " Schinkelberg" (aus- und einwärts), " Ickerweg" (auswärts), " Gartlager Weg" (einwärts), " Schützenstraße" (einwärts), Buersche Straße: " Alte Poststraße" (auswärts), " Schinkelstraße" (aus- und einwärts), " Rosenburg" (aus- und einwärts), Caprivistraße: " Caprivistraße" (aus- und einwärts), Domhof: " Theater" (einwärts), Ellerstraße: " Ellerstraße-Nord" (aus- und einwärts), " Dodeshausweg" (auswärts), Franz-Lenz-Straße: " Hasepark" (aus- und einwärts), Gretescher Weg: " Gretescher Weg" (auswärts), Große Schulstraße: " Schule Hellern" (aus- und einwärts), " Alte Kasse" (aus- und einwärts), Hannoversche Straße: " Rheinische Straße" (einwärts), Hardinghausstraße: " Eberleplatz" (aus- und einwärts), " Hardinghausstraße" (auswärts), Haster Weg: " Haster Weg" (einwärts), " Dinklager Weg" (einwärts), " Dammer Hof" (einwärts), Heiligenweg: " Heiligenweg" (auswärts), Iburger Straße: Rosenplatz (auswärts), " Landessozialamt" (auswärts), " Lutherkirche" (aus- und einwärts), " Schölerberg" (aus- und einwärts), " Kinderhospital" (einwärts), In der Dodesheide: " Haster Weg" (auswärts), " Bassumer Straße" (einwärts), Johannisstraße: " Neumarkt" (auswärts), " Johanniskirche" (einwärts), Kamp: " Kamp-Promenade" (aus- und einwärts), Knollstraße: " Gertrudenkirche" (auswärts), " Klinikum Gertrudenberg" (aus- und einwärts), " Karl-Luhmann-Heim" (auswärts), Konrad-Adenauer-Ring: " Konrad-Adenauer-Ring" (aus- und einwärts), Lengericher Landstraße: " Kleine Schulstraße" (aus- und einwärts), Lerchenstraße: Hügelstraße (aus- und einwärts), " Reinhold-Tiling-Weg" (einwärts), Leyer Straße: " Schule Atter" (einwärts), Lieneschweg: " Saarplatz" (einwärts), Lotter Straße: " Emma Theater" (einwärts), Magdalenstraße: " Magdalenstraße" (aus- und einwärts), Martinistraße: " Heinrich-Lübke-Platz" (auswärts), Meller Landstraße: " Spitze" (einwärts), Meller Straße: " Bünder Straße" (aus- und einwärts), " Wartenbergstraße" (auswärts), " Großer Fledderweg" (aus- und einwärts), " Narupstraße" (aus- und einwärts), " Hauptzollamt" (aus- und einwärts), " Wartenbergstraße" (einwärts), " Stahlwerksweg" (einwärts), Mindener Straße: " Finkenweg" (aus- und einwärts), " Jeggener Weg" (auswärts), " Südstraße" (auswärts), Möserstraße: " Stresemannplatz" (auswärts), Natruper Straße: " Rißmüllerplatz" (auswärts), " Sedanplatz" (aus- und einwärts), " Artilleriestraße" (aus- und einwärts), " Walkmühlenweg" (aus- und einwärts), " Eversburger Platz" (aus- und einwärts), Neumarkt: " Neumarkt (A)" (auswärts), " Neumarkt (D)" (auswärts), Neuer Graben: " Osnabrück-Halle" (einwärts), Nordstraße: " Schmiedeweg" (einwärts), Parkstraße: " Schnatgang" (aus- und einwärts), " Hoffmeyerplatz" (auswärts), " Laischaftsstraße" (aus- und einwärts), " Kalkhügel" (aus- und einwärts), Pattbrede: " Am Riedenbach" (einwärts), Quellwiese: " Quellwiese" (auswärts), Rehmstraße: " Hoffmeyerplatz" (aus- und einwärts), " Moskaubad" (aus- und einwärts), " Bischof-Lilje-Altenzentrum" (auswärts), Hoetgerstraße (aus- und einwärts), " Jostesweg" (aus- und einwärts), Rheiner Landstraße: " Richard-Wagner-Straße" (auswärts), " Lotter Kirchweg" (auswärts), " Ernst-Sievers-Straße" (aus- und einwärts), Rosenplatz: Rosenplatz (aus- und einwärts), Schützenstraße: Tannenburgstraße (einwärts), " Paracelsusklinik" (aus- und einwärts), Strothmannsweg: " Bornheide" (aus- und einwärts), " Strothmannsweg" (aus- und einwärts), Süntelstraße: " Moorlandstraße" (auswärts), Süsterstraße: " Finanzamt" (ein- und auswärts), Sutthauser Straße: " Uhlhornstraße" (auswärts), " Kesselschmiede" (aus- und einwärts), " Brinkhofweg" (auswärts), " Gustav-Tweer-Straße" (einwärts), Tannenburgstraße: " Tiefstraße" (aus- und einwärts), Voxtruper Straße: " Jellinghausstraße" (einwärts), Wachsbleiche: " Roopstraße" (einwärts), Wersener Straße: " Teichweg" (aus- und einwärts), " Kirchstraße" (auswärts), " Barenteich" (aus- und einwärts), Windthorststraße: " Rosenkranzkirche" (einwärts), " Berliner Platz" (einwärts).

Quelle: Anlage 1 zur " Satzung der Stadt Osnabrück über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren". Alle Angaben ohne Gewähr.
Autor:
Ullrich Schellhaas
Themenlisten:


Anfang der Liste Ende der Liste