User Online: 2 |
Timeout: 23:50Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
09.01.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Könnten Bürger die Öffnung erzwingen?
Warum die Polizei freie Fahrt hat
Zwischenüberschrift:
Gegner der Neumarkt-Sperrung denken über Abstimmung nach – und haben vermutlich keine Chance
Rechtliches zur Neumarkt-Sperrung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
An
der
Sperrung
des
Osnabrücker
Neumarkts
scheiden
sich
die
Geister.
Vielen
Auto
fahrenden
Osnabrückern
und
Pendlern
fehlt
jegliche
Begeisterung.
Jetzt
will
die
SPD
beim
Neumarkt
Ernst
machen.
Könnte
ein
Bürgerbegehren
die
Pläne
stoppen?
"
Wie
wäre
es
mit
einem
Bürgerbegehren
gegen
die
Rats-
Radfahrer?
"
In
seiner
Facebook-
Gruppe
"
Gebt
den
Neumarkt
wieder
frei"
hat
Michael
Wiese
diese
Option
ins
Gespräch
gebracht.
Schließlich
haben
die
Bad
Iburger
ihre
Landesgartenschau
per
Bürgerentscheid
erzwungen
und
die
Osnabrücker
bei
der
Bürgerbefragung
zur
Westumgehung
ebendieser
eine
Absage
erteilt.
Bürgerbefragung?
Bürgerbegehren?
Bürgerentscheid?
Es
gibt
in
Niedersachsen
etliche
Möglichkeiten,
sich
auch
außerhalb
von
Rat
und
Wahlurne
aktiv
an
der
Politik
zu
beteiligen.
Eine
grundsätzliche
Hürde
wird
dabei
aber
oft
übersehen:
Man
kann
nur
an
seinem
Wohnsitz
mitbestimmen.
Die
schwächste
Form
der
Mitbestimmung
ist
die
Bürgerbefragung.
Im
Mai
2015
hatte
die
CDU
einen
entsprechenden
Antrag
eingebracht:
Gegenstand
der
Bürgerbefragung
sollte
"
die
Zustimmung
bzw.
Ablehnung
einer
Sperrung
des
Neumarkts
für
den
motorisierten
Individualverkehr"
sein.
Der
Antrag
fand
keine
Mehrheit.
Bliebe
also
das
Bürgerbegehren
mit
dem
Ziel,
einen
Bürgerentscheid
herbeizuführen.
Der
Name
macht
es
schon
deutlich:
Hier
begehrt,
hier
giert
der
Bürger
förmlich
nach
dem
süßen
Geschmack
des
Entscheidens:
Ein
erfolgreiches
Bürgerbegehren
führt
automatisch
zu
einem
Bürgerentscheid.
Aber
längst
nicht
jede
Angelegenheit
ist
in
Niedersachsen
bürgerentscheidfähig:
Unter
anderem
dürfen
Bürgerbegehren
nicht
"
die
Aufstellung,
Änderung,
Ergänzung
und
Aufhebung
von
Bauleitplänen
und
sonstigen
Satzungen
nach
dem
Baugesetzbuch"
betreffen.
Auch
die
formalen
Hürden
sind
hoch:
Ein
Bürgerbegehren
muss
von
mindestens
zehn
Prozent
der
Wahlberechtigten
in
der
Kommune
unterzeichnet
sein.
In
Osnabrück
wären
das
12
536
Unterschriften.
Gültige
Unterschriften.
Wäre
ein
Bürgerbegehren
mit
dem
Ziel
Neumarkt-
Öffnung
damit
rechtlich
überhaupt
möglich?
Jürgen
Heuer
vom
Fachbereich
Recht
der
Osnabrücker
Stadtverwaltung
mag
sich
ohne
genaue
Prüfung
nicht
festlegen.
Aktuell
ist
im
Bebauungsplan
525
für
den
Neumarkt
je
eine
Fahrspur
pro
Richtung
für
Autos,
Busse
und
Fahrräder
festgeschrieben.
Eine
Sperrung
wird
in
dem
29
Seiten
starken
Dokument
nur
mit
Hinweis
auf
den
"
Masterplan
Mobilität"
als
Option
erwähnt.
Viele
Stolpersteine
Zudem
hindert
ein
laufendes
Bürgerbegehren
eine
Kommune
nicht
daran,
über
die
darin
bezeichnete
Angelegenheit
selbst
zu
entscheiden.
Der
Rat
könnte
also
eine
Sperrung
über
Bauleitplan
oder
Satzung
nach
Baugesetzbuch
fixieren
und
so
eigentlich
dem
Zugriff
eines
Bürgerbegehrens
entziehen.
Wäre
das
legal?
Die
Frage
wäre
ein
interessantes
Fallbeispiel
für
Klausuren
an
juristischen
Fakultäten
und
Diskussionen
an
Verwaltungsrechtler-
Stammtischen.
Bürger,
die
sich
in
das
rechtliche
und
formale
Minenfeld
rund
um
das
Bürgerbegehren
nicht
verlaufen
wollen,
finden
unter
anderem
Hilfe
bei
dem
Verein
Mehr
Demokratie!
Dort
kennt
man
Stolpersteine,
aber
auch
mögliche
Umwege.
Eine
erste
Orientierung
bietet
dabei
das
Merkblatt
zur
Durchführung
von
Bürgerbegehren
und
Bürgerentscheiden
in
Niedersachsen.
Falls
ein
Bürgerbegehren
zulässig
und
erfolgreich
ist,
muss
innerhalb
von
drei
Monaten
ein
Bürgerentscheid
stattfinden,
und
zwar
an
einem
Sonntag
in
der
Zeit
von
8
Uhr
bis
18
Uhr.
Dabei
darf
nur
mit
Ja
oder
Nein
abgestimmt
werden.
Der
Bürgerentscheid
wäre
dann
erfolgreich,
wenn
die
Mehrheit
der
gültigen
Stimmen
auf
Ja
lautet
und
diese
Mehrheit
mindestens
25
Prozent
der
Wahlberechtigten
beträgt.
Das
hieße
für
Osnabrück:
Mindestens
31
339
Ja-
Stimmen
wären
nötig,
bei
Stimmengleichheit
gilt
ein
Bürgerbegehren
als
abgelehnt.
Ein
erfolgreicher
Bürgerentscheid
würde
dann
die
gleiche
Wirkung
wie
ein
Ratsbeschluss
entfalten.
Und
wenn
es
nicht
zulässig
ist?
Bliebe
noch
Einwohnerantrag.
Eine
allerdings
eher
schwache
Möglichkeit,
auf
die
Arbeit
des
Rates
einzuwirken:
Jeder,
der
mindestens
14
Jahre
alt
ist
und
drei
Monate
den
Wohnsitz
in
einer
Kommune
hat,
kann
über
den
Einwohnerantrag
erzwingen,
dass
der
Rat
sich
mit
einem
Thema
beschäftigt.
Dafür
müssen
2,
5
Prozent
der
Osnabrücker
den
Einwohnerantrag
unterschreiben,
nötig
wären
danach
derzeit
4141
gültige
Unterschriften.
Der
Rat
kann
einem
Bürgerantrag
zustimmen
oder
ihn
ablehnen.
Er
muss
sich
innerhalb
von
sechs
Monaten
mit
ihm
beschäftigen.
Bildtext:
Mitte
dieser
Woche
hätte
der
Neumarkt
vorübergehend
auch
als
Eislauffläche
herhalten
können.
Foto:
Jörn
Martens
Kommentartext:
Hürden
Dumm
gelaufen:
Wer
in
der
Niedersächsischen
Kommunalverfassung
blättert,
gewinnt
den
Eindruck,
dass
ein
Bürgerbegehren
zur
Wieder-
Öffnung
des
Neumarkts
für
den
Individualverkehr
im
günstigsten
Fall
schwierig,
vermutlich
aber
gar
nicht
zulässig
wäre.
Sind
die
Anforderungen
an
Bürgerbegehren
und
Bürgerentscheid
in
Niedersachsen
deshalb
zu
hoch?
Auf
den
ersten
Blick
wirkt
es
so:
Etliche
Themen
sind
ausgeschlossen,
und
ja,
auch
die
formalen
Voraussetzungen
für
ein
Bürgerbegehren
in
einer
Stadt
wie
Osnabrück
sind
alles
andere
als
leicht
zu
erfüllen.
Auf
den
zweiten
Blick
wird
deutlich:
Diese
Hürden
haben
viele
und
auch
gute
Gründe.
Sonst
könnte
die
direkte
Demokratie
schnell
zum
Spielball
für
Populisten
werden.
Und
der
Neumarkt?
Die
meisten
Parteien
in
Osnabrück
haben
sich
inzwischen
zu
diesem
Thema
recht
deutlich
positioniert.
Und
der
Termin
für
die
nächste
Kommunalwahl
in
Niedersachsen
steht
schließlich
auch
schon
fest:
Sie
ist
am
11.
September
2016.
Osnabrück.
Wenn
Polizisten
auf
dem
Neumarkt
Fahrzeuge
anhalten
und
die
Fahrer
zur
Kasse
bitten,
sind
sie
selbst
mit
Autos
im
gesperrten
Bereich
unterwegs.
Dürfen
die
das?
Und
was
passiert,
wenn
man
das
Durchfahrtverbot
konsequent
missachtet?
Auch
wenn
es
für
manche
Autofahrer
bitter
ist:
Ja,
die
Polizei
darf
über
den
Neumarkt
fahren.
Und
nicht
nur
die.
Georg
Linke
von
der
Polizeiinspektion
Osnabrück
verweist
auf
Paragraf
35
der
Straßenverkehrsordnung:
Neben
der
Polizei
sind
danach
auch
die
Bundeswehr,
das
Technische
Hilfswerk,
die
Feuerwehr,
der
Katastrophenschutz
und
die
Bundeszollverwaltung
von
den
Vorschriften
der
StVO
befreit,
wenn
dies
zur
Erfüllung
ihrer
hoheitlichen
Aufgaben
erforderlich
ist.
Und
gerade
Polizisten
sind
quasi
berufsbedingt
immer
in
hoheitlichen
Dingen
unterwegs.
Also
nicht
nur
bei
"
Einsatzfahrten"
.
Die
Polizei
darf
also
auch
ohne
Blaulicht
und
Martinshorn
jederzeit
über
den
Neumarkt
fahren.
Auch
Rettungsdienste
sind
von
den
Vorschriften
der
StVO
befreit.
Aber
nur
dann,
"
wenn
höchste
Eile
geboten
ist,
um
Menschenleben
zu
retten
oder
schwere
gesundheitliche
Schäden
abzuwenden"
.
Ein
Leser
macht
auf
noz.de
aus
seiner
Meinung
zur
Neumarktsperrung
keinen
Hehl:
"
Wenn
man
täglich
auf
dem
Wall
im
Verkehrschaos
steht,
bekommt
man
eine
dermaßen
große
Wut,
dass
man
einfach
über
den
Neumarkt
fährt.
[. . .]
Ich
werde
jedenfalls
weiter
dort
herfahren!
!"
Eine
mutige
Ansage:
Üblicherweise
gehe
die
Polizei
bei
Regelverstößen
von
"
Fahrlässigkeit"
aus,
erläutert
Linke.
Bei
Mehrfachtätern
sieht
das
anders
aus.
Vorsatz
treibt
nicht
nur
das
Bußgeld
nach
oben,
eine
"
beharrliche
Pflichtverletzung"
,
also
das
wiederholte
Verletzen
von
Verkehrsvorschriften
aus
mangelnder
Rechtstreue,
führt
früher
oder
später
zu
Fahrverboten
und
am
Ende
zum
Entzug
der
Fahrerlaubnis.
Die
Fahrerlaubnisbehördekann
jedem
die
Fahrerlaubnis
entziehen,
der
sich
als
ungeeignet
oder
nicht
befähigt
zum
Führen
von
Kraftfahrzeugen
erweist.
Mit
dem
Vorwurf
"
Wegelagerei"
sind
die
Verkehrssünder
schnell
bei
der
Hand.
Sanieren
wird
sich
die
Stadt
Osnabrück
aber
mit
dem
Fahrverbot
auf
dem
Neumarkt
nicht.
Immerhin,
die
Gesamtsumme
ist
beeindruckend:
Für
das
vergangene
Jahr
rechnet
die
Stadt
mit
Einnahmen
aus
Verkehrsverstößen
in
Höhe
von
rund
3,
5
Millionen
Euro.
Das
Schöne
ist
allerdings:
Wer
sich
einfach
an
die
Verkehrsregeln
hält,
muss
auch
nicht
zahlen.
Autor:
Frank Wiebrock