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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Viele Bürger weiter unsicher: Wer reinigt die Haltestellen?
Zwischenüberschrift:
OSB kümmert sich nur um einen Teil – Anlieger stets in der Haftung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Bei vielen Osnabrücker Bürgern herrscht weiter Unklarheit, inwieweit sie als Anlieger eine Bushaltestelle vor ihrem Grundstück sauber halten müssen. Deshalb fasste Axel Raue als Betriebsleiter des Osnabrücker Servicebetriebs (OSB) im Bürgerforum die wichtigsten Bestimmungen noch einmal zusammen. Der Grundsatz lautet: Haltestellen gelten als Bestandteile der Gehwege und sind daher vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu reinigen sowie gegebenenfalls von Schnee und Eis zu befreien.
Eine Ausnahme besteht bei 180 Bushaltestellen, die zu den stärker frequentierten der Stadt gehören. Ausschließlich bei diesen übernimmt der OSB den Reinigungs- und Winterdienst. " Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt aber in jedem Falle beim Grundstückseigentümer", ergänzte Stadtbaurat Frank Otte. Rutscht im Winter also ein Passant an einer Bushaltestelle aus, weil der OSB das Glatteis dort nicht rechtzeitig beseitigt hat, haftet nicht etwa die Stadt, sondern der jeweilige Anlieger. Otte: " Gegen das Risiko kann und sollte man sich versichern."
Alle Radwege reinigt künftig der OSB, sommers wie winters, egal ob auf Hochbord oder auf Fahrbahnniveau. Nur bei kombinierten Rad- und Fußwegen verbleibt die Reinigungspflicht beim Anlieger. " Und was ist, wenn vor meinem Grundstück kein Bürgersteig ist?", fragte ein Bürger. Dann müsse er einen ein Meter breiten Randstreifen der Fahrbahn räumen, hieß es.
Bildtext:
Die Haltestelle " Robert-Koch-Straße" an der Ellerstraße wird vom OSB gereinigt.
Foto:
Michael Gründel
Autor:
jod


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