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1.
Erscheinungsdatum:
17.12.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Viele Bürger weiter unsicher: Wer reinigt die Haltestellen?
Zwischenüberschrift:
OSB kümmert sich nur um einen Teil – Anlieger stets in der Haftung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Bei
vielen
Osnabrücker
Bürgern
herrscht
weiter
Unklarheit,
inwieweit
sie
als
Anlieger
eine
Bushaltestelle
vor
ihrem
Grundstück
sauber
halten
müssen.
Deshalb
fasste
Axel
Raue
als
Betriebsleiter
des
Osnabrücker
Servicebetriebs
(OSB)
im
Bürgerforum
die
wichtigsten
Bestimmungen
noch
einmal
zusammen.
Der
Grundsatz
lautet:
Haltestellen
gelten
als
Bestandteile
der
Gehwege
und
sind
daher
vom
jeweiligen
Grundstückseigentümer
zu
reinigen
sowie
gegebenenfalls
von
Schnee
und
Eis
zu
befreien.
Eine
Ausnahme
besteht
bei
180
Bushaltestellen,
die
zu
den
stärker
frequentierten
der
Stadt
gehören.
Ausschließlich
bei
diesen
übernimmt
der
OSB
den
Reinigungs-
und
Winterdienst.
"
Die
Verkehrssicherungspflicht
verbleibt
aber
in
jedem
Falle
beim
Grundstückseigentümer"
,
ergänzte
Stadtbaurat
Frank
Otte.
Rutscht
im
Winter
also
ein
Passant
an
einer
Bushaltestelle
aus,
weil
der
OSB
das
Glatteis
dort
nicht
rechtzeitig
beseitigt
hat,
haftet
nicht
etwa
die
Stadt,
sondern
der
jeweilige
Anlieger.
Otte:
"
Gegen
das
Risiko
kann
und
sollte
man
sich
versichern."
Alle
Radwege
reinigt
künftig
der
OSB,
sommers
wie
winters,
egal
ob
auf
Hochbord
oder
auf
Fahrbahnniveau.
Nur
bei
kombinierten
Rad-
und
Fußwegen
verbleibt
die
Reinigungspflicht
beim
Anlieger.
"
Und
was
ist,
wenn
vor
meinem
Grundstück
kein
Bürgersteig
ist?
",
fragte
ein
Bürger.
Dann
müsse
er
einen
ein
Meter
breiten
Randstreifen
der
Fahrbahn
räumen,
hieß
es.
Bildtext:
Die
Haltestelle
"
Robert-
Koch-
Straße"
an
der
Ellerstraße
wird
vom
OSB
gereinigt.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
jod