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1.
Erscheinungsdatum:
19.12.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Osnabrück will Stellplatzsatzung renovieren
Zwischenüberschrift:
Mehr Geld, weniger Verkehr – Parteien haben noch Beratungsbedarf
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Osnabrück
will
mittels
Stellplatzsatzung
den
Individualverkehr
verringern
und
den
Umstieg
auf
den
ÖPNV
und
auf
das
Rad
fördern.
Vereinfacht
könnte
man
sagen,
dass,
wer
in
Osnabrück
baut,
dafür
Sorge
tragen
muss,
dass
er
ausreichend
Stellplätze
für
Pkw
anbieten
kann.
Geht
das
nicht,
kann
die
Stadt
nach
der
Zahlung
einer
Ablösesumme
von
der
Verpflichtung
absehen.
Geregelt
ist
das
Verfahren
in
der
sogenannten
Stellplatzsatzung.
Die
sollte
nun
eigentlich
ein
Update
erfahren,
wurde
in
der
letzten
Ratssitzung
aber
auf
Wunsch
der
Parteien
von
der
Tagesordnung
genommen,
weil
es
noch
Beratungsbedarf
gab.
Die
alte
Satzung
stammt
aus
den
90er-
Jahren
und
fußt
auf
Landesvorschriften,
die
von
den
Gemeinden
nach
den
eigenen
Bedürfnissen
modifiziert
werden
können.
Der
tatsächliche
Stellplatzbedarf
entspräche
nicht
mehr
den
landesweiten
Vorgaben,
stellt
die
Verwaltung
in
ihrer
Beschlussvorlage
fest.
Und
das,
"
weil
sich
in
Verdichtungsräumen
mit
gut
ausgebautem
ÖPNV
und
günstigen
Voraussetzungen
für
die
Fahrradnutzung
ein
anderes
Mobilitätsverhalten
entwickelt
hat
als
in
ländlichen
Regionen"
.
Mit
einer
speziell
auf
die
Osnabrücker
Verhältnisse
zugeschnittenen
Satzungsregelung
könne
diesen
Entwicklungen
entsprochen
werden.
"
Gleichzeitig
ist
es
dadurch
möglich,
verkehrspolitische
Zielsetzungen
zu
verfolgen,
zum
Beispiel
durch
Reduzierung
der
Stellplätze
in
der
Innenstadt
sowie
in
dicht
bebauten
Innenstadt-
Randbereichen
oder
durch
Berücksichtigung
der
Möglichkeiten
des
Car-
Sharing"
,
heißt
es
weiter.
Stellplatzpolitik
als
verkehrsplanerisches
Instrument?
Das
will
Stadtbaurat
Frank
Otte
nicht
generell
verneinen,
stellt
aber
die
tatsächlichen
Gegebenheiten
in
den
Vordergrund.
So
sind
nach
seinen
Worten
die
Möglichkeiten
für
zusätzliche
Stellplätze
in
der
von
der
neuen
Satzung
so
bezeichneten
Zone
1
(die
Kernzone
innerhalb
der
Wälle)
ohnehin
begrenzt.
Ähnliches
gilt
für
die
Zone
2,
also
jenen
Bereich,
der
unmittelbar
in
südlicher,
östlicher
und
westlicher
Ausdehnung
an
die
Kernzone
grenzt.
Hier
soll
die
Forderung
nach
Einstellplätzen
ebenfalls
"
zurückhaltend"
ausfallen.
Ein
Grund
hierfür:
Die
bessere
Möglichkeit
von
Nachverdichtung
zum
Beispiel
in
der
Wohnbebauung,
wie
in
der
vorderen
Wüste
mit
ihren
großen
Gartenflächen
im
Inneren
der
Straßengevierte.
Mit
anderen
Worten:
Während
die
neue
Satzung
gegenüber
der
alten
weit
weniger
Stellplätze
einfordert,
wird
es
allerdings
da,
wo
einer
der
wenigen
verlangten
Plätze
nicht
gebaut
wird,
teuer.
Ein
Beispiel:
Berechnete
die
Stadt
bislang
für
jeden
nicht
errichteten
Stellplatz
in
der
Zone
1
7670
Euro,
werden
in
Zukunft
13
650
Euro
fällig.
In
der
Zone
2
sind
es
6300
Euro.
In
der
Zone
3,
zu
der
vormals
auch
die
heutige
Zone
2
gehörte,
möchte
die
Stadt
4650
Euro
für
jeden
nicht
gebauten
Stellplatz
haben.
Ehemals
war
die
Ablöse
hier
variabel,
weil
sie
sich
nach
einer
Formel,
in
der
unter
anderem
der
Bodenrichtwert
ein
Faktor
war,
errechnete.
Die
erstmals
in
der
neuen
Satzung
vorgesehenen
Ablösebeträge
für
Fahrradabstellplätze
belaufen
sich
auf
500
Euro.
Wobei
diese
in
jeder
Zone
zunächst
einmal
in
der
Höhe
der
rechnerisch
ermittelten
Zahl
nachzuweisen
sind.
Die
Verwaltung
will
durch
die
Forderungen
in
der
Stellplatzsatzung
den
Umstieg
auf
den
Radverkehr
fördern.
Die
von
der
Verwaltung
vorgegebenen
Zahlen
richten
sich
unter
anderem
nach
der
Gebäudenutzung.
In
den
Zonen
1
und
2
reduzieren
sich
die
nachzuweisenden
Pkw-
Stellplätze
per
Satzung
um
25
Prozent
von
dem
ermittelten
Wert.
Die
Errichtung
von
Stellplätzen
über
die
notwendige
Anzahl
hinaus
ist
in
Zone
1
nicht
zulässig.
Im
Gegenteil:
"
Gegebenenfalls
wäre
nach
Einführung
der
Stellplatzsatzung
zu
evaluieren,
inwieweit
der
Prozentsatz
der
in
der
Zone
1
(Kernzone)
herzustellenden
Einstellplätze
von
75
Prozent
noch
weiter
reduziert
werden
könnte,
um
eine
weitere
Verkehrsentlastung
der
Innenstadt
bei
gleichzeitiger
Nachverdichtung
zu
erreichen.
Unter
dem
Strich
kommt
die
Stadt
zu
dem
finanziellen
Ergebnis,
dass
sich
trotz
weniger
eingeforderter
Stellplätzen
die
Einnahmen
aus
den
Ablösebeträgen
um
20
Prozent
erhöhen.
"
Durch
eine
zukünftige
liberalere
Ablösepraxis
könnten
gegebenenfalls
noch
höhere
Einnahmen
erzielt
werden"
,
heißt
es
weiter.
Bildtext:
Auch
in
der
Jahnstraße
sind
Parkplätze
schon
jetzt
knapp.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentartext:
Taktik
Die
Stadtverwaltung
will
mit
ihrer
Stellplatzsatzung
zwei
Fliegen
mit
einer
Klappe
schlagen:
Sie
will
mehr
Geld
einnehmen
und
den
Individualverkehr
bremsen.
Sie
setzt
damit
ihre
konsequente
Linie
der
möglichst
weitestgehenden
Verbannung
des
Pkw-
Verkehrs
aus
der
Innenstadt
weiter
fort.
Das
wird
nicht
allen
gefallen.
Der
Neumarktsperrung
und
der
Verknappung
des
Parkraums
und
dem
dadurch
befürchteten
Attraktionsverlust
des
Oberzentrums
steht
aber
ein
Zugewinn
an
Lebens-
und
auch
Einkaufsqualität
gegenüber.
Die
entstehenden
Freiräume
müssen
dafür
allerdings
auch
dementsprechend
genutzt
werden.
Auch
hierfür
sind
Konzepte
gefragt.
Die
braucht
auch
der
Radverkehr.
Meldungen
über
tote
und
verletzte
Radler
sind
nicht
dazu
angetan,
die
Menschen
für
das
Radfahren
zu
gewinnen.
Da
hilft
auch
keine
Stellplatzsatzung
für
Zweiräder.
Solange
die
Verbannung
des
Schwerlastverkehrs
aus
der
Stadt
nicht
möglich
ist,
wird
der
sichere
Ausbau
des
Radwegenetzes
oberste
Priorität
haben
müssen.
Autor:
Dietmar Kröger