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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Osnabrück will Stellplatzsatzung renovieren
Zwischenüberschrift:
Mehr Geld, weniger Verkehr – Parteien haben noch Beratungsbedarf
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Osnabrück will mittels Stellplatzsatzung den Individualverkehr verringern und den Umstieg auf den ÖPNV und auf das Rad fördern.

Vereinfacht könnte man sagen, dass, wer in Osnabrück baut, dafür Sorge tragen muss, dass er ausreichend Stellplätze für Pkw anbieten kann. Geht das nicht, kann die Stadt nach der Zahlung einer Ablösesumme von der Verpflichtung absehen. Geregelt ist das Verfahren in der sogenannten Stellplatzsatzung. Die sollte nun eigentlich ein Update erfahren, wurde in der letzten Ratssitzung aber auf Wunsch der Parteien von der Tagesordnung genommen, weil es noch Beratungsbedarf gab.

Die alte Satzung stammt aus den 90er-Jahren und fußt auf Landesvorschriften, die von den Gemeinden nach den eigenen Bedürfnissen modifiziert werden können. Der tatsächliche Stellplatzbedarf entspräche nicht mehr den landesweiten Vorgaben, stellt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage fest. Und das, " weil sich in Verdichtungsräumen mit gut ausgebautem ÖPNV und günstigen Voraussetzungen für die Fahrradnutzung ein anderes Mobilitätsverhalten entwickelt hat als in ländlichen Regionen". Mit einer speziell auf die Osnabrücker Verhältnisse zugeschnittenen Satzungsregelung könne diesen Entwicklungen entsprochen werden. " Gleichzeitig ist es dadurch möglich, verkehrspolitische Zielsetzungen zu verfolgen, zum Beispiel durch Reduzierung der Stellplätze in der Innenstadt sowie in dicht bebauten Innenstadt-Randbereichen oder durch Berücksichtigung der Möglichkeiten des Car-Sharing", heißt es weiter.

Stellplatzpolitik als verkehrsplanerisches Instrument? Das will Stadtbaurat Frank Otte nicht generell verneinen, stellt aber die tatsächlichen Gegebenheiten in den Vordergrund. So sind nach seinen Worten die Möglichkeiten für zusätzliche Stellplätze in der von der neuen Satzung so bezeichneten Zone 1 (die Kernzone innerhalb der Wälle) ohnehin begrenzt. Ähnliches gilt für die Zone 2, also jenen Bereich, der unmittelbar in südlicher, östlicher und westlicher Ausdehnung an die Kernzone grenzt. Hier soll die Forderung nach Einstellplätzen ebenfalls " zurückhaltend" ausfallen. Ein Grund hierfür: Die bessere Möglichkeit von Nachverdichtung zum Beispiel in der Wohnbebauung, wie in der vorderen Wüste mit ihren großen Gartenflächen im Inneren der Straßengevierte.

Mit anderen Worten: Während die neue Satzung gegenüber der alten weit weniger Stellplätze einfordert, wird es allerdings da, wo einer der wenigen verlangten Plätze nicht gebaut wird, teuer. Ein Beispiel: Berechnete die Stadt bislang für jeden nicht errichteten Stellplatz in der Zone 1 7670 Euro, werden in Zukunft 13 650 Euro fällig. In der Zone 2 sind es 6300 Euro. In der Zone 3, zu der vormals auch die heutige Zone 2 gehörte, möchte die Stadt 4650 Euro für jeden nicht gebauten Stellplatz haben. Ehemals war die Ablöse hier variabel, weil sie sich nach einer Formel, in der unter anderem der Bodenrichtwert ein Faktor war, errechnete. Die erstmals in der neuen Satzung vorgesehenen Ablösebeträge für Fahrradabstellplätze belaufen sich auf 500 Euro. Wobei diese in jeder Zone zunächst einmal in der Höhe der rechnerisch ermittelten Zahl nachzuweisen sind. Die Verwaltung will durch die Forderungen in der Stellplatzsatzung den Umstieg auf den Radverkehr fördern.

Die von der Verwaltung vorgegebenen Zahlen richten sich unter anderem nach der Gebäudenutzung. In den Zonen 1 und 2 reduzieren sich die nachzuweisenden Pkw-Stellplätze per Satzung um 25 Prozent von dem ermittelten Wert. Die Errichtung von Stellplätzen über die notwendige Anzahl hinaus ist in Zone 1 nicht zulässig. Im Gegenteil: " Gegebenenfalls wäre nach Einführung der Stellplatzsatzung zu evaluieren, inwieweit der Prozentsatz der in der Zone 1 (Kernzone) herzustellenden Einstellplätze von 75 Prozent noch weiter reduziert werden könnte, um eine weitere Verkehrsentlastung der Innenstadt bei gleichzeitiger Nachverdichtung zu erreichen.

Unter dem Strich kommt die Stadt zu dem finanziellen Ergebnis, dass sich trotz weniger eingeforderter Stellplätzen die Einnahmen aus den Ablösebeträgen um 20 Prozent erhöhen. " Durch eine zukünftige liberalere Ablösepraxis könnten gegebenenfalls noch höhere Einnahmen erzielt werden", heißt es weiter.

Bildtext:

Auch in der Jahnstraße sind Parkplätze schon jetzt knapp. Foto: Michael Gründel

Kommentartext:

Taktik

Die Stadtverwaltung will mit ihrer Stellplatzsatzung zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Sie will mehr Geld einnehmen und den Individualverkehr bremsen. Sie setzt damit ihre konsequente Linie der möglichst weitestgehenden Verbannung des Pkw-Verkehrs aus der Innenstadt weiter fort. Das wird nicht allen gefallen. Der Neumarktsperrung und der Verknappung des Parkraums und dem dadurch befürchteten Attraktionsverlust des Oberzentrums steht aber ein Zugewinn an Lebens- und auch Einkaufsqualität gegenüber. Die entstehenden Freiräume müssen dafür allerdings auch dementsprechend genutzt werden. Auch hierfür sind Konzepte gefragt.

Die braucht auch der Radverkehr. Meldungen über tote und verletzte Radler sind nicht dazu angetan, die Menschen für das Radfahren zu gewinnen. Da hilft auch keine Stellplatzsatzung für Zweiräder. Solange die Verbannung des Schwerlastverkehrs aus der Stadt nicht möglich ist, wird der sichere Ausbau des Radwegenetzes oberste Priorität haben müssen.
Autor:
Dietmar Kröger


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