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1
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1.
Erscheinungsdatum:
10.12.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Das zahlen Hausbesitzer künftig für die Straßenreinigung
Zwischenüberschrift:
Gebühr richtet sich nach Reinigungsklasse, Winterdienst und Frontmetern
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Osnabrücker
Stadtrat
hat
die
Gebühren
für
die
Straßenreinigung
neu
gestaffelt.
Was
bedeutet
das
für
Hausbesitzer?
Ab
Januar
2016
gilt
eine
neue
Gebührensatzung.
Sie
ist
verknüpft
mit
einer
Strukturreform,
die
die
Reinigung
bedarfsgerechter
und
effizienter
machen
soll.
Das
System
erlaubt
es
dem
OSB,
flexibler
auf
den
tatsächlichen
Verschmutzungsgrad
einer
Straße
zu
reagieren
–
zum
Beispiel
im
Herbst,
wenn
das
Laub
fällt.
Grundsätzlich
wird
der
Reinigungsrhythmus
von
wöchentlich
auf
14-
täglich
umgestellt.
70
Prozent
der
Osnabrücker
Straßen
werden
in
Zukunft
alle
zwei
Wochen
gefegt.
Der
Osnabrücker
Service-
Betrieb
(OSB)
hat
alle
Straßen
nach
Reinigungsklassen
und
Winterdienstpriorität
sortiert.
Diese
Kategorien
und
die
Länge
der
Grundstücksfront
bestimmen
die
Gebühr.
Eine
weitere
Neuerung
in
der
Straßenreinigung
ist
der
Umgang
mit
den
viel
befahrenen
Einfallstraßen.
Die
Erfahrung
zeige,
dass
der
Verschmutzungsgrad
mit
der
Nähe
zum
Zentrum
zunehme.
Da
sie
als
Visitenkarte
der
Stadt
gelten,
werden
sie
nach
Bedarf
zwischen
einmal
und
fünfmal
wöchentlich
gereinigt,
teilt
der
OSB
mit.
Weitere
Informationen
zur
Straßenreinigung
und
zur
neuen
Gebührenberechnung
mit
Beispielen
gibt
es
unter
www.osnabrueck.de/
osb.
Die
Straßenliste
mit
den
Reinigungsklassen
liegt
auch
beim
Osnabrücker
Service-
Betrieb,
Hafenringstraße
12,
aus
und
kann
dort
eingesehen
werden.
Die
Öffnungszeiten
sind
Montag
bis
Donnerstag,
8
bis
16
Uhr,
Freitags
von
8
bis
13
Uhr.
Beispielrechnungen
Gebührenentlastung:
14-
tägliche
Straßenreinigung
statt
bisher
wöchentliche
Reinigung,
1.
Winterdienstpriorität,
Frontlänge
das
Grundstücks
10
Meter.
Die
Gebühr
sinkt
von
43,
90
auf
24,
60
Euro
pro
Jahr.
Gebührenerhöhung:
keine
Änderung
der
14-
täglichen
Reinigung,
1.
Winterdienstpriorität,
Frontlänge
Grundstück
10
Meter.
Die
Gebühr
steigt
um
2,
70
Euro
von
21,
90
Euro
auf
24,
60
Euro
pro
Jahr.
Gebührenerhöhung:
Hinterlieger-
Grundstück,
bisherige
Bemessungsgrundlage
70
Prozent
der
Frontlänge,
neue
Bemessungsgrundlage
der
Frontlänge
100
Prozent,
wöchentliche
Reinigung,
1.
Winterdienstpriorität,
Frontlänge
10
Meter.
Die
Gebühr
steigt
um
14,
73
Euro
von
34,
37
Euro
auf
49,
10
Euro
pro
Jahr.
Autor:
hin