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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Das zahlen Hausbesitzer künftig für die Straßenreinigung
Zwischenüberschrift:
Gebühr richtet sich nach Reinigungsklasse, Winterdienst und Frontmetern
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Der Osnabrücker Stadtrat hat die Gebühren für die Straßenreinigung neu gestaffelt. Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Ab Januar 2016 gilt eine neue Gebührensatzung. Sie ist verknüpft mit einer Strukturreform, die die Reinigung bedarfsgerechter und effizienter machen soll. Das System erlaubt es dem OSB, flexibler auf den tatsächlichen Verschmutzungsgrad einer Straße zu reagieren zum Beispiel im Herbst, wenn das Laub fällt. Grundsätzlich wird der Reinigungsrhythmus von wöchentlich auf 14-täglich umgestellt. 70 Prozent der Osnabrücker Straßen werden in Zukunft alle zwei Wochen gefegt. Der Osnabrücker Service-Betrieb (OSB) hat alle Straßen nach Reinigungsklassen und Winterdienstpriorität sortiert. Diese Kategorien und die Länge der Grundstücksfront bestimmen die Gebühr.
Eine weitere Neuerung in der Straßenreinigung ist der Umgang mit den viel befahrenen Einfallstraßen. Die Erfahrung zeige, dass der Verschmutzungsgrad mit der Nähe zum Zentrum zunehme. Da sie als Visitenkarte der Stadt gelten, werden sie nach Bedarf zwischen einmal und fünfmal wöchentlich gereinigt, teilt der OSB mit.
Weitere Informationen zur Straßenreinigung und zur neuen Gebührenberechnung mit Beispielen gibt es unter www.osnabrueck.de/ osb.
Die Straßenliste mit den Reinigungsklassen liegt auch beim Osnabrücker Service-Betrieb, Hafenringstraße 12, aus und kann dort eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, Freitags von 8 bis 13 Uhr.

Beispielrechnungen

Gebührenentlastung: 14-tägliche Straßenreinigung statt bisher wöchentliche Reinigung, 1. Winterdienstpriorität, Frontlänge das Grundstücks 10 Meter. Die Gebühr sinkt von 43, 90 auf 24, 60 Euro pro Jahr.
Gebührenerhöhung: keine Änderung der 14-täglichen Reinigung, 1. Winterdienstpriorität, Frontlänge Grundstück 10 Meter. Die Gebühr steigt um 2, 70 Euro von 21, 90 Euro auf 24, 60 Euro pro Jahr.
Gebührenerhöhung: Hinterlieger-Grundstück, bisherige Bemessungsgrundlage 70 Prozent der Frontlänge, neue Bemessungsgrundlage der Frontlänge 100 Prozent, wöchentliche Reinigung, 1. Winterdienstpriorität, Frontlänge 10 Meter. Die Gebühr steigt um 14, 73 Euro von 34, 37 Euro auf 49, 10 Euro pro Jahr.
Autor:
hin


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