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1.
Erscheinungsdatum:
05.11.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Hilfsbereitschaft mit Hindernissen
Zwischenüberschrift:
Stadt lässt Angebote zur privaten Unterbringung von Flüchtlingen zum Teil ungenutzt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Osnabrücks
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
hat
in
Anbetracht
der
steigenden
Flüchtlingszahlen
mehr
als
einmal
an
die
Bürger
appelliert,
privaten
Wohnraum
zur
Verfügung
zu
stellen.
Doch
dieser
Bitte
nachzukommen
ist
gar
nicht
so
einfach.
Im
September
hatte
die
Stadt
erfahren,
dass
Osnabrück
bis
Ende
Januar
weitere
490
Flüchtlinge
zugewiesen
bekommt.
Deshalb
sucht
sie
Wohnraum.
Abhilfe
soll
in
den
kommenden
Wochen
die
Käthe-
Kollwitz-
Schule
schaffen,
wo
maximal
180
Flüchtlinge
unterkommen
können.
OB
Griesert
hat
die
Bürger
mehr
als
einmal
darum
gebeten,
der
Kommune
privaten
Wohnraum
für
Flüchtlinge
anzubieten.
Bis
Mitte
Oktober
hatten
sich
etwa
50
Hauseigentümer
gemeldet,
die
Flüchtlingen
Räume
zur
Verfügung
stellen
möchten.
Doch
für
die
Stadt
ist
es
gar
nicht
so
einfach,
die
von
Griesert
gewünschte
Hilfsbereitschaft
auch
wirklich
zu
nutzen.
Stattdessen
stellt
sie
die
Verwaltung
vor
Probleme.
Für
Anfragen
von
Bürgern,
die
lediglich
einen
Flüchtling
aufnehmen
wollen,
fehlten
in
Anbetracht
der
derzeit
zu
bewältigenden
Mammutaufgabe
die
Kapazitäten
zum
Koordinieren,
ließ
Udo
Kunze,
Leiter
des
Fachbereichs
Integration,
Soziales
und
Bürgerengagement,
durchblicken.
Weiter
wollte
er
sich
zu
dem
Sachverhalt
nicht
äußern
und
verwies
an
die
Pressestelle
der
Stadt.
Dort
blieb
eine
Anfrage
unserer
Redaktion
auch
nach
mehr
als
zwei
Wochen
unbeantwortet.
Generell
gilt:
Jeder,
der
über
freien
Wohnraum
verfügt,
kann
einen
Flüchtling
bei
sich
aufnehmen.
Für
den
Wohnraum
kann
Miete
verlangt
werden.
Für
Asylbewerber,
die
privat
unterkommen,
können,
gilt:
Sie
brauchen
eine
Erlaubnis,
im
gewünschten
Wohnort
in
einer
privaten
Unterkunft
wohnen
zu
dürfen.
Auch
während
eines
laufenden
Asylverfahrens
können
Flüchtlinge
prinzipiell
eine
private
Unterkunft
beziehen.
In
diesen
Fällen
haben
Kommunen
aber
unterschiedliche
Vorgaben.
Insbesondere
für
Wohngemeinschaften
gilt:
Das
Sozialamt
übernimmt
die
Mietkosten
bis
zu
einer
bestimmten,
ortsüblichen
Höhe.
Auch
die
Heizkosten
zahlt
das
Sozialamt.
Bei
noch
nicht
anerkannten
Flüchtlingen
wird
ein
Mietvertrag
mit
dem
Amt
abgeschlossen,
da
dieses
für
die
Unterbringung
zuständig
ist.
Die
Initiative
"
Flüchtlinge
willkommen"
hat
es
sich
zur
Aufgabe
gemacht,
bundesweit
Flüchtlinge
in
privaten
WGs
unterzubringen.
Eigenen
Angaben
zufolge
war
das
bis
zum
Mittwoch
in
170
Fällen
erfolgreich.
Bildtext:
Flüchtlinge
sollen
auch
in
privaten
Unterkünften
untergebracht
werden.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
yjs