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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Hilfsbereitschaft mit Hindernissen
Zwischenüberschrift:
Stadt lässt Angebote zur privaten Unterbringung von Flüchtlingen zum Teil ungenutzt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Osnabrücks Oberbürgermeister Wolfgang Griesert hat in Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen mehr als einmal an die Bürger appelliert, privaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch dieser Bitte nachzukommen ist gar nicht so einfach.
Im September hatte die Stadt erfahren, dass Osnabrück bis Ende Januar weitere 490 Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Deshalb sucht sie Wohnraum. Abhilfe soll in den kommenden Wochen die Käthe-Kollwitz-Schule schaffen, wo maximal 180 Flüchtlinge unterkommen können.
OB Griesert hat die Bürger mehr als einmal darum gebeten, der Kommune privaten Wohnraum für Flüchtlinge anzubieten. Bis Mitte Oktober hatten sich etwa 50 Hauseigentümer gemeldet, die Flüchtlingen Räume zur Verfügung stellen möchten.
Doch für die Stadt ist es gar nicht so einfach, die von Griesert gewünschte Hilfsbereitschaft auch wirklich zu nutzen. Stattdessen stellt sie die Verwaltung vor Probleme. Für Anfragen von Bürgern, die lediglich einen Flüchtling aufnehmen wollen, fehlten in Anbetracht der derzeit zu bewältigenden Mammutaufgabe die Kapazitäten zum Koordinieren, ließ Udo Kunze, Leiter des Fachbereichs Integration, Soziales und Bürgerengagement, durchblicken. Weiter wollte er sich zu dem Sachverhalt nicht äußern und verwies an die Pressestelle der Stadt. Dort blieb eine Anfrage unserer Redaktion auch nach mehr als zwei Wochen unbeantwortet.
Generell gilt: Jeder, der über freien Wohnraum verfügt, kann einen Flüchtling bei sich aufnehmen. Für den Wohnraum kann Miete verlangt werden. Für Asylbewerber, die privat unterkommen, können, gilt: Sie brauchen eine Erlaubnis, im gewünschten Wohnort in einer privaten Unterkunft wohnen zu dürfen. Auch während eines laufenden Asylverfahrens können Flüchtlinge prinzipiell eine private Unterkunft beziehen. In diesen Fällen haben Kommunen aber unterschiedliche Vorgaben. Insbesondere für Wohngemeinschaften gilt: Das Sozialamt übernimmt die Mietkosten bis zu einer bestimmten, ortsüblichen Höhe. Auch die Heizkosten zahlt das Sozialamt. Bei noch nicht anerkannten Flüchtlingen wird ein Mietvertrag mit dem Amt abgeschlossen, da dieses für die Unterbringung zuständig ist.
Die Initiative " Flüchtlinge willkommen" hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundesweit Flüchtlinge in privaten WGs unterzubringen. Eigenen Angaben zufolge war das bis zum Mittwoch in 170 Fällen erfolgreich.

Bildtext:

Flüchtlinge sollen auch in privaten Unterkünften untergebracht werden.

Foto:

Michael Gründel
Autor:
yjs


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