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1.
Erscheinungsdatum:
19.11.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Was bedeutet "Entwidmung" für Friedhöfe?
Zwischenüberschrift:
Fakten rund um die Ruhestätten in Osnabrück – Kindergräber sind jetzt verlängerbar
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Ein
großes
Wort
hängt
wie
ein
Damoklesschwert
über
den
beiden
alten
Friedhöfen
der
Stadt,
dem
Johannisfriedhof
und
dem
Hasefriedhof:
Die
Entwidmung
naht.
Wann
genau,
ist
nicht
festgelegt
–
und
ob
sie
überhaupt
kommt,
ist
noch
nicht
geklärt.
Doch
was
bedeutet
das?
Und
wie
lange
muss
ein
Verstorbener
in
der
Stadt
Osnabrück
in
der
Erde
bleiben?
Friedhofs-
Fakten
im
Überblick:
Stichwort
Entwidmung:
"
Ach,
das
ist
aber
schade!
" –
so
reagierten
kürzlich
mehrere
Trauernde
beim
Besuch
des
Johannislabyrinths
(wo
das
Osnabrücker
Hospiz
regelmäßig
eine
Trauerveranstaltung
anbietet)
,
als
sie
von
der
baldigen
Entwidmung
des
alten
Friedhofs
hörten.
Verständlich,
klingt
doch
das
Wort
nach
Aufgabe,
Abriss
oder
Wohnbebauung.
Eva
Güse,
Abteilungsleiterin
für
Friedhöfe
und
Bestattungswesen
beim
Osnabrücker
Servicebetrieb
(OSB)
,
kann
da
nur
abwinken
–
es
handelt
sich
um
einen
rein
formalen
Akt.
Die
Frage
ist,
ob
die
Anlagen
offiziell
als
Park
oder
als
Friedhof
gelten.
"
Rechtlich
gesehen,
hätte
eine
Entwidmung
wenige
Folgen"
,
sagt
sie.
"
Viel
bedeutsamer
war
die
Außerdienststellung
der
Friedhöfe,
die
schon
in
den
Sechzigerjahren
eingeleitet
wurde."
Dadurch
war
klar,
dass
dort
nicht
mehr
bestattet
wird.
Das
wird
auch
so
bleiben.
"
Wir
werden
der
Politik
vorschlagen,
die
Friedhöfe
nicht
zu
entwidmen,
sodass
wir
weiterhin
die
Friedhofsregeln
für
das
Verhalten
auf
den
Flächen
anwenden
können."
Alles
andere
regelt
der
Denkmalschutz.
Alle
Mauern,
alle
Gräber
an
Mauern,
die
meisten
Einzeldenkmäler,
viele
Großbäume,
die
Kapellen
und
die
Wege
sind
dadurch
geschützt.
"
Es
wird
auch
weiterhin
eine
Pflege
der
Anlagen
durch
die
Stadt
geben"
,
sagt
Güse.
Die
Pflege
vieler
Anlagen
wird
zusätzlich
durch
den
für
beide
Friedhöfe
verantwortlichen
Förderkreis
und
die
Treuhandstiftung
"
Historisches
Bewahren"
unterstützt.
Güse
begrüßt
dieses
Engagement:
"
Alleine
die
Mauergräber
sind
so
nirgends
sonst
in
Norddeutschland
zu
sehen."
Gerne
vergibt
der
OSB
auch
Patenschaften
für
Gräber
zur
Pflege
(Infos:
Tel.
05
41/
3
23
33
00)
.
Laufzeiten
der
Gräber:
In
Osnabrück
muss
jeder
Verstorbene
aus
rechtlichen
Gründen
20
Jahre
lang
in
der
Erde
ruhen.
"
Das
hängt
mit
dem
Zeitraum
des
Vergehens
zusammen
–
und
aus
Gründen
der
Gleichbehandlung
gilt
der
Zeitraum
auch
für
Urnengräber"
,
sagt
Eva
Güse.
Die
Ruhezeit
wird
je
nach
Bodenbedingungen
in
jeder
Gemeinde
und
jeder
Stadt
anders
bemessen.
Im
Jahr
2012
haben
die
Universitäten
Kiel
und
Kassel
in
einer
Untersuchung
zudem
herausgefunden,
dass
auf
deutschen
Friedhöfen
zu
viel
gegossen
werde:
Zu
viel
Wasser
erschwert
die
Verwesung.
Hinter
vorgehaltener
Hand
äußern
weitere
Quellen
auch
die
Sorge,
dass
die
20
Jahre
in
Osnabrück
nicht
ausreichten,
weil
die
Bodenbeschaffenheit
für
eine
Verwesung
zu
kurz
sein
könnte
–
öffentlich
zitiert
werden
möchte
damit
indes
niemand.
Verwunderlich
wäre
es
nicht:
Viele
Städte
und
Gemeinden
haben
damit
tatsächlich
Probleme,
wie
die
Uni-
Untersuchung
ergab.
Verlängerung
von
Kindergräbern:
Weil
kleine
Körper
schneller
verwesen,
ist
die
Laufzeit
der
Gräber
hier
kürzer
bemessen.
Bis
2014
hat
in
Osnabrück
die
Regel
gegolten,
dass
Kindergräber
nach
10
Jahren
aufgegeben
werden
müssen.
"
Es
gab
Eltern,
für
die
das
ganz
schrecklich
war"
,
erinnert
sich
Eva
Güse.
Deswegen
hat
die
Stadt
diese
Regelung
inzwischen
geändert:
"
Alle
Kindergräber
können
verlängert
werden"
,
sagt
Güse.
"
Auch
Kinderreihengräber
können
jetzt
als
Kindergrab
neu
gekauft
werden,
wir
bitten
interessierte
Eltern
deswegen
sehr
herzlich,
sich
zu
melden"
,
sagt
Güse.
Bildtext:
Stempel
drauf,
abgehakt.
Und
dann?
Ob
der
Johannisfriedhof
allerdings
tatsächlich
entwidmet
wird,
ist
noch
nicht
final
entschieden.
Foto:
Michael
Gründel,
Montage:
Simone
Michel
Autor:
Thomas Achenbach