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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Was bedeutet "Entwidmung" für Friedhöfe?
Zwischenüberschrift:
Fakten rund um die Ruhestätten in Osnabrück – Kindergräber sind jetzt verlängerbar
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Ein großes Wort hängt wie ein Damoklesschwert über den beiden alten Friedhöfen der Stadt, dem Johannisfriedhof und dem Hasefriedhof: Die Entwidmung naht. Wann genau, ist nicht festgelegt und ob sie überhaupt kommt, ist noch nicht geklärt. Doch was bedeutet das? Und wie lange muss ein Verstorbener in der Stadt Osnabrück in der Erde bleiben? Friedhofs-Fakten im Überblick:
Stichwort Entwidmung: " Ach, das ist aber schade!" – so reagierten kürzlich mehrere Trauernde beim Besuch des Johannislabyrinths (wo das Osnabrücker Hospiz regelmäßig eine Trauerveranstaltung anbietet), als sie von der baldigen Entwidmung des alten Friedhofs hörten. Verständlich, klingt doch das Wort nach Aufgabe, Abriss oder Wohnbebauung.
Eva Güse, Abteilungsleiterin für Friedhöfe und Bestattungswesen beim Osnabrücker Servicebetrieb (OSB), kann da nur abwinken es handelt sich um einen rein formalen Akt. Die Frage ist, ob die Anlagen offiziell als Park oder als Friedhof gelten. " Rechtlich gesehen, hätte eine Entwidmung wenige Folgen", sagt sie. " Viel bedeutsamer war die Außerdienststellung der Friedhöfe, die schon in den Sechzigerjahren eingeleitet wurde." Dadurch war klar, dass dort nicht mehr bestattet wird. Das wird auch so bleiben. " Wir werden der Politik vorschlagen, die Friedhöfe nicht zu entwidmen, sodass wir weiterhin die Friedhofsregeln für das Verhalten auf den Flächen anwenden können."
Alles andere regelt der Denkmalschutz. Alle Mauern, alle Gräber an Mauern, die meisten Einzeldenkmäler, viele Großbäume, die Kapellen und die Wege sind dadurch geschützt. " Es wird auch weiterhin eine Pflege der Anlagen durch die Stadt geben", sagt Güse. Die Pflege vieler Anlagen wird zusätzlich durch den für beide Friedhöfe verantwortlichen Förderkreis und die Treuhandstiftung " Historisches Bewahren" unterstützt.
Güse begrüßt dieses Engagement: " Alleine die Mauergräber sind so nirgends sonst in Norddeutschland zu sehen." Gerne vergibt der OSB auch Patenschaften für Gräber zur Pflege (Infos: Tel. 05 41/ 3 23 33 00).
Laufzeiten der Gräber: In Osnabrück muss jeder Verstorbene aus rechtlichen Gründen 20 Jahre lang in der Erde ruhen. " Das hängt mit dem Zeitraum des Vergehens zusammen und aus Gründen der Gleichbehandlung gilt der Zeitraum auch für Urnengräber", sagt Eva Güse.
Die Ruhezeit wird je nach Bodenbedingungen in jeder Gemeinde und jeder Stadt anders bemessen. Im Jahr 2012 haben die Universitäten Kiel und Kassel in einer Untersuchung zudem herausgefunden, dass auf deutschen Friedhöfen zu viel gegossen werde: Zu viel Wasser erschwert die Verwesung.
Hinter vorgehaltener Hand äußern weitere Quellen auch die Sorge, dass die 20 Jahre in Osnabrück nicht ausreichten, weil die Bodenbeschaffenheit für eine Verwesung zu kurz sein könnte öffentlich zitiert werden möchte damit indes niemand. Verwunderlich wäre es nicht: Viele Städte und Gemeinden haben damit tatsächlich Probleme, wie die Uni-Untersuchung ergab.
Verlängerung von Kindergräbern: Weil kleine Körper schneller verwesen, ist die Laufzeit der Gräber hier kürzer bemessen. Bis 2014 hat in Osnabrück die Regel gegolten, dass Kindergräber nach 10 Jahren aufgegeben werden müssen. " Es gab Eltern, für die das ganz schrecklich war", erinnert sich Eva Güse. Deswegen hat die Stadt diese Regelung inzwischen geändert: " Alle Kindergräber können verlängert werden", sagt Güse. " Auch Kinderreihengräber können jetzt als Kindergrab neu gekauft werden, wir bitten interessierte Eltern deswegen sehr herzlich, sich zu melden", sagt Güse.

Bildtext: Stempel drauf, abgehakt. Und dann? Ob der Johannisfriedhof allerdings tatsächlich entwidmet wird, ist noch nicht final entschieden.

Foto: Michael Gründel, Montage: Simone Michel
Autor:
Thomas Achenbach


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