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1.
Erscheinungsdatum:
06.11.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gericht stoppt Kiesabbau in Bohmte
Zwischenüberschrift:
Abbaugenehmigung ist hinfällig – Wird Anlage nach Richtfest abgerissen?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Verwaltungsgericht
(VG)
Osnabrück
hat
den
geplanten
Kiesabbau
in
Hunteburg-
Schwegermoor
(Gemeinde
Bohmte)
gestoppt.
Die
Firma
hatte
im
Vertrauen
auf
eine
frühere
Gerichtsentscheidung
auf
eigenes
Risiko
schon
gebaut
und
15
Mitarbeiter
eingestellt.
Muss
jetzt
abgerissen
werden?
Das
VG
gab
jetzt
der
Verbandsklage
des
Umweltforums
Osnabrücker
Land
gegen
einen
Planfeststellungsbeschluss
des
Landkreises
aus
2011
statt.
Die
Abbaugenehmigung
des
Landkreises
für
die
Hunteburger
Kies-
und
Sandwerke
GmbH
(HKS)
über
Kies,
Sand
und
Torf
ist
damit
hinfällig.
Die
Firma
hatte
im
Oktober
bereits
das
Richtfest
des
neuen
Kieswerkes
gefeiert
und
15
Mitarbeiter
eingestellt.
Das
Urteil
ist
noch
nicht
rechtskräftig.
Ob
der
Landkreis
in
die
Berufung
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
gehen
wird,
ist
am
Tag
eins
nach
dem
Urteil
noch
offen:
"
Wir
warten
den
Eingang
des
schriftlichen
Urteils
ab.
Dann
werden
unsere
Juristen
prüfen,
wie
damit
umzugehen
ist"
,
sagte
Pressesprecher
Burkhard
Riepenhoff.
Naturgemäß
hänge
es
auch
davon
ab,
wie
der
Antragsteller,
also
HKS,
sich
nun
verhalte,
ob
er
gegebenenfalls
einen
neuen
Antrag
stellen
werde,
der
ein
erneutes
Planfeststellungsverfahren
auslösen
könnte.
Für
das
betroffene
Unternehmen
erklärte
Geschäftsführer
Michael
Hüging-
Holemans,
er
habe
im
Vertrauen
auf
die
sofortige
Vollziehbarkeit
der
Abbaugenehmigung,
die
zuletzt
vom
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
bestätigt
worden
war,
mit
der
20-
Millionen-
Investition
begonnen.
Der
Oberboden
sei
abgeschoben
und
Torf
entnommen,
um
an
den
darunterliegenden
Kies
zu
gelangen.
Insofern
sei
der
Ursprungszustand
sowieso
nicht
mehr
herstellbar.
Saugbagger,
Schöpfrad,
Aufbereitungsanlage,
Silos
und
so
weiter
seien
installiert,
Betriebsgebäude
und
Labor
stünden
im
Rohbau
fertig,
15
neu
eingestellte
Arbeitnehmer
warteten
darauf,
endlich
loszulegen.
Schlag
ins
Gesicht
Am
Tag
nach
der
Urteilsverkündung
sprach
HKS-
Betriebsleiter
Wolfgang
Niehoff
von
"
einem
Schlag
ins
Gesicht"
,
den
das
Urteil
für
seinen
Arbeitgeber
und
für
alle
HKS-
Beschäftigten
bedeutet
habe.
Man
habe
sich
"
ziemlich
sicher"
gefühlt,
dass
das
Verwaltungsgericht
im
Hauptsacheverfahren
nicht
anders
urteilen
würde
als
zuletzt
das
OVG
im
Eilverfahren.
Sonst
hätte
man
nicht
angefangen
zu
bauen.
Von
der
gesamten
Investitionssumme
von
20
Millionen
Euro
seien
bereits
etwa
17
Millionen
tatsächlich
geflossen.
Auf
zehn
Hektar
sei
die
Torfschicht
"
vermarktungsfähig
entnommen"
worden.
Alle
Endinstallationen
des
Kieswerks
seien
so
weit
fortgeschritten,
dass
man
im
Januar
mit
der
Kiesgewinnung
hätte
beginnen
können.
Niehoff
bestätigte,
dass
das
OVG
zuletzt
in
seinem
Beschluss
auf
die
noch
ausstehende
Entscheidung
im
Hauptverfahren
hingewiesen
habe.
"
Uns
war
bewusst,
dass
wir
mit
dem
Baubeginn
ein
gewisses
unternehmerisches
Restrisiko
tragen"
,
räumte
er
ein.
Er
könne
jetzt
nur
hoffen,
dass
die
Hausjuristen
nach
Studium
des
Urteils
einen
Weg
finden
würden,
der
den
Abbau
rechtssicher
ermögliche.
Für
Niehoff
ist
das
Urteil
auch
deshalb
nur
schwer
nachvollziehbar,
weil
in
der
Sache
überhaupt
nicht
darüber
befunden
wurde,
ob
der
Landkreis
Umweltbelange
nicht
ausreichend
oder
falsch
gewürdigt
habe.
Das
Verwaltungsgericht
erklärte
den
Beschluss
des
Landkreises
für
rechtswidrig,
weil
er
einen
Verfahrensfehler
begangen
habe
–
sozusagen
ein
technischer
K.
o.
In
der
vorgeschriebenen
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)
habe
die
zusammenfassende
Darstellung
der
Umweltauswirkungen
und
deren
Bewertung
gefehlt.
Die
habe
der
Landkreis
zwar
später
nachgereicht,
aber
eben
erst
nach
Erlass
des
Planfeststellungsbeschlusses.
Eine
"
Heilung"
des
Fehlers
durch
nachträgliche
Bescheide
sei
zu
dem
Zeitpunkt
nicht
mehr
möglich
gewesen.
Die
rund
60
Hektar
große
Abbaufläche,
um
die
es
geht,
liegt
östlich
der
Landesstraße
80
Hunteburg–Damme,
südwestlich
des
Dümmers.
Sie
ist
seit
2004
in
der
Landesraumordnung
als
Vorranggebiet
für
Rohstoffgewinnung
ausgewiesen.
Diese
generelle
Einstufung
ersetzt
allerdings
nicht
die
Einzelfallprüfung
durch
die
Genehmigungsbehörde.
Bei
ihr
ging
im
Dezember
2009
der
Antrag
auf
Kiesgewinnung
im
Nassbaggerverfahren
ein.
Endlose
Abfolge
Was
danach
alles
passierte
–
eine
endlose
Abfolge
von
Verträglichkeitsuntersuchungen,
Anträgen,
Bescheiden,
Stellungnahmen,
Einwendungen,
neuen
Gutachten
und
Gegengutachten
–
gleicht
einem
Riesen-
Beschäftigungsprogramm
für
Juristen,
Artenschützer
und
Landschaftsplaner.
Der
Vorsitzende
der
3.
Kammer
des
Verwaltungsgerichts,
Dr.
Neuhäuser,
sprach
selbst
von
einem
"
Rekord"
innerhalb
seiner
auf
Verbandsklagen
spezialisierten
Kammer,
nämlich
1280
Aktenseiten,
die
in
dieser
Sache
beschrieben
worden
seien,
das
Eilverfahren
und
die
Beschwerde
dagegen
in
Lüneburg
noch
gar
nicht
mitgezählt.
"
Wenn
ich
den
Gerichtsboten
gebeten
hätte,
das
alles
hier
vor
mir
auf
dem
Tisch
aufzubauen,
dann
könnten
Sie
mich
nicht
mehr
sehen."
Da
aber
die
Verfahrensbeteiligten
natürlich
ein
Anrecht
darauf
hätten,
die
mit
drei
Berufs-
und
zwei
Laienrichtern
besetzte
Kammer
auch
zu
sehen,
hatte
er
die
wesentlichen
Inhalte
der
Schriftstücke
kondensiert
herausgeschrieben.
Im
Wechsel
mit
der
Berichterstatterin,
Richterin
Thiel,
las
er
50
Minuten
lang
vor,
was
bisher
geschah.
Kläger
ist
das
Umweltforum
Osnabrücker
Land
e.
V.
Das
Umweltforum
will
den
Kiesabbau
unter
anderem
deshalb
verhindern,
weil
er
eine
erhebliche
Störung
geschützter
Vogelarten
wie
Baumpieper,
Kiebitz
und
Neuntöter
zur
Folge
habe.
Die
Methodik
der
Bestandserhebung
in
dem
vom
Landkreis
vorgelegten
Gutachten
sei
ungeeignet.
Auch
die
Ausnahmegenehmigung
zur
Entfernung
von
Baumreihen,
Hecken
und
Feldgehölzen
sei
so
nicht
statthaft.
Der
Anwalt
des
Umweltforums,
Professor
Martin
Beckmann,
zeigte
sich
überzeugt,
dass
auch
die
materiellen
Einwendungen
gegen
den
Planfeststellungsbeschluss
gereicht
hätten,
ihn
zu
kippen,
wenn
das
Gericht
nicht
schon
aufgrund
des
Verfahrensfehlers
seine
Würdigung
abgebrochen
hätte.
Nicht
nur
bei
den
Vertretern
des
Umweltforums,
auch
bei
den
Gegnern
des
Kiesabbaus
im
Bohmter
Gemeinderat
herrscht
Genugtuung
über
das
Urteil.
SPD-
Fraktionschef
Thomas
Rehme:
"
Wir
haben
ja
nicht
nur
Naturschutzbelange
gesehen,
sondern
auch
die
verkehrlichen
Mehrbelastungen
für
unsere
Region.
Gut,
dass
dem
jetzt
erst
einmal
ein
Stopp-
Signal
gesetzt
wurde."
Bohmtes
Bürgermeister
Klaus
Goedejohann
spricht
von
einer
"
unglücklichen
Situation"
für
den
Investor.
Seine
Verwaltung
hatte
den
zunächst
in
Schwegermoor
genehmigten
Kiesabbau
unterstützend
begleitet,
sei
nun
aber
nicht
mehr
am
Verfahren
beteiligt.
Insofern
könne
er
die
jüngste
Entwicklung
nur
mit
einem
gewissen
Bedauern
zur
Kenntnis
nehmen.
Bildtext:
Wegen
eines
fehlerhaften
Genehmigungsverfahrens
hat
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
den
Kiesabbau
in
Bohmte
gestoppt.
Foto:
Friedrich
Lüke
Autor:
jod