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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Streit um verunreinigtes Trinkwasser
Zwischenüberschrift:
Georgsmarienhütter muss nach Amtsgerichtsurteil Wohnung räumen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Georgsmarienhütte/ Bad Iburg. Weil er seinem Vermieter über 20 000 Euro Miete schuldig blieb, müssen ein GMHütter und seine Familie nun die Wohnung räumen. Der Beklagte hatte die Zahlung in erster Linie verweigert, weil seiner Überzeugung nach verunreinigtes Trinkwasser dazu geführt habe, dass sämtliche Bewohner erkrankt seien. Ein Gutachter stellte jedoch keine Gesundheitsgefährdung fest.

Im Mittelpunkt der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Iburg stand das Gutachten eines Sachverständigen, der das Trinkwasser in dem GMHütter Haushalt untersucht hatte. Der Beklagte hatte zuvor beanstandet, dass das Wasser Verockerungen enthielt. Dadurch seien er, seine Frau, die zwei Kinder sowie die elf Haustiere erkrankt.

Der Sachverständige entnahm eine Probe aus dem Wasserhahn in der Küche, da es vor allem dieses Wasser sei, das oral aufgenommen werde.

Eine Gesundheitsgefährdung konnte er nicht feststellen. Einzig der pH-Wert habe sehr stark geschwankt und die offiziellen Grenzwerte sowohl unter- als auch überschritten jedoch nicht so, dass dies die Gesundheit gefährde. Beim Ortstermin habe der Vermieter ihm die Trinkwasseraufbereitung vorgeführt, wodurch die starken Schwankungen zustanden gekommen seien. " Ich habe ihn nicht dazu aufgefordert", erklärte der Chemiker. Er habe sich die Anlage lediglich anschauen wollen. Das Wasser stammt aus einer Quelle in der Nähe des Grundstücks.

Der Beklagte bestand darauf, dass sein Vermieter Rohwasser in das Trinkwasser leite, was zu Verockerungen führe. Der Sachverständige erklärte wiederholt, keine Verockerungen oder sonstige Feststoffe gefunden zu haben. Der GMHütter warf dem Chemiker vor, bestimmte Schwermetalle wie Blei und Kadmium bei der Untersuchung außen vor gelassen zu haben. Dieser erwiderte, dass Blei und Kadmium im Teutoburger Wald überhaupt nicht vorkämen. Der Mieter beklagte außerdem, dass er über den Ortstermin nicht informiert worden sei. Sein Anwalt erklärte, ihm den Termin weitergeleitet zu haben, doch sei die Nachricht offenbar nicht angekommen.

Der Beklagte leidet nach eigenen Angaben unter Kreislauf- und Verdauungsproblemen sowie Atemnot und Zittern. Nachdem seine Beschwerden zeitweise verschwunden waren, seien sie nach dem Ortstermin zurückgekehrt, was er auf die Einstellungen seines Vermieters an der Trinkwasseraufbereitung zurückführte. Er sei schon bei verschiedenen Ärzten gewesen, die jedoch keine Erklärung für seine Symptome hätten Der Richter ordnete schließlich an, dass der Beklagte und seine Familie die Wohnung räumen. Selbst wenn man alle beanstandeten Mängel zusammennehme und eine erlaubte Mietminderung von 50 Prozent unterstelle, liege die Mietschuld immer noch bei mehr als zwei Monatsmieten, was eine Räumung rechtfertige. Die Trinkwasserqualität sei kein Grund für eine Mietminderung, da der Sachverständige verdeutlicht habe, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Wie hoch die Mietschuld genau ist, darüber hat das Gericht noch nicht entschieden. Zunächst werden weitere mögliche Mängel untersucht, die der Mieter vorgebracht hat. Das Räumungsurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor:
Danica Pieper


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