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1.
Erscheinungsdatum:
13.11.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Streit um verunreinigtes Trinkwasser
Zwischenüberschrift:
Georgsmarienhütter muss nach Amtsgerichtsurteil Wohnung räumen
Artikel:
Originaltext:
Georgsmarienhütte/
Bad
Iburg.
Weil
er
seinem
Vermieter
über
20
000
Euro
Miete
schuldig
blieb,
müssen
ein
GMHütter
und
seine
Familie
nun
die
Wohnung
räumen.
Der
Beklagte
hatte
die
Zahlung
in
erster
Linie
verweigert,
weil
seiner
Überzeugung
nach
verunreinigtes
Trinkwasser
dazu
geführt
habe,
dass
sämtliche
Bewohner
erkrankt
seien.
Ein
Gutachter
stellte
jedoch
keine
Gesundheitsgefährdung
fest.
Im
Mittelpunkt
der
Verhandlung
vor
dem
Amtsgericht
Bad
Iburg
stand
das
Gutachten
eines
Sachverständigen,
der
das
Trinkwasser
in
dem
GMHütter
Haushalt
untersucht
hatte.
Der
Beklagte
hatte
zuvor
beanstandet,
dass
das
Wasser
Verockerungen
enthielt.
Dadurch
seien
er,
seine
Frau,
die
zwei
Kinder
sowie
die
elf
Haustiere
erkrankt.
Der
Sachverständige
entnahm
eine
Probe
aus
dem
Wasserhahn
in
der
Küche,
da
es
vor
allem
dieses
Wasser
sei,
das
oral
aufgenommen
werde.
Eine
Gesundheitsgefährdung
konnte
er
nicht
feststellen.
Einzig
der
pH-
Wert
habe
sehr
stark
geschwankt
und
die
offiziellen
Grenzwerte
sowohl
unter-
als
auch
überschritten
–
jedoch
nicht
so,
dass
dies
die
Gesundheit
gefährde.
Beim
Ortstermin
habe
der
Vermieter
ihm
die
Trinkwasseraufbereitung
vorgeführt,
wodurch
die
starken
Schwankungen
zustanden
gekommen
seien.
"
Ich
habe
ihn
nicht
dazu
aufgefordert"
,
erklärte
der
Chemiker.
Er
habe
sich
die
Anlage
lediglich
anschauen
wollen.
Das
Wasser
stammt
aus
einer
Quelle
in
der
Nähe
des
Grundstücks.
Der
Beklagte
bestand
darauf,
dass
sein
Vermieter
Rohwasser
in
das
Trinkwasser
leite,
was
zu
Verockerungen
führe.
Der
Sachverständige
erklärte
wiederholt,
keine
Verockerungen
oder
sonstige
Feststoffe
gefunden
zu
haben.
Der
GMHütter
warf
dem
Chemiker
vor,
bestimmte
Schwermetalle
wie
Blei
und
Kadmium
bei
der
Untersuchung
außen
vor
gelassen
zu
haben.
Dieser
erwiderte,
dass
Blei
und
Kadmium
im
Teutoburger
Wald
überhaupt
nicht
vorkämen.
Der
Mieter
beklagte
außerdem,
dass
er
über
den
Ortstermin
nicht
informiert
worden
sei.
Sein
Anwalt
erklärte,
ihm
den
Termin
weitergeleitet
zu
haben,
doch
sei
die
Nachricht
offenbar
nicht
angekommen.
Der
Beklagte
leidet
nach
eigenen
Angaben
unter
Kreislauf-
und
Verdauungsproblemen
sowie
Atemnot
und
Zittern.
Nachdem
seine
Beschwerden
zeitweise
verschwunden
waren,
seien
sie
nach
dem
Ortstermin
zurückgekehrt,
was
er
auf
die
Einstellungen
seines
Vermieters
an
der
Trinkwasseraufbereitung
zurückführte.
Er
sei
schon
bei
verschiedenen
Ärzten
gewesen,
die
jedoch
keine
Erklärung
für
seine
Symptome
hätten
Der
Richter
ordnete
schließlich
an,
dass
der
Beklagte
und
seine
Familie
die
Wohnung
räumen.
Selbst
wenn
man
alle
beanstandeten
Mängel
zusammennehme
und
eine
erlaubte
Mietminderung
von
50
Prozent
unterstelle,
liege
die
Mietschuld
immer
noch
bei
mehr
als
zwei
Monatsmieten,
was
eine
Räumung
rechtfertige.
Die
Trinkwasserqualität
sei
kein
Grund
für
eine
Mietminderung,
da
der
Sachverständige
verdeutlicht
habe,
dass
keine
Gesundheitsgefährdung
vorliegt.
Wie
hoch
die
Mietschuld
genau
ist,
darüber
hat
das
Gericht
noch
nicht
entschieden.
Zunächst
werden
weitere
mögliche
Mängel
untersucht,
die
der
Mieter
vorgebracht
hat.
Das
Räumungsurteil
ist
noch
nicht
rechtskräftig.
Autor:
Danica Pieper