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1.
Erscheinungsdatum:
11.11.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Schicksal von gestrandeten Beagles ungewiss
Zwischenüberschrift:
Hunde beißen sich in Tierpension im Artland und müssen Hof nun verlassen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Schicksal
der
25
Hunde,
die
im
März
bei
einer
Tierpension
im
Artland
gestrandet
sind,
ist
immer
noch
ungewiss,
obwohl
die
Beagle
Gesellschaft
Deutschland
bereits
vor
acht
Monaten
zum
Eigentümer
der
Tiere
wurde.
Inzwischen
ist
es
zu
einem
Rechtsstreit
um
die
Tiere
gekommen.
Ausgangspunkt
ist
eine
Frau
aus
der
Region
Hannover,
die
nach
einer
Verfügung
nur
noch
fünf
Hunde
halten
darf
und
ihre
insgesamt
30
Tiere
daher
zur
Hundepension
ins
Artland
gebracht
hatte.
Die
Auflage
zur
Haltung
von
maximal
fünf
Hunden
hatte
die
Frau
bekommen,
weil
sie
schon
einmal
wegen
ihrer
Tierhaltung
vor
Gericht
gestanden
hatte.
Daraufhin
hatte
der
Landkreis
Osnabrück
der
Frau,
die
zuvor
selbst
eine
Tierpension
besessen
hatte,
eine
Frist
von
24
Stunden
gesetzt,
um
die
Eigentumsverhältnisse
zu
klären.
Fünf
Minuten
vor
Ablauf
der
Frist
erreichte
das
Veterinäramt
die
Nachricht,
dass
die
in
Rheinland-
Pfalz
ansässige
Beagle
Gesellschaft
Deutschland
zum
Eigentümer
von
25
Hunden
wurde.
Die
Frau
nutzte
dabei
ihren
Kontakt
zur
Beagle
Gesellschaft,
bei
der
sie
selbst
bereits
ihre
Hunde
gezüchtet
hatte.
Die
Pensionsbetreiberin
aus
dem
Artland
berichtet
nun
aber,
dass
die
Beagle
Gesellschaft
Deutschland
mit
der
Frau,
die
maximal
fünf
Hunde
halten
darf,
einen
Untervertrag
geschlossen
habe,
damit
sie
auch
in
der
Artländer
Hundepension
weiterhin
die
25
Tiere
versorgen
könne.
Dabei
ist
es
dann
offenbar
zu
Problemen
gekommen.
"
Die
Tiere
haben
sich
gebissen
und
sind
ungewollt
trächtig
geworden.
Es
sind
16
Welpen
entstanden"
,
sagt
die
Artländer
Pensionsbetreiberin,
die
namentlich
nicht
genannt
werden
will.
Die
Betreiberin
der
Tierpension
hat
beim
Landgericht
Osnabrück
Räumungsklage
eingereicht
und
verlangt
rund
10
000
Euro
für
die
angefallenen
Kosten
der
Hundebetreuung
seit
März.
Über
einen
Rechtsanwalt
bestätigt
die
Beagle
Gesellschaft
Deutschland
die
Vorwürfe,
richtet
sie
aber
nicht
an
die
Frau
aus
der
Region
Hannover,
die
laut
der
Artländer
Pensionsbetreiberin
mit
der
Versorgung
beauftragt
wurde,
sondern
an
die
Pensionsbetreiberin
selbst,
die
"
ihrer
Aufsichtspflicht
über
die
bei
ihr
untergebrachten
Hunde
nicht
ausreichend"
nachkomme,
so
der
Anwalt.
Er
begründet,
dass
bislang
noch
keine
Betreuungskosten
bezahlt
wurden:
"
Die
angefallenen
Kosten
sind
größer
als
das,
was
sie
von
uns
bekommt"
,
sagt
der
Rechtsanwalt
aus
Quakenbrück.
Durch
die
Rangordnungskämpfe
sei
es
zwischen
den
Hunden
zu
Beißereien
und
Verletzungen
gekommen,
und
mehrere
Hündinnen
seien
ungeplant
trächtig
geworden,
weil
die
Rüden
nicht
in
der
erforderlichen
Art
und
Weise
von
den
läufigen
Hündinnen
getrennt
gehalten
worden
seien.
So
seien
Tierarztkosten
in
ganz
erheblichem
Umfang
entstanden.
Die
Beagle
Gesellschaft
sei
zudem
bereits
seit
Monaten
um
eine
anderweitige
Unterbringung
ihrer
Hunde
bemüht.
"
Grund
dafür
sind
Informationen,
die
einen
Verbleib
der
Hunde
auf
dem
Hof
bereits
seit
Monaten
zunehmend
bedenklich
erscheinen
lassen"
,
schreibt
der
Rechtsanwalt.
Seinen
Angaben
zufolge
habe
es
auf
dem
Hof
in
den
vergangenen
Monaten
mehrere
Fälle
gegeben,
in
denen
Hunde
zu
Tode
gekommen
seien.
Vermittelt
wurde
von
den
25
Hunden,
die
zum
größten
Teil
Beagle
sind,
bislang
keiner.
Der
Anwalt
der
Beagle
Gesellschaft
begründet
das
damit,
dass
eine
Frau,
die
einem
konkurrierenden
Beagle-
Zuchtverband
nahestehe,
im
Internet
dazu
aufrufe,
sich
zu
melden,
wenn
jemand
eine
Anfrage
zur
Unterbringung
von
30
Hunden
erhalten
sollte.
Dadurch
habe
es
die
Beagle
Gesellschaft
dann
mehrfach
erlebt,
dass
Personen,
die
sich
zunächst
grundsätzlich
zur
Aufnahme
der
Hunde
bereit
erklärt
hätten,
sich
dann
kategorisch
dagegen
aussprachen.
Die
Frau,
die
die
Hunde
in
den
Landkreis
Osnabrück
gebracht
hatte,
versucht
nun,
die
Welpen
übers
Internet
zu
verkaufen.
Der
Landkreis-
Sprecher
Burkhard
Riepenhoff
sagt
dazu:
"
Welpen
darf
die
Frau
durchaus
besitzen
und
verkaufen.
Eine
Pflicht,
Welpen
vor
dem
Verkauf
amtstierärztlich
untersuchen
zu
lassen,
besteht
nicht."
Er
kündigt
an,
dass
die
Tiere
spätestens
am
1.
Dezember
die
Hundepension
im
Artland
verlassen
müssen,
weil
dann
die
entsprechende
Erlaubnis
des
Landkreises
auslaufe.
Seit
März
sei
die
Hundehaltung
auf
dem
Hof
regelmäßig
amtstierärztlich
auf
Einhaltung
der
tierschutzrechtlichen
Bestimmungen
überprüft
worden.
"
Es
kam
zu
keinen
nennenswerten
Beanstandungen.
Unsere
Anweisungen
und
Hinweise
wurden
sofort
umgesetzt"
,
konstatiert
Riepenhoff.
Autor:
Jean-Charles Fays