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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Schicksal von gestrandeten Beagles ungewiss
Zwischenüberschrift:
Hunde beißen sich in Tierpension im Artland und müssen Hof nun verlassen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Schicksal der 25 Hunde, die im März bei einer Tierpension im Artland gestrandet sind, ist immer noch ungewiss, obwohl die Beagle Gesellschaft Deutschland bereits vor acht Monaten zum Eigentümer der Tiere wurde.

Inzwischen ist es zu einem Rechtsstreit um die Tiere gekommen. Ausgangspunkt ist eine Frau aus der Region Hannover, die nach einer Verfügung nur noch fünf Hunde halten darf und ihre insgesamt 30 Tiere daher zur Hundepension ins Artland gebracht hatte. Die Auflage zur Haltung von maximal fünf Hunden hatte die Frau bekommen, weil sie schon einmal wegen ihrer Tierhaltung vor Gericht gestanden hatte.

Daraufhin hatte der Landkreis Osnabrück der Frau, die zuvor selbst eine Tierpension besessen hatte, eine Frist von 24 Stunden gesetzt, um die Eigentumsverhältnisse zu klären. Fünf Minuten vor Ablauf der Frist erreichte das Veterinäramt die Nachricht, dass die in Rheinland-Pfalz ansässige Beagle Gesellschaft Deutschland zum Eigentümer von 25 Hunden wurde. Die Frau nutzte dabei ihren Kontakt zur Beagle Gesellschaft, bei der sie selbst bereits ihre Hunde gezüchtet hatte.

Die Pensionsbetreiberin aus dem Artland berichtet nun aber, dass die Beagle Gesellschaft Deutschland mit der Frau, die maximal fünf Hunde halten darf, einen Untervertrag geschlossen habe, damit sie auch in der Artländer Hundepension weiterhin die 25 Tiere versorgen könne. Dabei ist es dann offenbar zu Problemen gekommen.

" Die Tiere haben sich gebissen und sind ungewollt trächtig geworden. Es sind 16 Welpen entstanden", sagt die Artländer Pensionsbetreiberin, die namentlich nicht genannt werden will. Die Betreiberin der Tierpension hat beim Landgericht Osnabrück Räumungsklage eingereicht und verlangt rund 10 000 Euro für die angefallenen Kosten der Hundebetreuung seit März.

Über einen Rechtsanwalt bestätigt die Beagle Gesellschaft Deutschland die Vorwürfe, richtet sie aber nicht an die Frau aus der Region Hannover, die laut der Artländer Pensionsbetreiberin mit der Versorgung beauftragt wurde, sondern an die Pensionsbetreiberin selbst, die " ihrer Aufsichtspflicht über die bei ihr untergebrachten Hunde nicht ausreichend" nachkomme, so der Anwalt. Er begründet, dass bislang noch keine Betreuungskosten bezahlt wurden: " Die angefallenen Kosten sind größer als das, was sie von uns bekommt", sagt der Rechtsanwalt aus Quakenbrück. Durch die Rangordnungskämpfe sei es zwischen den Hunden zu Beißereien und Verletzungen gekommen, und mehrere Hündinnen seien ungeplant trächtig geworden, weil die Rüden nicht in der erforderlichen Art und Weise von den läufigen Hündinnen getrennt gehalten worden seien. So seien Tierarztkosten in ganz erheblichem Umfang entstanden.

Die Beagle Gesellschaft sei zudem bereits seit Monaten um eine anderweitige Unterbringung ihrer Hunde bemüht. " Grund dafür sind Informationen, die einen Verbleib der Hunde auf dem Hof bereits seit Monaten zunehmend bedenklich erscheinen lassen", schreibt der Rechtsanwalt. Seinen Angaben zufolge habe es auf dem Hof in den vergangenen Monaten mehrere Fälle gegeben, in denen Hunde zu Tode gekommen seien.

Vermittelt wurde von den 25 Hunden, die zum größten Teil Beagle sind, bislang keiner. Der Anwalt der Beagle Gesellschaft begründet das damit, dass eine Frau, die einem konkurrierenden Beagle-Zuchtverband nahestehe, im Internet dazu aufrufe, sich zu melden, wenn jemand eine Anfrage zur Unterbringung von 30 Hunden erhalten sollte. Dadurch habe es die Beagle Gesellschaft dann mehrfach erlebt, dass Personen, die sich zunächst grundsätzlich zur Aufnahme der Hunde bereit erklärt hätten, sich dann kategorisch dagegen aussprachen.

Die Frau, die die Hunde in den Landkreis Osnabrück gebracht hatte, versucht nun, die Welpen übers Internet zu verkaufen. Der Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff sagt dazu: " Welpen darf die Frau durchaus besitzen und verkaufen. Eine Pflicht, Welpen vor dem Verkauf amtstierärztlich untersuchen zu lassen, besteht nicht."

Er kündigt an, dass die Tiere spätestens am 1. Dezember die Hundepension im Artland verlassen müssen, weil dann die entsprechende Erlaubnis des Landkreises auslaufe. Seit März sei die Hundehaltung auf dem Hof regelmäßig amtstierärztlich auf Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft worden. " Es kam zu keinen nennenswerten Beanstandungen. Unsere Anweisungen und Hinweise wurden sofort umgesetzt", konstatiert Riepenhoff.
Autor:
Jean-Charles Fays


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