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1.
Erscheinungsdatum:
31.10.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ärger um Folgekosten der Inklusion an Schulen
Zwischenüberschrift:
Gesetzentwurf berücksichtigt freie Träger wie Kirchen nicht – CDU spricht von "Frechheit"
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Inklusion
an
Niedersachsens
Schulen
ist
längst
beschlossene
Sache.
Doch
die
Finanzierung
der
Folgekosten
etwa
für
den
Bau
von
Fahrstühlen
sorgt
für
Ärger:
Freie
Schulträger
wie
Kirchen
oder
Vereine
fühlen
sich
übergangen.
Die
CDU
spricht
von
einer
"
Frechheit"
der
rot-
grünen
Landesregierung
und
will
einen
entsprechenden
Gesetzesentwurf
ablehnen.
Der
soll
kommenden
Dienstag
den
Kultusausschuss
passieren,
nachdem
das
rot-
grüne
Kabinett
bereits
Anfang
Oktober
zugestimmt
hatte.
Im
November
sollte
das
Gesetz
im
Landtag
beschlossen
werden.
Doch
der
schulpolitische
Sprecher
der
CDU-
Fraktion,
Kai
Seefried,
kündigt
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
an,
dass
seine
Partei
eine
Verschiebung
der
Sitzung
beantragen
werde.
Der
Gesetzentwurf
aus
dem
Kultusministerium
sei
nicht
beratungsreif,
weil
die
171
Schulen
in
freier
Trägerschaft
nicht
berücksichtigt
würden.
Alternativ
werde
seine
Fraktion
einen
Änderungsantrag
einbringen,
der
eine
Gleichberechtigung
der
Träger
bei
finanziellen
Hilfen
vorschreibe.
Heike
Thies,
Vorsitzende
der
Arbeitsgemeinschaft
Freier
Schulen
Niedersachsen,
vermutet:
"
Wir
sind
schlichtweg
vergessen
worden."
171
Schulen
in
Trägerschaft
von
Kirchen,
Vereinen
oder
Stiftungen
stehen
in
Niedersachsen
2754
staatliche
Schulen
gegenüber.
CDU-
Politiker
Seefried
vermutet
Absicht
und
sieht
eine
"
bewusste
Politik
des
Kultusministeriums.
Dort
sind
Schulen
in
freier
oder
kirchlicher
Trägerschaft
schlichtweg
wohl
nicht
gewünscht."
Thies
schreibt
an
den
Landtag:
"
Mit
Sorge
und
Irritation"
habe
man
festgestellt,
dass
freie
Schulen
keine
Berücksichtigung
fänden.
Dies
habe
ihr
Verband
"
mit
Unverständnis"
zur
Kenntnis
genommen.
Geht
es
nach
dem
Kultusministerium,
hat
aber
alles
seine
Ordnung:
Das
Land
sei
gesetzlich
verpflichtet,
die
Mehrkosten
des
Inklusionsgesetzes
an
Schulen
in
kommunaler
Trägerschaft
zu
übernehmen.
Eine
Sprecherin
des
Ministeriums
verweist
auf
die
sogenannten
Konnexitätsregeln.
Diese
würden
eben
nicht
für
Schulen
in
freier
Trägerschaft
gelten,
"
sondern
ausschließlich
die
Kostenausgleichsregelungen
zwischen
Land
und
kommunalen
Trägerschaften"
betreffen.
Müssen
die
Träger
freier
Schulen
also
selbst
für
Mehrkosten
aufkommen?
"
Da
kämen
die
Träger
dann
absolut
an
finanzielle
Grenzen"
,
warnt
Verbandsvorsitzende
Thies.
Das
Land
habe
Sorge
dafür
zu
tragen,
dass
freie
Träger
finanziell
unterstützt
würden.
"
Da
muss
unbedingt
eine
Lösung
her."
Das
Kultusministerium
verweist
darauf,
dass
Kinder
mit
Behinderungen
an
öffentlichen
Lehranstalten
einen
Rechtsanspruch
auf
Beschulung
hätten.
Dies
sei
bei
freien
Schulen
nicht
der
Fall.
Es
werde
aber
geprüft,
"
ob
und
wie
eine
Beteiligung
des
Landes
für
insbesondere
bauliche
Maßnahmen
der
freien
Träger
erfolgen
kann"
,
sagt
eine
Sprecherin.
"
Ein
erstes
Gespräch"
zu
dem
Thema
soll
dann
stattfinden,
wenn
der
Gesetzentwurf
zu
öffentlichen
Schulen
den
Landtag
passiert
hat.
Das
war
bislang
für
den
November
geplant.
Autor:
Dirk Fisser