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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Ärger um Folgekosten der Inklusion an Schulen
Zwischenüberschrift:
Gesetzentwurf berücksichtigt freie Träger wie Kirchen nicht – CDU spricht von "Frechheit"
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Inklusion an Niedersachsens Schulen ist längst beschlossene Sache. Doch die Finanzierung der Folgekosten etwa für den Bau von Fahrstühlen sorgt für Ärger: Freie Schulträger wie Kirchen oder Vereine fühlen sich übergangen. Die CDU spricht von einer " Frechheit" der rot-grünen Landesregierung und will einen entsprechenden Gesetzesentwurf ablehnen.
Der soll kommenden Dienstag den Kultusausschuss passieren, nachdem das rot-grüne Kabinett bereits Anfang Oktober zugestimmt hatte. Im November sollte das Gesetz im Landtag beschlossen werden.
Doch der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kai Seefried, kündigt im Gespräch mit unserer Redaktion an, dass seine Partei eine Verschiebung der Sitzung beantragen werde. Der Gesetzentwurf aus dem Kultusministerium sei nicht beratungsreif, weil die 171 Schulen in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt würden. Alternativ werde seine Fraktion einen Änderungsantrag einbringen, der eine Gleichberechtigung der Träger bei finanziellen Hilfen vorschreibe.
Heike Thies, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen, vermutet: " Wir sind schlichtweg vergessen worden." 171 Schulen in Trägerschaft von Kirchen, Vereinen oder Stiftungen stehen in Niedersachsen 2754 staatliche Schulen gegenüber. CDU-Politiker Seefried vermutet Absicht und sieht eine " bewusste Politik des Kultusministeriums. Dort sind Schulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft schlichtweg wohl nicht gewünscht."
Thies schreibt an den Landtag: " Mit Sorge und Irritation" habe man festgestellt, dass freie Schulen keine Berücksichtigung fänden. Dies habe ihr Verband " mit Unverständnis" zur Kenntnis genommen.
Geht es nach dem Kultusministerium, hat aber alles seine Ordnung: Das Land sei gesetzlich verpflichtet, die Mehrkosten des Inklusionsgesetzes an Schulen in kommunaler Trägerschaft zu übernehmen.
Eine Sprecherin des Ministeriums verweist auf die sogenannten Konnexitätsregeln. Diese würden eben nicht für Schulen in freier Trägerschaft gelten, " sondern ausschließlich die Kostenausgleichsregelungen zwischen Land und kommunalen Trägerschaften" betreffen.
Müssen die Träger freier Schulen also selbst für Mehrkosten aufkommen? " Da kämen die Träger dann absolut an finanzielle Grenzen", warnt Verbandsvorsitzende Thies. Das Land habe Sorge dafür zu tragen, dass freie Träger finanziell unterstützt würden. " Da muss unbedingt eine Lösung her." Das Kultusministerium verweist darauf, dass Kinder mit Behinderungen an öffentlichen Lehranstalten einen Rechtsanspruch auf Beschulung hätten. Dies sei bei freien Schulen nicht der Fall. Es werde aber geprüft, " ob und wie eine Beteiligung des Landes für insbesondere bauliche Maßnahmen der freien Träger erfolgen kann", sagt eine Sprecherin.
" Ein erstes Gespräch" zu dem Thema soll dann stattfinden, wenn der Gesetzentwurf zu öffentlichen Schulen den Landtag passiert hat. Das war bislang für den November geplant.
Autor:
Dirk Fisser


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