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1.
Erscheinungsdatum:
13.10.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ein Jahr Warten auf Asyl-Bescheid
Asylbewerber reicht Untätigkeitsklage ein
Zwischenüberschrift:
Somalier wartet über ein Jahr auf Entscheidung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Mit
der
hohen
Zahl
von
Flüchtlingen
erhöhen
sich
in
Deutschland
auch
die
Bearbeitungszeiten
für
die
Asylanträge.
Ein
Mann
aus
Somalia
wartet
bereits
länger
als
ein
Jahr
auf
eine
Entscheidung
–
nun
zieht
er
gegen
die
Behörde
in
Osnabrück
vor
Gericht.
Osnabrück.
Ein
somalischer
Flüchtling
will
vor
dem
Osnabrücker
Verwaltungsgericht
erreichen,
dass
nach
mehr
als
einem
Jahr
Wartezeit
über
seinen
Asylantrag
entschieden
wird.
Der
Mann
hatte
seinen
Antrag
Anfang
Juni
2014
beim
Bundesamt
für
Migration
und
Flüchtlinge
gestellt
–
über
diesen
Antrag
ist
bislang
noch
nicht
entschieden
worden,
trotz
mehrfachen
Bittens
des
Afrikaners,
das
Verfahren
voranzutreiben.
Daher
habe
er
nun
eine
Untätigkeitsklage
gegen
das
Bundesamt
eingereicht,
sagte
die
Sprecherin
des
Verwaltungsgerichts,
Julia
Schrader.
Eine
obergerichtliche
Entscheidung
des
Bundesverwaltungsgerichts
oder
eines
Oberverwaltungsgerichts
zur
Frage,
welche
Wartezeit
zumutbar
ist,
gebe
es
noch
nicht,
sagte
Schrader.
Allerdings
hätten
sich
bereits
die
Verwaltungsgerichte
in
Würzburg,
Dresden
und
Braunschweig
mit
ähnlichen
Klagen
befasst.
Flüchtlinge
aus
Somalia
gehörten
zu
der
Kategorie
von
Asylbewerbern,
deren
Asylanträge
eine
besonders
lange
Bearbeitungszeit
haben,
sagte
der
Geschäftsführer
des
Flüchtlingsrats
Niedersachsen,
Kai
Weber.
Eine
besondere
Priorität
bei
der
Bearbeitung
der
Asylanträge
hätten
Menschen
aus
Somalia
nicht.
"
Die
Leute
warten
oft
dreißig
Monate
und
länger
auf
ein
Verfahren
–
das
ist
unerträglich."
Obwohl
es
ein
ziemlich
häufiges
Problem
sei,
gebe
es
dazu
nur
vergleichsweise
wenige
Klagen,
hieß
es.
Drei
Monate
zumutbar
Das
Osnabrücker
Gericht
muss
nun
zunächst
die
Frage
klären,
ob
die
Klage
überhaupt
zulässig
ist,
sagte
Schrader.
Denn
auch
wenn
die
Bearbeitungszeiten
mitunter
sehr
lang
sind,
können
die
Verzögerungen
auch
zu
vertreten
sein,
weil
das
Bundesamt
wegen
der
Fülle
der
zu
bearbeitenden
Anträge
überlastet
ist.
"
Die
Klage
ist
dann
zulässig,
wenn
in
angemessener
Frist
nicht
entschieden
worden
ist."
Die
Kammer
müsse
also
als
Erstes
abklären,
ob
der
große
Arbeitsanfall
beim
Bundesamt
als
Rechtfertigung
für
die
lange
Bearbeitungszeit
dienen
kann.
Normalerweise
gelte
eine
Bearbeitungszeit
von
drei
Monaten
als
zumutbar
für
Behördenentscheidungen,
sagt
Weber.
Teils
hätten
Gerichte
der
Behörde
eine
außergewöhnliche
Belastung
und
Schwierigkeiten
zugestanden.
"
Es
lagen
aber
auch
schon
Verpflichtungsentscheidungen
vor,
in
denen
dem
Bundesamt
aufgegeben
wurde,
zeitnah
über
einen
Asylantrag
zu
entscheiden"
,
sagte
Weber.
Nach
Angaben
des
Bundesamtes
liegt
die
durchschnittliche
Verfahrensdauer
ab
Asylantragsstellung
bis
zur
Entscheidung
momentan
bei
5,
3
Monaten.
Das
Bundesamt
hat
aktuell
mehr
als
3000
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter
in
der
Zentrale
in
Nürnberg
und
den
32
Außenstellen.
Von
diesen
sind
rund
550
als
Asylentscheider
beschäftigt,
die
sich
unter
anderem
mit
der
Anhörung
von
Asylbewerbern
und
der
Entscheidung
über
Anträge
sowie
mit
der
Bearbeitung
von
Prozessen
vor
den
Verwaltungsgerichten
befassen.
Im
Jahr
2012
hatte
das
Bundesamt
248
Entscheider,
im
Jahr
2013
waren
es
283.
Einen
Überblick,
wie
viele
Untätigkeitsklagen
es
gegen
die
Behörde
gibt,
hat
das
Bundesamt
nicht.
Nach
Angaben
der
Behörde
waren
zum
Stichtag
30.
September
2015
insgesamt
300
531
Verfahren
anhängig,
über
die
noch
nicht
entschieden
wurde.
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"
noz
News"
Bildtext:
Bie
Asylanträgen
mahlen
die
Behördenmühlen
besonders
langsam
-
ein
Problem,
das
längst
auch
die
Bundespolitik
beschäftigt.
Foto:
imago/
Christian
Ohde
Autor:
dpa, df