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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Ein Jahr Warten auf Asyl-Bescheid
 
Asylbewerber reicht Untätigkeitsklage ein
Zwischenüberschrift:
Somalier wartet über ein Jahr auf Entscheidung
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Mit der hohen Zahl von Flüchtlingen erhöhen sich in Deutschland auch die Bearbeitungszeiten für die Asylanträge. Ein Mann aus Somalia wartet bereits länger als ein Jahr auf eine Entscheidung nun zieht er gegen die Behörde in Osnabrück vor Gericht.

Osnabrück. Ein somalischer Flüchtling will vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht erreichen, dass nach mehr als einem Jahr Wartezeit über seinen Asylantrag entschieden wird.

Der Mann hatte seinen Antrag Anfang Juni 2014 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt über diesen Antrag ist bislang noch nicht entschieden worden, trotz mehrfachen Bittens des Afrikaners, das Verfahren voranzutreiben. Daher habe er nun eine Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt eingereicht, sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Julia Schrader.

Eine obergerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts zur Frage, welche Wartezeit zumutbar ist, gebe es noch nicht, sagte Schrader. Allerdings hätten sich bereits die Verwaltungsgerichte in Würzburg, Dresden und Braunschweig mit ähnlichen Klagen befasst.

Flüchtlinge aus Somalia gehörten zu der Kategorie von Asylbewerbern, deren Asylanträge eine besonders lange Bearbeitungszeit haben, sagte der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen, Kai Weber. Eine besondere Priorität bei der Bearbeitung der Asylanträge hätten Menschen aus Somalia nicht. " Die Leute warten oft dreißig Monate und länger auf ein Verfahren das ist unerträglich." Obwohl es ein ziemlich häufiges Problem sei, gebe es dazu nur vergleichsweise wenige Klagen, hieß es.

Drei Monate zumutbar

Das Osnabrücker Gericht muss nun zunächst die Frage klären, ob die Klage überhaupt zulässig ist, sagte Schrader. Denn auch wenn die Bearbeitungszeiten mitunter sehr lang sind, können die Verzögerungen auch zu vertreten sein, weil das Bundesamt wegen der Fülle der zu bearbeitenden Anträge überlastet ist. " Die Klage ist dann zulässig, wenn in angemessener Frist nicht entschieden worden ist." Die Kammer müsse also als Erstes abklären, ob der große Arbeitsanfall beim Bundesamt als Rechtfertigung für die lange Bearbeitungszeit dienen kann.

Normalerweise gelte eine Bearbeitungszeit von drei Monaten als zumutbar für Behördenentscheidungen, sagt Weber. Teils hätten Gerichte der Behörde eine außergewöhnliche Belastung und Schwierigkeiten zugestanden. " Es lagen aber auch schon Verpflichtungsentscheidungen vor, in denen dem Bundesamt aufgegeben wurde, zeitnah über einen Asylantrag zu entscheiden", sagte Weber.

Nach Angaben des Bundesamtes liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer ab Asylantragsstellung bis zur Entscheidung momentan bei 5, 3 Monaten. Das Bundesamt hat aktuell mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale in Nürnberg und den 32 Außenstellen. Von diesen sind rund 550 als Asylentscheider beschäftigt, die sich unter anderem mit der Anhörung von Asylbewerbern und der Entscheidung über Anträge sowie mit der Bearbeitung von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten befassen. Im Jahr 2012 hatte das Bundesamt 248 Entscheider, im Jahr 2013 waren es 283. Einen Überblick, wie viele Untätigkeitsklagen es gegen die Behörde gibt, hat das Bundesamt nicht.

Nach Angaben der Behörde waren zum Stichtag 30. September 2015 insgesamt 300 531 Verfahren anhängig, über die noch nicht entschieden wurde.

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Bildtext:
Bie Asylanträgen mahlen die Behördenmühlen besonders langsam - ein Problem, das längst auch die Bundespolitik beschäftigt.
Foto:
imago/ Christian Ohde
Autor:
dpa, df


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