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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Viele Osnabrücker bevorzugen Einäscherung
Zwischenüberschrift:
Zahl der Feuerbestattungen hat deutlich zugenommen – Urnentourismus nach Holland
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Immer weniger Menschen in Osnabrück wollen nach dem Tod in einem Sarg beerdigt werden. Stattdessen ist die Feuerbestattung in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Durch Urnentourismus in die Niederlande landen zudem immer wieder Urnen im Wandschrank statt auf dem Friedhof.

Viele Menschen entscheiden sich mittlerweile für die Verbrennung. Olaf Müller Bergstermann-Schweer, Bestatter im Stadtteil Dodesheide, sagt: " Als ich 1995 angefangen habe, hatten wir 80 Prozent Erdbestattungen. Jetzt haben wir 70 Prozent Feuerbestattungen." Bei Kollegen im Stadtzentrum sei der Anteil der Feuerbestattungen sogar noch höher.

Für diese Umkehr sieht Müller Bergstermann-Schweer drei Gründe: die persönliche Überzeugung, lieber verbrannt werden zu wollen, die schwindende Bereitschaft für Grabpflege sowie die geringeren Kosten. Auch wenn der Unterschied seit einer Änderung der Berechnungsgrundlage im Jahr 2006 geringer geworden ist, ist eine Feuerbestattung noch immer günstiger als die Erdbestattung. Vor 2006 kostete ein Urneneinzelgrab in Osnabrück 400 Euro, ein Erdeinzelgrab 1200 Euro. Nun kostet das Urnengrab rund 1000 Euro, das Erdgrab 1500 Euro. Eine gutbürgerliche Feuerbestattung liege inklusive Einäscherung zwischen 4000 und 6000 Euro, die vergleichbare Erdbestattung sei rund 1000 Euro teuer, sagt der Bestatter aus Dodesheide.

Urnentourismus

Manche Hinterbliebene möchten den Verstobenen auch nach dem Tod nah bei sich und die Urne zu Hause haben. Das verstößt in Deutschland allerdings gegen das Bestattungsrecht mit dem Friedhofs- und Bestattungszwang. Deshalb ist ein regelrechter Urnentourismus in die Niederlande und die Schweiz entstanden. Wer sich für eine Almwiesenbestattung in der Schweiz entscheidet, bekommt die Asche des Verstorbenen entweder zur Überführung hier in Deutschland oder für eine Zeit der Trauer in der Schweiz ausgehändigt. Da es für den Zeitpunkt der Beisetzung keine Frist gibt, bleiben die Urnen oft bei den Angehörigen. In den Niederlanden dürfen Angehörige die Urne 30 Tage nach der Einäscherung vom Krematorium abholen, sie zu Hause ins Regal stellen, auf hoher See oder in Parks verstreuen oder im eigenen Garten vergraben. Auch deutsche Trauernde lassen ihre Verstorbenen deshalb im Nachbarstaat einäschern, überführen die Urne aber anschließend am Gesetz vorbei zurück über die deutsche Grenze. Wer erwischt wird, muss mit der Zwangsbeisetzung der Urne auf einem Friedhof rechnen.

Auch Bestatter Olaf Müller Bergstermann-Schweer hat bereits Aufträge für die Überführung und Verbrennung des Leichnams im Krematorium Enschede erhalten. Was nach der Einäscherung mit der Urne passiert, ist allein Sache des Kunden. Von der zu Hause aufgestellten Urne hält der Bestatter allerdings nichts, da es sich dabei nicht um eine dauerhafte Lösung handle. Er kann sich dafür die Beisetzung im eigenen Garten und unter Aufsicht der Friedhofsverwaltung vorstellen: " Wenn Opa zu Lebzeiten gerne unter einem bestimmten Baum gesessen hat warum nicht?"

Eva Güse, Leiterin der Abteilung Friedhöfe und Bestattungswesen der Osnabrücker Servicebetriebe, ist von dieser Idee nicht überzeugt und generell gegen die Aufhebung des Friedhofs- und Bestattungszwangs: " Was soll passieren, wenn Familien sich trennen, wenn Witwen ebenfalls versterben, wenn Grundstücke den Besitzer wechseln?" Ihr geht es um die allgemeine Aufgabe der öffentlich zugänglichen Grabstätten. " Eine Privatisierung des Trauerns und Gedenkens sehe ich kritisch. Dies beinhaltet in letzter Konsequenz eine Bewertung, wem ein Zugang zu einer Urne oder einem Grab zugesprochen wird und wem nicht", sagt Güse. Nur durch den Friedhofszwang sei gewährleistet, dass alle Angehörigen Zugang zu einem " Ort der Trauerarbeit und des Gedenkens haben", meint die Frau vom Servicebetrieb.

Diese Ansicht teilt auch die Bremer CDU. Sie ist gegen einen Vorschlag der dortigen Regierung aus SPD und Grünen, der den grundsätzlichen Friedhofszwang in der Hansestadt kippen würde. Geplant ist, dass die Angehörigen eine Grabstätte reservieren und finanzieren, die Urne mit der Asche des Verstorbenen jedoch für zwei Jahre mit nach Haus nehmen dürfen. Im Anschluss soll sie auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die Entscheidung soll 2014 fallen und könnte eine Initialzündung für Änderungen in anderen Bundesländern sein.
Bildtext:
Erst 900, dann 1200 Grad Celsius: Rund 90 Minuten dauert eine Einäscherung, wie hier im Krematorium Osnabrück am Heger Friedhof.
Foto:
Archiv/ Gert Westdörp
Autor:
Mark Otten


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