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1
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1.
Erscheinungsdatum:
27.08.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Flächen für Schutz vor Hochwasser
Erster Schritt für Überschwemmungsgebiete
Zwischenüberschrift:
46 Kilometer langes Teilstück der Hase zwischen Melle und Mittellandkanal betroffen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Entlang
der
Hase
zwischen
Melle
und
dem
Mittellandkanal
hat
der
Niedersächsische
Landesbetrieb
für
Wasserwirtschaft,
Küsten-
und
Naturschutz
jetzt
Flächen
für
ein
Überschwemmungsgebiet
gesichert.
Detaillierte
Planungen
laufen
jetzt
an.
Osnabrück.
Ein
erster
Schritt
zur
Ausweisung
von
Überschwemmungsgebieten
entlang
der
Hase
ist
getan:
Der
Niedersächsische
Landesbetrieb
für
Wasserwirtschaft,
Küsten-
und
Naturschutz
(NLWKN)
hat
jetzt
an
einem
46
Kilometer
langen
Teilstück
entlang
des
Flusses
Gebiete
identifiziert,
die
bei
künftigen
Ex
trem-
Hochwassern
geplant
überschwemmt
werden
können.
Die
detaillierte
Festsetzung
ist
jetzt
Sache
von
Landkreis
und
Stadt
Osnabrück.
"
Wir
gehen
vom
Groben
ins
Feine"
,
sagt
Achim
Stolz
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Was
der
Pressesprecher
des
NLWKN
meint:
Seine
Behörde
hat
Korridore
identifiziert,
die
bei
extremem
Hochwasser,
wie
es
statistisch
gesehen
nur
alle
100
Jahre
auftritt,
überflutet
werden
können.
Freilich:
Die
Sicherung
dieser
Gebiete
ist
keine
endgültige
Festsetzung,
wie
Stolz
betont.
"
Im
zweiten
Schritt
sind
jetzt
die
betroffenen
Kommunen
am
Ball,
wir
haben
nur
die
Grundlage
für
ein
weiteres
Verfahren
geleistet."
Betroffen,
das
sind
in
diesem
Fall
in
erster
Linie
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
sowie
in
Letzterem
die
Stadt
Melle
und
die
Gemeinden
Bissendorf,
Bramsche
und
Wallenhorst.
Bis
feststeht,
wo
dort
genau
Überschwemmungsgebiete
ausgewiesen
werden,
dürfte
jedoch
noch
einige
Zeit
vergehen.
Denn
die
von
Stolz
angesprochene
zweite
Stufe
des
Verfahrens
spielt
sich
in
den
jeweils
zuständigen
Instanzen
von
Stadt
und
Landkreis
ab.
Wie
bei
Planungs-
und
Baurechtsverfahren
üblich,
ist
hier
eine
Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen.
"
Die
von
uns
gesicherten
Gebiete
können
im
Zuge
der
weiteren
Verfahren
natürlich
noch
variieren"
,
gibt
Stolz
zu
bedenken.
Ingenieurbüro
vor
Ort
Im
Auftrag
der
Landesbehörde
habe
ein
Ingenieurbüro
in
den
vergangenen
Monaten
Messungen
und
Bewertungen
vor
Ort
vorgenommen.
Aus
diesen
Ergebnissen
habe
der
NLWKN
dann
die
nun
vorgestellten
Überschwemmungsgebiete
extrahiert,
so
Stolz.
Die
auf
dem
veröffentlichten
Kartenwerk
sichtbaren
potenziellen
Überschwemmungsgebiete
haben
im
Entwurf
eine
Breite
von
wenigen
Metern
bis
hin
zu
Ausdehnungen
von
mehr
als
500
Metern,
wobei
der
Uferbereich
auf
den
46
Kilometern
nicht
durchgängig
als
Überschwemmungsgebiet
gekennzeichnet
ist.
Die
Festsetzung
eines
solchen
Gebiets
hat
vor
allem
Auswirkungen
auf
baurechtliche
Sachverhalte.
Tritt
eine
entsprechende
Verordnung
in
Kraft,
wird
die
Errichtung
oder
Erweiterung
von
Bauten
meist
nur
dann
zugelassen,
wenn
sie
den
Wasserstand
und
den
Abfluss
bei
Hochwasser
nicht
nachteilig
verändern.
In
Bundesgesetzen
ist
zudem
den
zuständigen
Kommunen
untersagt,
dort
neue
Baugebiete
auszuweisen
–
wenngleich
es
Ausnahmeregelungen
gibt.
Inwiefern
das
im
Landkreis
Osnabrück
auf
einzelne
Flächen
zutrifft,
wird
Gegenstand
eines
förmlichen
Verfahrens
sein,
das
der
Landkreis
nach
Aussage
seines
Sprechers
Burkhard
Riepenhoff
"
vermutlich
im
letzten
Quartal
2015"
starten
wird.
"
Grundsätzlich
sind
mit
der
Ausweisung
auch
Einschränkungen
verbunden,
die
sich
aus
dem
Wasserhaushaltsgesetz
ergeben"
,
bestätigt
Riepenhoff.
Für
bauliche
Vorhaben
müsse
daher
eine
wasserrechtliche
Genehmigung
beantragt
werden.
Seitens
des
Kreises
werde
dann
im
Einzelfall
geprüft,
ob
das
jeweilige
geplante
Vorhaben
einen
Eingriff
darstellt
und
ob
Gefahren
auftreten
können.
Bestandsschutz
garantiert
Auch
wenn
das
Überschwemmungsgebiet
noch
nicht
im
Detail
festgelegt
ist,
gelten
diese
Einschränkungen
mit
der
vorläufigen
Sicherung
durch
den
NLWKN
schon
jetzt,
sagt
Riepenhoff.
Bestehende
Anlagen
genießen
jedoch
Bestandsschutz.
Wichtig
ist
NLWKN-
Sprecher
Stolz
der
Unterschied
zu
Rückhaltebecken:
"
Bei
Überschwemmungsgebieten
handelt
es
sich
um
Flächen,
die
auf
natürlichem
Wege
überflutet
werden."
In
Niedersachsen
müssen
Überschwemmungsgebiete
an
Flüssen
nach
Angaben
der
NLWKN
auf
einer
Länge
von
mehr
als
7000
Kilometern
überprüft
und
berechnet
werden.
Seit
2007
hat
die
Behörde
fast
5000
Kilometer
abgearbeitet
–
das
heißt,
sie
sind
vorläufig
gesichert
oder
schon
festgesetzt.
Davon
ist
knapp
die
Hälfte
durch
die
Unteren
Wasserbehörden
festgesetzt
worden.
Die
Unterlagen
und
Übersichtskarten
liegen
voraussichtlich
ab
Ende
August
beim
Landkreis
Osnabrück
(Am
Schölerberg
1,
49082
Osnabrück)
und
der
Stadt
Osnabrück
(Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz,
Hannoversche
Straße
6–8,
49084
Osnabrück
aus.
Die
Karten
sind
auf
www.nlwkn.niedersachsen.de
einzusehen.
Rückblick
auf
das
Hochwasser
im
Jahr
2010
auf
www.noz.de
Bildtext:
Sie
sollen
in
Zukunft
Schlimmeres
verhindern:
Überschwemmungsgebiete
in
Landkreis
und
Stadt
Osnabrück.
Hier
eine
Aufnahme
aus
dem
Nettetal
von
Mitte
August.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Die
richtigen
Schlüsse
ziehen
Man
muss
kein
Prophet
sein,
um
vorauszusagen,
dass
es
an
der
einen
oder
anderen
Stelle
in
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
zu
Konflikten
kommen
wird,
wenn
die
Vorgaben
der
NLWKN
im
Detail
in
die
Umsetzung
kommen.
Ein
kleiner
Anbau
hier,
ein
Neubaugebiet
da
–
wenn
die
zweite
Stufe
des
jetzt
angeschobenen
Verfahrens
erst
abgeschlossen
ist,
werden
solche
Vorhaben
in
den
betroffenen
Gebieten
nur
unter
erschwerten
Bedingungen
möglich
sein.
Doch
lehrt
uns
gerade
jetzt
der
Blick
zurück,
dass
Hochwasserschutz
keine
Kür,
sondern
vielmehr
zur
Pflicht
geworden
ist.
Wer
meint,
die
Ausweisung
von
Überschwemmungsgebieten
als
Bremsklotz
für
eine
wie
auch
immer
geartete
Flächenentwicklung
zu
sehen,
hat
die
richtigen
Schlüsse
aus
der
Hochwasserkatastrophe
von
vor
fünf
Jahren
nicht
gezogen.
Aus
diesem
Grund
kommt
die
Bekanntgabe
der
Überschwemmungsflächen
vielleicht
genau
zum
richtigen
Zeitpunkt.
Autor:
Sebastian Philipp