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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Flächen für Schutz vor Hochwasser
 
Erster Schritt für Überschwemmungsgebiete
Zwischenüberschrift:
46 Kilometer langes Teilstück der Hase zwischen Melle und Mittellandkanal betroffen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Entlang der Hase zwischen Melle und dem Mittellandkanal hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz jetzt Flächen für ein Überschwemmungsgebiet gesichert. Detaillierte Planungen laufen jetzt an.

Osnabrück. Ein erster Schritt zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten entlang der Hase ist getan: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat jetzt an einem 46 Kilometer langen Teilstück entlang des Flusses Gebiete identifiziert, die bei künftigen Ex trem-Hochwassern geplant überschwemmt werden können. Die detaillierte Festsetzung ist jetzt Sache von Landkreis und Stadt Osnabrück.
" Wir gehen vom Groben ins Feine", sagt Achim Stolz auf Anfrage unserer Redaktion. Was der Pressesprecher des NLWKN meint: Seine Behörde hat Korridore identifiziert, die bei extremem Hochwasser, wie es statistisch gesehen nur alle 100 Jahre auftritt, überflutet werden können. Freilich: Die Sicherung dieser Gebiete ist keine endgültige Festsetzung, wie Stolz betont. " Im zweiten Schritt sind jetzt die betroffenen Kommunen am Ball, wir haben nur die Grundlage für ein weiteres Verfahren geleistet."
Betroffen, das sind in diesem Fall in erster Linie Stadt und Landkreis Osnabrück sowie in Letzterem die Stadt Melle und die Gemeinden Bissendorf, Bramsche und Wallenhorst. Bis feststeht, wo dort genau Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden, dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen. Denn die von Stolz angesprochene zweite Stufe des Verfahrens spielt sich in den jeweils zuständigen Instanzen von Stadt und Landkreis ab. Wie bei Planungs- und Baurechtsverfahren üblich, ist hier eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. " Die von uns gesicherten Gebiete können im Zuge der weiteren Verfahren natürlich noch variieren", gibt Stolz zu bedenken.
Ingenieurbüro vor Ort
Im Auftrag der Landesbehörde habe ein Ingenieurbüro in den vergangenen Monaten Messungen und Bewertungen vor Ort vorgenommen. Aus diesen Ergebnissen habe der NLWKN dann die nun vorgestellten Überschwemmungsgebiete extrahiert, so Stolz. Die auf dem veröffentlichten Kartenwerk sichtbaren potenziellen Überschwemmungsgebiete haben im Entwurf eine Breite von wenigen Metern bis hin zu Ausdehnungen von mehr als 500 Metern, wobei der Uferbereich auf den 46 Kilometern nicht durchgängig als Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet ist.
Die Festsetzung eines solchen Gebiets hat vor allem Auswirkungen auf baurechtliche Sachverhalte. Tritt eine entsprechende Verordnung in Kraft, wird die Errichtung oder Erweiterung von Bauten meist nur dann zugelassen, wenn sie den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändern. In Bundesgesetzen ist zudem den zuständigen Kommunen untersagt, dort neue Baugebiete auszuweisen wenngleich es Ausnahmeregelungen gibt.
Inwiefern das im Landkreis Osnabrück auf einzelne Flächen zutrifft, wird Gegenstand eines förmlichen Verfahrens sein, das der Landkreis nach Aussage seines Sprechers Burkhard Riepenhoff " vermutlich im letzten Quartal 2015" starten wird. " Grundsätzlich sind mit der Ausweisung auch Einschränkungen verbunden, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz ergeben", bestätigt Riepenhoff. Für bauliche Vorhaben müsse daher eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt werden. Seitens des Kreises werde dann im Einzelfall geprüft, ob das jeweilige geplante Vorhaben einen Eingriff darstellt und ob Gefahren auftreten können.
Bestandsschutz garantiert
Auch wenn das Überschwemmungsgebiet noch nicht im Detail festgelegt ist, gelten diese Einschränkungen mit der vorläufigen Sicherung durch den NLWKN schon jetzt, sagt Riepenhoff. Bestehende Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz.
Wichtig ist NLWKN-Sprecher Stolz der Unterschied zu Rückhaltebecken: " Bei Überschwemmungsgebieten handelt es sich um Flächen, die auf natürlichem Wege überflutet werden." In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen nach Angaben der NLWKN auf einer Länge von mehr als 7000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 hat die Behörde fast 5000 Kilometer abgearbeitet das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.
Die Unterlagen und Übersichtskarten liegen voraussichtlich ab Ende August beim Landkreis Osnabrück (Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück) und der Stadt Osnabrück (Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Hannoversche Straße 6–8, 49084 Osnabrück aus.
Die Karten sind auf www.nlwkn.niedersachsen.de einzusehen.

Rückblick auf das Hochwasser im Jahr 2010 auf www.noz.de
Bildtext:
Sie sollen in Zukunft Schlimmeres verhindern: Überschwemmungsgebiete in Landkreis und Stadt Osnabrück. Hier eine Aufnahme aus dem Nettetal von Mitte August.
Foto:
Michael Gründel

Kommentar
Die richtigen Schlüsse ziehen

Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass es an der einen oder anderen Stelle in Stadt und Landkreis Osnabrück zu Konflikten kommen wird, wenn die Vorgaben der NLWKN im Detail in die Umsetzung kommen.

Ein kleiner Anbau hier, ein Neubaugebiet da wenn die zweite Stufe des jetzt angeschobenen Verfahrens erst abgeschlossen ist, werden solche Vorhaben in den betroffenen Gebieten nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein.

Doch lehrt uns gerade jetzt der Blick zurück, dass Hochwasserschutz keine Kür, sondern vielmehr zur Pflicht geworden ist. Wer meint, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten als Bremsklotz für eine wie auch immer geartete Flächenentwicklung zu sehen, hat die richtigen Schlüsse aus der Hochwasserkatastrophe von vor fünf Jahren nicht gezogen.

Aus diesem Grund kommt die Bekanntgabe der Überschwemmungsflächen vielleicht genau zum richtigen Zeitpunkt.
Autor:
Sebastian Philipp


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