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1.
Erscheinungsdatum:
22.07.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Landgericht verurteilt Ex-Verleger
Fuhs soll 1,66 Millionen Euro zahlen
Zwischenüberschrift:
Pleite-Verleger von Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Landgericht
Osnabrück
hat
den
Pleite-
Verleger
Norbert
Fuhs
zur
Zahlung
von
1,
66
Millionen
Euro
verurteilt.
Im
Zusammenhang
mit
der
Insolvenz
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
habe
er
gegen
seine
Pflichten
als
Geschäftsführer
der
GmbH
verstoßen,
teilte
ein
Gerichtssprecher
am
Dienstag
mit.
Der
Insolvenzverwalter
der
Enorm
Verlagsgesellschaft,
Klaus
Niemeyer,
kann
den
Ex-
Verleger
nach
dem
GmbH-
Gesetz
jetzt
zur
Kasse
bitten.
Demnach
ist
der
Geschäftsführer
einer
GmbH
zum
Ersatz
solcher
Zahlungen
verpflichtet,
die
nach
Eintritt
der
Zahlungsunfähigkeit
der
Gesellschaft
oder
nach
Feststellung
ihrer
Überschuldung
geleistet
werden.
Der
klagende
Insolvenzverwalter
habe
dargelegt,
dass
nach
diesem
Zeitpunkt
noch
beträchtliche
Auszahlungen
durch
den
Verleger
veranlasst
worden
seien.
Osnabrück.
Der
Osnabrücker
Pleite-
Verleger
Norbert
Fuhs
ist
vom
Landgericht
Osnabrück
zur
Zahlung
von
1,
66
Millionen
Euro
verurteilt
worden.
Im
Zusammenhang
mit
der
Insolvenz
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
habe
er
gegen
seine
Pflichten
als
Geschäftsführer
der
GmbH
verstoßen,
teilte
ein
Gerichtssprecher
am
Dienstag
mit.
Auf
den
juristischen
Streit
zwischen
mehreren
Hundert
Medienbrief-
Inhabern
und
dem
Ex-
Verleger
hat
das
sogenannte
Anerkenntnisurteil
der
16.
Zivilkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
keine
unmittelbaren
Auswirkungen.
Nach
wie
vor
müssen
diese
stillen
Teilhaber
befürchten,
einen
Teil
der
Zeche
für
Fuhs′
"
gewissenloses"
Handeln
zahlen
zu
müssen.
So
hatte
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
in
Übereinstimmung
mit
dem
Landgericht
Osnabrück
das
Geschäftsgebaren
des
Ex-
Verlegers
in
früheren
Urteilen
bezeichnet.
Die
Finanzierung
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
durch
Medienbriefe
war
als
"
sittenwidriges
Schneeballsystem"
eingestuft
worden.
Nach
der
jüngsten
Entscheidung
der
16.
Zivilkammer
vom
vergangenen
Freitag
kann
der
Insolvenzverwalter
der
Enorm
Verlagsgesellschaft,
Klaus
Niemeyer,
den
Ex-
Verleger
nach
dem
GmbH-
Gesetz
jetzt
zur
Kasse
bitten.
Demnach
ist
der
Geschäftsführer
einer
GmbH
zum
Ersatz
solcher
Zahlungen
verpflichtet,
die
nach
Eintritt
der
Zahlungsunfähigkeit
der
Gesellschaft
oder
nach
Feststellung
ihrer
Überschuldung
geleistet
werden.
Der
klagende
Insolvenzverwalter
habe
dargelegt,
dass
nach
diesem
Zeitpunkt
noch
beträchtliche
Auszahlungen
durch
den
Verleger
veranlasst
worden
seien,
teilte
der
Sprecher
des
Landgerichts
Osnabrück
am
Dienstag
weiter
mit.
Fuhs
hat
nach
Darstellung
der
Justizbehörde
"
den
all
gemeinen
Geschäftsbetrieb
aufrechterhalten
und
fällige
Rechnungen,
Gehälter
usw.
weiter
bezahlt"
.
Eine
mündliche
Verhandlung
der
Zivilkammer
habe
es
nicht
gegeben,
weil
Fuhs
seine
Haftung
als
Geschäftsführer
nach
dem
GmbH-
Gesetz
anerkannt
habe.
Unterdessen
verfolgen
zahlreiche
Medienbrief-
Inhaber
weiter
verunsichert
die
juristische
Aufarbeitung
der
Unternehmenspleite.
Das
Landgericht
Münster
hatte
im
Mai
in
einem
rechtskräftigen
Urteil
erklärt:
Die
Medienbrief-
Inhaber
sind
als
stille
Gesellschafter
zu
betrachten
und
müssen
sich
mit
ihrer
Einlage
und
mit
den
zu
viel
gezahlten
Ausschüttungen
an
den
Verlusten
des
Verlages
beteiligen.
Das
Landgericht
Osnabrück
und
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
hatten
genau
das
Gegenteil
festgestellt:
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
ist
allein
verantwortlich,
weil
er
die
Anleger
täuschte
und
mit
den
Medienbriefen
ein
Einlagegeschäft
betrieb,
für
das
er
keine
Erlaubnis
besaß.
Fuhs
erzählte
seinen
Geschäftspartnern
etwas
anderes,
als
in
den
Verträgen
vereinbart
war.
Das
Münsteraner
Gericht
legte
seiner
Entscheidung
den
Vertrag
zugrunde,
den
der
Verleger
mit
den
Geldgebern
abschloss.
Die
Schriftform
ist
in
der
Tat
eindeutig.
Wer
Medienbriefe
zeichnete,
wurde
damit
zum
stillen
Gesellschafter
–
was
aber
wohl
keiner
wirklich
realisierte.
Die
Osnabrücker
Kammer
und
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
bewerten
dagegen
die
mündlichen
Zusagen
und
das
tatsächliche
Handeln
des
ehemaligen
Zeitungsverlegers
höher.
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer
fordert
von
etwa
500
stillen
Gesellschaftern
des
Zeitungsunternehmens
insgesamt
rund
eine
Million
Euro
zurück,
die
nach
seiner
Einschätzung
in
den
letzten
vier
Jahren
vor
der
Insolvenz
zu
Unrecht
an
die
Inhaber
der
Medienbriefe
ausgezahlt
wurden.
Es
handelt
sich
um
"
Vorabvergütungen
auf
zu
erwartende
Gewinne"
,
wie
es
in
den
Verträgen
hieß.
Aber
weil
die
Enorm
Verlagsgesellschaft
mindestens
seit
2001
keine
Gewinne
mehr
erzielte,
hätten
diese
Vorabvergütungen
nicht
ausgeschüttet
werden
dürfen.
Der
Insolvenzverwalter
bewertet
diese
Auszahlung
deshalb
als
Schenkungen,
die
er
für
vier
Jahre
rückwirkend
einfordert.
Das
Geld
soll
in
die
Insolvenzmasse
eingehen.
Alle
Hintergründe
zur
Zeitungspleite:
www.noz./
de/
osz
Bildtext:
Nach
der
Insolvenz
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
ist
die
juristische
Aufarbeitung
noch
nicht
abgeschlossen.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Franz-Josef Raders