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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Landgericht verurteilt Ex-Verleger
 
Fuhs soll 1,66 Millionen Euro zahlen
Zwischenüberschrift:
Pleite-Verleger von Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilt
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück hat den Pleite-Verleger Norbert Fuhs zur Zahlung von 1, 66 Millionen Euro verurteilt. Im Zusammenhang mit der Insolvenz der " Osnabrücker Sonntagszeitung" habe er gegen seine Pflichten als Geschäftsführer der GmbH verstoßen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Der Insolvenzverwalter der Enorm Verlagsgesellschaft, Klaus Niemeyer, kann den Ex-Verleger nach dem GmbH-Gesetz jetzt zur Kasse bitten. Demnach ist der Geschäftsführer einer GmbH zum Ersatz solcher Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Der klagende Insolvenzverwalter habe dargelegt, dass nach diesem Zeitpunkt noch beträchtliche Auszahlungen durch den Verleger veranlasst worden seien.

Osnabrück. Der Osnabrücker Pleite-Verleger Norbert Fuhs ist vom Landgericht Osnabrück zur Zahlung von 1, 66 Millionen Euro verurteilt worden. Im Zusammenhang mit der Insolvenz der " Osnabrücker Sonntagszeitung" habe er gegen seine Pflichten als Geschäftsführer der GmbH verstoßen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Auf den juristischen Streit zwischen mehreren Hundert Medienbrief-Inhabern und dem Ex-Verleger hat das sogenannte Anerkenntnisurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück keine unmittelbaren Auswirkungen. Nach wie vor müssen diese stillen Teilhaber befürchten, einen Teil der Zeche für Fuhs′ " gewissenloses" Handeln zahlen zu müssen. So hatte das Oberlandesgericht Oldenburg in Übereinstimmung mit dem Landgericht Osnabrück das Geschäftsgebaren des Ex-Verlegers in früheren Urteilen bezeichnet. Die Finanzierung der " Osnabrücker Sonntagszeitung" durch Medienbriefe war als " sittenwidriges Schneeballsystem" eingestuft worden.

Nach der jüngsten Entscheidung der 16. Zivilkammer vom vergangenen Freitag kann der Insolvenzverwalter der Enorm Verlagsgesellschaft, Klaus Niemeyer, den Ex-Verleger nach dem GmbH-Gesetz jetzt zur Kasse bitten. Demnach ist der Geschäftsführer einer GmbH zum Ersatz solcher Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Der klagende Insolvenzverwalter habe dargelegt, dass nach diesem Zeitpunkt noch beträchtliche Auszahlungen durch den Verleger veranlasst worden seien, teilte der Sprecher des Landgerichts Osnabrück am Dienstag weiter mit.

Fuhs hat nach Darstellung der Justizbehörde " den all gemeinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und fällige Rechnungen, Gehälter usw. weiter bezahlt". Eine mündliche Verhandlung der Zivilkammer habe es nicht gegeben, weil Fuhs seine Haftung als Geschäftsführer nach dem GmbH-Gesetz anerkannt habe.

Unterdessen verfolgen zahlreiche Medienbrief-Inhaber weiter verunsichert die juristische Aufarbeitung der Unternehmenspleite. Das Landgericht Münster hatte im Mai in einem rechtskräftigen Urteil erklärt: Die Medienbrief-Inhaber sind als stille Gesellschafter zu betrachten und müssen sich mit ihrer Einlage und mit den zu viel gezahlten Ausschüttungen an den Verlusten des Verlages beteiligen. Das Landgericht Osnabrück und das Oberlandesgericht Oldenburg hatten genau das Gegenteil festgestellt: Ex-Verleger Norbert Fuhs ist allein verantwortlich, weil er die Anleger täuschte und mit den Medienbriefen ein Einlagegeschäft betrieb, für das er keine Erlaubnis besaß.

Fuhs erzählte seinen Geschäftspartnern etwas anderes, als in den Verträgen vereinbart war. Das Münsteraner Gericht legte seiner Entscheidung den Vertrag zugrunde, den der Verleger mit den Geldgebern abschloss. Die Schriftform ist in der Tat eindeutig. Wer Medienbriefe zeichnete, wurde damit zum stillen Gesellschafter was aber wohl keiner wirklich realisierte. Die Osnabrücker Kammer und das Oberlandesgericht Oldenburg bewerten dagegen die mündlichen Zusagen und das tatsächliche Handeln des ehemaligen Zeitungsverlegers höher.

Insolvenzverwalter Klaus Niemeyer fordert von etwa 500 stillen Gesellschaftern des Zeitungsunternehmens insgesamt rund eine Million Euro zurück, die nach seiner Einschätzung in den letzten vier Jahren vor der Insolvenz zu Unrecht an die Inhaber der Medienbriefe ausgezahlt wurden. Es handelt sich um " Vorabvergütungen auf zu erwartende Gewinne", wie es in den Verträgen hieß. Aber weil die Enorm Verlagsgesellschaft mindestens seit 2001 keine Gewinne mehr erzielte, hätten diese Vorabvergütungen nicht ausgeschüttet werden dürfen. Der Insolvenzverwalter bewertet diese Auszahlung deshalb als Schenkungen, die er für vier Jahre rückwirkend einfordert. Das Geld soll in die Insolvenzmasse eingehen.

Alle Hintergründe zur Zeitungspleite: www.noz./ de/ osz
Bildtext:
Nach der Insolvenz der " Osnabrücker Sonntagszeitung" ist die juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.
Foto:
Michael Gründel
Autor:
Franz-Josef Raders


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