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1.
Erscheinungsdatum:
02.08.2013
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
50
Jahre
SKM
Überschrift:
Immer mehr Jüngere brauchen Beistand
Zwischenüberschrift:
Rechtliche Betreuung hilft denen, die nicht mehr selbst entscheiden können
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
90-
jährige
demenzkranke
Frau
im
Pflegeheim
braucht
sie.
Der
50-
jährige
psychisch
kranke
Junkie
auch.
Zwei
sehr
verschiedene
Menschen,
die
eines
gemeinsam
haben:
Sie
sind
nicht
mehr
in
der
Lage,
notwendige
Entscheidungen
selbst
zu
treffen,
und
benötigen
rechtliche
Betreuung.
Georg
Ciupka-
Meseke
nennt
sie
"
die
Königsdisziplin
der
Sozialarbeit"
.
Er
leitet
beim
Katholischen
Verein
für
Soziale
Dienste
SKM
in
Osnabrück
die
rechtliche
Betreuung.
Betreut
und
begleitet
werden
geistig
behinderte,
psychisch
kranke,
altersverwirrte
oder
körperbehinderte
Menschen,
wie
sie
unterschiedlicher
nicht
sein
könnten.
Immer
öfter
übertragen
Osnabrücker
auch
schon
in
jüngeren
Jahren
mit
Blick
auf
die
ungewisse
Zukunft
einer
Vertrauensperson
rechtzeitig
eine
Vorsorgevollmacht
für
eine
mögliche
spätere
Betreuung.
Bei
allen,
die
nicht
so
vorgesorgt
haben,
ordnet
das
Gericht
die
rechtliche
Vertretung
an.
Das
können,
müssen
aber
nicht
Angehörige
sein.
Speziell
bei
möglichen
Erbschaftsstreitigkeiten
wird
ein
neutraler
Betreuer
herangezogen.
Betreuer
haben
die
Aufgabe,
das
Leben
der
Betreuten
würdig
zu
gestalten.
Zwölf
Teilzeit
arbeitende
Hauptamtliche
und
80
Ehrenamtliche
führen
derzeit
beim
SKM
450
Betreuungen.
Abgerechnet
wird
bei
den
in
der
Regel
mittellosen
Klienten
über
das
Gericht.
Die
Ehrenamtlichen
übernehmen
die
weniger
komplizierten
Fälle
wie
etwa
die
eingangs
erwähnte
demente
alte
Dame,
die
im
Pflegeheim
lebt.
"
Wir
brauchen
und
suchen
immer
Ehrenamtliche"
,
unterstreicht
Ciupka-
Meseke,
"
ohne
sie
wäre
die
Vielzahl
der
Fälle
nicht
zu
schaffen."
Als
anerkannter
Betreuungsverein
ist
der
SKM
auch
für
sogenannte
Querschnittsaufgaben
zuständig:
Gemeint
ist
die
Anwerbung,
Aus-
und
Weiterbildung
sowie
die
Begleitung
ehrenamtlicher
Betreuer.
Betreuerinnen
in
diesem
Fall,
denn
die
Mehrzahl
der
Ehrenamtlichen
in
diesem
SKM-
Arbeitsbereich
sind
Frauen,
oft
nach
der
Familienphase,
die
dem
Verein
dann
lange
die
Treue
halten.
Auch
die
Beratung
von
Familienangehörigen,
die
eine
Betreuung
übernehmen,
gehört
zu
den
Querschnittsaufgaben
des
Vereins.
Selbstbestimmt
leben
Die
Betreuungen,
die
aufgrund
von
Schwierigkeiten
eine
sozialarbeiterische
Qualifikation
erfordern,
übernehmen
die
Hauptamtlichen.
Es
sind
nicht
immer
alte
Menschen,
die
körperlich
und
geistig
nachlassen.
Vielmehr
steigt
nach
Ciupka-
Mesekes
Erfahrungen
die
Zahl
der
Jüngeren,
die
Unterstützung
in
allen
persönlichen
und
Rechtsangelegenheiten
brauchen.
"
Jahrgang
45,
depressive
Störung,
keine
Angehörigen"
,
nennt
er
einen
heute
klassischen
Fall
oder
"
unter
50,
suchtkrank,
psychische
Störungen"
. "
Manchmal
decken
sich
die
Vorstellungen
zwischen
Betreuern
und
Betreuten
nicht"
,
kommentiert
der
Fachmann
Auseinandersetzungen,
die
immer
wieder
vorkommen
können.
Mit
der
Änderung
des
Betreuungsgesetzes
1992
wurden
aus
Vormundschaften
Betreuungen.
Damit
änderte
sich
nicht
allein
der
Begriff,
sondern
auch
der
Umgang,
erläutert
der
Fachmann.
Der
Betreute
darf
weiter
selbstbestimmt
leben,
sofern
er
nicht
sich
und
andere
gefährdet.
Da
kann
es
schon
mal
sein,
dass
Angehörige
und
Nachbarn
angesichts
mangelnder
Körper-
und
Wohnungshygiene
des
Betreuten
seinem
Betreuer
zusetzen
unter
dem
Motto:
"
Da
muss
doch
was
passieren."
Der
Ärger
werde
dann
schnell
auf
den
Betreuer
übertragen,
der
nach
Ansicht
der
Angehörigen
und
Nachbarn
einfach
nicht
genug
tue,
sagt
Georg
Ciupka-
Meseke
und
fügt
trocken
an:
"
Manche
Sachen
muss
man
aushalten,
manche
aushandeln."
Erfahrung
sei
in
dem
Bereich
wertvoll.
Ebenso
ein
stabiles
Arbeitsumfeld.
Trotz
aller
Probleme,
die
schwierige
Klienten
ihm
bereiten
können:
Der
SKM-
Betreuer
schätzt
vor
allem
das
autonome
Arbeiten
in
seiner
"
Königsdisziplin"
.
Bildtext:
Wer
vorsorgt,
kann
selbst
bestimmen,
wer
im
Ernstfall
die
Betreuung
übernehmen
soll.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
Ulrike Schmidt