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1.
Erscheinungsdatum:
03.07.2013
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zensus bereitet der Stadt Kopfzerbrechen
Zwischenüberschrift:
Land gewährt Anhörung vor amtlicher Feststellung der Einwohnerzahl – Rathaus: Frist zu kurz
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Für
die
Suche
nach
mehr
als
10
000
Einwohnern,
die
bei
der
jüngsten
Volkszählung
in
der
Statistik
verloren
gingen,
bekommt
die
Stadt
mehr
Zeit:
Bevor
das
Land
die
Feststellungsbescheide
mit
der
neuen
amtlichen
Einwohnerzahl
versendet
und
damit
rechtliche
Verbindlichkeit
herstellt,
will
es
seinen
vom
Zensus
mitunter
arg
gebeutelten
Kommunen
zunächst
eine
Anhörung
gewähren.
Doch
die
Frist
für
Einwendungen
erscheint
in
Osnabrück
vielen
als
zu
kurz.
Wie
der
Landesbetrieb
für
Statistik
und
Kommunikationstechnologie
Niedersachsen
(LSKN)
den
Kommunen
jetzt
per
E-
Mail
ankündigte,
soll
"
ab
Anfang
Juli
in
mehreren
Versandwellen"
ein
Anhörungsschreiben
verschickt
werden.
Es
enthält
Infos
da
rüber,
wie
die
Einwohnerzahlen
ermittelt
wurden,
sowie
ein
Datenblatt
der
jewei
ligen
Gemeinde.
"
Nach
Zustellung
des
Schreibens
haben
Sie
innerhalb
eines
Monats
Gelegenheit,
sich
mit
Rückfragen
zu
und
eventuellen
Einwänden
gegen
den
beabsichtigten
Bescheid
schriftlich
an
uns
zu
wenden"
,
heißt
es
in
der
Nachricht.
Nach
den
Ende
Mai
präsentierten
offiziellen
Berechnungen
schrumpfte
die
Zahl
der
in
Osnabrück
lebenden
Menschen
gegenüber
der
alten
amtlichen
Einwohnerzahl
um
mehr
als
10
500.
Statt
wie
bisher
angenommen,
hatten
damit
Ende
2011
nicht
165
021
Personen
hier
ihren
Hauptwohnsitz,
sondern
nur
154
513.
Ein
Unterschied,
den
Rita
Maria
Rzyski,
allgemeine
Vertreterin
des
Oberbürgermeisters,
"
mit
dem
gesunden
Menschenverstand
nicht
nachzuvollziehen"
vermochte.
Die
Stadt
zog
das
Resultat
der
Volkszählung
laut
in
Zweifel.
Möglicherweise
seien
"
Übertragungsfehler"
die
Ursache
für
die
große
Abweichung,
mutmaßte
Rzyski
schon
vor
Wochen.
Außerdem
halte
die
Stadtverwaltung
die
vom
LSKN
gewählte
Stichprobe
von
3,
4
Prozent
aller
Haushalte
für
zu
klein,
um
aussagekräftig
zu
sein.
"
Für
mich
als
alte
Statistikerin
ist
das
kein
geeignetes
Verfahren,
um
eine
Einwohnerzahl
festzustellen"
,
monierte
die
Interims-
Verwaltungschefin.
Mit
seinem
Widerstand
gegen
den
errechneten
Einwohnerverlust,
der
hier
wegen
eines
veränderten
Finanzausgleichs
Einbußen
in
Höhe
von
sechs
bis
sieben
Millionen
Euro
zur
Folge
hat,
steht
Osnabrück
nicht
alleine
da.
In
Mönchengladbach
versammelten
sich
am
Freitag
die
Vertreter
eines
guten
Dutzends
von
der
Statistik
dezimierter
Städte
zur
eiligen
Beratung.
Osnabrück
nahm
ebenfalls
teil.
Grund
für
das
Treffen:
Die
Kommunen
müssen
sich
unter
Umständen
sehr
bald
entscheiden,
ob
sie
gegen
den
Feststellungsbescheid
gerichtlich
vorgehen
wollen.
Auch
Osnabrück
schließt
eine
Klage
nicht
aus.
"
Ich
möchte
wissen,
was
da
passiert
ist"
,
sagte
die
Leiterin
des
Fachbereichs
Stadtentwicklung,
Patricia
Mersinger,
unserer
Zeitung.
Die
seit
Wochen
dauernde
interne
Prüfung
habe
keine
Antwort
ergeben,
nur
jede
Menge
neue
Fragen.
"
Wir
brauchen
mehr
Informationen,
um
die
Formeln
zu
verstehen,
mit
denen
gerechnet
wurde."
Die
jetzt
gewährte
Anhörung
sei
zwar
zu
begrüßen,
die
damit
verbundene
Monatsfrist
in
Anbetracht
von
Sommerferien
und
Vorbereitungen
zur
Bundestags-
und
Oberbürgermeisterwahl
allerdings
"
unglücklich
bemessen"
,
so
Mersinger.
Das
Rathaus
wolle
deshalb
den
Städtetag
anrufen
und
auf
Fristverlängerung
hinwirken.
Kommentar
Unbequeme
Wahrheit
Die
"
kleine
Volkszählung"
gibt
weiterhin
Rätsel
auf.
Was
für
komplizierte
Berechnungen
müssen
der
Statistik
über
amtliche
Einwohnerzahlen
und
Lebensverhältnisse
zugrunde
liegen,
wenn
es
den
Kommunen
nicht
gelingt,
selbst
in
wochenlanger
Arbeit
die
Resultate
nachzuvollziehen,
die
das
Land
vorgelegt
hat?
Nehmen
wir
einmal
an,
den
Zensus-
Machern
ist
tatsächlich
ein
Fehler
unterlaufen:
Die
gesamte
Volkszählung
müsste
wohl
wiederholt
werden,
denn
von
den
amtlichen
Ergebnissen
hängen
maßgebliche
politische
und
finanzielle
Entscheidungen
ab
–
Stichwort
Mittelvergabe
und
Stadtentwicklung.
Eine
wahnsinnige
Vorstellung
angesichts
des
zeitlichen
und
bürokratischen
Aufwands,
den
dies
verursachen
würde.
Zweite
Möglichkeit:
Es
stellt
sich
heraus,
dass
alles
mathematisch
korrekt
ermittelt
wurde.
Für
viele
Kommunen
eine
unbequeme
Wahrheit,
denn
an
der
Größe
hängt
auch
Prestige.
Gerechter
wäre
es
allemal.
Als
großer
Nachteil
beim
Zensus-
Nachbeben
erweist
sich
die
föderale
Zuständigkeit:
Die
Bundesländer
handhaben
es
durchaus
unterschiedlich,
ob
sie
den
Kommunen
Anhörungen
gewähren,
Widersprüche
ermöglichen
oder
nur
Klagen
zulassen.
Hier
wäre
ein
einheitliches
Vorgehen
wünschenswert.
Autor:
Sebastian Stricker