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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Zion GmbH hat Oberwasser im Rechtsstreit
 
Zion-Streit: Stadt hat schlechte Karten
Zwischenüberschrift:
Landgericht: Formalie könnte Kaufvertrag für Brückengrundstück platzen lassen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Im Rechtsstreit mit der Zion GmbH vor dem Landgericht sieht es nicht gut aus für die Stadt Osnabrück. Dabei geht es um den Kaufvertrag für ein Grundstück am Güterbahnhof, das die Stadt für den Neubau einer Brücke dringend braucht. Der wurde zwar schon vor über zwei Jahren notariell beurkundet, die Zion GmbH beruft sich jedoch auf eine Vorbehaltsklausel. Strittig ist, ob der Rat dem Grundstücksgeschäft zustimmen musste, weil eine bestimmte Kaufsumme überschritten wurde. Mit dem Kauf des Grundstücks war die Stadt weitere Verpflichtungen eingegangen, die zusätzliche Kosten verursachen. Nun geht es um die Frage, ob mit diesen Kosten ein Limit erreicht wurde, das eine Ratsentscheidung erfordert. Der Vorsitzende Richter will einen Gutachter einschalten.

Osnabrück. Der Kaufvertrag für ein Grundstück am Güterbahnhof droht der Stadt um die Ohren zu fliegen. Im Rechtsstreit mit der Zion GmbH bahnt sich eine Niederlage an, weil zwar der Verwaltungsausschuss, nicht jedoch der Rat zugestimmt hat. Der hätte bei einem bestimmten Kaufpreis aber gefragt werden müssen. Ob die kritische Grenze überschritten wurde, ist von vertraglichen Verpflichtungen abhängig, deren Wert nun ein Gutachter taxieren soll.

Die Stadt wollte das 1300 qm große Grundstück an der Hamburger Straße für den Neubau der Brücke über die Eisenbahnstrecke Amsterdam–Berlin erwerben. Am 21. März 2013 bestand noch Einigkeit zwischen den heutigen Kontrahenten. Vertreter beider Seiten trafen sich beim Notar und ließen den Eigentümerwechsel beurkunden. Den Kaufpreis setzten sie auf 38 820 Euro fest. Kurze Zeit später war es mit der Harmonie vorbei. Äußerungen von Zion-Gesellschafter Ralf Gervelmeyer über Homosexuelle lösten heftige Distanzierungen aus, die auch das Verhältnis zur Stadt trübten.

Eine Formalie, der anfangs niemand Beachtung geschenkt hatte, wurde nun zum Hebel, das schon beurkundete Grundstücksgeschäft zu kippen. Der Kaufvertrag stand unter dem Vorbehalt, dass ihn die städtischen Gremien billigen. Das sei nicht im erforderlichen Umfang geschehen, machte die Zion GmbH geltend, als die Stadt die Herausgabe des Grundstücks einforderte. Und genau darum geht es nun vor der Zivilkammer des Landgerichts.

Jasper als Zeuge

Vor zwei Wochen wurde schon Bürgermeister Burkhard Jasper als Zeuge vernommen. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses bestätigte er dem Vorsitzenden Richter, dass es der politische Wille der Stadt Osnabrück gewesen sei, das Grundstück zu den vereinbarten Bedingungen zu erwerben. Mit den Beschlüssen, denen der Finanzausschuss und wenig später auch der Verwaltungsausschuss zugestimmt hatten, glaubten sich die Vertreter der Stadt auf der sicheren Seite. Sie hofften, dass die Kammer am Dienstag ihr Urteil verkünden und den Kaufvertrag für rechtmäßig erklären würde. Doch dazu kam es nicht.

Verkündet wurde lediglich ein Beweisbeschluss. Ein sachverständiger Gutachter soll nun ermitteln, welche Kosten sich die Stadt mit dem Kauf noch ans Bein gebunden hat. Da müssen ein Schuppen abgerissen und ein Pflaster verlegt werden, und die Rechnung geht an den Stadtkämmerer. Es liegt nahe, dass der Richter diese beiden Posten zur Kaufsumme addiert und das Grundstücksgeschäft für nichtig erklärt, falls 50 000 Euro überschritten werden. Am ersten Verhandlungstag vor einem Jahr hatte der Anwalt der Stadt erklärt, bis zu dieser Höhe könne der Verwaltungsausschuss außerhalb der Ratssitzungen entscheiden.

Dem widersprach Stadtsprecher Sven Jürgensen am Dienstabend. Nach Auffassung der Stadt sei der Verwaltungsausschuss unabhängig vom Vermögenswert das richtige Gremium gewesen. Grundstücksgeschäfte müssten in den Rat, wenn eine Höhe von 100 000 Euro überschritten werde.

Die Brücke ist marode

Der Rechtsstreit blockiert die Planung für die neue Straßenbrücke, die nach Ansicht der Verkehrsplaner dringend erforderlich ist. Seit März darf die marode Brücke über die Bahnstrecke nach Hannover nur noch einspurig befahren werden, weil der Rost das 100 Jahre alte Bauwerk angeknabbert hat. Um zu verhindern, dass sich die Konstruktion absenkt, hat die Stadt schwere Stahlbetonträger auf der Brücke montiert.

Im Gegensatz zum bestehenden Bauwerk soll die neue Straßenbrücke so gestaltet werden, dass sie einem ebenfalls geplanten Hintereingang zum Hauptbahnhof nicht im Wege steht. Aus diesem Grund will die Stadt den Neubau mit einem etwas größeren Abstand zu den oberen Gleisen errichten. Bedingung dafür ist aber der Erwerb der 1300 qm großen Fläche von der Zion GmbH.

Baubeginn nicht vor 2018

Beim Bau einer Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn rechnet die Stadt mit einer Vorlaufzeit von zweieinhalb Jahren, weil die Sperrpausen für die Züge langfristig im Fahrplan verankert werden müssen. Auf die Frage nach einem möglichen Baubeginn sagt Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau: " Frühestens 2018, eher später".

Güterbahnhof, Ringlokschuppen, Zion GmbH, " Lebensquelle" und Kulturverein Petersburg: Alle Berichte über diesen Konfliktherd und ein aktuelles Video finden Sie im Internet unter www.noz.de
Bildtexte:
Die marode Brücke auf der Rückseite des Hauptbahnhofs muss erneuert werden, aber die Stadt kommt nicht an das dafür benötigte Grundstück heran. Vor dem Landgericht wird weiter gestritten.
Nur noch einspurig darf die Brücke an der Hamburger Straße seit März befahren werden.
Fotos:
Gert Westdörp, David Ebener

Kommentar
Reine Schikane

Es kann der Zion GmbH und ihrem Geschäftsführer Ralf Gervelmeyer herzlich egal sein, ob das Grundstücksgeschäft für die neue Brücke vom Verwaltungsausschuss oder vom Rat gebilligt wurde. Die Blockade einer wichtigen stadtpolitischen Entscheidung durch einen privaten Grundstückseigentümer ist reine Schikane.

Im Weltbild des Unternehmers ist es allerdings genau umgekehrt. Da verweigert ihm die Stadt unter fadenscheinigen Gründen das Baurecht für seine Gewerbeflächen, und ihm bleibt nur, sich mit solchen Nadelstichen gegen das Unrecht zu wehren. Ist hier ein Einzelner das Opfer staatlicher Willkür geworden?

Dass der Bebauungsplan für den Güterbahnhof nicht so schnell fertig wird, sei die Folge fehlender Kooperation auf der anderen Seite, sagt der Stadtbaurat. Kann sein, dass das stimmt. Dann sollte er sich die Mühe machen, es dem Gegenspieler genau zu erklären. Auch wenn es schwerfällt: Ein Eigentümer hat Anspruch darauf, dass die Stadt korrekt mit ihm umgeht. Dass sie mit ihm redet, selbst wenn er sich wie ein Elefant im Porzellanladen aufgeführt hat. Für Osnabrück ist es wichtig, dass es am Güterbahnhof weitergeht. Schikanen helfen nicht weiter.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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