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1.
Erscheinungsdatum:
24.06.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zion GmbH hat Oberwasser im Rechtsstreit
Zion-Streit: Stadt hat schlechte Karten
Zwischenüberschrift:
Landgericht: Formalie könnte Kaufvertrag für Brückengrundstück platzen lassen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Rechtsstreit
mit
der
Zion
GmbH
vor
dem
Landgericht
sieht
es
nicht
gut
aus
für
die
Stadt
Osnabrück.
Dabei
geht
es
um
den
Kaufvertrag
für
ein
Grundstück
am
Güterbahnhof,
das
die
Stadt
für
den
Neubau
einer
Brücke
dringend
braucht.
Der
wurde
zwar
schon
vor
über
zwei
Jahren
notariell
beurkundet,
die
Zion
GmbH
beruft
sich
jedoch
auf
eine
Vorbehaltsklausel.
Strittig
ist,
ob
der
Rat
dem
Grundstücksgeschäft
zustimmen
musste,
weil
eine
bestimmte
Kaufsumme
überschritten
wurde.
Mit
dem
Kauf
des
Grundstücks
war
die
Stadt
weitere
Verpflichtungen
eingegangen,
die
zusätzliche
Kosten
verursachen.
Nun
geht
es
um
die
Frage,
ob
mit
diesen
Kosten
ein
Limit
erreicht
wurde,
das
eine
Ratsentscheidung
erfordert.
Der
Vorsitzende
Richter
will
einen
Gutachter
einschalten.
Osnabrück.
Der
Kaufvertrag
für
ein
Grundstück
am
Güterbahnhof
droht
der
Stadt
um
die
Ohren
zu
fliegen.
Im
Rechtsstreit
mit
der
Zion
GmbH
bahnt
sich
eine
Niederlage
an,
weil
zwar
der
Verwaltungsausschuss,
nicht
jedoch
der
Rat
zugestimmt
hat.
Der
hätte
bei
einem
bestimmten
Kaufpreis
aber
gefragt
werden
müssen.
Ob
die
kritische
Grenze
überschritten
wurde,
ist
von
vertraglichen
Verpflichtungen
abhängig,
deren
Wert
nun
ein
Gutachter
taxieren
soll.
Die
Stadt
wollte
das
1300
qm
große
Grundstück
an
der
Hamburger
Straße
für
den
Neubau
der
Brücke
über
die
Eisenbahnstrecke
Amsterdam–Berlin
erwerben.
Am
21.
März
2013
bestand
noch
Einigkeit
zwischen
den
heutigen
Kontrahenten.
Vertreter
beider
Seiten
trafen
sich
beim
Notar
und
ließen
den
Eigentümerwechsel
beurkunden.
Den
Kaufpreis
setzten
sie
auf
38
820
Euro
fest.
Kurze
Zeit
später
war
es
mit
der
Harmonie
vorbei.
Äußerungen
von
Zion-
Gesellschafter
Ralf
Gervelmeyer
über
Homosexuelle
lösten
heftige
Distanzierungen
aus,
die
auch
das
Verhältnis
zur
Stadt
trübten.
Eine
Formalie,
der
anfangs
niemand
Beachtung
geschenkt
hatte,
wurde
nun
zum
Hebel,
das
schon
beurkundete
Grundstücksgeschäft
zu
kippen.
Der
Kaufvertrag
stand
unter
dem
Vorbehalt,
dass
ihn
die
städtischen
Gremien
billigen.
Das
sei
nicht
im
erforderlichen
Umfang
geschehen,
machte
die
Zion
GmbH
geltend,
als
die
Stadt
die
Herausgabe
des
Grundstücks
einforderte.
Und
genau
darum
geht
es
nun
vor
der
Zivilkammer
des
Landgerichts.
Jasper
als
Zeuge
Vor
zwei
Wochen
wurde
schon
Bürgermeister
Burkhard
Jasper
als
Zeuge
vernommen.
In
seiner
Eigenschaft
als
Vorsitzender
des
Finanzausschusses
bestätigte
er
dem
Vorsitzenden
Richter,
dass
es
der
politische
Wille
der
Stadt
Osnabrück
gewesen
sei,
das
Grundstück
zu
den
vereinbarten
Bedingungen
zu
erwerben.
Mit
den
Beschlüssen,
denen
der
Finanzausschuss
und
wenig
später
auch
der
Verwaltungsausschuss
zugestimmt
hatten,
glaubten
sich
die
Vertreter
der
Stadt
auf
der
sicheren
Seite.
Sie
hofften,
dass
die
Kammer
am
Dienstag
ihr
Urteil
verkünden
und
den
Kaufvertrag
für
rechtmäßig
erklären
würde.
Doch
dazu
kam
es
nicht.
Verkündet
wurde
lediglich
ein
Beweisbeschluss.
Ein
sachverständiger
Gutachter
soll
nun
ermitteln,
welche
Kosten
sich
die
Stadt
mit
dem
Kauf
noch
ans
Bein
gebunden
hat.
Da
müssen
ein
Schuppen
abgerissen
und
ein
Pflaster
verlegt
werden,
und
die
Rechnung
geht
an
den
Stadtkämmerer.
Es
liegt
nahe,
dass
der
Richter
diese
beiden
Posten
zur
Kaufsumme
addiert
und
das
Grundstücksgeschäft
für
nichtig
erklärt,
falls
50
000
Euro
überschritten
werden.
Am
ersten
Verhandlungstag
vor
einem
Jahr
hatte
der
Anwalt
der
Stadt
erklärt,
bis
zu
dieser
Höhe
könne
der
Verwaltungsausschuss
außerhalb
der
Ratssitzungen
entscheiden.
Dem
widersprach
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
am
Dienstabend.
Nach
Auffassung
der
Stadt
sei
der
Verwaltungsausschuss
unabhängig
vom
Vermögenswert
das
richtige
Gremium
gewesen.
Grundstücksgeschäfte
müssten
in
den
Rat,
wenn
eine
Höhe
von
100
000
Euro
überschritten
werde.
Die
Brücke
ist
marode
Der
Rechtsstreit
blockiert
die
Planung
für
die
neue
Straßenbrücke,
die
nach
Ansicht
der
Verkehrsplaner
dringend
erforderlich
ist.
Seit
März
darf
die
marode
Brücke
über
die
Bahnstrecke
nach
Hannover
nur
noch
einspurig
befahren
werden,
weil
der
Rost
das
100
Jahre
alte
Bauwerk
angeknabbert
hat.
Um
zu
verhindern,
dass
sich
die
Konstruktion
absenkt,
hat
die
Stadt
schwere
Stahlbetonträger
auf
der
Brücke
montiert.
Im
Gegensatz
zum
bestehenden
Bauwerk
soll
die
neue
Straßenbrücke
so
gestaltet
werden,
dass
sie
einem
ebenfalls
geplanten
Hintereingang
zum
Hauptbahnhof
nicht
im
Wege
steht.
Aus
diesem
Grund
will
die
Stadt
den
Neubau
mit
einem
etwas
größeren
Abstand
zu
den
oberen
Gleisen
errichten.
Bedingung
dafür
ist
aber
der
Erwerb
der
1300
qm
großen
Fläche
von
der
Zion
GmbH.
Baubeginn
nicht
vor
2018
Beim
Bau
einer
Brücke
über
die
Gleise
der
Deutschen
Bahn
rechnet
die
Stadt
mit
einer
Vorlaufzeit
von
zweieinhalb
Jahren,
weil
die
Sperrpausen
für
die
Züge
langfristig
im
Fahrplan
verankert
werden
müssen.
Auf
die
Frage
nach
einem
möglichen
Baubeginn
sagt
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau:
"
Frühestens
2018,
eher
später"
.
Güterbahnhof,
Ringlokschuppen,
Zion
GmbH,
"
Lebensquelle"
und
Kulturverein
Petersburg:
Alle
Berichte
über
diesen
Konfliktherd
und
ein
aktuelles
Video
finden
Sie
im
Internet
unter
www.noz.de
Bildtexte:
Die
marode
Brücke
auf
der
Rückseite
des
Hauptbahnhofs
muss
erneuert
werden,
aber
die
Stadt
kommt
nicht
an
das
dafür
benötigte
Grundstück
heran.
Vor
dem
Landgericht
wird
weiter
gestritten.
Nur
noch
einspurig
darf
die
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
seit
März
befahren
werden.
Fotos:
Gert
Westdörp,
David
Ebener
Kommentar
Reine
Schikane
Es
kann
der
Zion
GmbH
und
ihrem
Geschäftsführer
Ralf
Gervelmeyer
herzlich
egal
sein,
ob
das
Grundstücksgeschäft
für
die
neue
Brücke
vom
Verwaltungsausschuss
oder
vom
Rat
gebilligt
wurde.
Die
Blockade
einer
wichtigen
stadtpolitischen
Entscheidung
durch
einen
privaten
Grundstückseigentümer
ist
reine
Schikane.
Im
Weltbild
des
Unternehmers
ist
es
allerdings
genau
umgekehrt.
Da
verweigert
ihm
die
Stadt
unter
fadenscheinigen
Gründen
das
Baurecht
für
seine
Gewerbeflächen,
und
ihm
bleibt
nur,
sich
mit
solchen
Nadelstichen
gegen
das
Unrecht
zu
wehren.
Ist
hier
ein
Einzelner
das
Opfer
staatlicher
Willkür
geworden?
Dass
der
Bebauungsplan
für
den
Güterbahnhof
nicht
so
schnell
fertig
wird,
sei
die
Folge
fehlender
Kooperation
auf
der
anderen
Seite,
sagt
der
Stadtbaurat.
Kann
sein,
dass
das
stimmt.
Dann
sollte
er
sich
die
Mühe
machen,
es
dem
Gegenspieler
genau
zu
erklären.
Auch
wenn
es
schwerfällt:
Ein
Eigentümer
hat
Anspruch
darauf,
dass
die
Stadt
korrekt
mit
ihm
umgeht.
Dass
sie
mit
ihm
redet,
selbst
wenn
er
sich
wie
ein
Elefant
im
Porzellanladen
aufgeführt
hat.
Für
Osnabrück
ist
es
wichtig,
dass
es
am
Güterbahnhof
weitergeht.
Schikanen
helfen
nicht
weiter.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert