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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Gegner der Kartbahn geben nicht auf
 
Die Kartbahn kann kommen – vorerst
Zwischenüberschrift:
Rat beschließt Änderung des Bebauungsplans 141 "Freizeitstandort Nettebad"
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Auch nach der Zustimmung des Rates zur Änderung des Bebauungsplans " Freizeitstandort Nettebad", mit der die Politik am Dienstag den Weg zum Bau einer Elektro-Kartbahn frei machte, will die Bürgerinitiative Grüner Finger ihren Kampf um den Naturschutz nicht aufgeben. Wie ein Sprecher mitteilte, will die Initiative prüfen lassen, ob eine Normenkontrollklage gegen die Ratsentscheidung Erfolg haben könnte.
Währendessen warten die Stadtwerke Osnabrück als Initiatoren auf die Baugenehmigung für die Bahn, die möglichst im kommenden Sommer an den Start gehen soll. Ob die städtische Tochter die Bahn auch selber betreiben wird oder den Betrieb an einen Dritten vergibt, ist derzeit noch unklar. Hier droht ein Rechtsstreit mit dem Betreiber der Kartbahn am Alfsee.

Osnabrück. Der Rat der Stadt Osnabrück hat sich zu einer Entscheidung durchgerungen: Der Bebauungsplan " Freizeitstandort Nettebad" wird geändert. Der Weg für den von den Stadtwerken angestrebten Bau einer Elektro-Kartbahn ist damit frei zunächst einmal. Denn die Bürgerinitiative " Grüner Finger" will eine Normenkontrollklage prüfen.

Am Tag danach verkniffen sich Gewinner und Verlierer emotionale Anwandlungen. Nüchterne Überlegungen bestimmten die Statements zum Thema. Die Stadtwerke werden das weitere Vorgehen der Bürgerinitiative beobachten, wohl wissend, dass sich dieses ohnehin ihrer Einflusssphäre entzieht. Die Bürgerinitiative zeigte sich zwar enttäuscht, gibt sich aber noch nicht geschlagen.

" Wir warten jetzt auf die Baugenehmigung", so Stadtwerkesprecher Marco Hörmeyer. Die Hoffnungen richten sich auf einen Baubeginn im Spätsommer oder im Frühherbst. Bis dahin wollten die Stadtwerke die Zeit nutzen, um unter anderem die Ausschreibungen vorzubereiten, um nach Erteilung der Baugenehmigung möglichst zeitnah mit der Realisierung der Kartbahnpläne beginnen zu können. " Wir würden die Bahn gerne im Sommer kommenden Jahres eröffnen", so Hörmeyer weiter. Wie weit dieser Zeitplan umgesetzt werden könne, hänge aber unter anderem auch vom Winter ab.

" Wir würden die Bahn gerne selber betreiben, können uns aber auch vorstellen, dass das ein Dritter macht", geht der Stadtwerkesprecher auf die Frage ein, ob sein Unternehmen als kommunale Tochtergesellschaft nach der niedersächsischen Gemeindeverordnung auch legitimiert ist, eine Kartbahn zu betreiben. Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten kommunaler Unternehmen stehen derzeit in Hannover auf dem Prüfstand.

Thomas Bunte, Betreiber der Kartbahn am Alfsee, hat bereits einen Anwalt beauftragt, das Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten. Bunte verweist in einer bereits vor der Ratsentscheidung veröffentlichten Presseerklärung auf EU-Recht, das seiner Meinung nach dem Betrieb der Kartbahn durch die städtische Tochter Stadtwerke entgegensteht.

Für die Siedlergemeinschaft Heidekämpen, die gemeinsam mit der Bürgerinitiative gegen die Bebauungsplanänderung angetreten ist, sagt deren Vorsitzender Guido Gottwald: " Es ist uns gelungen, für unsere Siedlung das meiste herauszuholen." Gleichwohl ist er enttäuscht, dass die Chance vertan ist, den Bau zu stoppen. Er habe sich mehr erhofft. Dass der Lärmbringer Vehrter Landstraße nun saniert werden soll, sieht Gottwald positiv, bleibt aber wachsam. Die Siedlergemeinschaft will beobachten, wie Politik und Verwaltung mit dem Sanierungsversprechen umgehen.

" Wir sind enttäuscht", beschreibt Wolfgang Schäfer als Vertreter der Bürgerinitiative die Stimmungslage der Kartbahngegner. Entscheidend für den Beschluss sei wohl die angestrebte Sanierung der Stadtwerkefinanzen gewesen. Dafür würden Naturschutz und Naherholungsgebiet aufgegeben. " Wir prüfen jetzt, ob eine Normenkontrollklage Aussicht auf Erfolg hat", so Schäfer. Das solle nun zügig angegangen werden. Schäfer: " Wir geben nicht auf."

Bei Normenkontrollverfahren handelt es sich streng genommen nicht um Klagen, sondern um ein Antragsverfahren. Eine natürliche oder juristische Person kann ein Gesetz, eine Verordnung oder Satzung von einem Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen, wenn diese Person durch die Rechtsvorschrift Nachteile erleidet. Die Oberverwaltungsgerichte sind bei Verordnungen und Satzungen zuständig, die Normenkontrolle bei Gesetzen obliegt dem Bundesverfassungsgericht.

Mehr zur E-Kartbahn und zur Ratssitzung lesen Sie im Internet auf noz.de
Bildtext:
Die Stadtwerke können mit ihren Plänen für die Kartbahn auf dieser Fläche am Nettebad voranschreiten.
Foto:
Gründel

Kommentar
Eine gute Entscheidung

Den Weg für den Bau einer Elektrokartbahn frei zu machen war eine gute Entscheidung. Nun ist es an den Stadtwerken zu beweisen, dass dieses Projekt tatsächlich dazu angetan ist, das Bäderdefizit zu mildern unabhängig davon, ob die städtische Tochter die Bahn nun selbst betreibt oder einen Dritten damit beauftragt.

Dass bei dieser Entscheidung, wenn auch unter sagen wir mal etwas ungewöhnlichen Umständen, ein Baugebiet an der Bramstraße abfällt, das die CDU als Verhandlungsmasse für ihre Zustimmung zu den Nettebadplänen in die Diskussion eingebracht hatte, ist für die Sache sicherlich nicht schädlich.

Zumindest ein verstecktes Grinsen darf sich die Siedlergemeinschaft Heidekämpen gönnen. Die hatte, wer wollte es ihr verdenken, vor allem die Ruhe in ihrem Wohngebiet auf dem Zettel. Mit der versprochenen Sanierung der Vehrter Landstraße und der Karthalle als Lärmpuffer zum Nettebadparkplatz könnte es ruhiger werden als je zuvor. Jetzt muss die Politik ihr Sanierungsversprechen allerdings auch halten, sonst wird sie unglaubwürdig. Die Siedler werden mit Argusaugen beobachten, wie es weitergeht.
Autor:
Dietmar Kröger
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