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1.
Erscheinungsdatum:
18.06.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gegner der Kartbahn geben nicht auf
Die Kartbahn kann kommen – vorerst
Zwischenüberschrift:
Rat beschließt Änderung des Bebauungsplans 141 "Freizeitstandort Nettebad"
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Auch
nach
der
Zustimmung
des
Rates
zur
Änderung
des
Bebauungsplans
"
Freizeitstandort
Nettebad"
,
mit
der
die
Politik
am
Dienstag
den
Weg
zum
Bau
einer
Elektro-
Kartbahn
frei
machte,
will
die
Bürgerinitiative
Grüner
Finger
ihren
Kampf
um
den
Naturschutz
nicht
aufgeben.
Wie
ein
Sprecher
mitteilte,
will
die
Initiative
prüfen
lassen,
ob
eine
Normenkontrollklage
gegen
die
Ratsentscheidung
Erfolg
haben
könnte.
Währendessen
warten
die
Stadtwerke
Osnabrück
als
Initiatoren
auf
die
Baugenehmigung
für
die
Bahn,
die
möglichst
im
kommenden
Sommer
an
den
Start
gehen
soll.
Ob
die
städtische
Tochter
die
Bahn
auch
selber
betreiben
wird
oder
den
Betrieb
an
einen
Dritten
vergibt,
ist
derzeit
noch
unklar.
Hier
droht
ein
Rechtsstreit
mit
dem
Betreiber
der
Kartbahn
am
Alfsee.
Osnabrück.
Der
Rat
der
Stadt
Osnabrück
hat
sich
zu
einer
Entscheidung
durchgerungen:
Der
Bebauungsplan
"
Freizeitstandort
Nettebad"
wird
geändert.
Der
Weg
für
den
von
den
Stadtwerken
angestrebten
Bau
einer
Elektro-
Kartbahn
ist
damit
frei
–
zunächst
einmal.
Denn
die
Bürgerinitiative
"
Grüner
Finger"
will
eine
Normenkontrollklage
prüfen.
Am
Tag
danach
verkniffen
sich
Gewinner
und
Verlierer
emotionale
Anwandlungen.
Nüchterne
Überlegungen
bestimmten
die
Statements
zum
Thema.
Die
Stadtwerke
werden
das
weitere
Vorgehen
der
Bürgerinitiative
beobachten,
wohl
wissend,
dass
sich
dieses
ohnehin
ihrer
Einflusssphäre
entzieht.
Die
Bürgerinitiative
zeigte
sich
zwar
enttäuscht,
gibt
sich
aber
noch
nicht
geschlagen.
"
Wir
warten
jetzt
auf
die
Baugenehmigung"
,
so
Stadtwerkesprecher
Marco
Hörmeyer.
Die
Hoffnungen
richten
sich
auf
einen
Baubeginn
im
Spätsommer
oder
im
Frühherbst.
Bis
dahin
wollten
die
Stadtwerke
die
Zeit
nutzen,
um
unter
anderem
die
Ausschreibungen
vorzubereiten,
um
nach
Erteilung
der
Baugenehmigung
möglichst
zeitnah
mit
der
Realisierung
der
Kartbahnpläne
beginnen
zu
können.
"
Wir
würden
die
Bahn
gerne
im
Sommer
kommenden
Jahres
eröffnen"
,
so
Hörmeyer
weiter.
Wie
weit
dieser
Zeitplan
umgesetzt
werden
könne,
hänge
aber
unter
anderem
auch
vom
Winter
ab.
"
Wir
würden
die
Bahn
gerne
selber
betreiben,
können
uns
aber
auch
vorstellen,
dass
das
ein
Dritter
macht"
,
geht
der
Stadtwerkesprecher
auf
die
Frage
ein,
ob
sein
Unternehmen
als
kommunale
Tochtergesellschaft
nach
der
niedersächsischen
Gemeindeverordnung
auch
legitimiert
ist,
eine
Kartbahn
zu
betreiben.
Die
gesetzlichen
Grundlagen
für
die
Tätigkeiten
kommunaler
Unternehmen
stehen
derzeit
in
Hannover
auf
dem
Prüfstand.
Thomas
Bunte,
Betreiber
der
Kartbahn
am
Alfsee,
hat
bereits
einen
Anwalt
beauftragt,
das
Innenministerium
als
zuständige
Aufsichtsbehörde
einzuschalten.
Bunte
verweist
in
einer
bereits
vor
der
Ratsentscheidung
veröffentlichten
Presseerklärung
auf
EU-
Recht,
das
seiner
Meinung
nach
dem
Betrieb
der
Kartbahn
durch
die
städtische
Tochter
Stadtwerke
entgegensteht.
Für
die
Siedlergemeinschaft
Heidekämpen,
die
gemeinsam
mit
der
Bürgerinitiative
gegen
die
Bebauungsplanänderung
angetreten
ist,
sagt
deren
Vorsitzender
Guido
Gottwald:
"
Es
ist
uns
gelungen,
für
unsere
Siedlung
das
meiste
herauszuholen."
Gleichwohl
ist
er
enttäuscht,
dass
die
Chance
vertan
ist,
den
Bau
zu
stoppen.
Er
habe
sich
mehr
erhofft.
Dass
der
Lärmbringer
Vehrter
Landstraße
nun
saniert
werden
soll,
sieht
Gottwald
positiv,
bleibt
aber
wachsam.
Die
Siedlergemeinschaft
will
beobachten,
wie
Politik
und
Verwaltung
mit
dem
Sanierungsversprechen
umgehen.
"
Wir
sind
enttäuscht"
,
beschreibt
Wolfgang
Schäfer
als
Vertreter
der
Bürgerinitiative
die
Stimmungslage
der
Kartbahngegner.
Entscheidend
für
den
Beschluss
sei
wohl
die
angestrebte
Sanierung
der
Stadtwerkefinanzen
gewesen.
Dafür
würden
Naturschutz
und
Naherholungsgebiet
aufgegeben.
"
Wir
prüfen
jetzt,
ob
eine
Normenkontrollklage
Aussicht
auf
Erfolg
hat"
,
so
Schäfer.
Das
solle
nun
zügig
angegangen
werden.
Schäfer:
"
Wir
geben
nicht
auf."
Bei
Normenkontrollverfahren
handelt
es
sich
streng
genommen
nicht
um
Klagen,
sondern
um
ein
Antragsverfahren.
Eine
natürliche
oder
juristische
Person
kann
ein
Gesetz,
eine
Verordnung
oder
Satzung
von
einem
Oberverwaltungsgericht
überprüfen
lassen,
wenn
diese
Person
durch
die
Rechtsvorschrift
Nachteile
erleidet.
Die
Oberverwaltungsgerichte
sind
bei
Verordnungen
und
Satzungen
zuständig,
die
Normenkontrolle
bei
Gesetzen
obliegt
dem
Bundesverfassungsgericht.
Mehr
zur
E-
Kartbahn
und
zur
Ratssitzung
lesen
Sie
im
Internet
auf
noz.de
Bildtext:
Die
Stadtwerke
können
mit
ihren
Plänen
für
die
Kartbahn
auf
dieser
Fläche
am
Nettebad
voranschreiten.
Foto:
Gründel
Kommentar
Eine
gute
Entscheidung
Den
Weg
für
den
Bau
einer
Elektrokartbahn
frei
zu
machen
war
eine
gute
Entscheidung.
Nun
ist
es
an
den
Stadtwerken
zu
beweisen,
dass
dieses
Projekt
tatsächlich
dazu
angetan
ist,
das
Bäderdefizit
zu
mildern
–
unabhängig
davon,
ob
die
städtische
Tochter
die
Bahn
nun
selbst
betreibt
oder
einen
Dritten
damit
beauftragt.
Dass
bei
dieser
Entscheidung,
wenn
auch
unter
–
sagen
wir
mal
–
etwas
ungewöhnlichen
Umständen,
ein
Baugebiet
an
der
Bramstraße
abfällt,
das
die
CDU
als
Verhandlungsmasse
für
ihre
Zustimmung
zu
den
Nettebadplänen
in
die
Diskussion
eingebracht
hatte,
ist
für
die
Sache
sicherlich
nicht
schädlich.
Zumindest
ein
verstecktes
Grinsen
darf
sich
die
Siedlergemeinschaft
Heidekämpen
gönnen.
Die
hatte,
wer
wollte
es
ihr
verdenken,
vor
allem
die
Ruhe
in
ihrem
Wohngebiet
auf
dem
Zettel.
Mit
der
versprochenen
Sanierung
der
Vehrter
Landstraße
und
der
Karthalle
als
Lärmpuffer
zum
Nettebadparkplatz
könnte
es
ruhiger
werden
als
je
zuvor.
Jetzt
muss
die
Politik
ihr
Sanierungsversprechen
allerdings
auch
halten,
sonst
wird
sie
unglaubwürdig.
Die
Siedler
werden
mit
Argusaugen
beobachten,
wie
es
weitergeht.
Autor:
Dietmar Kröger
Themenlisten:
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