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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Neumarkt-Center: Stadt verliert vor Gericht
Zwischenüberschrift:
Vorkaufsrecht für Immobilien an der Johannisstraße ist unwirksam
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Schlappe für die Stadt Osnabrück vor Gericht: Sie darf sich kein Vorkaufsrecht für jene drei Häuser verschaffen, die seit 2012 dem Modehaus L+ T gehören.

Der Rauschen-Coup hatte 2012 für Aufsehen gesorgt und das Center-Projekt am Neumarkt fast zu Fall gebracht. Eine Immobiliengesellschaft des Modehauses Lengermann und Trieschmann (L+ T) hatte völlig überraschend dem Centerentwickler mfi drei Häuser an der Johannisstraße vor der Nase weggeschnappt. Offiziell hieß es, L+ T wolle damit Einfluss auf die Planung des Einkaufszentrums und die Entwicklung der Johannisstraße nehmen. Die unmittelbare Folge aber war: Centerinvestor mfi musste umplanen und kann im ersten Schritt nur ein kleineres Einkaufszentrum mit 16 500 Quadratmeter Verkaufsfläche realisieren.

Der Kauf der drei Sperrimmobilien schlug damals auch im Stadtrat Wellen: SPD-Fraktionschef Frank Henning warf dem Ex-Stadtbaurat und damaligen Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters, Wolfgang Griesert, Versagen im Amt vor. Griesert habe die Dinge laufen lassen und versäumt, der Stadt rechtzeitig ein Vorkaufsrecht zu sichern. Mit einem vorausschauenden Risikomanagement wäre der Querschuss des Center-Gegners L+ T zu verhindern gewesen, so Henning damals. Auch Grieserts Nachfolger als Stadtbaurat, Frank Otte, schloss sich der Kritik an.

Griesert konterte im Juni 2013, ein Vorkaufsrecht wäre juristisch nicht haltbar gewesen. Das habe auch das Rechtsamt der Stadt so gesehen. Rückendeckung erhielt der OB-Kandidat von der CDU: " Das ist offensichtlich der verzweifelte Versuch der SPD, dem OB-Kandidaten etwas anzuhängen", sagte CDU-Ratsfrau Katharina Pötter, nachdem sie die Akten eingesehen hatte.

Ungeachtet der rechtlich unterschiedlichen Beurteilung beschloss der Stadtrat im Mai 2013 eine Satzung, die der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht für 19 Liegenschaften im Geltungsbereich des Bebauungsplans 600/ Neumarkt sichert. Damit wollte die Stadt verhindern, dass Dritte durch den Kauf von Immobilien den Centerbau weiter torpedieren.

Gegen diese Satzung strengte L+ T ein Normenkontrollverfahren an und bekam jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht recht. Die Satzung, die der Stadt das Vorkaufsrecht einräumt, ist nach Ansicht des ersten Senats nicht durch das Baugesetzbuch gedeckt und damit unwirksam. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt.

Praktische Bedeutung habe das Urteil nicht, sagte L+ T-Geschäftsführer Alexander Berger. L+ T habe ohnehin nicht die Absicht, die drei Häuser an der Johannisstraße zu veräußern, sondern arbeite an einem Konzept zur Aufwertung der Immobilien.

Die CDU sieht sich in ihrer Kritik bestätigt und macht vor allem Frank Henning Vorwürfe: " Das Urteil stellt eine schwere Niederlage für SPD-Fraktionschef Henning und Stadtbaurat Otte dar", sagte CDU-Fraktionschef Brickwedde. Nun müsse der Osnabrücker Steuerzahler die Kosten des Verfahrens tragen. " Ist jemand bereit, hierfür die Verantwortung zu übernehmen?", fragt Brickwedde.

Frank Henning reagierte mit Unverständnis und verärgert auf die Vorwürfe der CDU. Die wiederholten Angriffe gegen ihn seien offenbar der Versuch, ihn zu diskreditieren, sagte Henning: " Das geht nach dem Motto: Irgendetwas wird wohl hängen bleiben."

SPD: Griesert beteiligt

Tatsächlich habe Wolfgang Griesert in seiner Funktion als Stadtbaurat die Beschlussvorlage für den Rat unterschrieben und die Vorkaufssatzung zur Annahme empfohlen. Die CDU habe sich im Ausschuss zunächst enthalten, in der Ratssitzung im Mai 2013 dann aber dagegen gestimmt, weil sie den Bau eines großen Centers nicht unterstützen wollte. Die CDU müsste ihre heutige Kritik deshalb auch an ihren eigenen Oberbürgermeister richten, sagte Henning. Der SPD-Fraktionschef verweist darauf, dass Frank Otte erst am 1. Juni 2013 Stadtbaurat wurde, als die Satzung schon verabschiedet war.

Auch Otte bezeichnet die Vorwürfe der CDU als haltlos. Die Vorkaufssatzung habe das Ziel, die zweite Ausbaustufe des Einkaufscenters auf 21 500 Quadratmeter Verkaufsfläche zu ermöglichen. Die Stadt werde das Urteil prüfen und möglicherweise anfechten, sagte Otte.

Der Rauschen-Coup: noz.de/ neumarkt
Bildtext:
Der Hinterhof der Johannisstraße. Hier soll das Einkaufcenter entstehen. Das Vorkaufsrecht, das sich die Stadt für 19 Grundstücke selbst eingeräumt hat, ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht jetzt entschied.
Foto:
Wilfried Hinrichs
Autor:
Wilfried Hinrichs


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