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1.
Erscheinungsdatum:
17.06.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Neumarkt-Center: Stadt verliert vor Gericht
Zwischenüberschrift:
Vorkaufsrecht für Immobilien an der Johannisstraße ist unwirksam
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Schlappe
für
die
Stadt
Osnabrück
vor
Gericht:
Sie
darf
sich
kein
Vorkaufsrecht
für
jene
drei
Häuser
verschaffen,
die
seit
2012
dem
Modehaus
L+
T
gehören.
Der
Rauschen-
Coup
hatte
2012
für
Aufsehen
gesorgt
und
das
Center-
Projekt
am
Neumarkt
fast
zu
Fall
gebracht.
Eine
Immobiliengesellschaft
des
Modehauses
Lengermann
und
Trieschmann
(L+
T)
hatte
völlig
überraschend
dem
Centerentwickler
mfi
drei
Häuser
an
der
Johannisstraße
vor
der
Nase
weggeschnappt.
Offiziell
hieß
es,
L+
T
wolle
damit
Einfluss
auf
die
Planung
des
Einkaufszentrums
und
die
Entwicklung
der
Johannisstraße
nehmen.
Die
unmittelbare
Folge
aber
war:
Centerinvestor
mfi
musste
umplanen
und
kann
im
ersten
Schritt
nur
ein
kleineres
Einkaufszentrum
mit
16
500
Quadratmeter
Verkaufsfläche
realisieren.
Der
Kauf
der
drei
Sperrimmobilien
schlug
damals
auch
im
Stadtrat
Wellen:
SPD-
Fraktionschef
Frank
Henning
warf
dem
Ex-
Stadtbaurat
und
damaligen
Kandidaten
für
das
Amt
des
Oberbürgermeisters,
Wolfgang
Griesert,
Versagen
im
Amt
vor.
Griesert
habe
die
Dinge
laufen
lassen
und
versäumt,
der
Stadt
rechtzeitig
ein
Vorkaufsrecht
zu
sichern.
Mit
einem
vorausschauenden
Risikomanagement
wäre
der
Querschuss
des
Center-
Gegners
L+
T
zu
verhindern
gewesen,
so
Henning
damals.
Auch
Grieserts
Nachfolger
als
Stadtbaurat,
Frank
Otte,
schloss
sich
der
Kritik
an.
Griesert
konterte
im
Juni
2013,
ein
Vorkaufsrecht
wäre
juristisch
nicht
haltbar
gewesen.
Das
habe
auch
das
Rechtsamt
der
Stadt
so
gesehen.
Rückendeckung
erhielt
der
OB-
Kandidat
von
der
CDU:
"
Das
ist
offensichtlich
der
verzweifelte
Versuch
der
SPD,
dem
OB-
Kandidaten
etwas
anzuhängen"
,
sagte
CDU-
Ratsfrau
Katharina
Pötter,
nachdem
sie
die
Akten
eingesehen
hatte.
Ungeachtet
der
rechtlich
unterschiedlichen
Beurteilung
beschloss
der
Stadtrat
im
Mai
2013
eine
Satzung,
die
der
Stadt
ein
besonderes
Vorkaufsrecht
für
19
Liegenschaften
im
Geltungsbereich
des
Bebauungsplans
600/
Neumarkt
sichert.
Damit
wollte
die
Stadt
verhindern,
dass
Dritte
durch
den
Kauf
von
Immobilien
den
Centerbau
weiter
torpedieren.
Gegen
diese
Satzung
strengte
L+
T
ein
Normenkontrollverfahren
an
–
und
bekam
jetzt
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
recht.
Die
Satzung,
die
der
Stadt
das
Vorkaufsrecht
einräumt,
ist
nach
Ansicht
des
ersten
Senats
nicht
durch
das
Baugesetzbuch
gedeckt
und
damit
unwirksam.
Die
Kosten
des
Verfahrens
trägt
die
Stadt.
Praktische
Bedeutung
habe
das
Urteil
nicht,
sagte
L+
T-
Geschäftsführer
Alexander
Berger.
L+
T
habe
ohnehin
nicht
die
Absicht,
die
drei
Häuser
an
der
Johannisstraße
zu
veräußern,
sondern
arbeite
an
einem
Konzept
zur
Aufwertung
der
Immobilien.
Die
CDU
sieht
sich
in
ihrer
Kritik
bestätigt
und
macht
vor
allem
Frank
Henning
Vorwürfe:
"
Das
Urteil
stellt
eine
schwere
Niederlage
für
SPD-
Fraktionschef
Henning
und
Stadtbaurat
Otte
dar"
,
sagte
CDU-
Fraktionschef
Brickwedde.
Nun
müsse
der
Osnabrücker
Steuerzahler
die
Kosten
des
Verfahrens
tragen.
"
Ist
jemand
bereit,
hierfür
die
Verantwortung
zu
übernehmen?
",
fragt
Brickwedde.
Frank
Henning
reagierte
mit
Unverständnis
und
verärgert
auf
die
Vorwürfe
der
CDU.
Die
wiederholten
Angriffe
gegen
ihn
seien
offenbar
der
Versuch,
ihn
zu
diskreditieren,
sagte
Henning:
"
Das
geht
nach
dem
Motto:
Irgendetwas
wird
wohl
hängen
bleiben."
SPD:
Griesert
beteiligt
Tatsächlich
habe
Wolfgang
Griesert
in
seiner
Funktion
als
Stadtbaurat
die
Beschlussvorlage
für
den
Rat
unterschrieben
und
die
Vorkaufssatzung
zur
Annahme
empfohlen.
Die
CDU
habe
sich
im
Ausschuss
zunächst
enthalten,
in
der
Ratssitzung
im
Mai
2013
dann
aber
dagegen
gestimmt,
weil
sie
den
Bau
eines
großen
Centers
nicht
unterstützen
wollte.
Die
CDU
müsste
ihre
heutige
Kritik
deshalb
auch
an
ihren
eigenen
Oberbürgermeister
richten,
sagte
Henning.
Der
SPD-
Fraktionschef
verweist
darauf,
dass
Frank
Otte
erst
am
1.
Juni
2013
Stadtbaurat
wurde,
als
die
Satzung
schon
verabschiedet
war.
Auch
Otte
bezeichnet
die
Vorwürfe
der
CDU
als
haltlos.
Die
Vorkaufssatzung
habe
das
Ziel,
die
zweite
Ausbaustufe
des
Einkaufscenters
auf
21
500
Quadratmeter
Verkaufsfläche
zu
ermöglichen.
Die
Stadt
werde
das
Urteil
prüfen
und
möglicherweise
anfechten,
sagte
Otte.
Der
Rauschen-
Coup:
noz.de/
neumarkt
Bildtext:
Der
Hinterhof
der
Johannisstraße.
Hier
soll
das
Einkaufcenter
entstehen.
Das
Vorkaufsrecht,
das
sich
die
Stadt
für
19
Grundstücke
selbst
eingeräumt
hat,
ist
unwirksam,
wie
das
Oberverwaltungsgericht
jetzt
entschied.
Foto:
Wilfried
Hinrichs
Autor:
Wilfried Hinrichs