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1.
Erscheinungsdatum:
16.06.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Eigentümer müssen 1,2 Millionen zahlen
Zwischenüberschrift:
BGH-Entscheidung zur Altlast der chemischen Reinigung Croon am Nonnenpfad
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Belastungen
mit
PER
werden
normalerweise
in
Millionstel
Gramm
gemessen.
Am
Nonnenpfad
haben
die
Spezialisten
schon
mehr
als
eine
halbe
Tonne
des
hochgiftigen
Lösemittels
aus
dem
Untergrund
gefiltert.
1,
2
Millionen
Euro
sind
inzwischen
für
die
Altlastsanierung
aufgelaufen.
Zahlen
müssen
die
Eigentümer,
urteilt
jetzt
der
Bundesgerichtshof.
Ist
es
zumutbar,
dass
Privatleute
für
die
Sanierung
einer
Altlast
aufkommen
müssen,
die
sie
nicht
zu
verantworten
haben?
Ja,
sagen
die
Gerichte:
Weil
der
Verursacher
nicht
mehr
zu
greifen
ist,
müssen
die
Eigentümer
die
Zeche
zahlen.
Die
beiden
Apartmenthäuser
Nonnenpfad
3
und
5
auf
dem
früheren
Betriebsgelände
wurden
erst
gebaut,
als
die
Firma
Croon
längst
abgewickelt
war.
Kompliziert
wird
die
Angelegenheit,
weil
sich
die
Eigentumsverhältnisse
auf
dem
ehemaligen
Betriebsgrundstück
mehrfach
geändert
haben.
Haften
müsste
ja
eigentlich
der
Verursacher
der
Bodenkontamination,
aber
die
Betreiberfirma
der
chemischen
Reinigung
meldete
1979
Konkurs
an,
und
der
letzte
Inhaber
bekundete
1996
in
einer
eidesstattlichen
Versicherung
seine
Zahlungsunfähigkeit.
Zu
allem
Überfluss
ging
auch
noch
der
Bauträger
aus
Aachen
pleite,
der
die
Wohnungen
an
Geldanleger
aus
ganz
Deutschland
verkauft
hatte
und
"
ihnen
die
zwischenzeitlich
festgestellte
Bodenbelastung
arglistig
verschwieg"
,
wie
es
in
einem
Urteil
des
Oberlandesgerichts
Oldenburg
formuliert
ist.
Einen
Verdacht
auf
giftige
Hinterlassenschaften
der
chemischen
Reinigung
hatte
es
schon
in
den
80er-
Jahren
gegeben.
Aber
das
ganze
Ausmaß
der
Bodenvergiftung
kam
erst
1994
ans
Tageslicht,
als
ein
drittes
Wohnhaus
–
Nonnenpfad
1
–
auf
dem
ehemaligen
Betriebsgrundstück
errichtet
werden
sollte.
Nach
dem
Fund
mehrerer
Öltanks
ließ
das
Umweltamt
der
Stadt
das
Erdreich
untersuchen
und
stellte
exorbitant
hohe
Konzentrationen
chlorierter
Kohlenwasserstoffe
fest.
Boden,
Grundwasser
und
Bodenluft
erwiesen
sich
als
hochgradig
verseucht.
Ein
Baustopp
wurde
verhängt
und
eine
Altlastsanierung
angeordnet.
Fast
eine
halbe
Tonne
Spezialisten
bohrten
tiefe
Löcher
und
einen
Brunnen,
um
das
Grundwasser
aufzufangen.
In
einer
unauffälligen
Garage
am
Bahndamm
entstand
eine
Apparatur,
die
mit
Aktivkohlefiltern
die
Schadstoffe
aus
dem
Grundwasser
herauszieht.
In
den
vergangenen
15
Jahren
kamen
auf
diese
Weise
472
Kilo
Perchlorethylen
zusammen.
Eine
zweite
Anlage
reinigte
jahrelang
die
Bodenluft.
Rund
200
Kilo
reines
PER
blieben
in
ihren
Filtern
hängen,
wie
Detlef
Gerdts
vom
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
berichtet.
Seit
1985
weigern
sich
die
40
Eigentümer,
die
Sanierungskosten
zu
übernehmen.
Die
Stadt
verklagte
die
Eigentümer
auf
Zahlung,
und
die
Eigentümer
verklagten
die
Stadt
auf
Schadenersatz,
weil
sie
sich
mit
der
Aufstellung
des
Bebauungsplans
und
der
Erteilung
der
Baugenehmigungen
einer
Amtspflichtverletzung
schuldig
gemacht
habe.
Der
Musterprozess,
den
ein
Meppener
Ehepaar
stellvertretend
für
die
Eigentümergemeinschaft
führte,
beschäftigte
abwechselnd
das
Verwaltungsgericht
und
das
Landgericht
Osnabrück,
das
Oberlandesgericht
in
Oldenburg
und
den
Bundesgerichtshof
in
Karlsruhe.
Frage
der
Zumutbarkeit
Hat
die
Stadt
ihre
Amtspflichten
verletzt,
als
sie
die
Bebauung
des
ehemaligen
Croon-
Geländes
zuließ?
Nein,
urteilen
die
Zivilrichter
in
Osnabrück
und
Oldenburg,
denn
eine
objektive
Pflichtwidrigkeit
bestehe
nur
dann,
wenn
die
Grundstückseigentümer
durch
die
fehlerhafte
Bauplanung
in
ihrer
Gesundheit
beeinträchtigt
oder
zumindest
konkret
gefährdet
seien.
In
den
Wohnungen
sei
aber
keine
fortdauernde
Schadstoffbelastung
festgestellt
worden.
Damit
war
der
Schadenersatz
vom
Tisch,
den
die
Eigentümer
mit
den
von
der
Stadt
geforderten
Sanierungskosten
aufrechnen
wollten.
Auch
mit
ihrem
zweiten
Argumentationsstrang
konnten
die
zahlungsunwilligen
Wohnungseigner
die
Richter
nicht
überzeugen.
Es
sei
nicht
zumutbar,
dass
die
Stadt
derart
hohe
Kosten
auf
sie
abwälze,
zumal
sie
arglos
ihre
Immobilien
erworben
hätten
und
doch
amtsbekannt
sein
müsse,
"
dass
auf
dem
betreffenden
Gelände
schon
seit
dem
Ende
des
19.
Jahrhunderts
permanent
mit
hochgradig
umweltschädlichen
Chemikalien
gearbeitet
worden
sei"
.
Unzumutbar
sei
die
Forderung
erst,
wenn
die
Sanierungskosten
den
Verkehrswert
des
Grundstücks
überschritten,
urteilte
das
Verwaltungsgericht,
doch
das
sei
am
Nonnenpfad
nicht
der
Fall.
Mit
dieser
Entscheidung
vom
23.
November
2010
war
der
Rechtsstreit
noch
nicht
zu
Ende.
Weitere
viereinhalb
Jahre
vergingen,
bis
der
III.
Zivilsenat
des
Bundes
gerichtshofs
in
letzter
Instanz
eine
Beschwerde
der
Eigentümer
zurückwies.
Jetzt
haben
sie
es
schwarz
auf
weiß,
dass
sie
für
die
Kosten
der
Sanierung
aufkommen
müssen,
die
sich
inzwischen
auf
1,
2
Millionen
Euro
aufsummiert
haben.
Bei
40
Wohnungen
wären
das
rund
30
000
Euro
für
den
Einzelnen.
Dabei
ist
nicht
auszuschließen,
dass
weitere
Kosten
auflaufen.
Nach
Auskunft
von
Detlef
Gerdts,
dem
Leiter
des
Fachbereichs
Umwelt
und
Klimaschutz,
sind
die
PER-
Konzentrationen
im
Grundwasser
deutlich
heruntergegangen.
Jetzt
sollen
die
Pumpen
und
Filter
ein
halbes
Jahr
lang
abgestellt
werden.
Wenn
die
Werte
nicht
ansteigen,
können
die
Beteiligten
einen
Schlussstrich
ziehen.
Wo
gibt
es
weitere
Altlasten
in
Osnabrück?
Mehr
dazu
im
Internet
unter
www.noz.de
Bildtexte:
Mit
der
Sprengung
des
38
Meter
hohen
Schornsteins
verschwand
im
Juni
1982
das
letzte
Bauwerk
der
chemischen
Reinigung
Croon.
Boden
und
Grundwasservergiftet:
Hier
am
Nonnenpfad
stand
die
chemische
Reinigung
Croon.
Aus
der
Garage
ragt
ein
Rieselturm,
der
seit
15
Jahren
zur
Anlage
gehört,
in
der
das
Grundwasser
gereinigt
wird.
Fotos:
Gert
Westdörp,
Lahmann-
Lammert
Chemisch
rein,
Boden
vergiftet
Von
1892
bis
1982
wurde
am
Nonnenpfad
die
chemische
Reinigung
Croon
betrieben.
Das
Unternehmen
meldete
1979
Konkurs
an.
1982
wurden
die
Betriebsgebäude
abgerissen,
am
12.
Juni
des
Jahres
fiel
auch
der
38
Meter
hohe
Schlot
durch
eine
Sprengung.
Das
2500
qm
große
Gelände
wurde
aufgeteilt
in
die
Grundstücke
Nonnenpfad
1,
3
und
5.
Einen
Altlastenverdacht
hatte
es
zwar
schon
in
den
80er-
Jahren
gegeben,
dennoch
durften
die
Häuser
auf
den
Grundstücken
5
und
3
gebaut
werden.
Erst
als
1994
auf
dem
Grundstück
Nonnenpfad
1
ein
weiteres
Apartmenthaus
entstehen
sollte,
wurde
das
Ausmaß
der
Bodenvergiftung
offenkundig.
21
Jahre
später
will
der
Investor
das
damals
gestoppte
Bauvorhaben
realisieren.
Der
perfekte
Fettlöser,
aber
krebserregend
Perchlorethylen
(PER)
ist
eine
farblose,
nicht
brennbare
Flüssigkeit,
deren
Dämpfe
schwerer
als
Luft
sind.
Wegen
seiner
hohen
Fettlöslichkeit
bietet
sich
PER
seit
vielen
Jahrzehnten
als
Universalmittel
für
chemische
Reinigungen
an.
Aber
gerade
wegen
dieser
Eigenschaft
lagert
sich
der
Stoff
zugleich
im
Fettgewebe
von
Mensch
und
Tier
an.
PER
gilt
als
krebserregend,
seine
Aufnahme
durch
den
Körper
kann
Leber-
und
Nierenschäden,
Unfruchtbarkeit
und
nervöse
Störungen
zur
Folge
haben.
Nach
dem
heutigen
Stand
der
Technik
wird
PER
aus
diesen
Gründen
nur
noch
in
geschlossenen
Systemen
verwendet,
die
mit
Aktivkohlefiltern
kombiniert
sind.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert