User Online: 5 |
Timeout: 21:46Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
10.06.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Klaviere mit Knöllchen
Artikel:
Originaltext:
Es
klang
zu
Beginn
wie
ein
wiehernder
Amtsschimmel,
doch
am
Ende
wurde
es
doch
noch
ein
fröhliches
Duett
von
Stadt
und
Klaviergeschäft.
Was
war
passiert?
30
Jahre
lang
erst
einmal
gar
nichts.
Seit
1985
nämlich,
so
berichtete
es
Till
jetzt
der
Ladenbesitzer,
sei
es
dem
vor
allem
mit
großen,
schweren
Tasteninstrumenten
handelnden
Musikladen
am
Neuen
Graben
behördlich
gestattet
gewesen,
vor
der
Tür
zu
be-
und
entladen.
Doch
jetzt,
wo
die
jährliche
Verlängerung
der
Ausnahmegenehmigung
anstand,
sei
sie
vom
Amt
kassiert
worden.
Begründung:
Seit
dem
vergangenen
Sommer
befinde
sich
vor
dem
Geschäft
eine
Spur
für
Radfahrer,
was
das
Halten
von
Kraftfahrzeugen
wie
Transportern
und
Lastwagen
an
dieser
Stelle
verbiete.
Der
Klavierhändler
war
entsetzt.
Wie
sollten
Kunden
und
Lieferanten
fortan
Flügel,
Pianos
und
anderes
unhandliches
Gerät
straffrei
aus
dem
oder
in
das
Geschäft
tragen?
Müssten
Knöllchen
künftig
eingepreist
werden?
Nach
ein
paar
Tagen
Stirnrunzeln
und
Verdruss
über
einen
vermeintlichen
Schildbürgerstreich
dann
Erleichterung:
Bei
genauerem
Hinsehen
habe
die
Verwaltung
festgestellt,
dass
es
sich
bei
der
markierten
Fläche
am
Straßenrand
nicht
um
einen
Radweg,
sondern
um
einen
Schutzstreifen
handele.
Folglich
gebe
es
auch
keine
Einschränkungen
für
den
Lieferverkehr.
Selbst
die
Sondererlaubnis
sei
nicht
mehr
nötig,
berichtet
der
Ladenbesitzer.
Klingt
gut,
findet
Till.
Bismorgen
E-
Mail:
till@
noz.de
Autor:
Till