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1.
Erscheinungsdatum:
28.05.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gericht: Pleite-Verleger handelte gewissenlos
Zwischenüberschrift:
Wer muss am Ende zahlen? Richter in Osnabrück und Münster urteilen gegensätzlich
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Wer
muss
am
Ende
für
die
Machenschaften
bei
der
insolventen
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
bezahlen:
der
laut
Gericht
"
gewissenlose"
Ex-
Verleger
oder
die
Medienbrief-
Inhaber?
Die
Gerichte
in
Osnabrück
und
Münster
geben
gegensätzliche
Antworten.
Mehrere
Hundert
Medienbrief-
Inhaber
verfolgen
verunsichert
die
juristische
Aufarbeitung
der
Unternehmenspleite.
Das
Landgericht
Münster
sagt
in
einem
aktuellen,
rechtskräftigen
Urteil:
Die
Medienbrief-
Inhaber
sind
als
stille
Gesellschafter
zu
betrachten
und
müssen
sich
mit
ihrer
Einlage
und
mit
den
zu
viel
gezahlten
Ausschüttungen
an
den
Verlusten
des
Verlages
beteiligen.
Das
Landgericht
Osnabrück
und
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
stellen
genau
das
Gegenteil
fest:
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
ist
allein
verantwortlich,
weil
er
die
Anleger
täuschte
und
mit
den
Medienbriefen
ein
Einlagegeschäft
betrieb,
für
das
er
keine
Erlaubnis
besaß.
Warum
dieser
Gegensatz?
Weil
Fuhs
seinen
Geschäftspartnern
etwas
anderes
erzählte,
als
in
den
Verträgen
vereinbart
war.
Das
Münsteraner
Gericht
legt
seiner
Entscheidung
den
Vertrag
zugrunde,
den
der
Verleger
mit
den
Geldgebern
abschloss.
Die
Schriftform
ist
in
der
Tat
eindeutig.
Wer
Medienbriefe
zeichnete,
wurde
damit
zum
stillen
Gesellschafter
–
was
aber
wohl
keiner
wirklich
realisierte.
Die
Osnabrücker
Kammer
und
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
bewerten
dagegen
die
mündlichen
Zusagen
und
das
tatsächliche
Handeln
des
ehemaligen
Zeitungsverlegers
höher.
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer,
der
die
Enorm
Verlagsgesellschaft
abwickelt,
fordert
von
etwa
500
stillen
Gesellschaftern
des
Zeitungsunternehmens
insgesamt
rund
eine
Million
Euro
zurück,
die
nach
seiner
Einschätzung
in
den
letzten
vier
Jahren
vor
der
Insolvenz
zu
Unrecht
an
die
Inhaber
der
Medienbriefe
ausgezahlt
wurden.
Es
handelt
sich
um
"
Vorabvergütungen
auf
zu
erwartende
Gewinne"
,
wie
es
in
den
Verträgen
hieß.
Aber
weil
die
Enorm
Verlagsgesellschaft
mindestens
seit
2001
keine
Gewinne
mehr
erzielte,
hätten
diese
Vorabvergütungen
nicht
ausgeschüttet
werden
dürfen.
Der
Insolvenzverwalter
bewertet
diese
Auszahlung
deshalb
als
Schenkungen,
die
er
für
vier
Jahre
rückwirkend
einfordert.
Das
Geld
soll
in
die
Insolvenzmasse
eingehen.
Das
Landgericht
Münster
ist
der
Darstellung
des
Insolvenzverwalters
in
vollem
Umfang
gefolgt.
Es
verurteilte
einen
Medienbrief-
Inhaber
zur
Rückzahlung
von
insgesamt
9401,
11
Euro
(plus
Zinsen)
,
die
dieser
als
Vorabvergütung
erhalten
hatte.
Von
den
insgesamt
etwa
500
Betroffenen
haben
bislang
etwa
200
gezahlt.
Den
300
Verweigerern
droht
Insolvenzverwalter
Niemeyer
mit
Hinweis
auf
das
Münsteraner
Urteil
mit
Klage.
Anwalt
Dimitri
Rimscha,
der
etwa
150
Medienbrief-
Geschädigte
vertritt,
sieht
etwaigen
Klagen
gelassen
entgegen.
Er
beruft
sich
auf
Urteile
des
Landgerichts
Osnabrück
in
Zivilklagen
gegen
Fuhs
und
deren
aktuelle
Bestätigung
durch
das
Oberlandesgericht
in
Oldenburg.
Beide
Instanzen
kommen
zu
dem
Schluss,
dass
der
Verleger
ein
"
erlaubnispflichtiges
Einlagengeschäft"
betrieb.
Dass
Fuhs
nach
Meinung
der
Richter
keine
Erlaubnis
für
Bank-
und
Einlagengeschäfte
besaß,
ist
dabei
nur
ein
juristischer
Teilaspekt.
Wichtiger
ist,
wie
das
Oberlandesgericht
in
Übereinstimmung
mit
dem
Landgericht
Osnabrück
das
Geschäftsgebaren
des
Ex-
Verlegers
beurteilt:
Fuhs
habe
"
gewissenlos"
unkundige
und
börsenunerfahrene
Kleinanleger
in
die
Irre
geführt.
Er
habe
in
den
Beratungsgesprächen,
seinen
Werbeschreiben
und
Anzeigen
den
Eindruck
erweckt,
die
Medienbriefe
seien
festverzinsliche
Kapitalanlagen,
und
die
tatsächlichen
Risiken
verschleiert.
Deutlich
werde
das
auch
daran,
dass
Fuhs
Ende
der
Neunzigerjahre
zunächst
Darlehnsverträge
mit
den
Anlegern
abgeschlossen
hatte,
bis
die
Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin)
einschritt.
Fuhs
habe
danach
zwar
die
Verträge,
aber
nicht
die
Praxis
geändert.
Das
OLG
hat
keinen
Zweifel,
dass
der
Enorm
Verlag
mindestens
seit
2001
überschuldet
war.
Weil
Fuhs
die
Anleger
jahrelang
über
die
tatsächliche
Situation
des
Unternehmens
täuschte,
sieht
das
OLG
Oldenburg
"
den
Vorsatz
einer
sittenwidrigen
Schädigung"
.
Alle
Hintergründe
zur
Zeitungspleite:
www.noz./
de/
osz
Bildtext:
Die
Osnabrücker
Sonntagszeitung
finanzierte
sich
durch
Medienbriefe,
die
Privatanleger
im
Wert
von
5000
Euro
zeichnen
konnten.
Ausgezahlt
wurden
"
Renditen"
von
4,
75
bis
6,
15
Prozent,
obwohl
der
Verlag
seit
2001
keine
Gewinne
machte.
Anfang
2013
stellte
der
Verleger
Insolvensantrag.
Foto:
Jörg
Martens
Kommentar
Zwei
Wahrheiten
Recht
und
Gerechtigkeit
finden
nicht
immer
zueinander.
So
ist
es
offenbar
auch
im
Fall
des
Medienbriefinhabers,
der
das
Pech
hatte,
in
Münster
verklagt
zu
werden.
Um
Missverständnissen
vorzubeugen:
Das
Urteil
der
dortigen
Zivilkammer
ist
nicht
zu
beanstanden,
denn
die
Medienbrief-
Verträge
sind
eindeutig,
und
hätten
die
leichtgläubigen
Zeichner
sich
vor
ihrer
Unterschrift
genauer
informiert,
wären
sie
wohl
nicht
in
die
Falle
getappt.
Aber
die
Münsteraner
Richter
haben
nur
die
eine
von
zwei
Wahrheiten
zur
Kenntnis
genommen.
Die
andere
Wahrheit
ist:
Der
Vertragstext
war
so
weit
weg
von
der
gelebten
Wirklichkeit
wie
die
Sonntagszeitung
von
der
Gewinnzone.
Die
7.
Zivilkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
hat
in
zahlreichen
Verfahren
den
Ex-
Verleger
angehört
und
zweifelsfrei
festgestellt,
dass
dieser
die
unerfahrenen
Geldgeber
über
das
wahre
Risiko
der
Anlage
getäuscht
hatte.
Er
gaukelte
ihnen
vor,
der
Medienbrief
sei
sicher
wie
ein
Sparbuch
und
die
Sonntagszeitung
eine
Goldgrube.
Stellt
sich
die
Frage,
ob
der
Staatsanwalt
doch
noch
die
eine
Wahrheit
findet
und
Anklage
erhebt.
Autor:
Wilfried Hinrichs