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1.
Erscheinungsdatum:
26.05.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Dr. Oetker muss noch einen Monat warten
Zwischenüberschrift:
Freigabe für Übernahme von Coppenrath & Wiese hängt bei EU-Kommission in Brüssel – Doppelter Wechsel bei Antragsverfahren
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nach
Ostern
sollte
die
Sache
entschieden
sein
–
doch
bislang
hat
Dr.
Oetker
den
Tiefkühlbäcker
Coppenrath
&
Wiese
noch
immer
nicht
übernommen.
Beziehungsweise
übernehmen
dürfen.
Das
Verfahren
rund
um
die
wettbewerbsrechtliche
Freigabe
durch
die
EU-
Kommission
zieht
sich
hin.
Und
nach
aktuellem
Stand
dürfte
noch
ein
weiterer
Monat
ins
Land
gehen.
Wieso
es
zu
immer
neuen
Verzögerungen
kommt,
erklärt
der
Bielefelder
Nahrungsmittelkonzern
Dr.
Oetker
auf
Nachfrage
so:
Zunächst
war
bei
der
Generaldirektion
Wettbewerb
der
EU-
Kommission
Ende
März
ein
Antrag
auf
ein
beschleunigtes
Freigabeverfahren
gestellt
worden,
sagt
ein
Unternehmenssprecher.
Dieses
Verfahren
kommt
dann
infrage,
wenn
es
sich
laut
Gesetzestext
um
einen
absehbar
"
unproblematischen
Zusammenschluss"
handelt.
So
einfach
sah
es
die
Bürokratie
in
Brüssel
zwischenzeitlich
wohl
doch
nicht.
Es
gab
offenbar
einen
doppelten
Sinneswandel.
Zunächst
sei
Oetker
aufgefordert
worden,
den
normalen
Verfahrensweg
einzuschlagen.
Die
Kommission
benötige
mehr
Zeit
zur
Prüfung.
Ganz
aktuell
räumte
die
europäische
Kartellbehörde
aber
erneut
die
Möglichkeit
zu
einem
vereinfachten
Verfahren
ein.
"
Was
ganz
in
unserem
Sinn
ist,
damit
wir
die
Übernahme
nun
endlich
vollziehen
können"
,
sagt
der
Sprecher.
Jetzt
läuft
im
Fall
mit
dem
Aktenzeichen
M.7598
eine
neue
Frist
für
die
Entscheidung.
Bis
zum
19.
Juni
soll
die
Freigabe
vom
Kauf
von
Coppenrath
&
Wiese
erfolgen
–
mit
zwei
Monaten
Verspätung.
"
Wir
hoffen
daher
sehr,
dass
die
Freigabe
zu
dem
genannten
Datum
auch
erfolgen
kann"
,
sagt
der
Sprecher.
Die
Generaldirektion
Wettbewerb
der
EU-
Kommission
ist
in
diesem
Fall
zuständig,
weil
der
Übernahme
wegen
der
Größe
und
Marktstellung
beider
Unternehmen
europaweite
Bedeutung
zugemessen
wird.
Andernfalls
wäre
das
deutsche
Bundeskartellamt
zuständig.
Autor:
Alexander Klay