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1.
Erscheinungsdatum:
28.01.2013
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wenn drei sich streiten …
Zwischenüberschrift:
Warum die Steuerbehörde im Fall Karmann gegen Karmann die besten Karten in der Hand hält
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Was
würden
Sie
mit
160
Millionen
Euro
machen?
Halt!
Fangen
Sie
besser
erst
gar
nicht
an,
darüber
nachzudenken.
Denn
eigentlich
wollen
wir
Ihnen
hier
die
Geschichte
von
Ottmar
Hermann
erzählen.
Dem
Insolvenzverwalter
des
pleitegegangenen
Osnabrücker
Autobauers
Karmann.
Er
hat
diese
Summe
auf
seinem
Konto.
Nur
ausgeben
darf
er
davon
keinen
Cent.
Eines
Tages
war
das
Geld
da.
Überwiesen
von
den
Karmann-
Gesellschaften.
Jahrelang
hatte
Hermann
mit
denen
gestritten.
Erst
vor
dem
Landgericht
Osnabrück,
später
in
nächster
Instanz
vor
dem
Oberlandesgericht
Oldenburg.
Zweimal
ging
er
als
Sieger
aus
den
Verfahren
hervor.
Nur
gewonnen
hat
er
deswegen
noch
lange
nicht.
Sowohl
in
Osnabrück
als
auch
in
Oldenburg
hatte
man
ihm
die
Summe
zugesprochen.
Das
Geld
hatte
sich
über
Jahre
angehäuft:
Karmann
war
aufgespalten
in
zwei
Gesellschaften.
Die
eine
produzierte
die
Autos,
der
anderen
gehörten
Gebäude
und
Maschinen.
Auf
einer
DIN-
A4-
Seite
hatte
man
festgehalten,
dass
die
Produktionsgesellschaft
stellvertretend
für
die
Besitzgesellschaft
die
Steuern
ans
Finanzamt
abführte.
Das
ging
so
lange
gut,
bis
die
Produktionsgesellschaft
pleiteging.
Über
die
Jahre
waren
160
Millionen
Euro
zu
viel
an
den
Fiskus
gezahlt
worden.
Dummerweise
überwies
das
Finanzamt
diese
Summe
aber
auf
das
Konto
der
Besitzgesellschaft.
So
nicht,
dachte
sich
Hermann,
der
das
Geld
für
seine
Gläubiger
haben
wollte.
Schließlich
war
es
ja
seine
Pleite-
Gesellschaft,
die
immer
die
Steuern
gezahlt
hatte.
Die
Besitzgesellschaft
wollte
das
Geld
aber
nicht
mehr
hergeben,
und
so
kam
es
dann
zum
Rechtsstreit.
Während
sich
die
Parteien
stritten,
klingelte
bei
der
Besitzgesellschaft
irgendwann
das
Finanzamt
Osnabrück.
Man
wolle
das
Geld
doch
ganz
gerne
wiederhaben.
Zwischenzeitlich
hatte
die
Behörde
sich
überlegt:
Wenn
die
steuerzahlende
Gesellschaft
pleite
ist,
dann
können
wir
ja
die
noch
existierende
Besitzgesellschaft
in
Ausfallhaftung
nehmen
für
offene
Steuerzahlungen.
Wie
viel
das
Finanzamt
haben
will,
ist
nicht
bekannt.
Doch
irgendwo
im
Bereich
von
160
Millionen
Euro
wird
die
Forderung
wohl
liegen.
Die
Behörde
selbst
redet
nicht
gerne
darüber.
Genauso
wenig
die
Vorgesetzten
in
Hannover.
„
Das
fällt
unters
Steuergeheimnis″,
werden
Anfragen
im
Finanzministerium
zurückgewiesen.
So
viel
ist
aber
zu
erfahren:
Freiwillig
will
die
Besitzgesellschaft
das
Geld
nicht
rausrücken.
Und
da
wiederum
liegt
das
Problem
für
Insolvenzverwalter
Hermann.
Erst
wenn
der
Streit
zwischen
Besitzgesellschaft
und
Finanzamt
gelöst
ist,
steht
fest,
wie
es
für
ihn
weitergeht.
Denn
die
Richter
am
Oberlandesgericht
in
Oldenburg
hatten
den
enormen
Betrag
per
Urteil
quasi
festgefroren.
Sie
hatten
die
160
Millionen
Euro
zwar
Hermann
zugesprochen.
Ausgeben
darf
er
das
Geld
aber
nur
dann,
wenn
geklärt
ist,
wie
der
Streit
zwischen
Besitzgesellschaft
und
dem
Finanzamt
ausgeht.
Es
wäre
nämlich
denkbar,
dass
die
Gesellschafter
an
die
Behörde
zahlen
müssten.
Auf
einen
Schlag
wäre
kein
Geld
mehr
zur
Begleichung
der
Forderungen
des
Insolvenzverwalters
da.
Und
die
Gesellschafter
wären
ebenfalls
von
der
Pleite
bedroht.
Das
geht
nicht,
fanden
die
Richter
in
Oldenburg.
Und
so
kann
Hermann
nur
warten.
In
der
Zwischenzeit
hat
er
Revision
eingelegt
gegen
das
Urteil
des
Oberlandesgerichtes.
Genauso
wie
die
Besitzgesellschaft.
Weil
die
ja
wusste,
dass
Hermann
das
Geld
nicht
ausgeben
darf,
überwies
man
den
Betrag.
Und
legte
ebenfalls
Revision
ein.
Und
damit
wurde
der
Streit
Karmann
gegen
Karmann
zum
Fall
für
den
Bundesgerichtshof.
Eröffnet
dieser
das
Verfahren,
kann
es
noch
bis
2014
dauern,
bevor
überhaupt
die
Verhandlung
beginnt,
schätzen
Kenner.
Ein
Urteil
ist
dann
noch
lange
nicht
in
Sicht.
Gut
möglich,
dass
die
Richter
in
Karlsruhe
das
Verfahren
auch
erst
einmal
aussetzen,
um
zu
schauen,
wie
der
Streit
Karmann
gegen
Finanzamt
ausgeht.
Der
läuft
ja
schon
länger
im
Hintergrund
–
unter
Ausschluss
der
Öffentlichkeit.
Wird
keine
Einigung
erzielt,
etwa
dadurch,
dass
die
Gesellschafter
das
Geld
einfach
dem
Insolvenzverwalter
überlassen,
müsste
das
Finanzgericht
Hannover
angerufen
werden.
Und
wie
das
mit
Gerichtsverfahren
dieser
Größenordnung
so
ist,
dauern
sie
häufig
lange.
Auch
wenn
das
in
Hannover
im
Finanzministerium
niemand
zugeben
würde:
Die
besten
Karten
hält
das
Finanzamt
Osnabrück
in
der
Hand.
Rein
rechnerisch.
Denn
auch
wenn
vielerorts
Unverständnis
über
die
Forderungen
geäußert
wurde
(Richter
am
OLG:
„
Was
das
Finanzamt
da
macht,
können
wir
auch
nicht
ganz
nachvollziehen″)
,
besteht
ja
immer
noch
die
Möglichkeit,
dass
die
Behörde
recht
und
damit
die
geforderte
Summe
bekommt.
Die
Gesellschafter
und
auch
Hermann
stünden
dann
mit
leeren
Händen
da.
Doch
selbst
bei
einer
Niederlage
gegen
die
Gesellschafter
geht
das
Finanzamt
im
Gegensatz
zu
Hermann
nicht
leer
aus.
Denn:
Gewinnen
die
Gesellschafter
vor
dem
BGH
gegen
Hermann,
dann
fallen
Steuern
auf
die
160
Millionen
Euro
an.
Etwa
70
bis
80
Millionen
Euro
müssten
an
den
Fiskus
abgegeben
werden,
schätzen
Kenner.
Und
dann
bliebe
da
noch
Möglichkeit
drei:
Insolvenzverwalter
Hermann
bekommt
das
Geld.
Dann
wäre
das
Finanzamt
ganz
gewöhnlicher
Gläubiger
und
könnte
seine
Ansprüche
zur
Insolvenztabelle
anmelden.
Das
hätte
natürlich
Auswirkungen
auf
alle
anderen
Gläubiger
wie
etwa
die
Ex-
Karmann-
Angestellten:
Ihr
Anteil
an
der
Insolvenzmasse
würde
zusammenschrumpfen.
Aber
all
das
ist
Zukunftsmusik.
Es
kann
noch
Monate,
wenn
nicht
sogar
Jahre
dauern,
bis
feststeht,
wie
es
im
Fall
Karmann
gegen
Karmann
gegen
Finanzamt
weitergeht.
Auf
dem
Konto
von
Insolvenzverwalter
Hermann
wächst
derweil
der
Geldberg.
Denn
täglich
tickt
die
Zinsuhr.
Autor:
Dirk Fisser