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1.
Erscheinungsdatum:
30.04.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Neue Satzung: Baumschutz mit Tücken
Baumschutzsatzung ja, aber ...
Zwischenüberschrift:
Nach dem Ratsbeschluss stellt sich die Frage, welche Aufgaben künftig vernachlässigt werden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Rat
hat
sie
beschlossen,
die
neue
Baumschutzsatzung,
aber
bei
ihrer
Umsetzung
zeigen
sich
die
Tücken:
Um
den
Griff
zur
Säge
zu
vereiteln,
braucht
die
Stadt
Mitarbeiter,
die
beraten
und
kontrollieren.
Mehr
Personal
wird
der
Rat
aber
nicht
genehmigen.
Deshalb
ist
schon
jetzt
abzusehen,
dass
im
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
andere
Aufgaben
nicht
mehr
erledigt
werden
können,
wenn
die
Satzung
umgesetzt
wird.
Möglichst
noch
in
diesem
Jahr
soll
das
Regelwerk
in
Kraft
treten.
Sonst
besteht
die
Gefahr,
dass
im
Vorgriff
Bäume
gefällt
werden.
Osnabrück.
Wer
einen
Baum
absägen
will,
braucht
bald
eine
amtliche
Genehmigung.
So
hat
es
der
Rat
vor
einer
Woche
mit
knapper
Mehrheit
beschlossen.
Ob
in
der
Verwaltung
für
den
Baumschutz
eine
Stelle
geschaffen
wird
und
ob
eine
Fällgenehmigung
Geld
kostet,
ist
einstweilen
offen.
Der
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
will
möglichst
kurzfristig
einen
Entwurf
ausarbeiten.
Das
Votum
für
eine
neue
Baumschutzsatzung
kam
überraschend.
Monatelang
hatten
die
Politiker
über
eine
Beratungspflicht
gestritten,
die
den
Griff
zur
Säge
erschweren
sollte.
Am
Ende
wollte
niemand
seine
Hand
für
die
kostenpflichtige,
aber
unverbindliche
Zwangsberatung
heben.
Mit
den
Stimmen
von
SPD
und
Grünen,
den
Linken
und
dem
fraktionslosen
Ratsmitglied
Michael
Florysiak
wurde
stattdessen
eine
Neuauflage
der
Baumschutzsatzung
auf
den
Weg
gebracht.
CDU
und
FDP
sehen
darin
jedoch
ein
bürokratisches
Monster.
Frank
Otte,
der
Vorstand
für
Städtebau,
Umwelt
und
Klimaschutz,
sieht
das
anders:
Viele
Menschen
in
Osnabrück
wünschten
sich
einen
wirksamen
Schutz
für
Bäume.
Die
jetzt
auf
den
Weg
gebrachte
Satzung
bedeute
keinen
Mehraufwand
gegenüber
der
Beratungssatzung.
Mit
einem
geringeren
Aufwand
könne
so
ein
höherer
Effekt
erzielt
werden.
Für
die
erste
Baumschutzsatzung
der
Stadt
Osnabrück,
die
bis
2002
galt,
hatte
die
Verwaltung
einen
Mitarbeiter
beschäftigt,
der
allerdings
auch
noch
andere
Aufgaben
wahrzunehmen
hatte.
Inzwischen
müsse
sich
der
Fachbereich
Umwelt-
und
Klimaschutz
aber
nicht
mehr
nur
um
100,
sondern
um
300
Hektar
Naturschutz-
und
Kompensationsflächen
kümmern,
sagt
dessen
Leiter
Detlef
Gerdts.
Allein
der
Zuwachs
entspreche
dem
Gebiet
des
Stadtteils
Wüste.
Wenn
ein
Mitarbeiter
für
den
Baumschutz
zuständig
sei,
könnten
andere
Aufgaben
nicht
bewältigt
werden,
etwa
der
Aktionsplan
gegen
das
Bienensterben.
Nach
den
Diskussionen
der
vergangenen
Jahre
erscheint
es
unwahrscheinlich,
dass
der
Rat
eine
neue
Stelle
schafft,
um
dem
Baumschutz
mehr
Gewicht
zu
geben.
Damit
geht
der
Schwarze
Peter
an
den
Rat:
Ihm
wird
nun
die
Entscheidung
zufallen,
auf
welche
Aufgaben
verzichtet
werden
kann,
wenn
der
Baumschutz
mehr
Arbeitskraft
bindet.
Offen
ist
bislang,
welche
Bäume
geschützt
werden
sollen.
Im
Gespräch
sind
Stammumfänge
zwischen
120
und
150
cm.
In
den
90er-
Jahren
war
die
Stadt
bei
80
cm
angefangen.
Auf
jeden
Fall
soll
die
neue
Satzung
möglichst
schnell
wirksam
werden.
Mitarbeiter
aus
dem
Fachbereich
fürchten
nämlich,
dass
Wohnungsbaugesellschaften
sonst
im
Vorgriff
auf
die
Neuregelung
Bäume
auf
ihren
Grundstücken
roden
könnten.
Die
für
Naturschutz
und
Landschaftsplanung
zuständige
Fachdienstleiterin
Christiane
Balks-
Lehmann
ist
zuversichtlich,
dass
die
Bestimmungen
Ende
des
Jahres
in
Kraft
treten
können.
Zuvor
müssten
aber
die
Träger
öffentlicher
Belange
beteiligt
und
deren
Stellungnahmen
abgewogen
werden.
Bläht
Baumschutz
die
Bürokratie
auf?
Seit
Jahren
wird
über
dieses
Reizthema
heiß
diskutiert.
Mehr
auf
noz.de
Bildtext:
Diese
Platane
im
Garten
des
ehemaligen
Kreishauses
steht
unter
Naturschutz.
Der
Rat
will,
dass
auch
die
Bäume
in
privaten
Gärten
vor
der
Rodung
geschützt
werden.
Foto:
Thomas
Osterfeld
Die
Geschichte
der
Baumschutzsatzung
in
Osnabrück
1993
trat
in
Osnabrück
schon
einmal
eine
Baumschutzsatzung
in
Kraft.
Damals
hatten
SPD
und
Grüne
im
Rat
die
Mehrheit.
Wer
auf
seinem
Grundstück
einen
Baum
mit
einem
Stammumfang
von
mindestens
80
cm
(gemessen
einen
Meter
über
der
Erde)
absägen
wollte,
musste
eine
Fällgenehmigung
einholen.
Die
war
damals
kostenlos.
Den
Bürgervereinen
und
dem
Verein
Haus
und
Grund
missfiel
aber
der
aus
ihrer
Sicht
bürokratische
Umgang
mit
den
Bäumen.
Gemeinsam
mit
CDU
und
FDP
sammelten
sie
15
000
Unterschriften
gegen
die
Satzung.
Unter
dem
anhaltenden
Druck
votierte
der
immer
noch
rot-
grün
dominierte
Rat
1999
in
geheimer
Sitzung
für
die
Aufhebung
der
Satzung.
Zunächst
wurde
sie
jedoch
nur
gelockert
und
lediglich
für
Bäume
mit
einem
Stammumfang
von
120
cm
auf
mindestens
1000
qm
großen
Grundstücken
angewandt.
Als
CDU
und
FDP
2001
die
Mehrheit
im
Rathaus
errangen,
setzten
sie
die
Satzung
wenig
später
außer
Kraft.
Seitdem
wird
in
Osnabrück
heftig
über
den
Baumschutz
gestritten.
Kommentar
Zubeißen
Baum
ab?
Nein
danke!
Der
Ratsbeschluss
für
eine
neue
Baumschutzsatzung
hätte
ohne
seine
emotionale
Komponente
wohl
keine
Mehrheit
gefunden.
Da
war
die
Enttäuschung,
dass
der
mit
großem
Aufwand
formulierte
Entwurf
einer
Baumberatungssatzung
mehr
Schaden
als
Nutzen
bringen
würde.
Denn
so
viel
war
klar:
Wichtige
Arbeiten
im
Naturschutz
würden
unerledigt
bleiben,
und
am
Ende
würden
die
Bäume
doch
gefällt.
Dann
schon
lieber
ein
Tiger,
der
auch
zubeißen
kann,
sagten
sich
die
Politiker.
Und
stimmten
für
die
Baumschutzsatzung.
Das
war
nicht
zu
Ende
gedacht.
Wenn
es
gelingt,
die
Sägen
zum
Schweigen
zu
bringen,
werden
andere
Aufgaben
im
Naturschutz
vernachlässigt.
Denn
kein
Politiker
wird
es
wagen,
zusätzliches
Personal
zu
fordern.
Zudem
bahnt
sich
an,
dass
die
Baumschutzsatzung
mit
jedem
Machtwechsel
im
Rathaus
an-
oder
ausgeknipst
wird,
weil
sie
nicht
von
einer
breiten
Mehrheit
getragen
wird.
Es
ist
ehrenwert,
zu
gestalten,
statt
die
Hände
in
den
Schoß
zu
legen.
Aber
es
wäre
schade,
wenn
am
Ende
nur
Symbolpolitik
dabei
herauskommt.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert