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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Rücksicht auf Wildtiere
Zwischenüberschrift:
Jägerschaft Osnabrück-Stadt zur Anleinpflicht für Hunde
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Natur erwacht zu neuem Leben. Und das heißt: Viele heimische Tierarten bekommen Nachwuchs. Deshalb bittet die Jägerschaft Hundehalter, Naturfreunde und Erholungssuchende um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang.
Ob Singvögel-Nachwuchs, Rehkitz oder Junghase, die Natur gleicht im Frühjahr einer großen Kinderstube. Daher gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli generell eine gesetzliche Anleinpflicht für Hunde, auch im Stadtgebiet. Vielen Hundebesitzern sei nicht bewusst, welche Gefahr von ihren frei laufenden Hunden für die Wildtiere ausgeht, erklären die Jäger. Nicht nur Jungtiere seien durch stöbernde Hunde gefährdet, auch die Elterntiere. Hoch trächtige Rehe, Hasen oder Kaninchen sind nicht mehr schnell genug, um vor ihren Feinden zu fliehen. Sie können wie die Vergangenheit immer wieder zeigte eine leichte Beute werden.
Hundebesitzer und Spaziergänger sollten zudem beachten, dass, wenn sie im Frühling auf vermeintlich hilflose Jungtiere stoßen, sie die " Findlinge" weder berühren noch mitnehmen dürfen. Die Mutter würde den menschlichen Geruch wittern und den Nachwuchs nicht mehr annehmen. Der verhungert. Oft sei der Nachwuchs nur scheinbar verlassen, in Wirklichkeit beobachteten Elterntiere aus sicherer Entfernung ihre Jungtiere und kämen regelmäßig zum Säugen und Füttern. Eine weitere wichtige Verhaltensregel beim Spaziergang ist die Nutzung ausgewiesener Wege, vor allem mit dem angeleinten Hund. Verstöße gegen die Leinenpflicht können teuer werden. Ein Bußgeld bis 5000 Euro ist möglich.
Autor:
pm


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