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1.
Erscheinungsdatum:
20.04.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Rücksicht auf Wildtiere
Zwischenüberschrift:
Jägerschaft Osnabrück-Stadt zur Anleinpflicht für Hunde
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Natur
erwacht
zu
neuem
Leben.
Und
das
heißt:
Viele
heimische
Tierarten
bekommen
Nachwuchs.
Deshalb
bittet
die
Jägerschaft
Hundehalter,
Naturfreunde
und
Erholungssuchende
um
erhöhte
Rücksichtnahme
beim
Spaziergang.
Ob
Singvögel-
Nachwuchs,
Rehkitz
oder
Junghase,
die
Natur
gleicht
im
Frühjahr
einer
großen
Kinderstube.
Daher
gilt
in
der
Brut-
und
Setzzeit
vom
1.
April
bis
15.
Juli
generell
eine
gesetzliche
Anleinpflicht
für
Hunde,
auch
im
Stadtgebiet.
Vielen
Hundebesitzern
sei
nicht
bewusst,
welche
Gefahr
von
ihren
frei
laufenden
Hunden
für
die
Wildtiere
ausgeht,
erklären
die
Jäger.
Nicht
nur
Jungtiere
seien
durch
stöbernde
Hunde
gefährdet,
auch
die
Elterntiere.
Hoch
trächtige
Rehe,
Hasen
oder
Kaninchen
sind
nicht
mehr
schnell
genug,
um
vor
ihren
Feinden
zu
fliehen.
Sie
können
–
wie
die
Vergangenheit
immer
wieder
zeigte
–
eine
leichte
Beute
werden.
Hundebesitzer
und
Spaziergänger
sollten
zudem
beachten,
dass,
wenn
sie
im
Frühling
auf
vermeintlich
hilflose
Jungtiere
stoßen,
sie
die
"
Findlinge"
weder
berühren
noch
mitnehmen
dürfen.
Die
Mutter
würde
den
menschlichen
Geruch
wittern
und
den
Nachwuchs
nicht
mehr
annehmen.
Der
verhungert.
Oft
sei
der
Nachwuchs
nur
scheinbar
verlassen,
in
Wirklichkeit
beobachteten
Elterntiere
aus
sicherer
Entfernung
ihre
Jungtiere
und
kämen
regelmäßig
zum
Säugen
und
Füttern.
Eine
weitere
wichtige
Verhaltensregel
beim
Spaziergang
ist
die
Nutzung
ausgewiesener
Wege,
vor
allem
mit
dem
angeleinten
Hund.
Verstöße
gegen
die
Leinenpflicht
können
teuer
werden.
Ein
Bußgeld
bis
5000
Euro
ist
möglich.
Autor:
pm