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1.
Erscheinungsdatum:
10.04.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Illegal mit Blaulicht durch Osnabrück
Illegal mit Blaulicht durch die Stadt
Zwischenüberschrift:
"Das war lebensgefährlich" – Blut-Transporteure hatten keine Lizenz zum Rasen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Ein
auf
den
Transport
von
Blutkonserven
spezialisiertes
Unternehmen
hat
seine
Mitarbeiter
unerlaubt
mit
Blaulicht
und
Sirene
durch
Osnabrück
geschickt.
Das
wurde
jetzt
durch
die
Nachfrage
eines
früheren
Mitarbeiters
bei
der
Stadtverwaltung
bekannt.
Das
Unternehmen
ist
inzwischen
pleite
und
aufgelöst.
Nach
Angaben
des
Ex-
Mitarbeiters
stellten
die
Kurierfahrer
mobile
Magnet-
Blaulichter
auf
das
Dach
des
Zivilfahrzeugs
und
gaben
Gas.
Selbst
Fahranfängern
seien
solche
Alarmfahrten
erlaubt
worden.
"
Das
war
oft
lebensgefährlich"
,
sagte
der
Mann.
Wie
die
Stadtverwaltung
bestätigt,
hätte
es
für
den
Einsatz
von
Blaulicht
und
Sirene
einer
Ausnahmegenehmigung
durch
die
Stadt
Osnabrück
bedurft.
Geprüft
wird
jetzt,
ob
nachträglich
Strafzettel
ausgestellt
werden
müssen.
Osnabrück.
Wenn
es
schnell
gehen
musste,
haben
Mitarbeiter
eines
Osnabrücker
Medizin-
Transportunternehmens
ein
mobiles
Blaulicht
aufs
Autodach
gestellt
und
Gas
gegeben.
Das
war
illegal
und,
wie
ein
Mitarbeiter
berichtet,
oft
lebensgefährlich.
Das
Wichtigste
vorab:
Die
illegalen
Blaulichtfahrten
gibt
es
nicht
mehr.
Das
Unternehmen
Medic
One
mit
Hauptsitz
in
Münster
hat
Ende
2014
Insolvenz
beantragt
und
ist
inzwischen
aufgelöst.
Ein
Kerngeschäft
der
Osnabrücker
Niederlassung
von
Medic
One
im
Hasepark
war
der
Transport
von
Blutkonserven
im
Auftrage
von
Krankenhausbetreibern
in
der
Region.
In
Notfällen
musste
es
natürlich
schnell
gehen,
und
dafür
verfügten
die
zivilen
Fahrzeuge
über
Magnetblaulichter,
wie
sie
jeder
Krimifreund
aus
dem
"
Tatort"
kennt.
Nur:
Für
deren
Einsatz
hatte
das
Unternehmen
keine
Erlaubnis.
"
Das
war
manchmal
lebensgefährlich"
,
sagte
ein
früherer
Mitarbeiter.
Er
selbst
sei
in
den
wenigen
Monaten
seiner
Dienstzeit
"
mehrfach
in
der
Woche"
über
rote
Ampeln
und
durch
Radarkontrollen
gebrettert
oder
mit
über
100
Sachen
über
die
Iburger
Straße
gerast.
Die
Alarmfahrten
habe
er
als
"
unheimlichen
Stress"
empfunden,
zumal
die
silbernen
VW
Golf
nicht
mit
Freisprecheinrichtungen
ausgerüstet
waren.
Das
bedeutete
meist:
"
Vollgas
geben,
und
in
der
rechten
Hand
das
Handy"
,
so
der
frühere
Mitarbeiter.
Eine
Unterweisung
für
die
Fahrt
mit
Blaulicht
und
Sirene
habe
es
nicht
gegeben.
Selbst
Anfängern,
die
erst
kurze
Zeit
in
Besitz
des
Führerscheins
waren,
habe
der
Arbeitgeber
die
Alarmfahrten
erlaubt.
"
Für
einige
war
das
ein
Highlight"
,
sagt
der
Mann.
Besorgt
wandte
sich
der
Ex-
Mitarbeiter
im
April
2014
an
die
Stadtverwaltung
und
fragte
nach:
Darf
die
Firma
überhaupt
ihre
Zivilfahrzeuge
mit
Tatütata
durch
die
Stadt
schicken?
Zugleich
erstattete
er
Anzeige.
Nach
zunächst
ausweichenden
Auskünften
der
Ordnungsbehörde
erhielt
er
jetzt
schriftlich
eine
klare
Antwort
von
der
Fachbereichsleiterin
für
Bürger
und
Ordnung,
Sandra
Solf:
Nein,
das
Unternehmen
durfte
das
nicht.
Dafür
hätte
es
einer
Ausnahmegenehmigung
nach
Paragraf
70
der
Straßenverkehrszulassungsordnung
bedurft,
teilte
sie
dem
ehemaligen
Alarm-
Fahrer
mit.
Ein
entsprechender
Genehmigungsantrag
der
Firma
lag
der
Stadt
aber
nie
vor.
Allein
der
Transport
von
Blutkonserven
rechtfertige
keine
Ausnahmegenehmigung,
denn
dafür
könnten
"
Rettungsfahrzeuge
mit
Sondersignal"
eingesetzt
werden.
Für
diese
Aufgabe
stehe
zum
Beispiel
die
Berufsfeuerwehr
bereit.
Und
die
Strafzettel?
Wenn
die
Alarmfahrten
illegal
waren,
stellt
sich
die
Frage:
Füllt
die
Stadt
jetzt
nachträglich
Strafzettel
aus?
Die
Alarmfahrer
lösten
nach
eigenen
Angaben
massenhaft
Blitzer
aus,
zum
Beispiel
stadteinwärts
an
der
Iburger
Straße
(Höhe
Marktkauf)
oder
an
der
Kreuzung
Petersburger
Wall/
Johannisstraße.
Die
Rotlicht-
und
Temposünder
sind
nicht
belangt
worden,
weil
die
städtischen
Mitarbeiter
bei
der
Sichtung
der
Blitz-
Bilder
davon
ausgegangen
sind,
dass
es
sich
um
zulässige
Notfallfahrten
handelte.
"
Der
Sachverhalt
wird
geprüft"
,
sagte
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen.
Medic
One
setzte
in
Osnabrück
Autos
mit
Braunschweiger
Kennzeichen
ein.
Der
Hintergrund:
Die
Stadt
Braunschweig
hatte
der
Firma
eine
Blaulicht-
Genehmigung
ausgestellt,
die
bundesweit
gilt.
Das
bedeutet,
dass
die
Sirene
nicht
an
der
Stadtgrenze
ausgestellt
werden
muss.
Eine
Blankovollmacht
ist
das
aber
nicht,
denn
das
Gesetz
verlangt
nach
Angaben
der
Stadt
Osnabrück,
dass
eine
Zulassung
an
jedem
Firmensitz
zu
beantragen
ist.
Medic
One
ist
inzwischen
von
der
Biekra
übernommen
worden,
einem
privaten
Nofalldienst-
und
Krankentransport-
Unternehmen
in
Bielefeld.
In
der
Osnabrücker
Niederlassung
im
Hasepark
arbeiten
vier
Beschäftigte.
Biekra
verfügt
nach
Angaben
von
Geschäftsführer
Karsten
Geßner
über
keine
zivilen
Fahrzeuge.
Blutkonserven
würden
mit
Einsatzfahrzeugen
transportiert.
Die
formalen
Voraussetzungen
werden
nach
seinen
Angaben
gerade
mit
der
Stadt
Osnabrück
abgestimmt.
"
Die
Papiere
gehen
heute
noch
raus"
,
sagte
Geßner
am
Donnerstag.
Video
von
einer
Alarmfahrt
auf
der
Iburger
Straße:
www.noz.de
Bildtext:
Mit
Blaulicht
und
Sirene
schießt
der
Fahrer
eines
privaten
Transportunternehemen
über
die
Iburger
Straße
in
Osnabrück.
An
Bord
hat
er
Blutkonserven.
Diese
Alarmfahrten
waren
illegal,
wie
sich
jetzt
herausstellte.
Quelle:
Youtube/
Sceenshot:
hin
Kommentar
Grob
fahrlässig
Gut,
dass
nichts
passiert
ist.
Wie
laut
wäre
der
Aufschrei
wohl
gewesen,
wenn
ein
Kind
überfahren
worden
wäre
–
von
einem
Führerscheinneuling
auf
Alarmfahrt,
der
nie
eine
Unterweisung
erhalten
hatte
und
dessen
Arbeitgeber
nicht
über
die
Tatütata-
Genehmigung
verfügte.
Es
ist
unglaublich,
dass
es
in
unserem
scheinbar
so
perfekt
organisierten
Gemeinwesen
solche
Nebelzonen
gibt.
Der
skeptische
Mitarbeiter
hat
richtig
gehandelt
und
die
Stadtverwaltung
frühzeitig
informiert.
Der
zuständige
Verwaltungsvorstand
Frank
Otte
aber
wiegelte
damals
ab
und
erklärte
Osnabrück
für
nicht
zuständig.
Damit
hat
es
sich
die
Ordnungsbehörde
zu
leicht
gemacht,
wie
wir
heute
wissen.
Aber
auch
die
Inhaber
und
Geschäftsführer
der
inzwischen
aufgelösten
Firma
handelten
in
höchstem
Maße
fahrlässig.
Wie
gesagt:
Gut,
dass
nichts
passiert
ist.
Autor:
Wilfried Hinrichs