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1
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1.
Erscheinungsdatum:
29.12.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Naturdenkmal hat Vorrang vor Bauprojekten
Zwischenüberschrift:
Rotbuche in Voxtrup soll geschützt werden – Stadt ändert Bebauungsplan
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Naturdenkmal
versus
Baufläche:
Diesen
immer
mal
wieder
auftretenden
Konflikt
muss
die
Stadt
derzeit
für
eine
Fläche
an
der
Holsten-
Mündruper
Straße
im
Stadtteil
Voxtrup
auflösen.
Nun
hat
sie
das
Planverfahren
eingeleitet.
In
dem
sogenannten
beschleunigten
Verfahren
kann
die
Stadt
auf
die
frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
verzichten.
Stattdessen
werden
in
dem
Planverfahren
zunächst
lediglich
die
Ziele
vorgestellt.
In
diesem
Fall
geht
es
um
ein
Grundstück
zwischen
der
Eichenallee
und
der
Jenny-
von-
Voigts-
Straße.
Im
Zuge
einer
systematischen
Untersuchung
wurde
auch
eine
Rotbuche
in
einen
Katalog
von
Naturdenkmalen
in
der
Stadt
Osnabrück
aufgenommen.
Der
mächtige
Baum
steht
im
vorderen
Teil
des
Grundstücks.
Im
bisherigen
Bebauungsplan
ist
der
Bereich
als
Baufläche
ausgewiesen.
Diese
Festsetzung
steht
nun
im
Widerspruch
zu
einem
Naturdenkmal.
"
Das
höherrangige
Recht
ist
das
Naturdenkmal"
,
erläutert
Fachbereichsleiter
Franz
Schürings.
Entsprechend
muss
nun
der
Bebauungsplan
angepasst
werden,
sodass
hier
eine
Wohnbebauung
künftig
nicht
mehr
zulässig
sein
soll.
Die
Rotbuche
bleibt
also
unangetastet
und
wird
auch
künftig
nicht
einem
Bauprojekt
geopfert.
Nach
der
Vorstellung
der
Planungsziele
wird
im
Anschluss
die
öffentliche
Auslegung
der
Unterlagen
folgen.
Interessierte
können
sich
über
die
Planungsziele
(Bebauungsplan
Nr.
266
"
Am
Mühlenkamp"
)
noch
bis
zum
18.
Januar
2013
im
Fachbereich
Städtebau
(Dominikanerkloster,
Hasemauer
1)
oder
unter
www.osnabrueck.de
informieren.
Bildtext:
Diese
Rotbuche
im
Stadtteil
Voxtrup
gilt
als
Naturdenkmal.
Foto:
Michael
Hehmann
Autor:
hmd