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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Naturdenkmal hat Vorrang vor Bauprojekten
Zwischenüberschrift:
Rotbuche in Voxtrup soll geschützt werden – Stadt ändert Bebauungsplan
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Naturdenkmal versus Baufläche: Diesen immer mal wieder auftretenden Konflikt muss die Stadt derzeit für eine Fläche an der Holsten-Mündruper Straße im Stadtteil Voxtrup auflösen. Nun hat sie das Planverfahren eingeleitet.
In dem sogenannten beschleunigten Verfahren kann die Stadt auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichten. Stattdessen werden in dem Planverfahren zunächst lediglich die Ziele vorgestellt.
In diesem Fall geht es um ein Grundstück zwischen der Eichenallee und der Jenny-von-Voigts-Straße. Im Zuge einer systematischen Untersuchung wurde auch eine Rotbuche in einen Katalog von Naturdenkmalen in der Stadt Osnabrück aufgenommen. Der mächtige Baum steht im vorderen Teil des Grundstücks.
Im bisherigen Bebauungsplan ist der Bereich als Baufläche ausgewiesen. Diese Festsetzung steht nun im Widerspruch zu einem Naturdenkmal. " Das höherrangige Recht ist das Naturdenkmal", erläutert Fachbereichsleiter Franz Schürings. Entsprechend muss nun der Bebauungsplan angepasst werden, sodass hier eine Wohnbebauung künftig nicht mehr zulässig sein soll. Die Rotbuche bleibt also unangetastet und wird auch künftig nicht einem Bauprojekt geopfert.
Nach der Vorstellung der Planungsziele wird im Anschluss die öffentliche Auslegung der Unterlagen folgen.
Interessierte können sich über die Planungsziele (Bebauungsplan Nr. 266 " Am Mühlenkamp") noch bis zum 18. Januar 2013 im Fachbereich Städtebau (Dominikanerkloster, Hasemauer 1) oder unter www.osnabrueck.de informieren.
Bildtext:
Diese Rotbuche im Stadtteil Voxtrup gilt als Naturdenkmal.
Foto:
Michael Hehmann
Autor:
hmd


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