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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Die Stadt kehrt, der Anlieger haftet trotzdem
Zwischenüberschrift:
Winterdienst an Bushaltestellen: Servicebetriebe bieten bei 180 ausgewählten Stationen Unterstützung
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Sie beschäftigt seit drei Jahren Stadtverwaltung, Kommunalpolitik und die betroffenen Anlieger: die Schneeräum- und Reinigungspflicht an Bushaltestellen. 180 von ihnen wollen nun die Osnabrücker Servicebetriebe (OSB) im Winter sauber und eisfrei halten. Bei knapp 100 Haltestellen im Stadtgebiet und vielen weiteren im Umland müssen auch künftig die Anwohner Schnee wegschaufeln und Unrat beseitigen.

Dass grundsätzlich die Anwohner für Reinigung und Winterdienst an Bushaltestellen zuständig sind, regelt die seit 1999 gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt. Trotzdem wurden schon in der Vergangenheit 122 Haltestellen von den OSB gesäubert, weil es bei diesen keine Anwohner gibt. Die 180, bei denen nun bis März die OSB die Bürger zusätzlich unterstützen, hat Kurt Santjer ausgesucht: " In geschlossener Ortslage, an Hauptverkehrsstraßen und gut zu erreichen für unseren Räumdienst", nennt der Leiter des Winterdienstes der Stadt die Kriterien seiner Auswahl.

Geräumt werden von den OSB aber nicht der Gehsteig und die Zugänge, sondern nur die Flächen, die genutzt werden, um in den Bus einzusteigen. Wenn an diesen Stationen etwa an der Caprivi straße oder der Kamp-Promenade kein Schnee liegt, sollen die Mitarbeiter Unrat beseitigen oder den Bewuchs zurückschneiden. " Wir bekommen 12 Saisonkräfte, die wir auf drei bis vier Extra-Kolonnen aufteilen", erklärt Santjer. Kosten für den Osnabrücker Steuerzahler: 118 000 Euro in diesem Winter.

Das Geld stammt aus dem Haushalt der Stadt und wurde jüngst vom Rat gegen die Stimmen der SPD bewilligt. " Auch wenn wir uns über neue Arbeitsplätze freuen, bezweifeln wir die Notwendigkeit der Stellen", erklärt Dirk Hoffmann, fachpolitischer Sprecher für Abfallwirtschaft der SPD-Ratsfraktion, und ergänzt: " Die Verwaltung sollte uns erst einmal belegen, was Grünpfleger, Straßenkehrer und Pflasterer bei Schnee und Glatteis machen." Alexander Illenseer von der CDU-Fraktion macht keinen Hehl daraus, dass er die nun gültige Regelung auch nicht als zufriedenstellend empfindet. " Diesen Kompromiss haben wir mitgetragen, um einen ersten Schritt zur Entlastung der Anlieger zu gehen. Wir werden nun die Erfahrungen abwarten und gegebenenfalls nachbessern."

Nach der jetzigen Regelung verbleiben 94 Haltestellen in der Stadt, die komplett von den Anliegern gereinigt werden müssen: An Stationen wie der " Haster Mühle" oder dem " Paradiesweg" leert der Servicebetrieb nur die Mülleimer: Schnee, Unrat, Verpackungen, Laub und Abfall muss der Bürger einmal wöchentlich beseitigen. Bei weiteren knapp 200 Stationen in den Außenbezirken, die von der städtischen Satzung nicht erfasst werden, stehen auch grundsätzlich die Anlieger in der Pflicht.

Den jetzigen Mix aus Haltestellen mit OSB-Zuständigkeit und Bürgerzuständigkeit will Santjer mit seinem Team im Frühjahr analysieren und Ideen für eine effizientere Organisation in der Zukunft ableiten. Doch wie soll eine effiziente Lösung aussehen, die auch gerecht ist? Die komplette Übernahme der Reinigung der Haltestellen würde die Stadt im Jahr 700 000 Euro kosten.

Aber selbst dann wären die Anlieger in einem entscheidenden Punkt nicht entlastet. Laut Straßenreinigungssatzung verbleibt bei diesen die Versicherungspflicht: die Haftung bei Stürzen und Verletzungen von Fahrgästen. Das gilt auch für die 180 Stationen, die nun der OSB übernimmt, erklärt Santjer: " Wir können auch da nur eine Hilfestellung geben, da wir bei starkem Schneefall nicht garantieren können, jederzeit an jedem Ort vor Ort zu sein."
Bildtext:
Rutschiger Boden: Hier an der Agentur für Arbeit in stadteinwärtiger Richtung müsste weiter der Anlieger also die Agentur den Winterdienst leisten. In stadtauswärtiger Richtung waren und bleiben die OSB zuständig.
Foto:
Benjamin Kraus

Kommentar
Utopisch

Bei Unfällen, die auf mangelhaften Winterdienst zurückzuführen sind, haftet grundsätzlich derjenige, dem die Fläche gehört oder der als Mieter dafür verantwortlich ist. Anlieger haben also ein Interesse, die Fläche vor dem Haus schneefrei zu halten Bushaltestelle inklusive.

Zu verlangen, dass die Stadt an jeder Station jederzeit den Winterdienst leisten soll, ist daher nicht nur wegen der immensen Kosten für den Steuerzahler utopisch. Die Sonderbehandlung von 180 Haltestellen für 118 000 Euro muss trotzdem im März kritisch geprüft werden. Bezüglich der Gerechtigkeit zwischen allen Bürgern. Und bezüglich der Sinnhaftigkeit der Ausgabe in einem für diese Breiten typisch milden Winter.

180 zusätzliche OSB-Bushaltestellen:
Albrechtstraße: Hochschulen Westerberg, Fahrtrichtung stadtauswärts (aw); Alte Poststraße: Alte Poststraße Fahrtrichtung stadtauswärts und stadteinwärts (aw/ ew); Am Huxmühlenbach: Langenkamp aw/ ew; Am Kirchenkamp: Heinrich-Lübke-Platz ew; Am Mühlenkamp: Am Mühlenkamp aw; Am Natruper Holz: Telgenkamp aw; Ameldungstr.: Broxtermannstr. aw; Atterstraße: Stärkefabrik aw/ ew; Schule Eversb. aw/ ew; Bahnhof Eversb. ew; Belmer Str.: Burg Gretesch ew; Birkenallee: An der Riede aw; Kreisel Atterfeld aw; Düteweg ew; Blumenhaller Weg: Hiärm-Grupe-Str. aw/ ew; Kromschröderstr. aw/ ew: Sandgrube aw; Alfred-Delp-Str. ew; Bohmter Str.: Bohmter Straße ew. Bramscher Str.: Kornstr. aw/ ew; Hasefriedhof ew; Bramscher Str. ew/ aw; Eberleplatz aw; Bramstr.: Bramstr. aw, St. Angela aw/ ew Wilhelm-von-Euch-Str. ew.; Bremer Straße: Osnatel Arena aw/ ew, Schützenstraße aw/ ew; Gartlager Weg aw/ ew Schinkelberg aw/ ew, Ickerweg aw; Buersche Str.: Alte Poststraße aw. Schinkelstraße aw/ ew. Rosenburg aw/ ew; Caprivistraße: Caprivistraße aw/ ew Domhof: Theater ew; Ellerstr.: Ellerstr.-Nord. aw/ ew, Dodeshausweg aw. Franz-Lenz-Str: Hasepark aw/ ew; Gretescher Weg: Gret escher Weg aw. Große Schulstr.: Schule Hellern aw/ ew; Hannoversche Straße Rheinische Straße ew. Hardinghausstr.: Eberleplatz aw/ ew, Hardinghausstr. aw Haster Weg: Haster Weg ew; Dinklager Weg ew, Dammer Hof ew; Heiligenweg: Heiligenweg aw; Iburger Straße: Rosenplatz aw; Landessozialamt aw, Lutherkirche aw/ ew, Schölerberg aw/ ew, Kinderhospital ew, In der Dodesheide: Haster Weg aw, Bassumer Str. ew; Johannisstraße: Neumarkt aw, Johanniskirche ew, Kamp: Kamp-Promenade aw/ ew; Knollstr. Gertrudenkirche aw, Klinikum Gertrudenberg aw/ ew, Karl-Luhmann-Heim aw, Konrad-Adenauer-Ring: Konrad-Adenauer-Ring ew/ aw, Lengericher Landstr.: Kleine Schulstraße aw/ ew Lerchenstr.: Hügelstr. aw/ ew, Reinhod-Tiling-Weg ew, Leyer Str.: Schule Atter ew, Lien eschweg: Saarplatz ew; Lotter Straße Emma Theater ew. Magdalenstr.: Magdalenstr. aw/ ew; Martinistraße: Heinr.-Lübke-Platz aw; Meller Landstr.: Spitze ew; Meller Str.: Bünder Str. aw/ ew, Wartenbergstr. aw/ ew, Gr. Fledderweg aw/ ew, Hauptzollamt aw/ ew, Natruper Str. aw/ ew, Stahlwerksweg ew; Mindener Str.: Finkenweg aw/ ew, Jeggener Weg aw, Südstraße aw; Möserstr.: Stresemannplatz aw; Natruper Straße: Rißmüllerplatz aw; Sedanplatz aw/ ew, Artilleriestr. aw/ ew, Walkmühlenweg aw/ ew, Eversburger Platz aw/ ew, Neumarkt: Neumarkt (A) aw, (D) aw; Neuer Graben: Osnabrück-Halle ew, Nordstr.: Schmiedeweg ew, Parkstr.: Schnatgang aw/ ew, Hoffmeyerplatz aw, Laischaftsstraße aw/ ew, Kalkhügel aw/ ew; Pattbrede: Am Riedenbach ew; Quellwiese: Quellwiese aw. Rehmstr: Bischof-Lilje-Altenzentrum aw, Hoffmeyerplatz aw/ ew, Moskaubad aw/ ew, Hoetgerstr. aw/ ew, Jostesweg aw/ ew; Rheiner Landstr.: Richard Wagnerstr. aw, Lotter Kirchweg aw, Ernst-Sievers-Str. aw/ ew; Rosenplatz: Rosenplatz aw/ ew; Schützenstr.: Tannenburgstr. ew Sedanstr.: Paracelsusklinik aw/ ew; Strothmannsweg: Bornheide aw/ ew Strothmannsweg aw/ ew; Süntelstr.: Moorlandstr. aw; Süsterstr.: Finanzamt ew/ aw; Sutthauser Str.: Uhlhornstraße aw; Kesselschmiede aw/ ew; Brinkhofweg aw; Gustav-Tweer-Str. ew; Tannenburgstr.: Tiefstr. aw/ ew; Voxtruper Str.: Jellinghausstr. ew; Wachsbleiche: Roopstr. ew; Wersener Straße: Teichweg aw/ ew, Kirchstraße aw, Baren teich aw/ ew Windthorststr.: Rosenkranzkirche ew; Wittekind straße: Berliner Platz ew.
Haltestellen, bei denen die Reinigungspflicht komplett bei den Anliegern liegt, hat die Stadt im Internet veröffentlicht unter http:// www. osnabrueck.de/ 77628.asp
Autor:
Benjamin Kraus
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