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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Westerberg: Stadt will Bauhöhen begrenzen
Zwischenüberschrift:
Gegen trickreiche Architekten – Blick vom Kammweg nach Süden soll nicht weiter eingeschränkt werden
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Je höher die Quadratmeterpreise, desto kreativer der Umgang mit der Bauordnung: Am Richard-Strauss-Weg hat ein Bauherr ein Wohnhaus abreißen und ein neues errichten lassen, das die Dimensionen der Nachbarhäuser deutlich überschreitet. Um zu verhindern, dass dieses Beispiel Schule macht, will die Stadt den Bebauungsplan Nr. 154 " Westerberg, West" ändern. Bis zum 10. April läuft die Bürgerbeteiligung.

Eine Begrenzung der Bauhöhen gab es zwar schon im bisherigen Bebauungsplan, doch die erwies sich als überwindbar. Die Architekten nutzten die Hanglage aus, planten ein sogenanntes Nullgeschoss ein und tricksten die Stadt damit aus. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Nach dem Entwurf für den neuen Bebauungsplan wird die maximale Bauhöhe auf 9, 50 Meter über dem Straßenniveau festgelegt.

Damit solle auch sichergestellt werden, dass die Blickbeziehung vom Kammweg nach Süden nicht gestört werde, sagt Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau. Untergeordnete Gebäudeteile wie Schornsteine oder Antennen dürfen auch höher hinausragen.

Parallel zu dieser Höhenbegrenzung wollen die Stadtplaner den Eigentümern aber auch entgegenkommen. Die Zahl der Vollgeschosse wird von 1 auf 2 angehoben. " Dies resultiert einerseits aus energetischen Überlegungen", heißt es in der Begründung, andererseits befänden sich im Planbereich schon Gebäude mit zwei Vollgeschossen, " oder sie wirken zumindest so, als wenn sie über zwei Vollgeschosse verfügen würden".

Gebäude mit zwei Vollgeschossen seien kompakter und hätten ein günstigeres Verhältnis vom Volumen zur Außenhülle. Damit ließen sich Wärmeverluste besser bekämpfen, lautet die Begründung. Eine weitere Änderung ist die Erhöhung der überbaubaren Fläche von 0, 3 auf 0, 35. Das sei geringfügig, lautet Schürings' Kommentar dazu eine Anpassung an die üblichen Verhältnisse.

Bürgerbeteiligung: Bis zum 10. April liegt der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 154 im Internet unter www.osnabrueck.de und im Fachbereich Städtebau, Hasemauer 1, Osnabrück, öffentlich aus. Änderungsvorschläge und Einwendungen können bis zu diesem Termin schriftlich oder per Mail abgegeben werden und gehen dann in das weitere Verfahren ein.

Schwieriger Spagat: Die Stadt will eine dynamische Bauentwicklung, aber keinen Wildwuchs. Mehr dazu auf noz.de
Bildtext:
Dieses Beispiel soll nicht Schule machen: künftig dürfen Häuser am Richard-Strauss-Weg nur noch 9, 50 Meter höher sein als das Straßenniveau. So steht es im Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 154.
Foto:
Michael Gründel
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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