User Online: 3 |
Timeout: 18:41Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
25.10.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
So laut wie ein Presslufthammer
Zwischenüberschrift:
Laubbläser werden vielfach eingesetzt und erreichen teilweise 110 Dezibel
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Geräuschlos
fällt
das
Laub
von
den
Bäumen.
Wenn
es
dort
gelandet
ist,
wird
es
mit
der
Lautstärke
eines
Presslufthammers
beseitigt.
Bis
zu
110
Dezibel
erreichen
die
meisten
Laubsauger.
Obwohl
Anlieger
und
Nachbarn
von
dem
Krach
schnell
genervt
sind,
ist
der
Rechen
keine
ausreichende
Alternative.
Das
gilt
zumindest
für
den
Einsatz
bei
städtischen
Arbeiten.
Für
den
Osnabrücker
Service-
Betrieb
(OSB)
sind
die
Geräte
nach
eigenen
Angaben
unverzichtbar.
Sogar
die
Grünen
sehen
ein,
dass
"
diese
ansonsten
sehr
personalintensive
Aufgabe
zu
erheblich
höheren
Kosten
führen
würde"
,
wie
es
in
einer
Pressemitteilung
der
Ratsfraktion
heißt.
Allerdings
fordern
sie
die
Stadt
auf,
die
geltende
Verordnung
zum
Geräte-
und
Maschinenlärmschutz
konsequent
einzuhalten
und
die
Bevölkerung
über
das
Gesetz
und
mögliche
Ordnungsgelder
aufzuklären.
Da
die
Regelung
den
Ruhezeiten
und
damit
dem
Gesundheitsschutz
der
Bürger
diene,
habe
die
Stadt
"
gerade
hier
eine
Vorbildfunktion
in
Sachen
Lärm"
,
meint
der
ordnungspolitische
Sprecher
der
Grünen,
Thomas
Klein.
Die
Ratsfraktion
begrüßt
daher
auch
die
Anschaffung
leiser
Elektrobläser
durch
den
OSB.
Ob
die
Maschinen
batterie-
oder
motorbetrieben
sind,
habe
nach
Auskunft
des
OSB
allerdings
kaum
Auswirkungen
auf
die
Lautstärke.
Ein
geringerer
Wert
könne
beispielsweise
auch
durch
ein
gemäßigtes
Tempo
der
Laubsauger
erreicht
werden.
Doch
die
Mitarbeiter
des
OSB
profitieren
von
den
Geräten
mit
Akku,
da
sie
nicht
den
Abgasen
eines
Benzinmotors
ausgesetzt
sind.
Der
Vorteil
ist
jedoch
mit
einem
Problem
verbunden:
Laubbläser
mit
Batterien
sind
schwerer
zu
tragen.
Zudem
seien
die
neuen
Geräte
"
nicht
für
jeden
Einsatzzweck
geeignet,
da
ihre
Leistungsfähigkeit
noch
ausbaubar
ist"
,
heißt
es
vonseiten
des
Osnabrücker
Service-
Betriebs.
Starke
Laubsauger
sind
jedoch
von
großer
Bedeutung,
denn
genau
wie
bei
Schnee
besteht
bei
Laub
eine
Räumpflicht.
Nasse
Blätter
können
schnell
zu
einer
Gefahr
werden,
deshalb
müssen
öffentliche
Wege
und
Bürgersteige
davon
gereinigt
werden.
Pro
ausgewachsenem
Baum
fallen
etwa
50
Kilogramm
Laub
an.
In
der
Stadt
Osnabrück
sind
es
nach
Angaben
des
OSB
allein
in
der
Grünunterhaltung
500
bis
600
Tonnen
Herbstlaub
jedes
Jahr.
Alle
öffentlichen
Plätze
und
Rasenflächen
werden
von
Laub
befreit,
auf
bepflanzten
Flächen
wird
es
als
Frostschutz
und
zur
Anreicherung
mit
organischer
Substanz
liegen
gelassen.
Das
gesammelte
Laub
wird
zum
Abfallwirtschaftszentrum
am
Piesberg
gebracht,
dort
zu
Gütekompost
verwertet
und
schließlich
verkauft.
Für
die
private
Entsorgung
gilt:
Es
ist
verboten,
das
Laub
vom
eigenen
Grundstück
auf
die
Straße
zu
fegen
–
auch
wenn
es
von
Bäumen
an
der
Straße
gefallen
ist.
Privates
Laub
muss
in
der
Biotonne
oder
auf
Gartenabfallplätzen
entsorgt
werden.
Der
private
Einsatz
von
Laubsaugern
ist
wie
der
öffentliche
durch
die
Geräte-
und
Maschinenlärmschutz-
Verordnung
geregelt.
Umweltverbände
kritisieren
den
zunehmenden
privaten
Gebrauch
der
Maschinen,
denn
nicht
nur
Blätter
werden
von
ihnen
gehäckselt.
Insekten,
die
hineingeraten,
haben
meist
keine
Überlebenschance.
Zudem
sei
das
Laub
eine
natürliche
Deckschicht
für
den
Boden
und
Laubhaufen
ein
Schutz
für
Tiere.
Bildtext:
Laubbläser
sind,
wie
hier
auf
dem
Hof
der
Domschule,
im
Herbst
überall
zu
sehen.
Foto:
Jörn
Martens
Maschinenlärmschutz-
Verordnung
Laubbläser
und
Laubsammler
fallen
unter
die
Geräte-
und
Maschinenlärmschutz-
Verordnung.
Die
Benutzung
an
Sonn-
und
Feiertagen
ist
damit
nicht
erlaubt.
In
geschützten
Wohngebieten
dürfen
sie
werktags
zwischen
9
und
13
Uhr
sowie
von
15
bis
17
Uhr
betrieben
werden.
In
weniger
geschützten
Gebieten
wie
Misch-
oder
Gewerbegebieten,
in
denen
die
Verordnung
nicht
gilt,
können
die
Geräte
zwischen
6
und
22
Uhr
benutzt
werden.
Ausnahmen
gibt
es
für
Maschinen,
die
ein
blaues
Umweltzeichen
tragen.
Akkubetriebene
Geräte
fallen,
wie
Laubbläser
und
-
sammler
mit
Motor,
unter
diese
Verordnung.
Das
Gesetz
betrifft
ebenfalls
Grastrimmer
und
Heckenschere
sowie
Rasenmäher
(mit
Ausnahme
von
land-
und
forstwirtschaftlichen
Maschinen
oder
Mehrzweckgeräten
mit
einer
Leistung
über
20
kW)
.
Kommentar
Verkracht
Der
Einsatz
von
Laubbläsern
durch
den
Osnabrücker
Service-
Betrieb
spart
Geld.
Zwar
kostet
er
manchen
Bürger
auch
Nerven.
Aber
das
ist
zumutbar,
solange
sich
alles
im
Rahmen
des
Erlaubten
bewegt.
Schließlich
ist
die
schnelle
Beseitigung
von
Herbstlaub
im
öffentlichen
Interesse.
Werden
die
umstrittenen
Geräte
aber
privat
verwendet,
kommt
zum
Motorenlärm
der
Krach
mit
dem
Nachbarn
oft
dazu
–
selbst
bei
Einhaltung
aller
Vorschriften
und
Ruhezeiten.
Und
mal
ehrlich:
Nicht
jeder
Gartenbesitzer,
der
einen
Laubbläser
einsetzt,
braucht
ihn
wirklich
und
unbedingt.
Nicht
selten
würde
ein
Rechen
reichen.
Für
alle
Nutzer
gilt:
Albern
und
störend
wird′s,
wenn
auch
das
letzte
Blatt
mit
Getöse
auf
den
Haufen
gepustet
wird.
Autor:
Johanna Lügermann