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1.
Erscheinungsdatum:
16.03.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Tu-was-Tipp
Zwischenüberschrift:
Regeln für das Feuermachen
Artikel:
Originaltext:
Wer
nachhaltig
leben
möchte,
sollte
mit
Kleinigkeiten
im
Alltag
beginnen.
Experten
geben
an
dieser
Stelle
Tipps.
Heute:
Heiko
Brosig,
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
der
Stadt
Osnabrück.
Feuer
machen,
eine
der
schönsten
Nebensachen
vornehmlich
für
Männer.
Doch
Vorsicht!
Mann
kommt
schneller
in
Konflikt
mit
dem
Gesetz,
als
er
glaubt.
Ob
das
geliebte
Lagerfeuer
im
eigenen
Garten
oder
ein
Osterfeuer
mit
der
Nachbarschaft:
Dem
Abbrennen
sind
enge
Grenzen
gesetzt.
Vielen
dürfte
nämlich
immer
noch
nicht
bekannt
sein,
dass
das
Verbrennen
von
pflanzlichen
Abfällen
wie
Gehölz-
und
Strauchschnitt
grundsätzlich
verboten
ist.
Denn
für
einen
Feuerkorb
darf
ausschließlich
abgelagertes,
naturbelassenes
Kaminholz
verwendet
werden.
Und
eine
Abstimmung
mit
dem
Nachbarn
über
die
Häufigkeit
ist
sinnvoll.
Gerichte
haben
bereits
im
Rahmen
von
Nachbarschaftsstreitigkeiten
wegen
Geruchsbelästigungen
und
Gesundheitsbeeinträchtigungen
Lagerfeuer
wesentlich
eingeschränkt.
Klassische
Osterfeuer
sind
in
Osnabrück
genehmigungspflichtig
und
aus
Gründen
des
Klimaschutzes
sowie
des
vorbeugenden
Brandschutzes
nicht
in
der
Innenstadt
zulässig.
Osterfeuer
sind
auch
dadurch
gekennzeichnet,
dass
das
Feuer
im
Rahmen
einer
öffentlichen
Veranstaltung
für
jedermann
zugänglich
ist.
Seit
einigen
Jahren
gibt
es
dafür
die
Seite
www.osnabrueck.de/
osterfeuer
mit
ergänzenden
Auflagen
und
Hinweisen.
Hier
kann
sich
jeder
potenzielle
Veranstalter
auch
gleich
ein
Antragsformular
downloaden.
Noch
mehr
für
die
Umwelt
tun:
alle
Beiträge
der
Serie
auf
www.noz.de/
tipps